VIE: 800€ Bußgeld für Demoanmelderin

"Zivilcourage kostet 812,56 €" 11.09.2010 19:27 Themen: Antifa Antirassismus Repression
Ein neues Beispiel staatlicher Repression gegen AntifaschistInnen lieferte letzte Woche das Amtsgericht Viersen, indem es die Vorsitzende des Büro gegen Rassismus und Militarismus wegen eines Verstoße gegen das Versammlungsrecht mit einem Bußgeld von 800 € belegte.
Viersen: Antifaschistischer Protest wird kriminalisiert

Ein neues Beispiel staatlicher Repression gegen AntifaschistInnen lieferte letzte Woche das Amtsgericht Viersen, indem es die Vorsitzende des Büro gegen Rassismus und Militarismus wegen eines Verstoße gegen das Versammlungsrecht mit einem Bußgeld von 800 € belegte.
Die Demonstration, deren Anmelderin nun kriminalisiert wird, lief unter dem Motto "Keine Homezone für Nazis! - Auch nicht in Viersen-" und war die erste Anti-Nazi-Demo in Viersen seid Jahren. Aufhänger der Demonstration war ein Überfall von drei 18 bis 19-Jährigen auf einen 18-Jährigen Mitbürger wegen seiner ausländischen Wurzeln. Der angemeldeten Demonstration wurde seitens der Polizei jedoch nicht zum Erfolg verholfen. So wurden abstruse Auflagen bezüglch der Transparengröße, Fahnenmastlänge und der Lautstärke des Lautsprecherwagens verteilt, es schien, als wollten Polizei und Staatsschutz die Demonstration gar nicht erst laufen lassen. Seitens der DemonstrationsteilnehmerInnen und SympathisantInnen wurde dies allein schon als Angriff auf das Versammlungsrecht wahrgenommen.
Begründet wird das Bußgeld durch vermeintliche Einschränkungen des Fußgängerverkehrs und durch die angeblich fehlende Kontaktaufnahme der Demo-Anmelderin zur Einsatzleitung. Auch seien die Auflagen nicht in "geeigneter" Weise bekanntgegeben worden, und es seien Ordner erst nach Aufforderung des Einsatzleiters eingesetzt worden.
Entgegen der Aussagen der Polizisten wurden die Auflagen sogar zwei mal bekannt gegeben, und eine ausreichende Anzahl Ordner war, wie Bilder beweisen, von Anfang an vorhanden. Eine Behinderung des Fußgängerverkehrs ist vor allem dem unkooperativen Umgang der Polizisten zu verdanken, die vorgefertigte Routen nicht zuließen, sodass die Demonstration sich ihren Weg selber wählte.
Es soll offenbar wegrettuschiert werden, dass die Polizei an jenem Tag in Viersen vor allem durch ihre Unfähigkeit glänzte, so konnten acht vermummte Neonazis, teilweise mit Quartzsandhandschuhe bewaffnet, der Demonstration gefährlich nahe kommen. Lediglich ein entschlossenes Auftreten der TeilnehmerInnen konnte eine Eskalation vermeiden. Die Polizei blieb in diesem Kontext untätig.



Das Urteil bezweckt zudem eine Einschränkung antifaschistischen Protests und ist zugleich ein verheerendes Signal an alle MitbürgerInnen, denn wenn schon die Anmeldung einer Demonstration durch hohe Bußgelder kriminalisiert werden kann, obwohl das Versammlungsrecht ein wesentlicher Bestandteil einer lebendigen Demokratie ist, braucht mensch über eine angeblich politikverdrossene junge Generation keine Diskurse mehr zu führen.
Auch sollten sich die Verantwortlichen in den Behörden bewusst machen, was die Reaktion auf eine solche Kriminalisierung von Protest sein kann, so zum Beispiel das Ausweichen auf unangemeldete Demonstrationen.
Wir erklären uns hiermit mit der betroffenen Antifaschistin, sowie mit allen Opfern staatlicher Repression solidarisch.

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nazipic — deinemutter

demos — yoda

Hans — Wurst

@Hans Wurst — hansinallengassen

Damals... — Ich