Mildes Urteil gegen Nazi durch CDU-Richter

JW 07.06.2010 01:26 Themen: Antifa Antirassismus Medien
Mildes Urteil gegen Neo-Nazi

Nur zu einer milden Bewährungsstrafe wurde jetzt ein Pforzheimer Neonazi von CDU-Richter Hermann Meyer verurteilt. Meyer hob damit ein angemessen hartes Urteil der ersten Instanz auf. Der Anführer der Nazi-Gruppierung "Heidnischer Sturm" und zwei Kumpane hatten einen farbigen Jungen durch die Nordstadt gejagt. Der 21-jährige Neonazi redete sich vor Gericht heraus, er habe den Jungen mit einem anderen "verwechselt".
Trotz dieser offensichtlichen Lüge ließ der Leitende Richter ungewöhnliche Milde walten. Zumal der Faschist noch behauptete, er habe sich nach dem ersten Urteil (ein Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung) aus der "Szene" zurückgezogen. Wieder eine Lüge: Der Nazi-Anführer hatte noch danach mit Pforzheimer Kumpanen an einer Kundgebung in Freiburg teilgenommen. Ein offensichtliches Lügengebäude, das der Richter durch sein mildes Urteil auch noch belohnte. Die Pforzheimer Justiz scheint auf dem rechten Auge blind zu sein - ein Skandal. Das meinten auch Prozessbeobachter: "Was für Richter haben wir in Deutschland. Sie machen sich mitschuldig. Das grenzt an Beihilfe." Und: "Bei Gewalttaten von jungen Menschen mit Migrationshintergrund oder linker Gesinnung regt man sich über zu milde Urteile auf. Bei Gewalttaten von rechtsradikalen Jugendlichen lassen die gleichen Leute verdächtige Milde walten." Ein anderer Kritiker: "Mir scheint, die Rechten sind gar nicht so unbeliebt." Übrigens ist der verantwortliche Richter Hermann Meyer Mitglied der Pforzheimer CDU und war noch vor einiger Zeit Vorsitzender der Gemeinderatsfraktion. Nach unserer Berichterstattung über diese dubiose Verquickung von Richteramt und politischem Mandat trat Meyer von seinem Gemeinderatsposten zurück und erschien nicht mehr auf der Kandidatenliste der CDU. Der höhere Beamte und Pressesprecher der Pforzheimer Polizeidirektion ist inzwischen Chef der "Christdemokraten". JW
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Ergänzungen

Unpäzise Urteilskritik

RedZack 07.06.2010 - 11:11
In dem Artikel wird gar nicht auf die Urteilsbegründung eingegangen... in welchem Punkt genau ist die Urteilsbegründung fehlerhaft? Nur so kann beurteilt werden, ob die Bewährungsstrafe im Vergleich zu anderen, vergleichbaren Straftaten und die dort üblichen Urteile und Strafmaße unangemessen milde ist, oder nicht. In dem Beitrag hier wird aber auf die juristische Begründung des Strafmaßes mit keinem Wort eingegangen - lediglich die CDU-Mitgliedschaft des Richters wird immer wieder erwähnt. Sowas ist unseriös, da man sich aufgrund so dürrer Fakten kein Bild davon machen kann, ob dieses Urteil nun angemessen ist oder nicht. Die bloße Tatsache, dass hier ein Strafmaß in der Revisionsinstanz abgemildert wurde, kann allein noch kein Anhaltspunkt dafür sein, dass das Urteil falsch ist. Ebenso gut könnte es ja auch sein, dass das erstinstanzliche Urteil juristisch fehlerhaft war. Wir brauchen also viel mehr Fakten, Fakten, Fakten...

Quelle?

Fragender 07.06.2010 - 14:01
Woher stammt denn dieser Artikel?

fake

fake 07.06.2010 - 18:19
das isn fake, bitte löschen.

Urteilsbegründung

JW 08.06.2010 - 23:01
Das milde Urteil wurde u.a. damit begründet, dass sich der Neonazi von der Szene abgewendet habe (hat er selber behauptet, stimmt aber wohl ja nicht - siehe Artikel) und dass er sich bei seinem Opfer, dem farbigen Jungen, entschuldigt habe. Außerdem soll der Nazi-Chef "resozialisiert" werden. Na denn viel Glück!

Noch was

JW 08.06.2010 - 23:37
Leider wurden die Bilder hier auf Indy verwechselt. Oben ist nicht der Richter zu sehen, sondern der Polizei-Pressesprecher.

Name

JW 08.06.2010 - 23:43
Der Pressesprecher der PF-Polizei heißt übrigens Wolfgang Schick. Er war früher auch Pressesprecher der CDU und ist jetzt zum Vorsitzenden aufgestiegen.

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