Berlin - Anklage wegen Plakatieren
Vorgestern, am 16. Januar 2009, musste sich ein Antifaschist wegen des Plakatierens von Outing-Plakaten im Berliner Amtsgericht Tiergarten verantworten. Auf dem Plakaten, die bei dem Antifaschisten gefunden wurden, waren Fotos und Namen von sechs organisierte Neo-Nazis abgebildet.
Laut Anklageschrift wurden am 4. April 2008 drei Personen in der Rigaer Strasse kontrolliert, die gerade dabei waren zu plakatieren. Der Antifaschist, gegen dem nach Jugendstrafrecht verhandelt wurde, trug etwa 100 Outing-Plakate mit der Aufschrift "Nazis im Kiez" mit sich, auf denen Fotos und Namen von Neo-Nazis abgebildet waren. Ein weiterer Antifaschist trug einen Eimer mit Kleister bei sich. Gegen ihn und einer anderen Person wird aber gesondert und nicht nach Jugendstrafrecht verhandelt.
Vor dem Raum D 703 im Amtsgericht Tiergarten fanden sich gegen 11 Uhr 30 etwa 20 AntifaschistInnen ein um den Angeklagten zu unterstützen. Auch drei Neo-Nazis und vier Polizisten in ziviler Kleidung wollten die Verhandlung beobachten oder waren als Zeugen geladen. Nach Verlesung der Anklageschrift bestätigte der Anwalt des Antifaschisten die Tat seines Mandanten.
Weil der Antifaschist noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war, wurde das Verfahren gemäss § 47 JGG eingestellt. Allerdings muss er 150 Euro an Amnesty International zahlen. Am Schluss der Verhandlung ermahnte der vorsitzende Richter, dass er linksextreme wie rechtsextreme Menschen in gleicher Weise schützen würde. In dem Verfahren gegen die anderen beiden Antifaschisten sollen übrigens codierte Polizisten des Landeskriminalamt als Zeugen auftreten.
Mehr Informationen gibt es hier: http://plakataktion.wordpress.com/
Vor dem Raum D 703 im Amtsgericht Tiergarten fanden sich gegen 11 Uhr 30 etwa 20 AntifaschistInnen ein um den Angeklagten zu unterstützen. Auch drei Neo-Nazis und vier Polizisten in ziviler Kleidung wollten die Verhandlung beobachten oder waren als Zeugen geladen. Nach Verlesung der Anklageschrift bestätigte der Anwalt des Antifaschisten die Tat seines Mandanten.
Weil der Antifaschist noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war, wurde das Verfahren gemäss § 47 JGG eingestellt. Allerdings muss er 150 Euro an Amnesty International zahlen. Am Schluss der Verhandlung ermahnte der vorsitzende Richter, dass er linksextreme wie rechtsextreme Menschen in gleicher Weise schützen würde. In dem Verfahren gegen die anderen beiden Antifaschisten sollen übrigens codierte Polizisten des Landeskriminalamt als Zeugen auftreten.
Mehr Informationen gibt es hier: http://plakataktion.wordpress.com/
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Ergänzungen
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Informationen zu Nazis und Zivis
Antwort
Ne Frage
@ Quarktasche / V.i.S.d.P.
Landespressegesetz für Berlin: http://wwwwbs.cs.tu-berlin.de/www/pressegesetz.html - Paragraf 7 regelt die Verantwortlichkeit.
Neben den Landespressegesetzen gibt es für bestimmte Drucksachen auch noch andere Fettnäpchen in die alle treten können. Beispielsweise das DNBG - http://www.bundesrecht.juris.de/dnbg/BJNR133800006.html - Paragrafen 14 und 15
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Ergänzung
Schlimmer fände ich, er müsste Spenden an die NPD zahlen, quasi als "Wiedergutmachung".
Schlimm finde ich, dass ein Richter Neonazis schützt? Was, wenn der Nazis seine Kinder töten will, weil die Kinder nicht der richtigen Rasse oder Art angehören?
vernünftiger Richter
Gerade das Urteil (zwar durchaus vermutlich schmerzhafte, mir aber noch vergleichsweise gering vorkommende Zahlung an eine Menschenrechtsorganisation) zeugt doch sehr davon, dass hier ein möglichst faires Urteil gesprochen werden sollte.
Dito
@Anthony: was ist, wenn selbsternannte Antifaschisten jemanden zusammenschlagen, weil ihnen irgendetwas an einer Person nicht passt? Dass ein Outing quasi den gesellschaftlichen Untergang bedeutet, kann leider auch missbraucht werden und beschämende Folgen (für den Kampf gegen Rechtsextremisten) nach sich ziehen.
Menschenrechte
Und das ist gut so. Deswegen darf ein Geschäft auch nicht Bilder/Namen von Dieben am Eingang aushängen, dasselbe gilt für Hausverbote, etc...
...
@ ....
Total(itär) toll
Da tun sich Abgründe auf. Wer sich alles als Antifaschist bezeichnet, wissen wir spätestens seit dem Mauerbau. Dass der "Kampf gegen Faschismus" drüben - und beileibe nicht nur in der DDR - ein probates Mittel war, um einfach unliebsame Personen (ungeachtet ihrer tatsächlichen Ansichten) beiseite zu fegen, wird immer so schön unter den Tisch gekehrt oder kleingeredet. Der eigene Zweck heiligt eben immer die Mittel, die man Anderen ankreidet.
Da dreschen verwöhnte Gören erlernte Parolen heraus, in denen sie sich über hohle Phrasen Anderer echauffieren. Aber Hauptsache, man kann rumkrakelen und hat bequeme Mittel gegen beliebige Feindbilder. Damit stellen sie sich auf eine Stufe mit erwähnten Feindbildern; wie verärgerte Kleinkinder halten sie sich die Ohren zu und singen laut vor sich her, weil ihnen diese Tatsache zuwider ist. Wenn diese Energie wenigstens in sinnvolle Maßnahmen gegen braune Ideologen gesteckt würde...
Manche Leute Ahnen gar nicht, wie sehr sie ihrem verlautbarten Ziel eigentlich schaden, zu einem großen Teil durch pure Unglaubwürdigkeit.
Frage
außerdem dürfen sie dann meiner meinung auch nicht vor dem gerichtssaal herumlungern.
oder wie sieht das aus?