Berlin - Anklage wegen Plakatieren
Vorgestern, am 16. Januar 2009, musste sich ein Antifaschist wegen des Plakatierens von Outing-Plakaten im Berliner Amtsgericht Tiergarten verantworten. Auf dem Plakaten, die bei dem Antifaschisten gefunden wurden, waren Fotos und Namen von sechs organisierte Neo-Nazis abgebildet.
Laut Anklageschrift wurden am 4. April 2008 drei Personen in der Rigaer Strasse kontrolliert, die gerade dabei waren zu plakatieren. Der Antifaschist, gegen dem nach Jugendstrafrecht verhandelt wurde, trug etwa 100 Outing-Plakate mit der Aufschrift "Nazis im Kiez" mit sich, auf denen Fotos und Namen von Neo-Nazis abgebildet waren. Ein weiterer Antifaschist trug einen Eimer mit Kleister bei sich. Gegen ihn und einer anderen Person wird aber gesondert und nicht nach Jugendstrafrecht verhandelt.
Vor dem Raum D 703 im Amtsgericht Tiergarten fanden sich gegen 11 Uhr 30 etwa 20 AntifaschistInnen ein um den Angeklagten zu unterstützen. Auch drei Neo-Nazis und vier Polizisten in ziviler Kleidung wollten die Verhandlung beobachten oder waren als Zeugen geladen. Nach Verlesung der Anklageschrift bestätigte der Anwalt des Antifaschisten die Tat seines Mandanten.
Weil der Antifaschist noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war, wurde das Verfahren gemäss § 47 JGG eingestellt. Allerdings muss er 150 Euro an Amnesty International zahlen. Am Schluss der Verhandlung ermahnte der vorsitzende Richter, dass er linksextreme wie rechtsextreme Menschen in gleicher Weise schützen würde. In dem Verfahren gegen die anderen beiden Antifaschisten sollen übrigens codierte Polizisten des Landeskriminalamt als Zeugen auftreten.
Mehr Informationen gibt es hier: http://plakataktion.wordpress.com/
Vor dem Raum D 703 im Amtsgericht Tiergarten fanden sich gegen 11 Uhr 30 etwa 20 AntifaschistInnen ein um den Angeklagten zu unterstützen. Auch drei Neo-Nazis und vier Polizisten in ziviler Kleidung wollten die Verhandlung beobachten oder waren als Zeugen geladen. Nach Verlesung der Anklageschrift bestätigte der Anwalt des Antifaschisten die Tat seines Mandanten.
Weil der Antifaschist noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war, wurde das Verfahren gemäss § 47 JGG eingestellt. Allerdings muss er 150 Euro an Amnesty International zahlen. Am Schluss der Verhandlung ermahnte der vorsitzende Richter, dass er linksextreme wie rechtsextreme Menschen in gleicher Weise schützen würde. In dem Verfahren gegen die anderen beiden Antifaschisten sollen übrigens codierte Polizisten des Landeskriminalamt als Zeugen auftreten.
Mehr Informationen gibt es hier: http://plakataktion.wordpress.com/
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@ Quarktasche / V.i.S.d.P.
Landespressegesetz für Berlin: http://wwwwbs.cs.tu-berlin.de/www/pressegesetz.html - Paragraf 7 regelt die Verantwortlichkeit.
Neben den Landespressegesetzen gibt es für bestimmte Drucksachen auch noch andere Fettnäpchen in die alle treten können. Beispielsweise das DNBG - http://www.bundesrecht.juris.de/dnbg/BJNR133800006.html - Paragrafen 14 und 15
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Ergänzung — Anthony...
vernünftiger Richter — tut nix zur Sache
Dito — unruhe
Menschenrechte — gonsen
... — ...
@ .... — Zappa
Total(itär) toll — unruhe
Frage — name