Schwarz-Rot-Gold-Banane nicht verboten

mit deutschlandfahnen den hintern abwischer 11.01.2009 22:08 Themen: Repression
Einem 62 Jährigen wurde es erlaubt eine Deutschlandfahne mit Banane drauf öffentlich zu hissen, nachdem die Polizei vom Gegenteil überzeugt war.

Und sonst auch ein bisschen mehr zur Fahne hier.
Was gibt es nicht alles für "Symbole" der Bundesrepublik? Da gehören zum Beispiel eine Hymne dazu, ein Grundgesetz und eine Fahne dazu.

Immerhin auf Platz 22 der Artikel im Grundgesetz brachte es folgende Passage "Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold"

Sie bringt es aber nicht nur dahin, sondern auch in zahlreiche Schrebergärten oder etwa an Zimmerwände. Ob sie neben Gott vielen deutschen Versagern vielleicht ein Zufluchtspunkt ist, bleibt offen. Viele Menschen in diesem Land haben aber eine durchweg positive Beziehung zu diesem Stück Stoff, wenn auch es nicht gleich immer die Vergötzung des Selben ist.

Vor allem auf Mallorca wird so mancher Kopf auf einem Bierbauch in Freude versetzt, sobald irgendwo schwarz-rot-goldene Farben auftauchen.

Wenn dann aber mal jemand seine Heiligkeit, die Nazionalfahne (ja, bewusst ohne t - auch wenn die BRD-Fahne unter Nazis lieber gegen etwas mit weiß und schwarz ausgetauscht wird), "verunglimpfen" tat, so waren die Bewohner des Landes, welches sich Bundesrepublik Deutschland nennt, in heller Aufregung. So hatten zum Beispiel zwei Mitglieder der Partei die Grünen doch tatsächlich öffentlich auf das heilige Stück Stoff uriniert. Mein Güte, da kochten vielleicht die Köpfe auf. Zahlreiche Internetblogs wurden mit Hasstiraden selbstbekennender Patrioten belegt, die sich aber immer wieder mit einer Relativierung rechteferigten, sie seien keine Nazis, nur eben stolze Kartoffeln. Ebenso brachte es ein Indymedia Beitrag mit dem Titel "schwarz-rot-scheiße" anlässlich der FussballEM, zu der die Deutschlandfahnen Hochkonjunktur erlebten, zwar nicht auf die Startseite von Indy, jedoch in zahlreiche rechtslastige Blogs. Auf Altermedia wurde dann ua. festgestellt, dass der Verfasser des Berichts ein Student sei, der dem Marihuana-Konsum in exzessiver Weise fröhne. In dem Beitrag ging es aber weniger um Grünes, als um schwarz-rot-goldenes - anlässlich der Fussball EM der Männer, zu der ein unerträglicher Patriotismus das Land innerhalb der deutschen Staatsgrenzen belegte.

Nun wollte ich aber zum eigentlichen Thema kommen. In Vergangenheit wurde oftmals auch von staatlicher Seite ohne zu Zimpern gegen Fahnenverunglimpfung vorgegangen.

Immerhin heißt es

§ 90a
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)
1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar.

(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.

Rechtssprechungen und weiteres zu schwarz-rot-arsch unter  http://dejure.org/gesetze/StGB/90a.html

So ist mir ein Fall bekannt, wo jemand vor ein Militärgericht musste, als er bei der Musterung angab "auf Sie (den Oberst oder was das war) und Ihre Fahne zu scheißen". Nachdem die Aussage zurück gezogen wurde, durfte er nach der üblichen (damals gar nicht so üblich und akzeptiert) Verweigerung den Zivildienst ableisten.

Aber es gibt auch andere Fälle bezüglich des Umgangs mit der Deutschlandfahne. So wurde ein NPD-Futzi nach seiner erfolgreichen Verfassungsbeschwerde freigesprochen, weil er vor Gericht für die Aussage "schwarz-rot-Senf" gezogen wurde.

Ebenso wurde kürzlich bekannt gegeben, dass das Hissen einer Deutschlandfahne mit Banane darauf eine legale Kritik, gedeckt von der freien Meinungsäußerung, an herrschenden Verhältnissen darstelle. Eine Staatsanwaltschaft oder ein Gericht (es ist nicht klar wer, scheinbar hat die entsprechende Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingesetellt) in Baden-Württemberg stellte ein Verfahren ein, nachdem ein Polizist eine Deutschlandfahne mit Banane darauf beschlagnahmte und den Aufsteller in ein einstündiges Verhör brachte. Dieser wollte Kritik an der "Bananenrepublik" Deutschland ausüben. (Zur Erinnerung, seit Angela Merkel im Sommer 2008 Bildungsrepublik. Warum das aber ganz genau nicht ist hat ein Schulstreik gezeigt, sowie das Buch "Schlaue Kinder, schlechte Schulen" von Christian Füller aus 2008 im Droemer Verlag)

Das Wort "Bananenrepublik" wird von den "Bananeninseln" in der Karibik abgeleitet. Dieses sind Inseln oder auch Staaten, die hauptsächlich von dem Bananenexport leben und von Korruption durchsetzt sind. Ebenfalls fröhnen dort großkapitalistische Konzerne ihren Interessen und untergraben die Demokratie. Das Rechtssystem in "Bananenrepubliken" ist ebenfalls nicht ernst zu nehmen - dort kann de facto auf die Gesetze, wenn es denn welche gibt, geschissen werden. Bestes Beispiel ist Kolumbien.

Nun dachte sich scheinbar der 62. Jährige, dass Deutschland ebenfalls in solchen Zuständen vorzufinden sei und wollte mit der Fahne Kritik daran üben und bestellte die Fahne aus dem Internet. Recht hat er in seiner Annahme allemal, wenn mensch das Buch "Der Deutschland Clan" von Jürgen Roth betrachte, welches als aktualisierte Ausgabe 2007 im Heyne Verlag erschienen ist. Als eine Art Aufzählung von Korruptionsfällen in der Verflechtung von PolitikerInnen, Wirtschaftsunternehmen und der Justiz zu betrachten. Mühsam zu lesen, aber interessant.
Ob dem 62. Jährigen dieses Buch bekannt ist, oder was für Absichten er sonst hatte ist mir nicht geläufig.

Es ist mir aber nun bekannt, dass die deutsche Fahne also durchaus etwas umgestaltet werden darf, ohne sofort bis zu 3 Jahre "Bedenkzeit" zur "Resozialisierung" kassieren zu können. Denn so die Staatsanwaltschaft

„Das öffentliche Hissen der Flagge stellt, anders als beispielsweise provokatives Aufstellen der Bundesflagge in einem Misthaufen, keine Verunglimpfung der Flagge dar, weil durch den Aufdruck der Banane nicht die Flagge selbst empfindlich geschmäht oder besonders verächtlich gemacht wird, sondern allenfalls die Bundesrepublik Deutschland konkludent als ,Bananenrepublik' bezeichnet wird.“

Was lernen wir nun daraus, nachdem wir uns immerhin durch diesen Artikel gequält haben? Dass uns die Fahne Banane sein kann? Oder heißt es nun doch eher wieder "Deutsche, esst deutsche Bananen"?

Es scheint so als sei der Weg zur künstlerischen Umgestaltung dieses mistigen Stück Stoffes nun doch ein bisschen breiter geworden. Vorschläge zur Umgestaltung nimmt das Indymedia-Kontaktformular gerne entgegen.

Übrigens: In den USA darf die US-Fahne nicht weggeworfen werden. Ebenfalls muss sie ganz speziell gefaltet zusammen gelegt werden. Alles andere ist dort verboten, weil "unpatriotisch"

Wann sich PI-News über das Fahnenurteil aufregen wird, darauf darf gewettet werden.

 http://www.express.de/nachrichten/news/vermischtes/bundesflagge-mit-banane-ist-erlaubt_artikel_1225960100819.html

 http://www.suedwest-aktiv.de/region/hohenlohertagblatt/crailsheim/4064023/artikel.php?SWAID=19f6abba666204c51d411fd74e858d3e
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Ergänzungen

Flagge falten u.ä.

Mitleser 12.01.2009 - 09:55
"Ebenfalls muss sie ganz speziell gefaltet zusammen gelegt werden. Alles andere ist dort verboten, weil "unpatriotisch" "

Naja, das das quadratische zusammenlegen in den USA verboten ist, glaube ich jetzt mal nicht... Allerdings gibt es eigentlich auch eine Faltvorschrift für die deutsche Fahne analog, nämlich dreieckig mit Schwarz nach außen. Warum man gerade die Farbe der Trauer nach außen legt, naja...^^

"Wann sich PI-News über das Fahnenurteil aufregen wird, darauf darf gewettet werden. "

Naja, ein viel höheres Niveau als PI hat dieser Artikel ja auch nicht, ne? Z.B: "
Wenn dann aber mal jemand seine Heiligkeit, die Nazionalfahne (ja, bewusst ohne t - auch wenn die BRD-Fahne unter Nazis lieber gegen etwas mit weiß und schwarz ausgetauscht wird),"

Das ist doch genau so ein Unsinn wie er da auch steht. Guck Dir mal richtige Nazis an. Die tragen ausschließlich Schwarz-Weiss-Rot. Die haben mit Schwarz-Rot-Gold genauso wenig am Hut wie Du, da sie die BRD als Staat ablehnen und damit auch seine Symbole. Also bitte keine Äpfel mit Birnen vergleichen...

"So ist mir ein Fall bekannt, wo jemand vor ein Militärgericht musste, als er bei der Musterung angab "auf Sie (den Oberst oder was das war) und Ihre Fahne zu scheißen". Nachdem die Aussage zurück gezogen wurde, durfte er nach der üblichen (damals gar nicht so üblich und akzeptiert) Verweigerung den Zivildienst ableisten."

Von dem Fall hätte ich gerne nähere Infos. In Deutschland gibt es keine Militärgerichte - jedenfalls nicht in der Form wie zB in den USA, wie Du scheinbar denkst. Es gibt lediglich sogenannte "Truppendienstgerichte". Diese werden allerdings von zivilen Berufsrichtern geleitet, und beschäftigen sich ausschließlich mit interna der BW, also Beschwerden von und gegen Soldaten. Jedweder Straftatsbestand wird vor zivilen Gerichten verhandelt. Mit Sicherheit war dieser jemand dann auch eher wegen Beleidigung der Person und nicht der Fahne vor dem Gericht (wenn überhaupt). Warum man allerdings während der Musterung dahin sollte ist mir schleierhaft, denn da ist man noch Zivilist. Vielleicht hast Du einige Fakten durcheinander gewürfelt?

Dennoch hat mich die Lektüre dieses Artikels sehr unterhalten. Danke dafür. Trotzdem würde ich - wie mein Vorkommentator - davon absehen, dies hier als Anreiz zu sehen, solange es keine richterlichen Beschlüsse zu dem Thema gibt. Und selbst dann wäre ich vorsichtig. Das nächste Gericht kann auch wieder ganz anders entscheiden.

MfG

Fahnen

Nixpeil 12.01.2009 - 14:17
In den USA werden sogar eigens Tonnen für beschädigte US-Fahnen aufgestellt damit diese um Himmels willen bloß nicht im Hausmüll landen. Aber das ist auch kein Vergleichswert.

Aber das wegen solchen "Diffamierungen" (Des Staates und seiner Symbole) tatsächlich jemand in den Bau gewandert wäre ist mir neu. Ich meine nehmen wir nurmal das Wappen der Toten Hosen, nen skelettierter Bundesadler, oder die zu Fußballfesten so beliebten Deutschlandfähnchen mit Halbmond, oder das picknicken auf ner Fahne als Decke, oder das bewusste falschherum Aufhängen (schon oft bei Festivals gesehn) oder oder oder. Wenn sich jemand böswilliges findet kanns zur Anzeige kommen, aber wie gesagt, gibt eh nen Freispruch, das heißt dann sogar Übernahme der Anwaltskosten.

Passt ja auch ins Thema: Wurden die JungGrünen die da aufm Parteitag sich -äääähm- "erleichtert" haben eigentlich belangt?

Künstlerische Freiheit

schwarzrotbraun 13.01.2009 - 00:56
"Das öffentliche Hissen der Flagge stellt, anders als beispielsweise provokatives Aufstellen der Bundesflagge in einem Misthaufen, keine Verunglimpfung der Flagge dar (...)"

Wenn ich mich recht entsinne, gab es vor einigen Jahren mal ein Verfahren gegen einen Menschen in Aachen (??), da er kleine Deutschlandfähnchen (befestigt an Zahnstochern) auf diversen Hundehaufen in der Öffentlichkeit platziert hatte. In diesem Verfahren wurde besagter Mensch dann später jedoch frei gesprochen, da seine Aktion in den Augen des Richters unter sein Recht auf künstlerische Freiheit fiel.
Darauf müßte man sich im Falle einer nationalfarblichen Misthaufenverzierung doch eigentlich berufen können, oder? Denn den Richter möchte ich sehen, der glaubhaft den für einen solchen Fall relevanten Unterschied zwischen einem Hundehaufen und einem Misthaufen erklären kann...

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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ach ihr gartenzwerge — cinderella

kein antimerikanismus — verfasser

Heiligsprechung — Liese

ergänzung — verfasser

Gesetze in den USA — unwichtig

YES! — Muss Sein!