Berlin - 2. Prozesstag gegen Roland

Roland Ionas Bialke 15.11.2008 02:02 Themen: Antifa Repression
Gestern, am 14. November 2008, fand im Berliner Amtsgericht Tiergarten der zweite Prozesstag gegen mich wegen Waffenbesitz, wegen Verstoss gegen das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe und wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte statt. Der Anklagepunkt wegen den Angriff auf die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel und den französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy wurde fallen gelassen.
Für den zweiten Prozesstag waren 75 Minuten angesetzt, von 12 Uhr bis 13 Uhr 15. Die Polizistin Anja Rademnacher, 40 Jahre alt, vom LKA 534 (PMS) sollte als Zeugin vernommen werden, ebenso der Polizist Lepke von der Kriminaltechnik (LKA KT) der Berliner Polizei. Doch alles kam ein bisschen anders. Der Zeuge Lepke war anscheinend im Urlaub, sodass an seiner Stelle Dirk Eitner vom LKA 534 (PMS) weiter befragt werden konnte. Am ersten Prozesstag wurde er ja schon befragt, die Befragung aber mangels Zeit der VeranstalterInnen unterbrochen.

Zum ersten Prozesstag muss ich noch hinzufügen, dass ich da voll den Fehler gemacht habe. Ich habe die "Glaubhaftmachung eines Antrags" mit der "Einführung eines Beweises" verwechselt. Ein Beweis kann von der Verteidigung nicht einfach eingeführt werden, sondern es muss ein Beweisantrag gestellt werden, welcher eine Beweisbehauptung und ein bestimmtes Beweismittel enthält. Aus diesen Fehler habe ich gelernt und nun meine selbst herbeigeschafften Beweise richtig, mit einen Beweisantrag, in das Verfahren eingebracht.

Am zweiten Prozesstag hätte ich beinahe nicht teilnehmen können. Ich war krank, entschloss mich aber trotzdem zum Gericht zu fahren. Wäre ich nicht hingefahren, dann hätte auch ohne mich verhandelt werden können und das wollte ich nicht riskieren. Angekommen im Gerichtssaal 571 warteten schon die zwei PolizistInnen und etwa sechs andere Menschen.

Als erstes wurde mir mitgeteilt, dass der Zeuge Eitner weiter vernommen werden sollte. Das war mir aber erstmal egal, denn ich wollte ein paar Anträge einbringen. Zuerst kam es zu einer Diskussion, dass ich meine Stellungnahme zu der Anklageschriften nicht zuende vorlesen konnte. Die Richterin Biesterfeld fragte mich, ob ich eine Stellungnahme abgeben wollte. Ich gab an, meine Stellungnahme vorlesen zu wollen. Daraufhin verbot mir die Richterin Biesterfeld meine Stellungnahme vorzulesen und forderte mich auf meine Stellungnahme nur mündlich vorzutragen. Dass ich "schriftlich vorlese" war mir ganz neu, aber darauf wollte die Richterin nicht eingehen. Daher beantragte ich erst einmal eine Pause von 30 Minuten um einen schriftlichen Befangenheitsantrag formulieren zu können. Die Pause verweigerte mir die Richterin und so musste ich den Befangenheitsantrag mündlich vorbringen, forderte aber einen Gerichtsbeschluss zu der Entscheidung und dass mein Befangenheitsantrag wörtlich protokolliert werden solle. Der Befangenheitsantrag wurde doch glatt falsch notiert, sodass weiter Zeit verging und ich bzw. meine Rechtsanwältin den Befangenheitsantrag richtig diktieren mussten.

Meine Rechtsanwätin trat im Gegensatz zum ersten Prozesstag etwas offensiver auf. trotzdem versuchte sie auf eine Einstellung der meisten Anklagepunkte und weiteren Ermittlungen einzuwirken. So ging ich darauf ein, dass ich eventuell einen "Deal" mitmache. Nach einen Rechtsgespräch zwischen Richterin, Staatsanwalt und meiner Rechtsanwältin konnte mir meine Rechtsanwältin anbieten, dass alle Anklagepunkte und weitere Verfahren eingestellt würden, wenn ich mich zu dem Waffenbesitz trotz Waffenverbot für den Einzelfall bekennen würde. In diesem Fall würde mich eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen a 10, 15 oder 20 Euro erwarten.

Darauf ging ich nicht ein, denn schliesslich soll ich durch die Staatsgewalt kriminalisiert werden. Würde ich darauf eingehen, dann könnte ich auch nicht mehr die kriminelle Staatsgewalt thematisieren. Also stellte anschlissend noch einen Antrag zur Stellungnahme zu einen anderen Anklagepunkt und zwei Einstellungsanträge. Dann beantragte ich den ehemaligen Abteilungsleiter für Staatsschutzdelikte der Berliner Staatsanwaltschaft Jörg Raupach und den momentanen Abteilungsleiter für Staatsschutzdelikte der Berliner Staatsanwaltschaft Michael von Hagen als Zeugen zu hören. Von der Richterin wurde ich deswegen mit einer Ordnungsstrafe bedroht, weil ich angab, dass die Staatsanwaltschaft "in krimineller Absicht" Asservaten verschwinden lassen hat. Auch vorher hatte ich PolizistInnen, StaatsanwältInnen und RichterInnen als kriminell oder "kriminelle Vereinigung" bezeichnet. Von der Androhung der Ordnungsstrafe liess ich mich aber nicht beeindrucken. Zuletzt stellte ich einen Beweisantrag, in dem ich beantragte, dass die Richterin sich eine kopierte Homepage der Deutschen Nationalbibliothek angucken sollte. Dort war zu sehen, dass mein angeblicher Wohnraum als "Redaktionraum" beziehungsweise "Verlagsraum" bezeichnet ist. Dieses Beweismittel sollte mein Beweisverwertungsverbotsantrag vom vorigen Prozesstag stützen, denn Gegenstände die bei einer Durchsuchung von Redaktionsräumen unter Gefahr im Verzug gefunden werden, dürfen unter Umständen nicht als Beweismittel verwertet werden.

Nun, es war schon viel Zeit vergangen, begann die weitere Befragung des Zeugen KOK Dirk Eitner. Ich befragte ihn zu der Internetrecherche über mich und ob er Indymedia liest. Er gab zu sich über Indymedia zu lesen, aber nicht über meine Person recherchiert zu haben. Dies soll KHK Junghänel vom LKA 533 getan haben. Ich fragte, ob Eitner von anderen Verfahren wüsste, die gegen mich geführt werden oder wurden. Plötzlich begann wieder das Spiel mit der Aussagegenehmigung - Denn Eitner wusste nur zu gut, dass wegen dem Angriff auf ein Nazi-Konzert im Jahr 2006 durch das LKA 533 gegen mich wegen Sachbeschädigung ermittelt wurde. Nun fragte ich Eitner wann er vom LKA 533, als angeblicher Sprengstoffermittler, zu dem LKA 534 (PMS) gewechselt sei. Wieder wollte er nicht antworten. Auf Druck durch die Richterin und mir antwortete Eitner aber, dass er Ende 2006 vom LKA 533 zum LKA 534 gewechselt sei. Anschliessend fragte ich, ob er sich vor der Durchsuchung mit anderen über meinen Fall unterhalten hätte. Es kam heraus, dass schon vor der Durchsuchung, die unter Gefahr im Verzug durchgeführt wurde, gegen mich wegen Sprengstoffdelikte ermittelt wurde. Es war also sehr wohl möglich einen Durchsuchungsbeschluss schon Tage vorher einzuholen. Damit konfrontierte ich auch Eitner.

Ich fragte Eitner, warum er denn Flyer von antifaschistischen Veranstaltungen in seinen Durchsuchungsbericht erwähnt hatte. Zudem erwähnte er in diesem Bericht, dass ich eine Ausgabe der "linksextremen Szenezeitschrift Stressfaktor" besitze. Ich fragte Eitner, ob er denn spezielle politische Gegenstände gesucht hätte und ob er versuchte habe ein spezielles Bild von mir zu konstruieren. Eitner verneinte dies, warauf ich fragte wofür das LKA 534 zuständig sei - Ob die Dienststelle LKA 534 eine spezielle Einheit ist. Nach kurzen zögern gab KOK Eitner an, dass das LKA 534 für die Verfolgung von "linken Straftätern" zuständig ist.

Gegen 13 Uhr wurde die Polizistin Anja Rademacher nach hause geschickt. Es war klar, dass die geplante Zeit nicht für ihre Vernehmung reichen würde. Um 13 Uhr 15 sollte schon die nächste Verhandlung der Richterin im selben Raum anfangen.

Eitner erwähnte auch, dass bei mir Gegenstände mit satanistischen Hintergrund gefunden wurden. "Ich besitze nur Fernsehwissen über Satanismus, aber es wurden verschiedene satanistische Gegenstände gefunden." Zuvor hatte Eitner auch noch mal extra erwähnt, dass er meskalinhaltige Kakteen bei mir gefunden hatte. Auch, dass eine "Hakenkreuzarminde" bei mir gefunden worden sei, erwähnte Eitner. Hier versuchte Eitner - wie schon vorher in seinen Bericht - durch seine Aussage ein einseitiges Bild von einer verrückten und drogenabhängigen Person zu konstruieren. Darum fragte ich, ob er auch eine Bibel bei mir gefunden hätte. Daran konnte sich Eitner sich aber nicht mehr erinnern. Tatsächlich befand sich aber auch eine Bibel, ein Koran, buddhistische und atheistische Schriften in meiner Wohnung. Und auch, dass KOK Eitner DVDs auf denen ich bei Theaterprojekten mitwirkend zu sehen bin beschlagnahmte, erwähnte er nicht. Es macht sich im Gerichtssaal eben nicht so gut, neben der Diskreditierung meiner Person von der Ausforschung meines Umfelds zu sprechen.

Ich fragte anschliessend wieviele Personen denn jeweils bei dem LKA 533 und dem LKA 534 arbeiteten. Auch darauf wollte KOK Eitner nicht antworten, denn er müsste erstmal bei seiner Dienststelle nachfragen, ob er darüber sprechen dürfte. Da mir das ausweichende Verhalten KOK Eitners nervte beantragte ich ein Ordnungsgeld von 100 Euro, ersatzweise eine Woche Ordnungshaft, gegen den Polizisten. Dieser Antrag ging aber unter, da eine Diskussion entstand, was für ein Sinn diese Frage hätte. Ich erläuterte, dass wenn nur sechs Personen einer LKA Dienststelle angehören würden, dann wäre es unwahrscheinlich, dass Eitner nichts von den Ermittlungen vor der ersten Durchsuchung wüsste. Wenn im LKA 533 und LKA 534 aber jeweils 1000 Menschen arbeiten würden, dann wäre es eher wahrscheinlich, dass er nichts von den Ermittlungen gegen mich vor der Durchsuchung 2006 wusste. Daraufhin musste KOK Eitner antworten. Er sagte, dass im LKA 533 und im LKA 534 jeweils durchschnittlich 12 Personen arbeiten.

Mal beim LKA 534 durchzählen: KHK Bernd Lange, Claudia Bauch, Anja Rademacher, Herr Propson, KOK Dirk Eitner, Frau Thiel, Frau Jahn, KKin Brötzmann, KK Timo Blank, KOKin von Lübken, KK Goebel, KKin Standhardt, KK Schulze, KOK Fabian, KK König - Mir sind jedenfalls diese 15 PolizistInnen bekannt die beim LKA 534 arbeiten. Allerdings könnte Eitner das auch mit "durchschnittlich" gemeint haben. Oder es gab personelle Wechsel.

Anschliessend fragte ich KOK Eitner, ob er oder KollegInnen vom LKA 534 sich ohne als PolizistInnen erkennen zu geben Demonstrationen beobachten, Demonstrationen infiltrieren. Die Frage wurde vom Staatsanwalt Henjes sofort beanstandet und KOK Eitner schaute hilfesuchend zur Richterin Biesterfeld. Diese fragte mich, warum die Frage denn für meinen Fall relevant sei. Ich antwortete, dass es schon für die Glaubwürdigkeit des Zeugen wichtig wäre, ob er Straftaten begeht oder Straftaten seiner KollegInnen deckt. Mir wurde durch die Richterin gesagt, dass andere Lebensbereiche des KOK Eitners nicht relevant im Bezug auf die Ermittlungen gegen mich sind. Ich widersprach sofort, indem ich meinte, dass es hier nicht um andere Lebensbereiche von Eitner gehe, sondern um seine Arbeit. Ich wies darauf hin, dass ich weitere Beweisanträge stellen werde, die Straftaten des LKA 534 thematisieren würden.

Richterin Biesterfeld vertagte daraufhin lieber die Befragung des Zeugen. Es war ja schon fast 14 Uhr. Aber keine Sorge, die Frage werde ich nochmal stellen. Und auch Frau Rademacher kann sich auf einen heissen Stuhl einstellen. Schliesslich habe ich da noch ein schickes Foto...

Der nächste Prozesstag findet am 5. Dezember 2008 um 12 Uhr im Saal 571 des Amtsgericht Tiergarten statt. Vorgeladen ist POK Urban vom Bundeskriminalamt. Der vierte Prozesstag wird dann wahrscheinlich am 16. Dezember 2008 um 8 Uhr 45 auch im Raum 571 stattfinden. ProzessbeobachterInnen sind willkommen!

Bericht vom 1. Prozesstag -  http://de.indymedia.org/2008/11/231679.shtml
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Ergänzungen

Beweisermittlungsantrag Raupach und von Hagen

Roland Ionas Bialke 15.11.2008 - 02:13
Beweisermittlungsantrag Raupach und von Hagen

Zu beweisende Tatsache:

Die Staatsanwaltschaft Abteilung Staatsschutzdelikte manipuliert in krimineller Absicht Asservaten und liess mindestens eine Asservate in meinen Fall verschwinden. Ausserdem verheimlichte die Staatsanwaltschaft Abteilung Staatsschutzdelikte mindestens einen beschlagnahmten Gegegenstand. Nach den Wohnungsdurchsuchungen 2006 und 2007 legte ich jeweils gegen die Beschlagnahme aller bei mir beschlagnahmten Gegenstände Widerspruch ein. Alle beschlagnahmten Gegenstände müssten so im Beschlagnahmeprotokoll autauchen und bestätigt werden.

Beweismittel:

Ich beantrage den ehemaligen Abteilungsleiter für Staatsschutzdelikte der Berliner Staatsanwaltschaft Jörg Raupach und den momentanen Abteilungsleiter für Staatsschutzdelikte der Berliner Staatsanwaltschaft Michael von Hagen als Zeugen zu hören.

Ich beantrage einen Gerichtsbeschluss.


Datum:

Unterschrift:

Einstellungs-Antrag "Ammoniumnitrat"

Roland Ionas Bialke 15.11.2008 - 02:16
Antrag auf Einstellung des Verfahrens

Ich beantrage die Einstellung des Verfahrens gegen mich bezüglich dem mir vorgeworfenen Verstoss gegen das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG) bezogen auf den mir vorgeworfenen Besitz von Ammoniumnitrat.

Begründung:

Ammoniumnitrat ist keine nach dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG) für den Besitz eingeschränkte Chemikalie. Ammoniumnitrat darf von jedermann besessen werden. Ammoniumnitrat wird in reiner Form oder mit Kalk und/oder Wasser vermischt als Düngemittel auf Felder mit Nutzpflanzen aufgebracht.

Oft wird um die Pflanzen zu düngen ein Stab, oft auch aus Holz genommen, um das Ammoniumnitrat erst mit Wasser zu vermischen. Dann werden mit dieser Ammoniumnitratlösung die Pflanzen gegossen.

Auch sind Nitrate in tierischen und menschlischen Fäkalien enthalten. Verrichtet eine Kuh beispielsweise Ihr Geschäft an einer Kalkwand so entsteht nach einer Weile Kalksalpeter. Auch auf Komposthaufen entstehen Nitrate.

Würde Ammoniumnitrat verboten sein, dann müsste also das auf die Toilette gehen verboten sein. Auch müssten die Tiere dazu angehalten werden nicht mehr ihr Geschäft zu verrichten - Scheisse wäre verboten! Kompostierung wäre verboten! Und da Kaliumnitrat auch gerne im feuchten Keller ausblüht wären auch Häuser verboten.

Darum ist der Besitz von reinen Kaliumnitrat und reinen Ammoniumnitrat im Gesetzt über explosionsgefährliche Stoffe nicht beschränkt oder verboten. Eine Beschränkung liegt allein bei Ammoniumnitrat das mit mehr als 0,2 % brennbaren Stoffen, einschließlich jedes als Kohlenstoff berechneten organischen Stoffes, unter Ausschluss jedes anderen zugesetzten Stoffes vermischt ist.

Der Staatsanwalt hat sich es sich aus den Fingern gesogen, dass der Besitz von reinen Ammoniumnitrat nach dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG) beschränkt oder verboten ist. Darum ist das Verfahren heute hier sofort gegen mich einzustellen.

Ich beantrage einen Gerichtsbeschluss!

Datum:

Unterschrift:

Einstellungs-Antrag "Revolver"

Roland Ionas Bialke 15.11.2008 - 02:19
Antrag auf Einstellung des Verfahrens

Ich beantrage die Einstellung des Verfahrens gegen mich bezüglich dem mir vorgeworfenen Verstoss gegen das Waffengesetz (WaffG) bezogen auf den mir vorgeworfenen Besitz von 3 Revolvern.

Begründung:

In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wurde mir vorgeworfen zwei Vorderladerrevolver und einen Schreckschussrevolver besessen zu haben. Als ich zum Richterinnenpult ging um mir mit den Zeugen Dirk Eitner ein Bild anzusehen, sah ich, dass auf dem Foto auf denen die Waffen die angeblich in meiner Wohnung am 24. Dezember 2006 beschlagnahmt wurden zu sehen sind keine Revolver zu erkennen sind.

Ein Revolver (von engl. to revolve - sich drehen) ist eine mehrschüssige Faustfeuerwaffe, bei der die Munition in einzelnen Kammern in einem als drehbare Trommel ausgelegten Patronenlagerblock kreisförmig angeordnet ist. Die Trommel dient dabei nicht nur als Patronenlager, sondern auch als Magazin.

Eine Trommel als Patronenlager konnte ich beim Besten willen nicht auf den dem Zeugen Eitner und mir vorgehalten Fotos erkennen. Dirk Eitner bestand hingegen darauf das er irgendwelche Revolver bei mir gefunden haben will. Er sagte wörtlich am 7. November 2008 im Gerichtssaal B 129 im Amtsgericht Tiergarten: "Ich habe bei Herrn Bialke einen Schreckschussrevolver gefunden." - Ausserdem gab Dirk Eitner kurz darauf an: "Dann habe ich diese zwei Vorderladerrevolver gefunden, solche Piratenrevolver."

Obwohl der Staatsanwalt gegen 13 Uhr am selben Tag überhaupt kein Fragerecht mehr an den Zeugen Eitner hatte, ich mit der Befragung Eitners schon begonnen hatte, versuchte er Dirk Eitner zu beeinflussen. Der Staatsanwalt flüsterte genau vor dem Richterinnenpult den Zeugen Dirk Eitner zu: "(...) nicht Revolver!"

Das Verfahren ist darum einzustellen.

Ich beantrage einen Gerichtsbeschluss!

Hilfsweise beantrage ich als Beweismittel einen Sachverständigen vorzuladen. Dieser soll die Tatsache bezeugen, dass es sich bei den in den Akten abgebildeten drei Waffen nicht um Revolver handelt.

Das Verfahren ist danach ebenso einzustellen.

Datum:

Unterschrift:

Offensive Prozessführung

k.o.b.r.a. 18.11.2008 - 13:45
Das wäre schön, wenn mehr aus der starken Stellung von Angeklagten im Prozess machen würden und sich nicht einschüchtern lassen von den meisten AnwältInnen und der Mehrheit doitscher Rechtshilfegruppen, die sich peinlichst den vorgeschriebenen Regeln unterwerfen. Als Vorbereitung können Trainings dienen (siehe Angebot unter  http://www.vortragsangebote.de.vu) oder die Internetseiten  http://www.prozesstipps.de.vu dienen.

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