Berlin - 1. Prozesstag gegen Roland

Roland Ionas Bialke 08.11.2008 19:04 Themen: Repression
Gestern, am 7. November 2008, begann der Gerichtsprozess gegen mich wegen dem Angriff auf die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel und den französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy. Mir wurde ausserdem vorgeworfen mich bei der Festnahme durch die Polizei gewehrt zu haben und am 24. Dezember 2006 trotz eines Waffenverbots für den Einzelfall drei Waffen besessen zu haben. Der dritte Anklagepunkt war, dass ich gegen das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe verstossen hätte, da in meiner Wohnung Ammoniumnitrat und angeblich Schwarzpulver gefunden worden wäre.
Angekommen im Gerichtssaal B129 im Berliner Amtsgericht Tiergarten wurde ich zuerst mit vielen PressevertreterInnen, FotografInnen und zwei Kamerateams, konfrontiert. Ich wurde u.a. gefragt, ob ich mich bei Angela Merkel entschuldigen wolle. Ich erwiderte, dass sie sich bei mir und den anderen Menschen denen sie durch ihre Entscheidungen Gewalt antut enschuldigen sollte. Ausserdem meinte ich, dass ich es gut finde, wenn EntscheidungsträgerInnen angegriffen werden. Ich sagte: "Die Bundesregierung übt gegen viele Menschen Gewalt aus, darum finde ich es nicht schlimm, wenn man gegen sie (Angela Merkel) Gewalt ausübt." Daraufhin wurde ich in diesem Kontext gefragt, ob ich mit Sprengstoffen Angela Merkel etwas tun wollte. Daraufhin antwortete ich: "Nein, erst sollte man den Mund benutzen und dann,wenn nötig, verhältnismässige Gewalt ausüben." (sinngemäss) Meine unzureichende Erfahrung mit MedienvertreterInnen liess mich etwas unbeholfen aussehen. Trotzdem finde ich es wichtig politische Vorgänge in den kommerziellen Medien zu thematisieren. Die kommerziellen Medien berichteten teilweise falsch beziehungsweise verkürzt.

Gegen 9 Uhr betrat ich den Gerichtssaal B129 und konnte mich setzen. Meine Anwältin informierte mich, dass der Anklagepunkt bezüglich des Angriffs auf Angela Merkel fallengelassen wird. Ein Video sei wohl auf Youtube aufgetaucht was einwandfrei beweist, dass ich vor der Kanzlerin stehen geblieben bin und dann von einen BKA-Polizisten in ziviler Kleidung, er war für mich nicht als Polizist zu erkennen, nach vorne geschubst wurde. Meine Rechtsanwältin besprach sich mit dem Staatsanwalt Henjes (Staatsanwaltschaft 81) und mir wurde gesagt, dass ich nicht mehr als eine Geldstrafe wegen den anderen Anklagepunkten zu erwarten hätte.

Nun sollte ein schneller Prozess folgen und ich mit dieser Geldstrafe abgeurteilt werden. Aber Pustekuchen: Die vorsitzende Richterin Biesterfeld wollte schon beginnen nach meinen persönlichen Verhältnissen zu fragen, da begann ich meinen ersten Antrag zu verlesen. Es handelte sich um einen Antrag in dem ich die vorsitzende Richterin Biesterfeld wegen der Besorgnis der Befangenheit ablehnte. Darin thematisierte ich die Staatsanwaltschaft 81 ("P-Abteilung") und die Spezialeinheiten MEK und PMS des Berliner Staatsschutzes. Ich ging darauf ein, dass Richterin Biesterfeld ein ärztliches Gutachten ohne gesetzliche Grundlage an den Staatsschutz (Stoewhase, LKA 522) weitergegeben hat. Ausserdem bemängelte ich die fehlende Akteneinsicht und warf der Richterin vor Urteile im Sinne des kapitalistischen Systems zu fällen. Zudem liess die Richterin es offenbar zu, dass die Staatsanwaltschaft und der Staatsschutz eine bei mir beschlagnahmte DVD illegalerweise verschwinden lassen konnte. Diese DVD war ein Asservat und sollte mir wieder ausgehändigt werden, blieb bis heute aber verschwunden obwohl Staatsanwalt Henjes die Asservate versiegelt hatte und nur noch er und der Staatsschutz damit Umgang hatten.

Es folgten sechs weitere Anträge, einen Antrag auf vollständige Akteneinsicht - Aktenteile, zum Beispiel erkenntnisse über die Rechte Szene bezüglich der Homepage  http://www.sondereinheit.fateback.com oder über den Inhalt einer DVD aus einer Polizeikamera, fehlten nämlich in den Akten. Auch einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens stellte ich, da meine Rechtsanwältin erst neun Tage vor der Hauptverhandlung weitere Akten zugeschickt bekam und Wir Uns in so kurzer Zeit nicht auf ein Verfahren vorbereiten konnten. Es folgte ein Antrag auf Zulassung der Öffentlichkeit, in dem ich u.a. die rassistische Residenzpflicht thematisierte und die Sicherheitskontrollen im Amtsgericht Tiergarten kritisierte. Ich verlas: "Hilfsweise beantrage ich, dass die Gerichtsverhandlung gegen mich auf die Strasse verlegt wird, damit nicht nur exklusive Autoritäten den Prozess beobachten können. Die Durchführung des Prozesses gegen mich in einen geschlossenen Raum ist der Versuch die soziale Verantwortung von den Menschen zu entfernen."

Die Anträge waren ziemlich plump formuliert, zielten darauf ab bestimmte wichtige politische Vorgänge zu thematisieren und der Justiz etwas Kontrolle zu entziehen. Die vorsitzende Richterin Biesterfeld blieb aber ganz cool und lehnte die Anträge ab, auch den Befangenheitsantrag gegen sich selbst, oder stellte Anträge zurück. Auch die anderen im Gerichtssaal schienen ganz locker drauf zu sein. Nur ich war der einzige der nicht dort sein wollte, lieber Schlumpfeiscreme unten in der Eisdiele essen wollte. Da sie aber nur ihr Spiel spielen musste ich mich vorher schlau machen wie es geht. Ich empfehle jeden von Repression betroffenen Menschen zu ganz vielen Prozessbeobachtungen zu gehen. Dadurch erfahren die angeklagten Menschen Solidarität und ihr könnt über Gerichtsprozesse eine Menge lernen.

Als "the dirtiest player in the game" lehnte ich dann gleich den Sachverständigen Pr. Doz. Dr. med. Werner E. Platz wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Für sein Gutachten beantragte ich ein Beweisverwertungsverbot, da er die Untersuchung einer anderen Ärztin in das Gutachten mit einbezogen hatte. Pr. Doz. Dr. med. Werner E. Platz ist ein guter Arzt, aber arbeitet eben mit Repressionsorganen zusammen. Nicht nur über mich fertigte er für Gerichtsprozesse Gutachten, sondern auch über den als Dagobert bekannten Bombenbastler Arno Funke aus Berlin-Neukölln . Ich bezeichnete Arno Funke als "proletarischen Umverteiler". Diese beiden Anträge wurden ebenfalls zurückgestellt.

Nach etwa zwei Stunden, da war es 11 Uhr wurde ich dann endlich zu meinen Personalien befragt. Es folgte der nächste Antrag in dem unter anderen "Red-Watch" thematisierte und erläuterte, dass PolizistInnen der Berliner Spezialeinheit "politisch motivierte Strassengewalt" (PMS) mich politisch verfolgen und mich schon mehrfach bedroht hatten, beispielsweise mit den Worten "Verpiss Dich, oder ich Schlag Dir den Kopf vom Hals!" Ich beantragte daher als "Codiernummer 15" angesprochen zu werden. Die Richterin ging darauf teilweise ein, indem sie mich nicht mit meinen Namen, sondern von nun an mit "Angeklagter" anredete.

Nun wurden die drei Anklageschriften verlesen. So wurden angeblich am 24. Dezember 2006 zwei Vorderladerrevolver, ein Schreckschussrevolver und Schwarzpulver in meiner Neuköllner Wohnung gefunden. Am 14. Mai 2007 sei dann Ammoniumnitrat bei mir gefunden worden. Dann wollte ich der Anklageschrift zufolge eine Person beim Treffen mit Merkel und Sarkozy körperlich misshandeln. Ausserdem wurde mir vorgeworfen, dass ich bei der anschlissenden Festnahme um mich getreten und geschlagen hätte und dabei einen Polizisten traf. Das sollte dann "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" und "Körperverletzung" sein.

Jetzt war ich dran und durfte mich zur Anklageschrift äussern. Ich sagte nicht aus, aber wollte eine Stellungnahme abgeben. Ich holte meine 10-seitige Stellungnahme heraus und begann zu lesen. Vorher erwähnte ich noch kurz, dass der Besitz von Ammoniumnitrat überhaupt nicht verboten sei, sondern nur der Besitz von Ammoniumnitrat mit einen bestimmten Kohlenstoffanteil. "In menschlichen Fäkalien sind Nitrate enthalten. Wenn Ammoniumnitrat verboten sein würde, dann müsste Scheisse verboten sein." Reines Ammoniumnitrat kann erlaubnisfrei besessen werden. Nur das Vermischen mit Kohlenstoff ist nach dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG) strafbar. Auch die "Revolver" kamen mir spanisch vor. In den Akten waren nämlich drei Pistolen zu sehen.

Ich verlas nun die Stellungnahme in der ich die Glaubwürdigkeit vom Berliner Staatsschutz thematisiere, wie sie illegalerweise Demonstrationen infiltrieren und dann im Gerichtssaal von Staatsanwaltschaft und RichterInnen mit Codiernummer und Maskierung geschützt werden. Ich erläuterte wie AntifaschistInnen durch solche PolizistInnen kriminalisiert werden, beispielsweise mit Hilfe der Beschuldigung "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" geleistet zu haben und wie die Polizei das Demonstrationsrecht illegalerweise einschränkt. Ich bezeichnete Polizei und Justiz wiederholt als kriminell.

Nach etwa 15 Minuten bei Blatt 3 meiner Stellungnahme unterbrach mich die Richterin. Es gab über die Stellungnahme eine Diskussion und dann eine Pause. Ich konnte die Stellungnahme erstmal nicht weiterlesen und der erste Zeuge kam an die Reihe. Zuerst waren sieben ZeugInnen anwesend. Die wurden aber wieder nach hause geschickt und zwei neue Prozesstermine wurden vereinbart.

Der erste Zeuge war der Kriminaloberkommissar Dirk Eitner vom Landeskriminalamt 534 aus Berlin. Er war bei der Durchsuchung meiner Wohnung am 24. Dezember 2006 dabei und wurde von mir später angezeigt, da er der Anzeige zufolge als ich auf den Knien hocken musste meine Gitarre nahm und so tat als ob er mir ein Lied vorspielen würde um mir einen Antrag zu machen. Dabei posten etliche SEK-Beamte um mich herum und fotografierten die Szene. Eitner sagte aus, dass er reingekommen sei und drei Pistolen und Schwarzpulver gefunden worden waren. Er war bei seiner Arbeit im Dauerdienst (LKA 521) benachrichtigt worden und hätte dann die Wohnung mit Gefahr im Verzug durchsuchen müssen. Er war früher beim LKA 533 gewesen, dann aber zum LKA 534 gewechselt. Er wusste auch, dass KHK Junghähnel und KHK Kubicke schon früher wegen Sprengstoffdelikten gegen mich ermittelten.

Ich nahm ihn ins Verhör und fragte ihn einige Fragen. Mich interessierte vor allem das Schwarzpulver. Dazu wollte sich Dirk Eitner aber nicht äussern, da er sich durch seine Aussage selbst belasten könnte. Ich versuchte die Frage umzuformulieren, ob beispielsweise andere Chemikalien bei mir gefunden worden wären. Später begann ich Fotos als Beweismittel einzuführen. Eitner sagte dazu nur: "Da muss ich mal meine Dienststelle anrufen. Dazu habe ich keine Aussagegenehmigung." Die vorsitzende Richterin Biesterfeld wunderte sich sehr und Wir gingen alle mit dem Foto zum Richterinnenpult. Staatsanwalt Henjes versuchte mich von der Seite anzusprechen, dass ich doch kein Beweismittel einführen könne. Aber mit StaatsanwältInnen unterhalte ich mich nicht und ausserdem hatte er auch schon vorher erzählt, dass ich keinen Sachverständigen wegen Besorgnis über die Befangenheit ablehnen kann. Beide Behauptungen waren nur dazu da um mich zu verunsichern, aber ich ging nicht darauf ein.

Die Richterin ermahnte mich, dass ich nur Sachen vorbringen sollte die etwas mit der Durchsuchung zu tun hätten. Da ich aber meine Stellungnahme nicht vorlesen durfte, konnte ich aber die Relevanz des Fotos zu der Durchsuchung nicht klarstellen. Die Verhandlung wurde dann an dieser Stelle unterbrochen.

Zu dem Verfahren muss ich aber noch etwas anmerken. Die Repressionsorgane versuchen Euch einzuschüchtern. Dafür benutzen sie auch gerne Sachen die für Euch unangenehm sind. Bei mir haben sie zum Beispiel meinen Vertrauenslehrer befragt, den ich vor sechs Jahren hatte. Er plauderte auch schön aus dem Nähkästchen. Zur Erhellung der Person "Roland Bialke" wurde auch ein psychologisches Gutachten über mich angefordert. Das hat jetzt der Staatsschutz, obwohl das nur für die Gerichtsverhandlung gedacht war. Ich habe den Fehler gemacht bei diesen Arzttermin mit dem Sachverständigen zu sprechen. Ihr müsst zwar zu so einen Termin, wenn Euch das Gericht sowas beschliesst, aber auch hier gilt: Keine Aussage - Nur das sagen was auf dem Ausweis steht und ansonsten "Ich verweigere die Aussage!" Repressionsorgane sind nicht nur PolizistInnen und JustizmitareiterInnen. Auch ArbeitsamtmitarbeiterInnen, FinanzamtmitarbeiterInnen, ÄrztInnen und LehrerInnen gehören Repressionsorganen an.

Bei mir fanden sie zum Beispiel ein Video wo ich nackig in der Badewanne liege. Nun stellt Euch mal den Staatschutpolizisten vor, den ich nicht mag, der sich das anguckt und mich dann auf der nächsten Demonstration damit konfrontiert. Das ist Einschüchterung pur. Lasst Euch von so etwas nicht einschüchtern! Seid offensiv! Und selbst wenn sie intimes oder hässliches Zeug von Euch haben, Euch damit drohen es in der Hauptverhandlung oder sonstwie gegen Euch einzusetzen... Scheisst drauf! Soll die ganze Welt es sehen - Wir lassen Uns nicht einschüchtern! Wenn Menschen wirklich emanzipatorisch sein wollen, dann können sie mit solchen Situationen umgehen und werden Euch nicht verletzen.

Der nächste Prozesstag ist am 14. November 2008 um 12 Uhr im Raum 571 im Amtsgericht Tiergarten. Das Gericht erreicht Ihr am Besten über den U-Bahnhof Turmstrasse (U9) oder den S-Bahnhof Bellevue (S7). Der Eintritt ist frei.

Nazis, Justiz und Polizei angreifen!

Kommerzielle Medienberichte:

Tagesspiegel -  http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Prozess-Merkel-Stoerer-Bundeskanzlerin-Sarkozy-Amtsgericht;art126,2655749

TAZ -  http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/die-politprop-show-des-merkel-stoerers/

Focus -  http://www.focus.de/politik/deutschland/gerichtsverhandlung-attacke-auf-die-kanzlerin_aid_346963.html

Spiegel -  http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,589111,00.html

Berliner Morgenpost -  http://www.morgenpost.de/berlin/article973372/26_Jaehriger_nach_Angriff_auf_Kanzlerin_vor_Gericht.html

Bild -  http://www.bild.de/BILD/berlin/aktuell/2008/11/07/angela-merkel-attackiert/26-jaehriger-vor-gericht.html

Berliner Kurier -  http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/print/berlin/241037.html

Berliner Zeitung -  http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/113717/index.php?fromrss

N-TV -  http://www.n-tv.de/1050198.html

Spiegel TV -  http://www.spiegel.de/video/video-39903.html
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Ergänzungen

Antrag auf Zulassung der Öffentlichkeit

Roland Ionas Bialke 08.11.2008 - 20:16
"Antrag auf Zulassung der Öffentlichkeit

Bevor Wir mit der Vernehmung über meine persönlichen Verhältnisse beginnen, werde ich folgenden Antrag stellen:

Menschen die heute diese Gerichtsverhandlung beobachten wollten, kamen nur unter massiven Sicherheitskontrollen in das Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Tiergarten und somit nicht oder nur unter Schikanen in den Gerichtssaal B 129. So wurden sie im Eingangsberich vom Gerichtsgebäude genötigt ihre Sachen zu entleeren, sie wurden von JustizbeamtInnen abgetastet, sie wurden mit Detektoren nach Metallgegenständen abgesucht und sie wurden genötigt ihre mitgeführten Gegenstände von den Justizpersonal durchsuchen zu lassen. Menschen die sich heute dieser Prozedur nicht unterziehen wollten, durften, so die JustizmitarbeiterInnen, nicht den Gerichtsprozess heute gegen mich beobachten - Sie wurden aus dem Gerichtsgebäude verwiesen.

Zudem durften heute nur ProzessbeobachterInnen die einen Personalausweis vorzeigten das Gerichtsgebäude betreten. Menschen die keinen Personalausweis vorzeigen konnten oder wollten wurden von JustizmitarbeiterInnen aus dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin verwiesen. Diese selektive Massnahme schliesst die Öffentlichkeit ebenfalls von den Gerichtsprozess heute gegen mich aus.

Geldarme und obdachlose Menschen die sich keinen Personalausweis oder die entsprechenden Passfotos für einen Personalausweis leisten können werden generell von der Verhandlung heute gegen mich ausgeschlossen. Menschen die sich nicht staatlich registrieren und nummerieren lassen wollen, Fingerabdrücke und Gesichtsaufnahmen Repressionsorganen überlassen wollen, werden generell von der Verhandlung heute gegen mich ausgeschlossen.

Menschen die im Konstrukt "Bundesrepublik Deutschland" asyl beantragt haben, weil sie dort wo sie herkommen verfolgt und gefoltert werden, werden ebenfalls von der Gerichtsverhandlung heute gegen mich ausgeschlossen. Sie dürfen nicht im Sinne der rassistischen Residenzpflicht einen bestimmten Ort verlassen. Wenn sie es doch tun, um die Gerichtsverhandlung gegen mich heute zu besuchen, dann sind sie mit Gefängnis und Abschiebung bedroht. Menschen die der rassistischen Residenzpflicht unterworfen wurden sind die Öffentlichkeit.

Genauso sieht es mit Menschen die in Abschiebehaft sitzen aus. Die Abschiebehaft wird von vielen Menschen als die unmenschlichste Massnahme in der deutschen Asylpolitik wahrgenommen. Menschen, die in Deutschland Zuflucht und Schutz gesucht haben oder in der Hoffnung auf ein besseres Leben hierher kamen, können bis zu 18 Monate eingesperrt werden - und das, ohne dass sie ein Verbrechen begangen haben! Die Abschiebehaft ist einzig und allein ein Mittel dazu, umd diese Menschen zu zermürben, zu demütigen und zu entmündigen. Auch diese Menschen sind als Öffentlichkeit von der Beobachtung des Gerichtsprotesses gegen mich heute hier ausgeschlossen, noch können sie sich darüber informieren ob überhaupt gegen mich verhandelt wird, weder können sie sich darüber informieren ob sie überhaupt zu der Verhandlung gegen mich kommen wollen.

Öffentlichkeit sind ebenso die nicht unmittelbar beteiligten ZuschauerInnen. Im übertragenen Sinne werden daher auch die Medien als VertreterInnen des und BerichterstatterInnen an das Publikum als Öffentlichkeit bezeichnet. JournalistInnen müssen sich zu dem Prozess gegen mich mit einen Presseausweis akkreditieren. Da es aber keinen bundeseinheitlichen und auch keinen offiziellen Presseausweis gibt, können Freie JournalistInnen die keinen Presseausweis besitzen nicht im Sinne ihrer Tätigkeit, ihres Berufs, den Prozess heute gegen mich beobachten und sind somit als Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Im Amtsgericht Hannover, im Amtsgericht Potsdam, im Amtsgericht Strausberg und in anderen Berliner Gerichten finden solche Vorkontrollen nicht statt. Dort werden, wenn überhaupt, nur bei einem konkreten Verdacht Personen im Sinne der jeweiligen Landespolizeigesetze, in Berlin das ASOG, durchsucht.

Ich beantrage die Zulassung der Öffentlichkeit.

Paragraf 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) garantiert, dass die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht, einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse, öffentlich ist.

Das Gerichtsverfassungsgesetz garantiert die Öffentlichkeit bei dem Prozess gegen mich, es garantiert mir die gleiche Zulassung der Öffentlichkeit beim Prozess gegen mich hier in Berlin, wie bei anderen Prozessen in anderen Bundesländern. Ein Prozess gegen mich in Potsdam, Strausberg, Hannover oder an anderen Berliner Gerichten lässt die Öffentlichkeit besser, wenn auch weiterhin ungenügend, zu, als hier heute im Amtsgericht Tiergarten in Berlin.

Ich beantrage einen Gerichtsbeschluss zu dieser Entscheidung!

Solange die Öffentlichkeit weiterhin nicht zugelassen ist, Menschen nicht ohne Kontrollwahn-Schikanen in den Gerichtssaal eingelassen werden, beantrage ich die Aussetzung des Verfahrens gegen mich. Hilfsweise beantrage ich die Verlegung des Verfahrens auf die Strasse (Turmstrasse) vor dem Gerichtsgebäude.

Die Durchführung einer Gerichtsverhandlung in einen geschlossenen Raum hat den Zweck die Menschen von den sozialen Entscheidungen, ihrer eigenen Verantwortung, zu entfernen und ein paar exklusiven Autoritären eine Aburteilung von Menschen zu ermöglichen.


Datum:

Unterschrift:"

(Bitte zerpflück den Artikel nur ganz sachte! Wie schon geschrieben, ich hatte für die meisten Anträge nicht viel Zeit, bin Laie und die Anträge sollten eh "plump" formuliert sein. Würde mich aber trotzdem über Reflektionen freuen.)

Ablehnung des Sachverständigen

Roland Ionas Bialke 08.11.2008 - 20:25
"Ablehnung des "Sachverständigen" Dr.med. Werner E. Platz

Bevor Wir mit der Vernehmung über meine persönlichen Verhältnisse beginnen, habe ich noch folgendes vorzubringen:

Ich lehne den Sachverständigen Dr.med. Werner E. Platz wegen Besorgnis der Befangenheit ab.


Dr.med. Werner E. Platz lehne ich wegen Besorgnis der Befangenheit ab, weil Gründe vorliegen, die geeignet sind, Misstrauen gegen die die Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit des Sachverständigen Dr.med. Werner E. Platz zu rechtfertigen.

In dem Gutachten des Dr.med. Werner E. Platz behauptet Dr.med. Werner E. Platz folgendes: "Herr B. sei in einem Schützenverein gewesen, er habe dort legal Schießübungen durchgeführt, man habe ihn aber 1998 rausgeworfen." Um das zu Belegen lege ich das Beweismittel mit der Bezeichnung GU1 (Seite 8 des Gutachtens) vor.

Dr.med. Werner E. Platz lagen zur Begutachtung Gerichtsakten vor aus denen hervorgeht, dass ich (Roland Bialke) ab Mitte der 1990er Jahre bis zum Herbst 2006 u.a. im Schützenverein Mahlsdorf aktiver Sportschütze war und erfolgreich jahrelang an Vereins- und Kreismeisterschaften teilnahm.

Des Weiteren übernimmt Dr.med. Werner E. Platz die angeblichen Untersuchungsergebnisse einer anderen Ärztin, namentlich Frau Dipl.-Psych. C. Antonopoulou. Frau Dipl.-Psych. C. Antonopoulou unterliegt aber der Schweigepflich und war auch nicht vom Amtsgericht Berlin mit der Begutachtung von mir beauftragt. Um das zu Belegen lege ich das Beweismittel mit der Bezeichnung GU2 (Seite 1 des Gutachtens) vor.

In dem Verfahren gegen Arno Funke manipulierte Dr.med. Werner E. Platz Gutachten um das MEK Berlin nicht so schlecht aussehen zu lassen. Ein Polizist des MEK konnte damals den Bombenbastler und proletarischen Geldumverteiler Arno Funke ergreifen, war dann aber auf einen Stück Scheisse ausgerutscht. Daraufhin wurde durch Dr.med. Werner E. Platz dem als Dagobert bekannten Arno Funke ein extrem hohen Intelligenzquotienten angedichtet und diese "manipulierte Erkenntnis" medienwirksam durch Pressemitteilungen gestreut. Dabei war es nicht die hohe Intelligenz die Arno Funke so erfolgreich werden liess, sondern die Dummheit der Polizei und deren Dasein als Komplizen und Komplizinnen, Täter und Täterinnen des menschenunwürdigen und verbrecherischen Kapitalismus.

Dr.med. Werner E. Platz veröffentlichte in Zeitungen intime Dinge über Arno Funke, ohne dessen Zustimmung, gab in Interviews Erkenntnisse aus dem Gutachten über Arno Funke wieder - So beispielsweise aus dem Ehe- und Sexualleben Arno Funkes. Wird Dr.med. Werner E. Platz auch über meinen Sexualleben in der Öffentlichkeit berichten?

Des weiteren hält Dr.med. Werner E. Platz Vorträge in denen er Repressionsorgane (StaatsanwältInnen, RichterInnen und PolizistInnen) schult. In der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht setzt Dr.med. Werner E. Platz sich aktiv für Repression und dessen bessere Verfolgung ein.

Ich beantrage einen Gerichtsbeschluss zu dieser Entscheidung!

Datum:

Unterschrift:"

(Es geht nur bedingt um die Person des Sachverständigen, sondern darum, dass ich überhaupt nicht in einen Gerichtssaal sein will. Dr. med. Werner E. Platz ist sicher ein ganz lieber Mensch. Er beschäftigt sich sogar kritisch mit den Verbrechen an PsychatriepatientInnen während des Nationalsozialismus.)

AnwältIn suchen!

Andreas K. 08.11.2008 - 23:22
Hallo Roland,

beim Lesen deines Prozeßberichtes bemerke ich, daß Du durchaus juristisch sinnvolle Anträge, z.B. zu den Asservierungen oder der Strafbarkeit von Chemikalienbesitz, mit allgemeinen politischen Einschätzungen - z.B. über den Klassencharakter der Justiz- durcheinanderwirfst. Du sagst selber, Du hast wenig juristische Erfahrung.
Aus dem ND- Artikel geht hervor, daß Du nur eine Pflichtverteidigerin hast, die Deine Anträge meist nicht mitträgt.

Mein Rat wäre, daß Du Dich SCHNELLSTENS mit dem Ermittlungsausschuß oder der Roten Hilfe in Verbindung setzt, und dir einen Anwalt oder eine Anwältin suchst, dem/der Du politisch halbwegs vertrauen kannst !

Arbeitsteilung ist hier besser: Du die Erklärungen, der Anwalt/die Anwältin den prozessualen und juristischen Kram. Sonst kannst Du ganz schön auf die Schauze fallen ! Das gilt insbsondere dann, wenn sie Dir auch mit Ärzten/Psychologen ans Leder flicken wollen.

Bezahlen läßt sich die Angelegenheit über Prozeßkostenhilfe, wenn Du weniger als ca. 1000 Euro netto pro Monat verdienst.

solidarische Grüße,

Andreas.

Keine PKH für Strafverfahren

thbrg 09.11.2008 - 20:27
Grundsätzlich ist es richtig zu einem Strafprozess mit einer oder einem selbstgewählten Rechtsanwältin/Rechtswanwalt,zu gehen. Nur: Prozesskostenhilfe gibt es bei Strafverfahren nicht.

Prozeßbeobachter

Ringo 09.11.2008 - 20:44
Hallo Roland, wo hast Du denn Deine RA her? Sehr unpassend, daß sie mehrmals über Wortmeldungen von Dir unverhohlen lachte. Schön, wie Du Gitarrero Eitner bei der Befragung in die Mangel genommen hast. Sehr gefreut hat es mich, daß Du durch Deine vielen Anträge mindestens 7 Bullen als Zeugen über vier Sunden in dem muffigen Gericht rumhängen und dann unverrichteter Dinge ohne Aussage abziehen mußten! :) Nebenbei: Einer der Zeugen, ein großer breitschultriger Bulle mit kurzem Bürstenschnitt und wirklich sehr wirren, irren Blick, meinte auf die Frage der Richterin, ob er am 14.11. Zeit hätte, daß er da verhindert, weil er mit dem Castortransport zu tun hätte...:) Puh, dann gabs da noch eine Zeugin, so eine ranzige Tusse mit fettigem Haar. Ich hoffe sehr, daß die auch bei den Bullen ist! Nummer 15, ich wünsche Dir gute Nerven für den weiteren Prozeß! Ringo (Name geändert)

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Respekt! — ...

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Respekt3 — ********

Warum Gutachten? — Erwin

who is who... — shimeesh