GI: Angeklagter flog raus. 2x 6 Monate Knast!

k.o.b.r.a. antirepressionsplattform 04.09.2008 19:56 Themen: Biopolitik Repression Ökologie
Gießener Justiz „at its best“: Erst wurden Teile des Publikums rausgeworfen, dann einer der Angeklagten zunächst mit Rauswurf bedroht und dann tatsächlich nur deshalb, weil er den Richter kritisierte für seine Kinderfeindlichkeit, aus dem Prozess geworfen. Und am Ende wurden 6 Monate ohne Bewährung verhängt - für beide Angeklagten. Ihre Sozialprognose sei schlecht, befanden Richter und Staatsanwältin. Letztere begründete das unter anderem damit, dass einer der Angeklagten während des Prozesses die Schuhe ausgezogen hätte und dreckige Socken zu sehen waren.
Der dritte Verhandlungstag im Feldbefreiungsprozess in Gießen war auch der Letzte. Das hatte sich Richter Oehm sichtbar auch vorgenommen. Der Prozess war noch gar nicht losgegangen, da hatte er schon zwei Hausverbote gegen Zuhörende (wieder nur Frauen) verhängt. Dann attackierte er, ohne dass an diesem Tag noch irgendwas vorgefallen sei, einen der Angeklagten für dessen Kritik am Richter am vorhergehenden Verhandlungstag. Konkret wurde dessen Aufforderung an den Richter, keine weiteren kinderfeindlichen Sprüche abzulassen, kritisiert. Für den Fall weiterer Kritik am Richter drohte er dem Angeklagten mit Ausschluss von der Verhandlung. Sich selbst bezeichnete Richter Oehm als sachlich und ruhig. Das wiederum bezeichnete der betroffene Angeklagte angesichts der ständigen kinderfeindliche Ausfälle gegen das Publikum als Lüge. Woraufhin der Richter unterbrach und danach den Angeklagten aus dem Saal wieß. Auch dessen Verteidiger ging, so dass nur noch ein Angeklagter im Raum verblieb. Dem wurde - wie ja schon in den Verhandlungstagen vorher - verboten, Fragen zum Genfeld zu stellen. Sein Antrag, die Rechtmäßigkeit des Feldes zu prüfen, wurde als nicht zum Verfahren gehörig ebenfalls abgewiesen.

Aktiv wurden Richter und Staatsanwältin nur noch in einem Punkt: Der Staatsschützer, der am ersten Verhandlungstag gelogen hatte - was die Angeklagten nachgewiesen hatten -, wurde nochmal vorgeladen und von Richter und Staatsanwältin dazu gebracht, bestimmte Formulierungen zu machen, damit seine Lüge auch als versehentliches Aussage oder Missverständnis gedeutet werden konnte. Diese erneute Vernehmung diente in keiner Weise den Zwecken des Prozesses, sondern der Verhinderung einer Falschaussage-Anklage gegen den Staatsschützer. So zeigte das Gericht, dass es das Verbot, nicht über sachfremde Themen zu reden, immer nur einseitig begriffen hatte.

Weitere Zeugen wurden nicht mehr zugelassen, so dass auch der eigentliche Versuchsleiter Prof. Kogel kein einziges Mal vor Gericht aufgetreten ist - sicherlich eines der Ziele des widerlich autoritären Richters.

 

Letzte Erklärung des ausgeschlossenen Angeklagten

Bevor ausgeschlossene Angeklagte des Saales verwiesen wurde, gab er eine im Rahmen der Anhörung zu seinem Rauswurf eine letzte Erklärung mit folgendem Wortlaut ab:

Der Richter Oehm hat am heutigen Tag in meine Richtung eine Drohung ausgesprochen, in der er Ordnungsmaßnahmen bis zum Ausschluss von der Verhandlung angedroht hat. Als Begründung stellte er die Behauptung auf, dass ich mich in dem vorangegangenen Hauptverhandlungstermin ungebührlich verhalten hätte. Damit gemeint war ein Satz von mir, der lautete: „Hören Sie auf mit ihren kinderfeindlichen Sprüchen“. Dieser Satz stellt keine Ungebühr dar, weil er schlicht Tatsachen beschreibt. Es ist keine Ungebühr, ein unglaubliches Verhalten eines Richters zu rügen. Vielmehr ist es Recht, wenn nicht gar Pflicht der Verfahrensbeteiligten, eine ordnungsgemäße Verhandlung zu ermöglichen. Diese ist seit Ende des ersten Verhandlungstages durch das Verhalten des Richters, nach kurzer Zeit in dieser Frage assistiert von einer starken Unterwürfigkeit gegenüber einem wichtigen Richter zeigenden Staatsanwältin, nicht mehr möglich. Die Gründe für diese Blockade der Verhandlung sind ...

1. die Untersagung eindeutig zum Thema der Verhandlung zugehöriger Fragen bei der Vernehmung von ZeugInnen

2. eine gar nicht mehr in Worte zu fassende Aversion gegen alle Menschen, die auch nur einen Hauch von Ablehnung der richterlichen Meinung zeigen. In dieser Hauptverhandlung ist bereits Kopfschütteln und ein Tuch vor dem Mund als Ungebühr bezeichnet worden.

Ich lege Wert auf die Feststellung, dass es der Richter selbst war, der (durchaus auf Gegenseitigkeit) zunächst auch mir eine faire Verhandlungsführung bescheinigt hat. Ich habe dieses Verhalten nicht geändert.

Was sich geändert hat, ist dass der Richter fraglos erkannt hat, dass die Vernehmungen in diesem Prozess den herrschenden Eliten unangenehm sind. Dass der Richter hier fast alle relevanten Fragen zum Gegenstand des Prozesses verboten hat und nun auch noch Kritik daran mit Ausschluss bedroht, hat sichtbar den Grund, dass er eine Sachaufklärung nicht will, sondern die Machenschaften der Universität in Hinblick auf die riskante Gentechnik decken will.

Ich widerspreche, dass ich ungebührliches Verhalten gezeigt habe. Der Richter hat sechs Tage gebraucht, um sich diesen Vorwurf zu überlegen.

Wir haben hier bereits einen sogenannten Beauftragten für Biologische Sicherheit erlebt für einen Gengerstenversuch, der in der Vernehmung ausgesagt hat, dass er von Gerste keine Ahnung hat. Wir haben einen Staatsschützer erlebt, der in der Verhandlung in einem wichtigen Punkt gelogen hat.

All das bleibt sanktionslos. Aber völlig ohne jegliches Augenmaß werden selbst Körperbewegungen abgestraft, nur weil der Richter in einer gottähnlichen Position verharren will, in dem er Kritik als eine Art Richterlästerung hart bestraft.

Es spricht alles dafür, dass hier ein abgekartetes Spiel gefahren wird. Die Universität Gießen hält ihren Strafantrag aufrecht und wird als Gegenleistung vom Richter davor beschützt, unangenehme Fragen gestellt zu bekommen. Wenn nun der Ausschluss derer aus dem Saal vollzogen werden soll, die fraglos - und das weiß auch der Richter - in der Lage sind, die üblen Machenschaften der Uni-Gentechniker zu entlarven, dann dient das genau dem: Es soll vertuscht, verschwiegen und damit natürlich auch Recht gebeugt werden.

Bevor ich entfernt werde, will ich noch ein paar Stimmen zum Thema zitieren:

Micha Grolm, Imker und Feldbefreier
Wir sind selbst Landwirte und diskutieren auch mit den Kollegen, die manipuliertes Saatgut ausbringen. Der Agrarunternehmer, dessen Maispflanzen wir im letzten Jahr ausgerissen haben, meinte, er habe nun mal eine Genehmigung für den Anbau seiner manipulierten Pflanzen und alles andere sei nicht sein Problem. Das bedeutet, wir müssen einen anderen Weg gehen. Entscheidend ist die Politik. Wenn bei den kommenden Feldbefreiungen 500 bis 1.000 Menschen auf den Acker gehen, können die Volksvertreter den Protest der Bürgerinnen und Bürger nicht länger totschweigen.

Kathrin Henneberger, Sprecherin der GRÜNEN JUGEND
Solange kein Verbot von Gentechnik existiert, ist es legitim, sich gegen die Aussaat von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) durch zivilen Ungehorsam zu wehren. Den Erfolg dieses zivilgesellschaftlichen Widerstands haben die jüngsten Feldbesetzungen gezeigt. Die GRÜNE JUGEND lehnt gentechnisch veränderte Organismen (GVO) für die Forst- und Landwirtschaft ab. Einmal in die Natur gelassen, ist die Gentechnik nicht rückholbar. Die effektivsten Haftungs- und Abstandsrichtlinien werden dies nicht verhindern. Mit Hilfe des Patentschutzes können internationale Saatgutfirmen, wie Monsanto die LandwirtInnen von ihnen abhängig machen und damit kontrollieren, was auf unseren Tellern landet.

Hessische Landesregierung im Jahr 1995
An allen wichtigen Grundnahrungsmitteln wie Mais, Reis oder Kartoffeln sowie an vielen Gemüse- und Obstpflanzen werden gentechnische Manipulationen versucht bzw. sind bereits vorgenommen worden. Lange Zeit warben die Befürworter der Gentechnik damit, daß der weltweite intensive Anbau transgener Kulturpflanzen die beste Möglichkeit sei, die Versorgung der Weltbevölkerung mit Nahrung zu gewährleisten. So auch die „Pro Gentechnik“-Initiative 1992, die eine Lockerung der Auflagen und Vorsichtsmaßnahmen bei Freisetzungen erreichen will. Schon heute zeichnet sich jedoch ab, daß sich Länder der sogenannten Dritten Welt, in denen die Versorgungslage besonders dramatisch ist, die High-Tech-Pflanzen und -tiere nicht leisten können ...
Obwohl selbst Industrievertreter mittlerweile einräumen, daß die Gentechnik bei der Bekämpfung des Welthungers eine vernachlässigbare Rolle spielt, haben die großen Chemie- und Petrokonzerne viele mittelständische Saatgutunternehmen aufgekauft: Mehr als 90 % der Saatgutfirmen sind bereits in ihrer Hand. Das Marktinteresse konzentriert sich hierbei auf die Entwicklung von Kulturpflanzen, die z.B. gegen firmeneigene Pflanzen“schutz“mittel (Herbizide) resistent gemacht wurden.

Und noch ein anderes Zitat - von jemanden, der sicherlich ganz weit auf der anderen Seite steht, nämlich der Wirtschaftsjurist Marco Becht am 28.7.2008 bei Spiegel Online zum Siemens-Schmiergeld-Skandal:
Wenn normalerweise rational handelnde Leute systematisch gegen die Spielregeln verstoßen und dabei ein hohes Risiko eingehen, ist das eher ein Zeichen für Systemversagen als ein Anzeichen des allgemeinen moralischen Verfalls.

Ich habe selbst zu Feldbefreiungen bereits einmal geschrieben:
Gentechnik ist eine Technologie, die aus dem Interesse an Profit und Kontrolle heraus vorangetrieben wird. Geforscht wird an Kombinationsmöglichkeiten mit profitablen Spritzmitteln oder am sog. Terminator-Gen, das verhindert, dass LandwirtInnen das Saatgut selbst weitervermehren können. Solche Techniken dienen nicht den Menschen, sondern Konzerninteressen. Es gibt keinen Grund, die „Biosicherheit“ solcher Genmanipulationen zu erforschen, weil die ganze Technologie bei solchem Vorzeichen dem Leben und den Menschen nicht hilft. Doch obwohl das so ist, wird sie mit den Mitteln des autoritären Staats durchgesetzt: Sofortvollzug und Polizeibewachung. Wo aber das Leben und die Selbstbestimmung der Menschen unter die Interessen von Profit und Macht gestellt werden, da ist es wichtig, aufzustehen und „Nein“ zu sagen! Und nicht nur das: Auch das „Nein!“ zu einer Praxis des Lebens zu machen – einem Leben jenseits von Anpassung, Ducken und Gleichgültigkeit. Meinen Kopf und meine Hände habt Ihr noch nicht unter Kontrolle – Ihr könnt ihn nur einsperren!

Heute würde ich den letzten Satz verändern:
Meinen Kopf und meine Hände habt Ihr noch nicht unter Kontrolle – Ihr könnt ihn nur aussperren!

Es lebe die Idee der Feldbefreiung, der Feldbesetzung, der Gegensaaten und das ungebührliche Verhalten!

 

Presseerklärung des Anwaltes

Auch der Anwalt schrieb seine Wertungen nieder - in einer Presseinformation noch am gleichen Tag. Wortlaut:

Extensive Anwendung der §§ 176 ff GVG durch den Vizepräsidenten des AG Gießen Dr. Oehm

Seit dem 26.08.2008 findet vor dem Amtsgericht in Gießen ein Strafprozess gegen zwei Genfeldbefreier statt. Sie sollen laut Anklage am 02.06.2006 in Gießen ein gentechnisches Versuchsfeld der JLU Gießen erheblich beschädigt haben.

Am 29.08.2008 und 04.09.2008 fanden zwei weitere Hauptverhandlungstage statt. Die Verhandlung wird durch Herrn Vizepräsidenten des Amtsgerichts Gießen Dr. Oehm als Strafrichter geleitet.

In der Verhandlung vom 29.08.2008 äußerte er sich mehrfach despektierlich gegenüber der zahlreich vertretenen Öffentlichkeit. Einzelne Zuschauer bezeichnete er als „Kinder“, die sich nicht benehmen könnten. Anderen Zuschauern hielt er vor, „keine Erziehung“ genossen zu haben. Eine Zuschauerin, die angesichts des weiteren Verhandlungsverlaufs den Kopf schüttelte, lies er wegen ungebührlichen Verhaltens schließlich gewaltsam aus dem Gerichtssaal entfernen. Diese Zuschauerin wurde dabei teilweise entkleidet und beschwerte sich über sexistische Übergriffe, worauf sie lautstark aufmerksam machte.

Am 04.09.2008 erschien eine Zuschauerin, die ein weißes Tuch vor dem Mund trug. Zu dieser Zeit waren die beiden Angeklagten wegen intensiver Einlasskontrollen noch nicht anwesend. Herr Dr. Oehm fuhr die Zuschauerin sofort an, sie solle die „Vermummung“ entfernen. Die Zuschauerin nahm daraufhin nach kurzem Zögern das Tuch herunter und sagte sachlich und ruhig, dass sie dieses trage, weil Herr Dr. Oehm ihr in der letzten Sitzung verboten habe, sich zu äußern. Daraufhin schloss Herr Dr. Oehm auch diese Zuschauerin von der Verhandlung, die noch gar nicht begonnen hatte, aus.

Der Angeklagte gab Widerrede. Er wurde inzwischen ebenfalls von der weiteren Verhandlung ausgeschlossen. Die Verteidigung erklärte schriftlich, dass sie die weitere Verhandlung ohne einen der beiden Angeklagten und die ausgeschlossenen Zuschauer durch ihre Anwesenheit nicht legitimieren wolle. Sie verließ den Gerichtsort.

Im Beschluss vom 03.09.2008 führt Dr. Ohm zu den Verfahrenstatsachen folgendes aus:
„... Der Ausschluss von der weiteren Fortdauer der Hauptverhandlung beruht auf $ 177 GVG. Die Zuschauerin O. hat bereits im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit weiteren Zuschauern die Hauptverhandlung vom 26.08.2008 durch provozierende Gesten (demonstratives Zuhalten des Mundes) und vom 29.08.2008 durch verächtliches Lachen und demonstrativ abfälliges Kopfschütteln gestört. Jeweils vorangegangene Ermahnungen wegen ähnlicher Störungen waren fruchtlos geblieben. Deshalb musste sie jeweils des Verhandlungssaales venmiesen werden und, weil sie diesen Verweisen nicht freiwillig Folge leistete, durch die Anwendung unmittelbaren Zwanges aus dem Sitzungssaal entfernt werden. Am 29.08.2008 leistete sie, unterstützt von einer weiteren zuschauenden Person, so erheblichen Widerstand, dass es der Mitwirkung mehrerer Wachtmeister über mehrere Minuten hinweg bedurfte, um die Anordnung durchzusetzen. Dieses Verhalten der Zuschauerin O., gerade auch die Steigerung ihres jeweils geleisteten Widerstandes und die dadurch begründete Gefahr von Verletzungen der eingesetzten Wachtmeister, rechtfertigt die Erwartung, dass sie auch bei neuerlichem Einlass zur Hauptverhandlung deren Gang wiederum erheblich stören wird und erneut zwangsweise aus dem Saal entfernt werden muss. Deshalb ist sie von der Fortdauer der Hauptverhandlung auszuschließen, um die Ordnung in der Hauptverhandlung sicherzustellen. ...“ (Es folgt die rechtliche Begründung)

Der im Beschluss festgestellte Sachverhalt ist im höchsten Maße „strittig“. Viele Zuschauer haben Mitschriften des Geschehens gefertigt, die eindeutig im Widerspruch zu den tatsächlichen Ausführungen im Beschluss vom 03.09.2008 stehen. Ein Beispiel:
„Während der Hauptverhandlung kam es zu einer Diskussion zwischen der Verteidigung und dem Gericht. Es ging um die Frage, inwiefern gentechnische Fragestellungen an den Zeugen Herrn Langer (Sicherheitsbeauftragter des Genfeldes, Biologe an der JLU Gießen) zulässig seien. Daraufhin äußerte sich eine Zuschauerin mit Kopf schütteln. Der vorsitzende Richter, Herr Dr. Oehm, verwies die Zuschauerin des Saales, da sie durch ihr unmanierliches Verhalten die Verhandlung stören würde. Die Zuschauerin weigerte sich den Raum zu verlassen und wurde daraufhin gewaltsam des Saales verwiesen. Der Verteidiger rügte anschließend den Ausschluss der Öffentlichkeit, da ein Kopfschütteln noch keinen hinreichenden Grund für einen Ausschluss darstelle. Danach kommentierte der Richter, dass es ihm erlaubt sei Personen aus dem Sitzungssaal zu entfernen, die seinen Anweisungen keine Folge leisten. Herr Dr. Oehm äußerte dann noch an die Zuschauer gewandt, dass er sich dies unmanierliche Verhalten von Personen, die keine Erziehung genossen hätten, nicht gefallen lassen muss. Nach diesem Ausspruch verließen mehrere Zuschauer freiwillig den Saal, wobei mehrere ihre Empörung über diesen Ausspruch äußerten. Eine weitere Zuschauerin wurde daraufhin angewiesen den Saal zu verlassen. Die Zuschauerin weigerte sich den Saal zu verlassen, wobei sie sich mit den neben ihr sitzenden Zuschauern einhakte um nicht gewaltsam aus dem Saal entfernt werden zu können. Durch diesen Widerstand dauerte es mehrere Minuten und bedarf mehrerer Justizbeamten bis die Zuschauerin aus dem Saal gebracht werden konnte.“

Dieses Protokoll stammt von einer am 29.08.2008 im Sitzungssaal anwesenden und juristisch vorgebildeten Zuschauerin. Der Name dieser Zuschauerin ist der Verteidigung bekannt.

Die Verteidigung protestiert mit dieser Presseerklärung gegen die Verhandlungsführung des Herrn Dr. Oehm. Sachliche Gründe für ein solches Vorgehen gab es nicht. Die Maßnahmen haben eine Einschüchterung der Öffentlichkeit, deren Aufgabe es ist, die Justiz zu kontrollieren, zur Folge. Eine gesetzliche Grundlage für die eskalierende Verhandlungsführung des Gerichts ist nicht zu erkennen.

Tronje Döhmer, RA Gießen

 

Plädoyers und Urteilsverkündung ohne Angeklagte

Als es nach der Mittagspause und der erzwungenen Nicht-Verhandlung in die Plädoyers ging, hatte auch der zweite Angeklagte die sinnlose Anwesenheit in einem Maulkorbprozess beendet und nun konnten Richter und Staatsanwältin allein ihre Pseudoverhandlung durchziehen. Die Staatsanwältin Sehlbach-Schellenberg war sich nicht zu dumm, selbst die ungewaschenen Socken eines der Angeklagten als Indiz zu nutzen, schließlich eine schlechte Sozialprognose zu machen und 6 Monate Haft ohne Bewährung zu fordern.

Richter Oehm überraschte dann nicht darin, dass er dieses Strafmaß 1:1 übernahm für beide Angeklagten, sondern er baute in seine Begründung unverschämt einfach Sachen ein, die im Prozess nie vorkommen und die er als Thema sogar verboten hatte. So verkündete er, dass für den Versuch Forschungsfreiheit galt (darüber durfte vorher aber nicht geredet werden) und dass er ja der guten Sicherheitsforschung diente (was die Angeklagten genau bezweifelten, aber keine Fragen dazu an die Versuchsdurchführenden stellen durften). Ansonsten befand er, dass einer der Angeklagten der Rädelsführer und deshalb hart zu bestrafen sei (darüber wurde auch kein einziges Mal im Prozess gesprochen) und der andere nur ein verblendeter Mitläufer, der aber wegen vieler Vorstrafen auch hart anzufassen sei.

Ganz vergessen wurden zwei weitere TäterInnen, denn die Aktion hatten vier Menschen durchgeführt. Gegen die zwei anderen wurde eingestellt. Irgendwie widersprüchlich - aber außer purer Macht fand sich ohnehin wenig Logisches in dem Prozess.

Richter Oehm ist ein Richter, der noch Karriere machen will. Er wird darin von CDU und FDP gefördert. Dass er ein unfassbar autoritärer Charakter ist, war unübersehbar. Erschreckender aber war noch, wie willenlos Uniformierte und Robentragende im völlig ergeben jeden Wunsch umsetzten. In einem solchen Zustand ist alles möglich. Geräuschlos. „Ich möchte Oehms Karriereknick sein“, formulierte ein Angeklagter, musste aber gleichwohl zugeben: „Ich habe mich schon lange nicht mehr in einer solche ohnmächtigen Situation gefühlt. Diese gottähnliche Stellung eines unglaublich widerlichen Wesens und das willige Vollstreckertum selbst bei unglaublich dümmlichen Befehlen macht mir Angst“.

 

Willige Vollstrecker auch im Hintergrund

Die wichtigste Unterstützung wird dieser Mafia aus Repression und Universität in Gießen von anderer Seite kommen. Die meisten derer, die mit Gentechnikkritik Wählerstimmen und Mitglieder einfangen, werden wieder das Maul halten. Und die Frankfurter Rundschau präsentierte schon Minuten nach dem Urteil eine eigene Version des Umgangs. Eigentlich war für den Folgetag abgesprochen, dass ein doppelseitiger Text „Thema des Tages“ zum Prozess entstehen sollte. Der wurde sofort gestrichen. Ersatzlos.

 

Was bleibt?

Noch viel. Die einzuschreitenden Rechtswege werden in den nächsten Tagen entschieden. Eigentlich wäre eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot gegen Oehm angemessen. Oehm aber ist wichtig und wird wichtige Freunde haben. Die Phalanz der Herrschenden zeigt sich in voller Blüte. Die kreative Antirepression muss auf jeden Fall erweitert werden: Was ist, wenn die offensive Prozessführung die machtverwöhnten RobenträgerInnen so nervt, dass sie die Angeklagten einfach rauswerfen? Wenn diese Nummer von Oehm durchkommt, könnte das Schule machen. Auch wenn es eher an RAF-Prozesse erinnert als an einen Prozess, bei dem es um Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch ging. Aber das Polizeiaufgebot am und im Gericht passte dazu eigentlich auch eher. Keine Ahnung, wieviele Beteiligte heute davon träumen, dass dieses Amtsgericht endlich thermisch entsorgt wird ... aber warum nur dieses? Woanders fällt es meist nur nicht so auf, weil die Urteilsfabriken ungestört funktionieren ...

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Ergänzungen

politische Justiz:

wurscht 04.09.2008 - 23:28
Tja, das hat System... das Verfahren von den 2 weiteren Angeklagten wurde gezielt eingestellt, um die 2 Anderen, die die Herrschenden RichterInnen und StaatsanwaltInnen eh länger auf dem kicker haben, kriminalisieren zu können...
Natürlich war das für die 2 weiteren FeldbefreierInnen eine gute Sache, kein verfahren mehr am Hals zu haben. Aber wenn ihr Verfahren nicht eingestellt worden wäre, wäre es für die Gießener Justiz viel schwieriger gewesen, das Thema Gentechnik völlig außer aAcht zu lassen und das Verfahren so autoritär und willkürlich durchzuziehen und die Angeklagten zu Knaststraffen zu verurteilen... So hat sich das gericht gar nicht mit der eigentlichen Frage der Gentechnik befasst... In Bad Freienwalde laufen die Verfahren übrigens anderes. es wird immer wieder mit rechtfertigender Notstand argumentiert, was die Richterin zwar nicht anerkennt, aber es wird über die Gefahren von Gentechnik im Gerichtssaal geredet.
Was für Rechtsmittel sind denn da möglich?

Zusatzinformationen zum Prozessverlauf

K.O.B.R.A.-antirepressionsplattform 05.09.2008 - 09:03

Auszug aus dem ersten Rauswurfbeschluss Nr. 1 des Tages (gegen eine noch gar nicht anwesende Zuschauerin)

Der Ausschluss von der weiteren Fortdauer der Hauptverhandlung beruht auf § 177 GVG. Die Zuschauerin O. hat bereits im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit weiteren Zuschauern die Hauptverhandlung vom 26.08.2008 durch provozierende Gesten (demonstratives Zuhalten des Mundes) und vom 29.08.2008 durch verächtliches Lachen und demonstrativ abfälliges Kopfschütteln gestört. Jeweils vorangegangene Ermahnungen wegen ähnlicher Störungen waren fruchtlos geblieben. Deshalb musste sie jeweils des Verhandlungssaales verwiesen werden und, weil sie diesen Verweisen nicht freiwillig Folge leistete, durch die Anwendung unmittelbaren Zwanges aus dem Sitzungssaal entfernt werden. Am 29.08.2008 leistete sie, unterstützt von einer weiteren zuschauenden Person, so erheblichen Widerstand, dass es der Mitwirkung mehrerer Wachtmeister über mehrere Minuten hinweg bedurfte, um die Anordnung durchzusetzen. Dieses Verhalten der Zuschauerin O., gerade auch die Steigerung ihres jeweils geleisteten Widerstandes und die dadurch begründete Gefahr von Verletzungen der eingesetzten Wachtmeister, rechtfertigt die Erwartung, dass sie auch bei neuerlichem Einlass zur Hauptverhandlung deren Gang wiederum erheblich stören wird und erneut zwangsweise aus dem Saal entfernt werden muss. Deshalb ist sie von der Fortdauer der Hauptverhandlung auszuschließen, um die Ordnung in der Hauptverhandlung sicherzustellen. Das Hausverbot gründet sich ebenfalls auf die vorgenannten Umstände. lhr gezeigtes Verhalten diente der Störung des ordnungsgemäßen Ablaufs des Justizbetriebs und der Einwirkung auf die im Gebäude des Amtsgerichts Gießen stattfindende Hauptverhandlung gegen die Herren Bergstedt und Neuhaus. Es ist auch deshalb zu erwarten, dass Frau O. ihre Anwesenheit im Gerichtsgebäude während der Hauptverhandlung gegen die Herren Bergstedt und Neuhaus erneut dazu ausnutzen wird, den Geschäftsablauf des Amtsgerichts Gießen und den Gang des Strafverfahrens durch verbale oder sonstige Äußerungen und durch Einwirkung auf Sachen zu beeinträchtigen. Um die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege des Amtsgerichts Gießen während der Dauer des Prozesses gegen die Herren Bergstedt und Neuhaus zu sichern bedarf es der Anordnung des Hausverbots. Mildere Mittel kommen ersichtlich nicht in Betracht.

 

Weitere Pressemeldungen

Alle Artikel in den Medien folgen dem gleichen Schema: Geschrieben wird über die "Ungebühr" von Angeklagten und Publikum. Die Beleidigungen und Ausfälle von Richter und Staatsanwältin werden nicht benannt. Dass der Angeklagte den Richter als kinderfeindlich bezeichnete und ihm eine Lüge vorwarf, wird als solches als Rauswurfgrund akzeptiert. Die Presse behauptet an keiner Stelle, dass die Vorwürfe falsch waren. Sie erhoben zu haben, ist das Delikt. Richter dürfen nicht kritisiert werden. Dass an mehreren Stellen dann noch behauptet wird, Richter und Staatsanwältin hätten Verständnis für die Gentechnikkritik genannt, ist ein Hohn. Schließlich war die im Prozess verboten - und das Strafmaß spricht auch für sich. Sechs Monate ohne Bewährung für einfache Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch, da ist das Motiv wohl deutlich als strafverschärfend angesehen worden.

  • Gießener Allgemeine
  • FAZ vom 5.9.2008
  • Oberhessische Presse (mit Foto von Transpi mit lustigen Schreibfehlern ... tja, doch nicht alle Teile sozialer Bewegung in D-Land bestehen aus intellekturellen Eliten; letztere waren vor allem abwesend oder hatten darauf verzichtet, Transpis u.ä. mitzubringen)

Schön ist ja der im Gießener Anzeiger zitierte Satz des Richters Oehm "Jeder muss die Spielregeln einhalten." Vergessen hatte er den Nachsatz: "Außer mir". Insgesamt ist aber krass, dass alle Zeitungen verschweigen, was für Beleidigungen der Richter in Richtung Publikum rausgehauen hatte und wie die Staatsanwältin mit widerlichen Klischees die Angeklagten beleidigte in ihrem Plädoyer. Das mit dem Verständnis für die Gentechnik ist absurd, denn genau das wurde dann ja strafverschärfend gewertet.

Das Verhalten der Medien ist ein Rückfall in ganz alte Zeiten. Waren sie zwischenzeitlich wegen der offensichtlichen vielen Rechtsbrüche durch die Gerichte in Gießen in ihren Einschätzungen wenigstens etwas vorsichtiger geworden, so schrieben sie diesmal peinlich unterwürfig gegenüber dem Gericht. Hier wird sichtbar ein Block herrschender Interessen sichtbar, in der es gar keiner Verschwörungen bedarf, sondern in der die beiden Muster "Eine Hand wäscht die andere" und "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" voll zur Geltung kamen. Breit wurde ein vermeintlich ungebührliches Verhalten von Angeklagten und ZuschauerInnen beschrieben, während die Beleidigungen und Diskriminierungen durch den Richter verschwiegen wurden. In der Gießener Allgemeinen war zu lesen, dess einer der Angeklagten den Richter "der Rechtsbeugung bezichtigt" hatte. Das klingt ungeheuerlich - tatsächlich war es ein Satz in einer strafprozessoral vorgesehenen Erklärung die er zu seinem Ausschluss machte, d.h. der Vorwurf kam nach dem Rauswurfbeschluss (kann also nicht der Grund dafür gewesen sein) und ist außerdem schlicht zulässig. Wenn es einen Ausschluss rechtfertigt, einem Richter Rechtsbeugung vorzuwerfen, ist Kritik an Gerichten per so (also unabhängig davon, ob der Vorwurf gerechtfertigt ist) verboten. Genau so war es im Gießener Gerichtssaal ja auch - Gießener Allgemeine und Gießener Anzeiger hingen dieser Sichtweise auch an. Insofern birgt das Ganze auch noch eine ganz andere Gefahr: Bis vor zwei Jahren haben Polizei, Politik und Justiz mit willkürlichen Verfahren, Verhaftungen und mehr in und um Gießen zweifelhafte Bekanntheit errungen. Jetzt sieht es wieder so aus, als wenn alle zusammenstehen - Uniformierte, Justiz, Medien. Politische Organisationen und Parteien schweigen brav. Das ist der Stoff, aus dem die nächste Serie der "Fiesen Tricks von Polizei und Justiz" gemacht ist. Die Namen haben teilweise gewechselt, die Funktionen nicht.

Rec htsmittel

Ted 05.09.2008 - 09:26

Kurze Antzwort: 1) (Sprung) Revision OLG Frankfurt/Main vor allem unter Bezug auf 2) Entscheid dieses OLG, daß in Strafprozeßordnung vorgesehenes "Schlußwort" jedes Angeklagten ein unveräußerliches Gundrecht ist. - Ted

PM nach Urteil ....

schneppsi 05.09.2008 - 23:09
Presse-Mitteilung, 05.09.2008

Gentechnikkritiker zu sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt

Richter schließt Angeklagten von der Verhandlung aus

Ein Prozess gegen zwei Gentechnikkritiker aus Reiskirchen und Berlin
endete gestern mit einem Paukenschlag: Sechs Monate ohne Bewährung –
so das Urteil, das Richter Dr. Oehm am Nachmittag des 4. Septembers
im Saal 100 des Amtsgericht Gießen verkündete.

Die Angeklagten, engagiert in politischer Bewegung, hatten am 2.
Juni 2006, zusammen mit zwei weiteren AktivistInnen, ein
Versuchsfeld mit gentechnisch veränderter Gerste der Universität
Gießen gestürmt und teilweise zerstört. „Der Versuch ist
überflüssig, bedient Konzerninteressen und hat keine rechtliche
Grundlage“, sagt Patrick Neuhaus, einer der Verurteilten. Gentechnik
sei nicht da, um Menschen zu helfen, sie verschärfe soziale
Ungleichheiten.

Die Urteilshöhe stelle ein Novum dar. „In Frankreich, wo sich
zahlreiche BürgerInnen an freiwilligen Feldbefreiungen beteiligten,
wurden mehrfach AktivistInnen freigesprochen“, berichtet Jörg
Bergstedt, der zweite Angeklagte. Auch sie hatten sich darauf
berufen, aus einem Rechtfertigenden Notstand heraus zu handeln.
„Aber in Deutschland“, so Bergstedt, „gibt es offenbar kaum Richter,
die den Mumm haben, für Forschungseinrichtungen und Konzerne
unbequeme Urteile zu sprechen.“

„Skandalöse Verhandlungsführung“

Das Urteil sei nur das Sahnehäubchen innerhalb einer „skandalösen
Verhandlungsführung“, wie Patrick Neuhaus erklärt: Am 2. Prozess
hatte Richter Oehm untersagt, Zeugen Fragen zu stellen, die sich
ansatzweise auf Gentechnik bezogen. „Eine Prüfung, ob der Versuch
oder die Versuchsgenehmigung überhaupt rechtmäßig waren, wurde damit
unmöglich“, erklärt Neuhaus. In anderen Feldbefreiungs-Prozessen
hätten Gerichte solche Fragestellungen regelmäßig miteinbezogen.
Richter Oehm hatte mehrfach ZuschauerInnen, die sich nicht mit den
richterlichen Entscheidungen einverstanden zeigten, als „Kinder“
oder „Menschen, die keine Erziehung genossen haben“ beschimpft und
gewaltsam aus dem Saal entfernen lassen. In einem Beschluss
begründete Oehm einen Rauswurf damit, dass die Person „verächtliches
Lachen und demonstrativ abfälliges Kopfschütteln“ gezeigt habe.

Doch damit nicht genug: Am gestrigen Prozesstag schloss der Richter
den Angeklagten Bergstedt von der Verhandlung aus, nachdem dieser
das autoritäre Verhalten von Oehm kritisiert hatte. Tronje Döhmer,
der Verteidiger von Bergstedt, verließ daraufhin den Saal, um die
Verhandlung nicht durch seine Anwesenheit zu legitimieren. In einer
am gleichen Tag veröffentlichten Pressemitteilung erklärt der
Anwalt: „Eine gesetzliche Grundlage für die eskalierende
Verhandlungsführung des Gerichts ist nicht zu erkennen.“

„Diese totale Verunmöglichung der Verteidigungsmöglichkeiten ist
beispiellos“, sagt Neuhaus und erhebt schwere Vorwürfe: „Das ist
auch nicht zufällig passiert.“ Das Gericht habe bewusst die
Strategie verfolgt, die selbstbewusst auftretenden und gut
informierten Angeklagten einzuschüchtern und notfalls per Ausschluss
mundtot zu machen.

Fazit

Für die Verurteilten steht hinter dem Vorgehen von Richter Oehm das
Ziel, die Verantwortlichen für den Gengersten-Versuch an der Uni
Gießen vor Kritik zu schützen. „Wie ist sonst zu erklären, dass
nicht einmal der Versuchsleiter, Prof. Kogel, geladen wurde?“, fragt
Bergstedt.

Die Angeklagten haben bereits angekündigt, das Urteil anzufechten.
„Wir werden alle Möglichkeiten ausschöpfen“, sagt Neuhaus. „Die
Kritik an Gentechnik und ihren sozialen Folgen lässt sich nicht
ausgrenzen – weder auf der Straße, auf den Versuchsfeldern, noch im
Gerichtssaal.“

[...]

Sexistische Übergriffe

Die O. 06.09.2008 - 13:17
Ich kann mich nicht erinnern, mich bei meiner "Entfernung" aus dem Gerichtssaal über "sexistische Übergriffe" beschwert zu haben, wohl aber habe ich darauf hingewiesen, dass die drei Wachtmeister und eine Wachtmeisterin mir beim Rausschleifen den Oberkörper halb ausgezogen haben. Weshalb ich einforderte, nur noch von weiblichem Personal behandelt zu werden, was mein Recht gewesen wäre, aber schlicht übergangen wurde (so viele Wachtmeisterinnen hätten sie auch nicht gehabt). Das sage ich nur, damit nicht der Eindruck entsteht, ich würde den Sexismus-Vorwurf absichtlich und missbräuchlich einsetzen.

Interessanter wird dieser Vorwurf, wenn mensch betrachtet, dass tatsächlich nur Frauen des Saales verwiesen wurden, und der eine männliche Teilnehmer, der ebenfalls versuchte, mein "Entfernen" zu verhindern, in der Schilderung des Richters gar nicht vorkommt, und er auch nicht des Saales verwiese wurde! Das "Kopfschütteln" kam auch nicht von mir, sondern von einem Mann, wurde aber mir untergeschoben. Und andere (ältere) Männer wurden bei Zwischenrufen auch "bloß" zurechtgewiesen, und wegen der "Ehrfurcht vor ihrem Alter" (O-Ton Oehm!) nicht rausgeschmissen!

Aber das sind bloß kleine Beispiele für diesen durch und durch autoritären und patriarchalen Prozess. Die Darstellungen sind nicht übertrieben!

Weitere Pressestimmen

Die U. 06.09.2008 - 21:39

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