Drei Verletzte? EU warnt vor BMW Motorrädern!

Fachpresse_Redakteur 12.07.2008 02:45
RAPEX ist das Schnellwarnsystem der EU für alle gefährlichen Konsumgüter, mit Ausnahme von Nahrungs- und Arzneimitteln sowie medizinischen Geräten. Es erlaubt einen schnellen Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten und Kommission über die Maßnahmen, die zur Vermeidung oder Einschränkung der Vermarktung oder Verwendung von Produkten, die eine ernste Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher darstellen. Am 11. Juli 2008 veröffentlichte die EU-Kommission eine Meldung über BMW-Motorräder, von denen Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Verwender ausgehen. Vielleicht wurde diese Meldung länger zurückgehalten, als notwendig. Es sind jedenfalls Fragen offen...

Das Informationssystem RAPEX (Community Rapid Information System) soll den schnellen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission über Maßnahmen und Aktionen in Bezug auf Verbraucherprodukte, die ein ernstes Risiko für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher darstellen, gewährleisten.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist verpflichtet, alle Maßnahmen, durch die das In Verkehrbringen eines Produkts untersagt oder eingeschränkt oder seine Rücknahme oder sein Rückruf angeordnet wird, an die beauftragte Stelle für die Bundesrepublik Deutschland (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, BAuA) zu melden (§ 9 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 14 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)). Weiterhin meldet das KBA alle anderen ihm vorliegenden Informationen über Verbraucherprodukte, die eine ernste Gefahr (nicht sicheres Produkt, ernste Gefahr) darstellen (RAPEX-Meldung), an die BAuA (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)). Sofern von Verbraucherprodukten Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Verwender ausgehen, werden dazu vorliegende Informationen vom KBA veröffentlicht.

Die EU-Kommission veröffentlichte entsprechend am 11. Juli 2008 eine Information über BMW Motorräder, die ein solches ernste Risiko für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher darstellen. Aus dem veröffentlichten Text ist zu schließen, dass es schon zu drei Verletzten gekommen ist.

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Referenz-Nr.: 12 - 0738/08

Category: Motor vehicles
Product: Motorcycles

Brand: BMW
Type/number of model: Model R1200GS, type R12

Description: Concerns motorcycles built between December 2002 and October 2007.

Country of origin: Germany

Injuries           

The product poses a risk of injuries because in the event of inappropriate handling, such as pulling roughly, hitting objects while manoeuvring, or if the motorcycle falls over, the hand protector on the handlebar controls can twist. It could then touch the handbrake or clutch control causing brake or clutch malfunction. In addition, if the twisted hand protector lightly touches and operates the handbrake control, the brake linings may touch the brake disc and the resulting heat generation would cause the brake pressure to build up which could slow down the front wheel, even so far as to block it.

Three incidents reported.

Voluntary corrective action taken by the manufacturer.

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Die im EU-Mitgliedsstaat Deutschland eingeleitete „Rückrufmaßnahme zur Beseitigung von erheblichen Mängeln für die Verkehrssicherheit“ – Anfang Juni 2008 – umfasst das Verteilen von einem „Einlegeblatt für die Bedienungsanleitung“, einer „Einbauanleitung für Aufkleber“, sowie einem „Aufkleber für Handschutz rechts“ und einem „Aufkleber für Handschutz“ links. Diese Aufkleber werden in zweifache Ausfertigung mitgeliefert. Sollte es „dabei zu Schwierigkeiten kommen“, oder sollten sich die Betroffenen „beim Verkleben unsicher sein“, sollen sie sich an ihren BMW Motorrad Partner, sprich: ihre Vertragswerkstatt, wenden (Rückrufschreiben).

Bereits am 25.02.2008 informierte ein Artikel bei Indymedia über die Unfall- und Verletzungsgefahr, die von den nun bei RAPEX gelisteten BMW-Motorrädern ausgehen. Und der  Polizeibericht vom 15.01.2008 wies ja schon einen Verletzten aus. Einen Schwerverletzten, wie spätere Recherchen ergaben. Bislang noch nicht geklärt sind jedoch zwei Unstimmigkeiten:

Nicht sicher ist ein Produkt, wenn es den Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen anwendbarer Rechtsverordnungen nicht entspricht oder die Sicherheit und Gesundheit der Verwender oder Dritter bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung gefährdet. Der Mangel oder die Gefährdung treten plötzlich und unvorhersehbar auf. Sie stellen für den Verwender oder Dritte eine unabwendbare unmittelbare Gefahr dar. Voraussetzung für eine RAPEX-Meldung ist das Vorliegen eines nicht sicheren Produktes bzw. eines ernsten Risikos. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, entscheidet das KBA unter Anwendung des Risikoklassifizierungsschemas aus der Entscheidung 2004/418/EG.

Warum aber wurde die Rückrufmaßnahme in Deutschland bereits Anfang Juni 2008 eingeleitet, die RAPEX-Meldung aber erst am 11. Juli 2008 veröffentlicht? Im Verständnis der EU-Kommission ist RAPEX das Schnellwarnsystem der EU für alle gefährlichen Konsumgüter, mit Ausnahme von Nahrungs- und Arzneimitteln sowie medizinischen Geräten. Es erlaubt einen schnellen Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten und Kommission über die Maßnahmen, die zur Vermeidung oder Einschränkung der Vermarktung oder Verwendung von Produkten, die eine ernste Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher darstellen, getroffen wurden. Die Verzögerung von gut einem Monat ist verschiedenen Interpretationen, in jedem Fall aber einer Kritik, zugänglich! Im Übrigen werden Rückrufmaßnahmen nicht von heute auf morgen eingeleitet, die benötigen eine Vorlaufzeit. Warum wurde die Warnung vor den nicht sicheren BMW Motorrädern erst herausgegeben, als die Lösung dann bereitstand? Auch das kann zu denken geben!

Ferner werden als unsichere Produkte in der Meldung Motorräder der Marke BMW vom Typ/Modell  R1200GS (R12) genannt. Betroffen sein sollen die Produktionszeiträume Dezember 2002 bis Oktober 2007. Es verhält sich aber nachweislich so, dass das Modell R1200GS (R12) erst seit Mitte März 2004 auf dem Markt ist!

Entweder, es sind noch mehr Modelle betroffen, diese sind aber nicht aufgeführt, oder die Produktionszeiträume stimmen nicht. In beiden Fällen sollte eine Korrektur der Meldung erfolgen, und zwar durch den oder die Verantwortlichen, die das zu verantworten haben.

Wissenswert ist auch, dass das Geschäftsfeld BMW Motorrad der BMW AG seit 2005 dazu übergegangen ist, Rückrufe bei Motorrädern fallweise nur noch auf dem Papier abzuwickeln. "Rückrufmaßnahmen zur Beseitigung von erheblichen Mängeln für die Verkehrssicherheit" laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden in Abstimmung und mit Wissen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) eingeleitet, die sich in der Praxis aber lediglich als Rückruf von Produkt-Bedienungsanleitungen darstellen. Dies gilt beispielsweise für den Rückruf der Bedienungsanleitungen im Zusammenhang mit der Fehlkonstruktion Integral-ABS von FTE automotive, wie auch den Rückruf der Bedienungsanleitungen im Zusammenhang mit den Handprotektoren der BMW R 1200 GS-Motorräder. Und selbst der Rückruf der Produkt-Bedienungsanleitungen wird Kosten sparend durchgeführt. Der Einfachheit halber werden lediglich Einlegeblätter mit ergänzenden Warnhinweisen an die Besitzer verschickt. Diese innovative Rückrufpraxis spart herstellerseitig Kosten (siehe auch: Skandalöse Rückrufpraxis).

Detail-Informationen zum Rückruf und den nicht sicheren BMW-Motorrädern, von denen Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Verwender ausgehen:

http://www.motor-kritik.de/common/08062808.HTM
http://www.motor-kritik.de/common/08062801.HTM
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Ergänzungen

BMW

könnte ausgefüllt werden 12.07.2008 - 12:50
Hi!
es gibt zwar keine rubrik über kraftfahrzeuge, jedoch steht auch nirgends geschrieben daß berichte über kraftfahrzeuge unerwünscht sind.
desweiteren gehe ich davon aus, das bei indy als UNABHÄNGIGES MEDIENportal, jeder die dinge ans licht bringen darf und sogar sollte, die in der mainstreampresse nicht erwünscht (selbstverständlich keine nazipropaganda) und von daher unerwähnt sind und (so lange wie möglich/nötig) bleiben! und in der ´linken´gibts auch motorradfahrer, vllt können sich einige von denen neben dem mercedes bonz ne bmw leisten, was aber ein andres kapitel ist! und wenn so ein schweineladen wie bmw dreck am stecken hat, sollte man das ans licht bringen! also mal schön die füße still halten. neben antifas (nur um das vorwegzunehmen, zu denen ´zähle´ich wohl auch) gibts halt noch andere nutzer dieser plattform. übt an eurer tolleranz.man muss nicht alles verstehen oder gutheißen, aber an tolleranz sollte es in diesem portal nicht mangeln!!!
musste alles leider mal gesagt werden!
wünsche allen einen schönen tag
Ed von Schleck

Unterschiedliche Versionen BMW AG / EU RAPEX

Leserbrief-Schreiber 12.07.2008 - 16:19
Es werden also unterschiedlich ausgeschmückte Versionen verbreitet, was die Gefährdungslage betrifft.

EU / RAPEX (11/07/2008):

"In addition, if the twisted hand protector lightly touches and operates the handbrake control, the brake linings may touch the brake disc and the resulting heat generation would cause the brake pressure to build up which could slow down the front wheel, even so far as to block it."

BMW AG (Anfang Juni 2008):

"Bemerkt der Fahrer diesen unbeabsichtigten Bremsvorgang nicht rechtzeitig, ist im Extremfall ein Selbstverstärkungseffekt bis zur vollen Verzögerung am Vorderrad nicht auszuschließen. Bei Motorrädern mit ABS erfolgt dann eine geregelte Vollbremsung, bei Motorrädern ohne ABS oder abgeschalteten ABS kann das Vorderrad unter Umstanden
blockieren."

Da kann einem also mit ABS mal wieder gar nichts passieren - so wird das wohl der gemeine BMW-Fahrer mal wieder "begreifen". Und die willige "Fachpresse" wird das, wenn überhaupt, dann nur so beschreiben. Schade nur, dass diese Wunschvorstellung, diese PR-Geisteshaltung offebar rein gar nichts mit der Realität zu tun hat. Den Schluß muss man ziehen, wenn man die Unfälle mit Verletzten wegen der beschriebenen Gefährdung kennt und weiß, dass die verunfallten Motorräder mit ABS ausgestattet waren.

Die Kritik am Erscheinen des Artikels...

Leserbrief-Schreiber 13.07.2008 - 02:30
... z.B. vom Namen "egal" ist doch in der Sache daneben. Der Artikel erfüllt alle Kriterien zur Veröffentlichung bei Indymedia. Nur, weil einzelne offenbar nicht lesen und nicht begreifen können, und das erklärte Prinzip von Indymedia entweder nicht begriffen haben, oder nicht akzepieren möchten, muss doch nicht in der Natur von Herrenmenschen drauflos geknüppelt werden. Irgendwann heißt es noch, dass die autonome Linke den Faschismus nur in rote Farbe getaucht hat. Von wegen Toleranz - das hat ein ganz anderes Strukturmerkmal hier!

Zur Sache, zum Artikel:

Steuergelder der EU-Bürger werden doch ganz offenbar für ein EU-Schnellwarnsystem mit dem klangvollen Namen RAPEX ausgegeben, das offensichtlich nicht zeitnah in der Lage ist, die Verbraucher, die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten unverzüglich und zuverlässig davor zu warnen, dass ein Produkt unsicher im Sinne des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) ist und von ihm “eine ernste Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher” ausgeht. Das zeigt doch der Fall der RAPEX-Meldung (Ref. 12 - 0738/08), die von der EU-Kommission am 11. Juli veröffentlicht wurde.

Zur Erinnerung: Die in Deutschland eingeleitete „Rückrufmaßnahme zur Beseitigung von erheblichen Mängeln für die Verkehrssicherheit“ Anfang Juni umfasste das Verteilen von einem „Einlegeblatt für die Bedienungsanleitung“, einer „Einbauanleitung für Aufkleber“, sowie einem „Aufkleber für Handschutz rechts“ und einem „Aufkleber für Handschutz links". Diese Aufkleber werden in zweifache Ausfertigung mitgeliefert. Sollte es „dabei zu Schwierigkeiten kommen“, sollten sich die Betroffenen also beim Selbst-Verkleben der Warnhnweise unsicher sein, sollen sich diese an ihre Vertragswerkstatt wenden.

Und das sich nun immerhin drei Fragen zum Sachverhalt, die einer Klärung zuzuführen wären.

1. Zeitliche Verzögerung der Warnmeldung

Die von der BMW AG in Deutschland eingeleitete „Rückrufmaßnahme zur Beseitigung von erheblichen Mängeln für die Verkehrssicherheit“, konkret also das Verteilen von einem „Einlegeblatt für die Bedienungsanleitung“, einer „Einbauanleitung für Aufkleber“, sowie einem „Aufkleber für Handschutz rechts“ und einem „Aufkleber für Handschutz links“ zur Gefahrenabwehr ist in der RAPEX-Meldung nicht aufgeführt.

Weit dramatischer erscheint aber die Tatsache, dass diese RAPEX-Meldung erst am 11. Juli von der EU-Kommission veröffentlicht wurde, die Rückrufaktion in Deutschland aber schon Anfang Juni eingeleitet wurde. Denn im Verständnis der EU-Kommission ist RAPEX das Schnellwarnsystem (und nicht das Langsamwarnsystem) der EU für alle gefährlichen Konsumgüter. Es erlaubt, so die Darstellung, einen schnellen (also nicht langsamen) Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten und Kommission über die Maßnahmen, die zur Vermeidung oder Einschränkung der Verwendung von Produkten, die eine ernste Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher darstellen, getroffen wurden.

Die Verzögerung von mehr als einem Monat wirkt daher befremdlich. Ferner verhält es sich so, dass Rückrufmaßnahmen nicht von heute auf morgen eingeleitet werden, diese benötigen eine Vorlaufzeit. Im konkreten Fall musste ja der Text für das „Einlegeblatt für die Bedienungsanleitung“, der Text für die „Einbauanleitung für Aufkleber“, sowie das Design für einen „Aufkleber für Handschutz rechts“ sowie einem „Aufkleber für Handschutz links“ angefertigt werden. Und dann noch produziert werden! Warum wurde die Warnung vor den nicht sicheren BMW Motorrädern offenbar erst herausgegeben, als die Lösung zur Gefahrenabwehr bereitstand? Das ist nicht Vorraussetzung für eine RAPEX-Meldung gemäß der Richtlinien.

2. Ungenaue Angaben zur Identifizierung

Als unsichere Produkte werden in der RAPEX-Meldung Motorräder der Marke BMW vom Typ/Modell R1200GS (R12) genannt. Betroffen sein sollen demnach die Produktionszeiträume Dezember 2002 bis Oktober 2007. Es verhält sich aber nachweislich so, dass das Modell R1200GS (R12) erst seit Mitte März 2004 auf dem Markt ist! Entweder, es sind noch viel mehr Modelle betroffen, diese sind aber nicht aufgeführt, oder mindestens die Produktionszeiträume stimmen nicht.

Und ein Foto bei RAPEX-Meldungen soll die leichtere Identifikation der jeweiligen Produkte ermöglichen. Bei der RAPEX-Meldung über die unsicheren BMW-Motorräder ist aber deutlich ausgewiesen: "no picture available". Dieser Umstand trägt sicher auch nicht zur Sicherheit und effizienten Warnung bei. Viel wichtiger als ein Produktfoto wären aber noch ergänzende Detailfotos der Handschützer, um die Gefährdung zu verdeutlichen.

3. Unterschiedliche Darstellung der Gefährdungslage

In der RAPEX-Meldung der EU-Kommission ist wie folgt aufgeführt: "In addition, if the twisted hand protector lightly touches and operates the handbrake control, the brake linings may touch the brake disc and the resulting heat generation would cause the brake pressure to build up which could slow down the front wheel, even so far as to block it."

Im Anschreiben an die betroffenen Fahrzeughalten schreibt die BMW AG hingegen: "Bemerkt der Fahrer diesen unbeabsichtigten Bremsvorgang nicht rechtzeitig, ist im Extremfall ein Selbstverstärkungseffekt bis zur vollen Verzögerung am Vorderrad nicht auszuschließen. Bei Motorrädern mit ABS erfolgt dann eine geregelte Vollbremsung, bei Motorrädern ohne ABS oder abgeschalteten ABS kann das Vorderrad unter Umstanden blockieren."

Seitens der BMW AG wird vielleicht der Eindruck erweckt, bei Motorrädern, die mit ABS ausgestattet sind, bestünde gar keine Gefährdung bezüglich der Radblockade. Diese Darstellung findet sich aber nicht in der RAPEX-Meldung der EU-Kommission. Und das womöglich aus gutem Grund: Die Unfälle mit Verletzten wegen der beschriebenen Gefährdung geschahen mit Motorrädern, die mit ABS ausgestattet waren, das trifft zumindest auf den oben zitierten Fall zu. Dieser Fall war übrigens Anlass und Ausgangspunkt für die Einleitung behördlichen Ermittlungen seitens des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA).

Wozu also die Illusion eines Schnellwarnsystems auf Kosten der Steuerzahler, das in der Praxis diesen Namen nicht verdient? Und welchen Wert haben verharmlosend wirkende Rückrufschreiben für die Betroffenen? Anders als in der RAPEX-Meldung wird da auch nicht dargestellt, dass bei der Benutzung der Motorräder mit den fraglichen Handschützern das Risiko von Verletzungen einhergeht.

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Tanne vorm Kopp — Neon

Info — Peter Frühwarn

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EU warnt vor Motorrädern! — EU-Komissar