Arbeitszwang in Deutschland

Thomas 06.06.2008 15:44 Themen: Soziale Kämpfe
unten im Anhang dieses Posts habt ihr zwei eingescannte Schreiben über meinen laufenden Sanktionierungsfall beim Arbeitsamt.
Das erste ist eine "5. Folgeeinladung" mit der Drohung, mir nur noch ein Drittel des Existenzminimums auszuzahlen, und zwar tunlichst ohne zu erwähnen wozu eigentlich eingeladen wird.
Im Speziellen steckt wohl ein sogenannter Zwangsvertrag ("Vereinbarung") dahinter. Im Allgemeinen die typische psychologische Kriegsführung gegen Unterschichtenmenschen schlechthin: chronisch stressen.
Anhang 2 ist eine Stellungnahme vom Arbeitsamt an das Sozialgericht, nach einer einstweiligen Verfügung meinerseits.
Die Einstweilige Verfügung läuft übrigens zu diesem Zeitpunkt noch.
Worum gehts?
Seit einem Jahr ergeht mir das so:
Da sind die Streichungen auf Null. Da sind Senkungen des Alg2 nach dem Erdrosselungsprinzip, d.h. sukzessive Kürzungen um jeweils 10%, die sich über Jahre hinweg weit unterhalb des "Existenzminimums" vollziehen. Da gibt es das willkürlich Vorenthalten der Leistungen, schikanös-missverständliche Aufforderungen, u.ä.
Mein jetziger Bestrafungsfall zieht sich schon sein April 2007 hin und ein Abreißen ist nicht in Sicht.


Was habe ich bislang schon in der Sache schon unternommen?
Aus gewissen Gründen habe ich mich entschlossen die menschenverachtenden Machenschaften im Internets dokumentieren, wenn auch vorerst anonym und vorläufig. Später will ich den kompletten Schriftwechsel dieses meines Sanktionsvorgangs einzuscannen und online stellen.
Es existieren auch schon zwei Vorgängerposts:
 http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=935640
Hier warf ich die Frage auf, inwiefern ich das Menschenrecht auf Nahrung, in dem das Recht auf Arbeitsverweigerung ja enthalten sein soll, geltend machen kann.

Ein älterer Post ist inzwischen gelöscht, wohl wegen der Schließung des Forums. Früher war er hier.
 http://www.arbeitslosen.info/component/option,com_simpleboard/Itemid,30/func,view/catid,39/id,13363/#13363
Es handelt sich um einen offenen Brief ans Arbeitsamt, worin ich schon vor Beginn des jetzigen Bestrafungszyklus meine Position zu Arbeitszwang erklärte.
Jetzt ist er im Anhang 3 lesen.


Wozu soll das Veröffentlichen jetzt aber gut sein?
Zuerst einmal ist zu beobachten, dass von der politischen Kaste immer noch so getan wird, als wenn es keinen faktischen Arbeitszwang gäbe, das Menschenrecht auf Nahrung in diesem Staat also geachtet werde.
Z.b  http://cdu-thueringen.de/Nachricht.144+M530c8099364.0.html
5. Abschnitt von unten.
Regelmäßig hören wir dann in der Kriegspropaganda, von der Aufgabe, sich woanders für Menschenrechte zu "engagieren". Lüge! Mit der Politik der Ressourcenverknappung steigern sie die Akzeptanz für Krieg genau hier.
Sie selbst drohen allen Menschen mit Menschenrechtsverletzung, hier.

Zweitens: So wie ich dass Disziplinarwesen verstanden habe, hasst es feste Gesetze; bei jeder Gelegenheit sucht es die Individuen mit freier Hand zu konditionieren. Die daraus resultierenden Ungleichbehandlungen vertuscht es.
80 Millionen Menschen entsprechen einer Fülle verschiedener Charaktertypen, die unterschiedlich erzogen sein wollen. 80 Millionen nach dem "Gleichheitsgrundsatz" im Lichte der Öffentlichkeit bestrafen zu müssen, macht ihren Apparat unwirksam. Und darum geht es.

Und was mir drittens noch einfällt: Andere Leute erfahren davon, werden in ihren eigenen Widerstandsfällen ermutigt, tauschen Ideen aus - und können mir Tips geben. (; Z.B. in obigen Forumthread.
-also wisst ihr wie das weiter geht? wo man Unterstützung bekommen könnte- ich meine damit solidarisch-emanzipatorische Unterstützung, nicht etwa die Sozialarbeiter_innen allerorts, die nichts als das Buckeln antrainieren wollen.
Vielleicht so: mit einer situationisten Gruppe oder einer Clownsarmee im Arbeitsamt beim Zwangstermin für Widerstandsathmosphäre sorgen, die Sache filmen und ins Internet stellen. Als Anregung meinerseits.

Damit schließe ich diesen Zwischenbericht, verspreche aber über alles noch mal abschließend zu informieren und nehme auch zu keiner Zeit die hunderten Millionen chronisch hungernden brothers and sisters aus dem Blick.
 http://de.wikipedia.org/wiki/Welthunger




Anhang 1
5.Einladung des Arbeitsamts an mich

Sehr geehrter Herr xxx,
bitte kommen Sie am 09.06.2008 um 09:45 Uhr in das JobCenter Friedrichshain-Kreuzberg, D 10969 Berlin,
Kochstr. 30-31, Zimmer 1.092.
Ich möchte mit Ihnen über Ihr Bewerberangeböt bzw. Ihre berufliche Situation sprechen.
Dies ist eine Einladung nach § 59 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB ll) in Verbindung mit § 309 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB lll).
Wenn Sie ohne wichtigen Grund dieser Einladung nicht Folge leisten, wird Ihr Arbeitslosengeld II um 70% der für Sie nach § 20 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) maßgebenden Regelleistung für die Dauer von drei Monaten abgesenkt. Die Absenkung wird in Höhe des genannten Prozentsatzes vorgenommen, weil bei der letzten Kürzung Ihrer Leistungen wegen der Verletzung von Meldepflichten (Bescheid vom: 08.05.2008) bereits eine Absenkung um 60% erfolgt ist und seitdem noch kein Jahr vergangen ist. Dies hat nach § 31 Abs. 3 Sätze 3 und 4 SGB Il zur Folge, dass Ihre Leistungen bei Nichtbefolgung dieser Einladung um weitere 10%, insgesamt um 60% + 10% = 70%, abgesenkt werden. Falls Ihnen ein Zuschlag nach § 24 SGB II gewann wird,
— entfallt auch dieser für den Absenkungszeitraum. .
Beachten Sie bitte unbedingt auch die Rechtsfolgenbelehrung und die weiteren Hinweise auf Blatt 2.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Reisekosten erstattet werden. Falls ein öffentliches Verkehrsmittel
benutzt wird, legen Sie bitte den Fahrschein vor.
Bitte bringen Sie auch Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Mit freundlichen Grüßen ‘
Ihr JobCenter Friedrichshain-Kreuzberg
Dieses Schreiben wurde mit Hilfe einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage gefertigt und ist deshalb nicht unterschrieben. Für seine
Rechtswirksamkeit ist die Unterschrift nicht erforderlich.




Anhang 2
Schreiben vom Arbeitsamt an das Arbeitsamt vom 30.5.08

in dem Elnstweiligen Rechtsschutzverfahren .
xxx ./. Jobßenter Friedrichehain—Kreuzberg

beantragt die Antragsgegnerin,
- den Antrag abzulehnen,
— zu entscheiden, dass Kosten gem. § 193 SGG nicht zu erstatten sind.
Mit Bescheid vom 17.10.2008 werden dem Antragsteller Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhaltä nach dem SGB ll für die Zeit vom 01.02.2008 bis 31.07.2008 i. H, v. monatlich € 474,88 vorläufig bewilligt.
Zu den Meldetermineri am 29.10.2007, 0001.2008, 18.02,2008, 06,03.2008, 07.04.2008
und 24.04.2000 erschien der Antragsteller ohne Angabe von Gründen nicht, weshalb das Arbeitslosengeld II mit Bescheiden vom 31.10.2008, 04.02.2008, 26,02.2008, 17.03.2008, 17.04.2008 und 08.05.2008 abgesenkt wurde.
Nach § 59 SGB ll i. \/. m. § 309 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB lll) hat sicher \Niderspruchsführer, solange er Anspruch auf Leistungen nach dem SGB ll erhebt, bei der Widersnruchsgegnerln auf deren \/erlangen zu melden wenn er dazu aufgefordert wird.
Da der Antragsteller sich offensichtlich auch durch die Sanktionierung seines Verhaltens nicht dazu entschließen konnte, seiner Meldepflicht bei der Antragsgegnerin nachzukommen, wurde die Zahlung der Leistungen en den Antragsteller ausgesetzt, um ihn da-
zu zu bewegen, bei der Antragsgegnerin vorzusprechen.
Mit Schreiben vom 08.05.2008 (Bl. l83) wurde der Antragstelier aufgefordert, am
20.05.2008 beim zuständigen Leistungsteam vorzusprechen. Gleichzeitig wurde dem Antragsteller mitgeteilt, dass, wenn er dieser Aufforderung nicht nachkäme, die Leistungen ganz versagt wurden.
Der Antragsteller hat auch am 20.05.2008 nicht bei der Antragsgegnerin vorgesprochen.
Der Antrag auf Einstweiligen Rechtsschutz ist nicht begründet.
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhalt, soll auf Verlangen des zuständigen Leistungstragers zur mündlichen Erörterung des Antrags oder zur Vornahme anderer für die Entscheidung uber die Leistung notwendiger Maßnahmen persönlich erscheinen, § 61
SGB l.
Kommt derjenige der eine Sozialleistung beantragt oder erhält seiner Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 SGB nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind, § 66 Abs. 1 SGB.
Wegen des Nichterscheinens des Antragstellers zu den ihm gesetzten Terminen bestehen erhebliche Zweifel am Vorliegen aller die Anspruchsberechtigung begründenden Voraussetzungen.
Dem Antragsteller waren die Leistungen daher bis zur Nachholung seiner Pflichten ganz zu versagen,
Eine ggf. gemäß § 120 Sozialgerichtsgesetz (SGS) beantragte Akteneinsicht wird weder ausgeschlossen noch beschränkt.
Anlagen


Anhang 3
ein offener Brief ans Arbeitsamt vom Frühjahr 2007
Betreff: disziplinäre Anstalt ist keine Hilfe für mich

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Krause,
anlässlich ihrer "1. Einladung" vom 05.04.07 zum Termin am 04.05.07 zu erscheinen, will ich mich äußern. Dies nicht um Begründungen für vergangene Leistungsverweigerungen zu liefern, sondern um Missverständnissen vorzubeugen.
Dazu beschränke ich mich darauf, Sachverhalte der Kürze halber anzureißen. Ich denke, sie sollten mit derartigen Angelegenheiten vertraut genug sein, um die Idee zu erfassen:
Als erstes ist hervorzuheben, dass mir das Arbeitsamt keineswegs helfen kann und auch nicht helfen will.
Hartz IV steht für einen Wegfall der Grundrechte: Arbeitslosengeldempfänger dürfen weder studieren, noch dürfen sie den Landkreis verlassen. Sie dürfen sich nicht ehrenamtlich engagieren und werden zur Zwangsarbeit genötigt. Das Arbeitsamt ist nichts weiter als eine disziplinäre Anstalt. Sie versucht den wirtschaftlich Armen eine Arbeitsmoral anzuerziehen: Die ist eine Lüge zur Festigung der Macht und keine Moral sondern schlicht unethisch. Der mündige Bürger als Souverän ist geschwächt. Die Vorstellung, dass er genau von dieser bestrafenden, erziehenden, beschädigenden Stelle Hilfe erwarten könnte, mutet absurd an.
Führt er nun die ihm auferlegten Tätigkeiten unter Protest aus, fällt offensichtlich der Anspruch ganz weg, helfen zu wollen. Denn die Bestrafungsökonomie verlangt, dass auf unerwünschte Handlungen unangenehmere Disziplinärmaßnahmen folgen. Der Apparat muss das Gesicht wahren, nicht nur gegenüber dem einzelnen, sondern gerade auch gegenüber allen anderen Sträflinge, die davon wissen. Der Souverän aber, dessen Aufgabe es ist, seine Rolle für die Demokratie zu stärken, wird versuchen das Bestrafungssystem als solches im Zuge seiner Betroffenheit zu bekämpfen. Dies setzt wiederum strengere Bestrafung in Gang. Eine Spirale der Bestrafung lässt also keinen Raum für Hilfe.
Wenn Sie vom Arbeitsamt von mir verlangen, mich zu einem persönlichen Gespräch zu präsentieren, bedeutet es, dass es die Informationen verwerten will, die das System über mich gesammelt hat. Dazu nutzt es die Möglichkeit mich körperlich "in die Finger" zu bekommen, um erprobte Methoden zur Verhaltenskontrolle an mir einzusetzen.
Das oben beschriebene allgemeine Sachverhalt könnte in meinem Fall noch überboten werden. Richtig ist dass die Auseinandersetzung auf meinem Körper ausgetragen wird: Ich bin das Objekt von Schmähungen und von Schmerz, wenn bei Geldlosigkeit z.b. vor Kälte die Finger frieren. Dennoch: das System gehorcht einer plumpen Macht-/Nutzbarkeitsoptimierung. Ich hingegen ziele darauf, das System meinerseits zu bestrafen: Dass die Kosten, das Interesse an meinem Fall und seiner Ausstrahlung übersteigen. Das System hat viele wunde Punkte. Für Sie als MitarbeiterInnen, für die Mitsträflinge ist es vorteilhaft, das System in die Schranken zu weisen. Aber auch für viele machtsüchtige EntscheiderInnen ist es eine Erleichterung. Selbst öffentliche Töpfe fördern emanzipatorische, öffentlichkeitswirksame Aktionen, die mal mehr mal weniger kreativ sind: Ich freue mich darauf.
Ich glaube, ich habe mit wissenschaftlich anerkannten Ansichten belegt, dass es bestimmt nicht um Hilfe oder beruflichen Werdegang, sondern durchaus nur um die Freiheit und Menschenquälerei geht. Auch halte ich es nicht für ratsam, wie viele vielleicht vermuteten, in einer derartigen Erpressungssitution nachzugeben. Lassen sie mich am Schluss ausdrücken, dass mir die Arbeitsamt-Rhetorik missfällt: z.b.: Sie benutzen "kooperieren oder beraten" meinen aber gehorchen und eine Beratung unter Zwang in Unsinn. Gemeint ist Manipulation.
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Ergänzungen

"Eingliederungsvereinbarung"

Roland Ionas Bialke 06.06.2008 - 17:27
Ich hatte einen ähnlichen Sachverhalt gestern auch: Ich sollte eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben.

Punkt 1:

Mit Rechtssachen, und eine Vereinbarung, ein Vertrag, ist eine solche Rechtssache, kenne ich mich überhaupt nicht aus. Darum müsste ich eigentlich zu jeden Termin einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin mitnehmen oder das Jobcenter müsste diese Vereinbarung zu meiner Rechtsvertretung schicken. In der Praxis ist das aber nicht möglich, zumal ich als Sozialhilfeempfänger die Kosten nicht aufbringen kann und die Kosten für einen rechtlichen Beistand für solche Sachen nicht übernommen werden. Ich bin also garnicht fähig eine solche Vereinbarung rechtmässig zu unterschreiben.

Punkt 2:

Diese "Eingliederungsvereinbarung" ist ein wechselseitiger Vertrag, das heisst in diesem Vertrag werdem Rechte und Pflichten beider unterzeichnender Parteien (Jobcenter/LeistungsempfängerIn) aufgezählt. In der Regel legt aber nur das Jobcenter diese Rechten und Pflichten fest. In dieser Vereinbarung gehören zudem keine Leistungen rein die in Gesetze garantiert werden. Ich habe dazu folgendes Zitat Jobcenter: "Ihr Anspruch gehört nicht auf Unsere Seite (Unserer Pflichten in der Eingliederungsvereinbarung), denn Sie haben ja ein gesetzlichen Anspruch darauf." Ich frage mich nur, warum dann meine gesetzlich bestimmten Pflichten dann nochmal in eine Eingliederungsvereinbarung sollen. Zumal ich meinen Pflichten regelmässig nachkomme, das Jobcenter mir aber regelmässig gesetzlich garantierte Leistungen vorenthält.

Punkt 3:

Die BearbeiterInnen im Jobcenter schädigen bewusst Menschen. Jede/r kann sich ausrechnen wie ein Mensch leben muss, wenn von den ohnehin schon knappen 350 Euro 10 Prozent fehlen. Und oft werden monatelang 30 Prozent und mehr (rechtswidrig) gekürzt. Ich forderte meinen Bearbeiter jedenfalls auf in meine Eingliederungsvereinbarung zu schreiben, dass wenn das Jobcenter nicht pünktlich meine Leistungen bezhalt ich 1000 Euro Strafgeld ausgezahlt bekomme. Das wollte der Bearbeiter nicht reinschreiben, also verhält er sich unkooperativ. Er will "Unsere" Vereinbarung nicht unterzeichnen, sondern ich soll nur seine unterzeichnen.

Werdet selbstbewusster! Und wie der Artikelschreiber schon anregte: Es ist gut sich zusammenzuschliessen. In diesem Sinn hoffe ich, dass hier ein paar gute Links gepostet werden wo Menschen sich schon vernetzt haben. Und nicht nur in Berlin!


naja

naja 07.06.2008 - 08:25

1. der eingliederungsvertrag ist nicht rechtens , da muss ich ihm zustimmen.
wir sollen i welchen verpflichtungen nachkommen die aber bei den amtseigenen
mitwirkungspflichten aufhören.
wenn man mal ne diskusion anfängt hört man meist "da brauchen wir mit ihnen
nicht drüber zu diskutieren.

2. das eine mal wo man alle 3 mon einmal pers. dort auflaufen soll um mitzuteilen
das sich nichts geändert hat solltest auch du wohl hinbekommen.

3. wie ein vorredner schon sagte , wenn du auf son mist kein bock hast stell keine
anträge dann bleibt dir sowas erspart.
es gibt aber menschen die auf das geld angewiesen sind und nicht solche rep. durchmachen.
warum?weil sie teilweise den spiess umgedreht haben und sich den rep. nicht hingeben.
wenn mans schlau anstellt ist auch das möglich ^^

zwangsarbeit

*** 08.06.2008 - 05:27
Wenn ich mir die Stelle nicht selber aussuche und nur unter Androhung irgendwelcher Zwangsmittel annehme, ist das Zwangsarbeit.
Die Frage ist, warum geglaubt wird, es sei keine, weil im Grundgesetz doch stehe, daß Zwangsarbeit verboten sei? Die Antwort ist: der deutsche Staat und die deutsche Wirtschaft haben zu gute Erfahrungen mit Zwangsarbeit gemacht! Die ganze Geschichte hat sich für sie immer gelohnt und viel zu wenig gekostet!
Daher: treibt den Preis hoch, damit sie es endlich lernen!
(Am besten wären natürlich mal Entschädigungen in Millionenhöhe für die ganze Quälerei und ihre Frechheit.)

@***

TXC 08.06.2008 - 16:03
@***
"Wenn ich mir die Stelle nicht selber aussuche und nur unter Androhung irgendwelcher Zwangsmittel annehme, ist das Zwangsarbeit.
Die Frage ist, warum geglaubt wird, es sei keine, weil im Grundgesetz doch stehe, daß Zwangsarbeit verboten sei?"
Ganz einfach: es ist keine Zwangsarbeit, weil du keine Strafe zu erwarten hast, wenn du sie nicht machst. Dir werden lediglich Vergünstigungen gestrichen. Mach dir mal klar, dass die Kohle fürs ALG2 nicht auf Bäumen wächst; andere Menschen arbeiten hart dafür und nicht jeder von ihnen liebt seinen Job heiß und innig.
Es braucht schon ein erschreckendes Maß an Arroganz, Faulheit und Anspruchsdenken um sich lieber von diesen Leuten durchfüttern zu lassen, als selbst mal einen Finger krumm zu machen; dabei ist man ja nichtmal verpflichtet, jeden Scheißjob anzunehmen. Nur - von nichts kommt eben nichts und wer sich für alles zu fein ist, braucht sich nicht wundern, wenn andere Leute auch keinen Bock mehr haben, ihm ihr Geld in den Rachen zu werfen.

@txc

THC 4438 11.06.2008 - 02:42
Sozialhilfe ist keine "Vergünstigung", die "gestrichen" werden kann, sondern rechtliches Einkommen, wenn man sonst keins hat. Und ein Recht, das einem genommen wird, ist keins mehr, sondern Willkür (wie immer, wenn die Ordnung zum Gesetz erhoben wird).

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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die Erklärung — abc

Nix neues... — -

Idiot — martin

Der Rechtsweg — n.n.

@ n.n. — c

du spako — grrrr

Mehr Brot für Durstige — Roland Ionas Bialke

Hartz23 — quark

an Trottel und Assi — DubRava §

@TXC — greybox

Streik — Brötchengeber

Alle Achtung.. — Tom

Nochmal @txc — THX 5538

@THX 5538 — TXC