Hanf in Lindau: 176 Durchsuchungsbefehle

Die drei vom Milchpilz 28.08.2007 19:55 Themen: Repression
Der Ende Juli in Lindau (Bodensee/Bayern) verhaftete mutmaßliche Marihuanahändler B. sitzt weiter in Untersuchungshaft und sieht sich mit extremen Strafdrohungen konfrontiert; ebenso extrem ist der Repressionsaufwand, mit Polizei und Staatsanwaltschaft versuchen, den Fall aufzuklären.
Acht Jahre Knast! So lautet mittlerweile die Ansage der Staatsanwaltschaft Kempten für den Lindauer Rauchwarenhändler B. (siehe  http://de.indymedia.org/2007/08/189967.shtml). Zu den 930 Gramm Trockenblumen, die bei der Erstürmung seiner Dachkammer gefunden wurden, kommen nämlich noch sieben weitere Kilo, mit denen B. im Laufe der letzten Jahre gehandelt haben soll. Nun hat er all das, was er so getrieben hat, bereitwillig gestanden, und auch so manchen Menschen belastet, der ihn dabei betrogen oder beklaut hat. Nur das, was die Repressionsorgane am meisten interessiert, sagt er nicht: über die persönlichen Daten seiner ehrlichen HandelspartnerInnen mag er keine Auskunft geben. Das bringt die Staatsanwältin offenbar derart in Rage, dass sie diesen netten alten Mann (B. wurde kurz vor seiner Verhaftung 51) mit einem Strafmaß bedroht, für das der gewöhnliche Bürger schon mal seine Ehefrau erschlagen darf.
In Lindau geht's währenddessen rund. Da sie keine anderen Anhaltspunkte hat, wertet die Polizei jetzt das Video aus, das sie den ganzen Juli über vor B.s Haustür gedreht hat: Wer da war, kriegt Besuch. Wachtmeister Nell von der PI Lindau brüstet sich damit, er habe 176 Hausdurchsuchungsbefehle vorliegen. Und so folgt Hausdurchsuchung auf Hausdurchsuchung, auch wenn die Ausbeute eher gering ist, schließlich lesen die meisten Leute Zeitung.
Zu Aussage und ED-Behandlung werden so viele Leute vorgeladen, dass die Bullen nicht mal jedem einzelnen einen Brief schreiben wollen -- "Für Ihren Lebensgefährten gilt das gleiche!" war der Spruch, den eine junge Lindauerin mündlich zu ihrer Einladung dazu bekam. Ihre Kooperationsbereitschaft hielt sich aber in Grenzen, und das gilt auch für die meisten anderen, die die Polizei um ihre Mithilfe bittet. Bis auf einzelne, die mit der Behauptung, B. hätte gegen sie ausgesagt, zu umfangreichen Geständnissen provoziert werden konnten und für diese Blödheit hoffentlich mit langjährigen Kerkeraufenthalten und dem Verlust ihres Führerscheins bestraft werden, wissen natürlich alle LindauerInnen, dass die beste Haltung in solchen Situationen die Maulhaltung ist und dass die Ansagen gewisser Ordnungswüter bezüglich der ED-Behandlung ("Widerspruch gegen ED-Behandlung? Hahaha, dem ist ja in Bayern noch nie stattgegeben worden, und jetzt kommen Sie gefälligst hierher und machen das!") nicht ganz ernst zu nehmen sind. Fingerabdrücke gibt's bloß bei Verhaftungen auf frischer Tat oder mit rechtsmittelfähigem Bescheid und Aussagen gar nicht, basta.
Insgesamt zeigen die aktuellen Ereignisse in Lindau, dass die Repression einer Droge, die von einem beträchtlichen Prozentsatz (5? 20? Die Umfragewerte sind aus naheliegenden Gründen nicht sehr zuverlässig...) der Bevölkerung gerne konsumiert wird, nur mit Maßnahmen durchzusetzen ist, die einfach nur noch als grotesk bezeichnet werden können. Selbst in Bayern.
Public Domain Dedication Dieses Werk ist gemeinfrei im Sinne der Public Domain
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen

Vorladung absagen ! Keine Aussagen machen !

thc 29.08.2007 - 03:21
Einer polizeilichen Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung Folge zu leisten ist keine Pflicht. Ohnehin ist aus anwaltlicher Sicht zumeist davon abzuraten, polizeilichen Vorladungen zur Beschuldigtenvernehmung nachzukommen. Dies gilt erst recht, wenn an der Beschuldigung etwas dran sein könnte. Die Gefahr einer Selbstüberführung im Rahmen einer Vernehmung ist riesig. Ein Großteil aller Anklagen und Verurteilungen wäre nicht möglich, wenn die Beschuldigten bei der Polizei einfach die Klappe halten oder dort gar nicht erst erscheinen würden, das weiss jeder Kriminalist. Und niemand ist nach unserem Recht verpflichtet, sich selbst zu belasten.
Wer sich richtigerweise entscheidet, einer pol. Vorladung nicht Folge zu leisten, sollte evtl. die Polizei davor davon unterrichten. (Kurzer Anfruf: "Hallo, auf Anraten meines Anwalts werde ich nicht zur Vorladung erscheinen." )
Nur einer richterlichen Vorladung ist Folge zu leisten. (Die kommt aber nur selten und eher in schwerwiegenden Fällen vor)
Bei dieser müssen aber lediglich die Personalien angegeben werden. Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort. Nicht Beruf, Einkommen etc... Niemand muss hier eine Aussage machen oder Fragen beantworten.

p.s.: Wenn bei jemandem hunderte Gramm gefunden werden, sollte die Aussage verweigert u. sofort ein Anwalt kontaktiert werden. Geständnisse über weitere Mengen (Kilos) bringen definitiv nur Nachteile...

Trauer

Trauernder 29.08.2007 - 12:18
schlimm ist auch das lindau jetzt fast trockengelegt wurde. lauter verzweifelte kiddies. jeder is auf der suche nach nem neuen dealer. die preise für die paar gramm die bei uns im umlauf sind, sind verdammt teuer. vorallem jetzt zu sommerferienzeit. kein gemütliches chillen in parks. die einzigste alternative für gelangweilte jugendliche. kollektives betrinken, aber das is ja legal. kein problem wenn die kids sich noch vom beginn des neuen schuljahres die birne wegsaufen.

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Zeige die folgenden 6 Kommentare an

Was will man erwarten... — Antivölkischer Beobachter

??? — ...

schrecklich — PflanzenPeter

Lindau? — Inhalator

tsstsstss — ...

Dummheit — joe