Lindau: Protest gegen Hanfrepression
Nach der Verhaftung eines mutmaßlichen Rauchwarenhändlers in Lindau kam es dort am Samstag zu einer Protestkundgebung.
Zu gutmütig, zu vertrauensselig, zu ehrlich und noch dazu seinen Prinzipien treu: Das ist es, was den Lindauer B. nun hinter Gitter gebracht hat. Das menschliche Drama hinter der nüchternen Polizeimeldung, dass bei einer Wohnungsdurchsuchung fast ein Kilo Haschisch und Marihuana sichergestellt worden sei und der Bewohner wegen mutmaßlichen Drogenhandels vorübergehend (ja, auch ein paar Jahre gehen vorüber) festgenommen worden sei, kann aus naheliegenden Gründen noch lange nicht aufgeschrieben werden. Es spielt ja für den Justizapparat auch nur eine Rolle, welche Straftatbestände des Betäubungsmittelsgesetzes (BTMG) B. begangen hat und nicht, was er in seinem Umfeld Positives bewirkt hat (die Rede ist nicht von Räuschen).
Auch, wer keine Rauschmittel zu sich nimmt, ist von den negativen Folgen des Drogenverbots betroffen. Lästige, schikanöse bis erniedrigende Durchsuchungen unter dem Vorwand der "Drogenfahndung" auf Festivals, an Grenzen, in Bahnhöfen und auf Autobahnraststätten gehören vor allem für unangepaßte junge Menschen zum Alltag. Die gesellschaftlichen Folgen der Kriminalisierung tragen wir alle mit: Beschaffungskriminalität, Verfolgungsapparat, Knäste, die gesundheitlichen Folgen eines durch die Illegalität erzwungenen ungesunden Konsumverhaltens, des Konsums illegaler Drogen von schlechter Qualität oder des Konsums legaler, aber viel ungesünderer Alternativdrogen... Und die Gewinne, die dank der Prohibition mit Rauschmitteln zu erzielen sind, zählen zu den Hauptfinanzierungsquellen für Bürgerkriege von Südamerika bis Afghanistan.
DrogenbenutzerInnen leiden natürlich ganz besonders unter dem Betäubungsmittelgesetz. Obwohl der Konsum als freie Entfaltung der Persönlichkeit von der Verfassung geschützt ist, läuft die Verfolgung über Hilfskonstruktionen wie das Verbot des Besitzes und des Erwerbs. Und kaum hat das Bundesverfassungsgericht den Besitz von Kleinmengen zum Eigengebrauch entkriminalisiert, denken sich die Verfolgungsbehörden neue Repressalien aus, z. B. die teuren Schikanen für FührerscheinbesitzerInnen.
Und nun ist eben B. ins Visier der Verfolgungsbehörden geraten. Einerseits, weil er sich seinen Prinzipien gemäß gegen jemanden gewehrt hatte, der reihenweise Leute abgezockt hatte, und sich dabei selbst exponieren musste; andererseits durch sein politisches Engagement, das ihm bereits eine Hausdurchsuchung, intensivere polizeiliche Beobachtung und ein Verfahren beschert hatte. Zufällig (?) kurz, nachdem dieses Verfahren gegen geringe Auflagen eingestellt worden war, hat die Polizei nun zugeschlagen.
Die Protestkundgebung am Samstag verlief wie nicht anders zu erwarten ziemlich grotesk. Nur elf Menschen beteiligten sich direkt an der Versammlung vor dem Rathaus, während Polizeihauptkommissar Schielin mit der dicken Kamera daneben stand und auf Kundschaft wartete; ein frecher Eingriff in die Versammlungsfreiheit und ein klares Beispiel dafür, warum das Vermummungsverbot auch die freie Meinungsäußerung einschränkt, aber in Bayern sind wir sowas ja gewohnt. Zahlreiche SympathisantInnen zogen es vor, aus einiger Entfernung Unterstützung zu bekunden und sich schnell vom Acker zu machen, während gleichzeitig die übliche Tourimeute vor dem Rathaus herumstand, um dessen kitschige Bemalung (Pseudobarock, Ende 19. Jhd.) zu bestaunen. Nach einiger Zeit wurde eine Rede unter dem Motto "Freiheit für B., weg mit dem BTMG!" gehalten. Am Ende stellte sich dann heraus, dass ein beachtlicher Teil der mit Sonnenbrillen und -hüten ausstaffierten "Touris" tatsächlich KundgebungsteilnehmerInnen waren, die die Forderungen lautstark unterstützten. Nach der Rede wurde die Kundgebung sofort beendet, die weiteren Beteiligten entkamen unerfasst.
Nach Auskunft seines Anwalts drohen B. bis zu drei Jahre Haft.
Auch, wer keine Rauschmittel zu sich nimmt, ist von den negativen Folgen des Drogenverbots betroffen. Lästige, schikanöse bis erniedrigende Durchsuchungen unter dem Vorwand der "Drogenfahndung" auf Festivals, an Grenzen, in Bahnhöfen und auf Autobahnraststätten gehören vor allem für unangepaßte junge Menschen zum Alltag. Die gesellschaftlichen Folgen der Kriminalisierung tragen wir alle mit: Beschaffungskriminalität, Verfolgungsapparat, Knäste, die gesundheitlichen Folgen eines durch die Illegalität erzwungenen ungesunden Konsumverhaltens, des Konsums illegaler Drogen von schlechter Qualität oder des Konsums legaler, aber viel ungesünderer Alternativdrogen... Und die Gewinne, die dank der Prohibition mit Rauschmitteln zu erzielen sind, zählen zu den Hauptfinanzierungsquellen für Bürgerkriege von Südamerika bis Afghanistan.
DrogenbenutzerInnen leiden natürlich ganz besonders unter dem Betäubungsmittelgesetz. Obwohl der Konsum als freie Entfaltung der Persönlichkeit von der Verfassung geschützt ist, läuft die Verfolgung über Hilfskonstruktionen wie das Verbot des Besitzes und des Erwerbs. Und kaum hat das Bundesverfassungsgericht den Besitz von Kleinmengen zum Eigengebrauch entkriminalisiert, denken sich die Verfolgungsbehörden neue Repressalien aus, z. B. die teuren Schikanen für FührerscheinbesitzerInnen.
Und nun ist eben B. ins Visier der Verfolgungsbehörden geraten. Einerseits, weil er sich seinen Prinzipien gemäß gegen jemanden gewehrt hatte, der reihenweise Leute abgezockt hatte, und sich dabei selbst exponieren musste; andererseits durch sein politisches Engagement, das ihm bereits eine Hausdurchsuchung, intensivere polizeiliche Beobachtung und ein Verfahren beschert hatte. Zufällig (?) kurz, nachdem dieses Verfahren gegen geringe Auflagen eingestellt worden war, hat die Polizei nun zugeschlagen.
Die Protestkundgebung am Samstag verlief wie nicht anders zu erwarten ziemlich grotesk. Nur elf Menschen beteiligten sich direkt an der Versammlung vor dem Rathaus, während Polizeihauptkommissar Schielin mit der dicken Kamera daneben stand und auf Kundschaft wartete; ein frecher Eingriff in die Versammlungsfreiheit und ein klares Beispiel dafür, warum das Vermummungsverbot auch die freie Meinungsäußerung einschränkt, aber in Bayern sind wir sowas ja gewohnt. Zahlreiche SympathisantInnen zogen es vor, aus einiger Entfernung Unterstützung zu bekunden und sich schnell vom Acker zu machen, während gleichzeitig die übliche Tourimeute vor dem Rathaus herumstand, um dessen kitschige Bemalung (Pseudobarock, Ende 19. Jhd.) zu bestaunen. Nach einiger Zeit wurde eine Rede unter dem Motto "Freiheit für B., weg mit dem BTMG!" gehalten. Am Ende stellte sich dann heraus, dass ein beachtlicher Teil der mit Sonnenbrillen und -hüten ausstaffierten "Touris" tatsächlich KundgebungsteilnehmerInnen waren, die die Forderungen lautstark unterstützten. Nach der Rede wurde die Kundgebung sofort beendet, die weiteren Beteiligten entkamen unerfasst.
Nach Auskunft seines Anwalts drohen B. bis zu drei Jahre Haft.
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Ergänzungen
Gefährlich
Samstags was Konsumiert Montag nachts angehalten worden und der Schnell-urin-test springt positiv an :D Nachweisen können die Dinger 5 tage.Naja ob ich nach 3 Tagen noch was vom Rausch merke ist ja was anderes.
Aber die Bulln haben mir ja auch gesagt das die Reaktionszeit Tage dannach noch eingeschränkt ist.Nachdem ich Fingerabdrücke abgeben müsste :D
Und was die mich so alles gefragt haben schreib ich jetzt hier lieber nicht.
Jetzt ein Monat fahrverbot und 385€ Strafe.Mal sehen was vom Straßenverkehsamt noch so kommt.Aber zum Glück kann man sein Führerschein in Polen ja nochmal neu machen.
Drogen-Schnelltest ist freiwillig !
Wer das als Konsument nicht weiss, ist aufgrund dieser Unkenntnis eigentlich schon ungeeignet für die Teilnahme am Strassenverkehr. Solch ein Test liefert bis zu 6 Wochen (und nicht nur wie Du sagst 5 Tage) nach dem Konsum ein positives Ergebnis, über die aktuelle Berauschung sagt er nichts aus. Darauf folgt dann auf jeden Fall ein Bluttest, der ist nicht freiwillig. Ein Bluttest gibt Aufschluss über die aktuelle Berauschung, ca. bis zu 20 Stunden nach dem Konsum fällt ein Bluttest positiv aus. Wer also nach dem Kiffen das Auto einen Tag lang stehen lässt und keine freiwilligen Tests mitmacht, wird auch vermutlich kein positives Test-Ergebnis abliefern.
Wird statt des Schnelltest (oder nach dessen Verweigerung) ein Bluttest verlangt, kann man diesen eben nicht verweigern, aber wie gesagt, nach ca. 20 Stunden kann da auch nichts mehr passieren. Und Bekiffte haben im Straßenverkehr sowieso nichts verloren!
@ 23.08 Uhr: Spar Dir Deine dümmlichen, schwachsinnigen Kommentare, deine Politik ist längst gescheitert ! Das Hanfverbot ist gescheitert, es verhindert bzw. minimiert keinen Konsum sondern fördert ihn, es verursacht nur Probleme! KEIN einziges logisches Argument spricht für ein Verbot !
PROHIBITIONISTEN AUF´S MAUL !!!
FREIHEIT FÜR HANF !!!
In der Sozialwissenschaft
@Rudi
Google mal nach "Sie haben das Recht zu schweigen" (Video) mach Dir ein paar Notizen nebenher.
Heute ist maximale Sicherheit gefragt und bei den Grünen: " Nur die Personaldaten-NIE mehr", auch für das Netz gilt: mails verschlüsseln, festplatte verschlüsseln, Linux als Betriebssystem, Tor oder sonstige Server nutzen.....der Wind hat sich schon lange gedreht-manche merken das leider nicht !
jo
Naja bringt jetzt auch nix mehr.Kann halt nur hoffen das die kleine
MPU kommt.Kommt wohl auf den Abbauwert im Blut an.
Find es nur traurig das ich immer Kiffen und Auto fahren getrennt hab.Mindestens
24St. Zeit dazwischen gelassen und dennoch wird es so gehandhabt als wäre ich mit
1,3 Promille unterwegs gewesen (1Monat Lappen weg, 4Punkte & $$$)
Ist halt nur mal so das man sich bei einer harten
Droge wie Alkohol noch hinters Steuer setzten darf und bei einer weichen 0 Toleranz
gezeigt wird.Da frage ich mich, wer hier die Straftat wirklich begeht.
Werde an meiner Einstellung in Zukunft auch nichts ändern.Vielleicht nur Komplett auf
Fahrrad umsteigen :D
@Schnell test geb dir einstimmig Recht :)
Mfg Rudi
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