Prozess wegen Hausfriedensbruch in Freiburg
In Freiburg wurde am 14. März 2007 ein Verfahren gegen einen Linken wegen Hausfriedensbruchs kurz nach dem DIY gegen eine Geldauflage von 100 Euro eingestellt. Ein geladener Zeuge tauchte nicht auf, gegen ihn wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von 50 Euro verhängt. Ein Bulle sagte aus. Das Götz+Moriz-Gelände steht noch immer leer.
Die Verhandlung war für 15:15 Uhr angesetzt, fing tatsächlich jedoch erst um 16:15 Uhr an. Schuld waren neben den nervtötenden NachbarInnen, die sich wegen jedem Scheiß verklagen, auch die schüchterne Schar Juraküken in Ausbildung, die von einer männlichen Staatsanwaltglucke bemuttert wurden. Ein Küken durfte Staatsanwalt spielen, war unendlich ungeübt und langsam, und wurde von der Richterin in bester Gockelmanier größtenteils ignoriert.
Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, in der Nacht auf den 9. August kurz nach Mitternacht auf dem leerstehenden Götz+Moriz-Gelände gewesen zu sein. Der Vorwurf lautete auf Hausfriedensbruch nach §123 StGB und zur Verhandlung kam es, da der Beschuldigte Widerspruch gegen seinen Strafbefehl über 225 Euro = 15 x 15 Euro einlegte. Zwei der anderen Beschuldigten haben keinen Widerspruch gegen ihre Strafbefehle eingelegt. Diese sind mittlerweile rechtskräftig und damit können die anderen als ZeugInnen vorgeladen werden. Einem Beschuldigten konnte der Strafbefehl nicht nach Frankreich zugestellt werden, sein Verfahren wurde eingestellt.
Ein Zeuge der guten Seite war geladen, tauchte jedoch nicht auf. Die Richterin fragte den Staatsanwalt, was er in dieser Situation zu tun gedenke. Das Küken schaute sich hilfesuchend zu seiner Glucke um, die ihm leise zischelnd zu verstehen gab, dass er Ordnungsgeld beantragen solle. Folgsam forderte der Staatsanwalt 100 Euro, was die Richterin nonchalante ignorierte und ein Ordnungsgeld in Höhe von 50 Euro oder ersatzweise zwei Tage Ordnungshaft verhängte.
Als Zeuge der dunklen Seite war ein ziemlich naiver Polizeihauptmeister von der Bullenhochschule geladen. Er erzählte, dass sie in der Nacht auf einem Radweg neben dem Gelände bei der Kontrolle eines Mofafahrers Stimmen vom „besetzungsgefährdeten Objekt“ gehört hätten. Dann habe er „ein Kleppern, wie wenn jemand übers Tor steigt“ gehört. Ein weißer VW LT sei daraufhin weggefahren, der den Bullen zuvor nicht aufgefallen sei. Diesem weißen VW LT seien sie dann hinterhergefahren und hätten den weißen VW LT dann verloren. In einer Seitenstraße kontrollierten sie später die internationale Busbesatzung eines weißen Autos, hinter dessen Steuer der Angeklagte gesessen habe. Dieser habe behauptet, er sei auf einem „Abendspaziergang“, nicht jedoch auf dem Gelände gewesen.
Mit anderen Worten: Der Staatsanwalt hatte nix in der Hand. Was macht die gnädige Klassenjustiz in einem solchen Fall? Die Richterin machte dem Angeklagten ein Angebot, das er nicht ablehnen konnte: 100 Euro für nix.Nach wie vor fährt kein Linker in Freiburg einen weißen VW LT. Die Bullen fahren weiterhin jede Nacht Streife an „besetzungsgefährdeten“ Häusern.Das Götz+Moriz-Gelände steht noch immer leer.
Eigenverantwortung statt Klassenjustiz!
Police partout, justice nulle part!
Besetzt mehr Häuser!
Freiburger Indyberichte • Stadtberichte
Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, in der Nacht auf den 9. August kurz nach Mitternacht auf dem leerstehenden Götz+Moriz-Gelände gewesen zu sein. Der Vorwurf lautete auf Hausfriedensbruch nach §123 StGB und zur Verhandlung kam es, da der Beschuldigte Widerspruch gegen seinen Strafbefehl über 225 Euro = 15 x 15 Euro einlegte. Zwei der anderen Beschuldigten haben keinen Widerspruch gegen ihre Strafbefehle eingelegt. Diese sind mittlerweile rechtskräftig und damit können die anderen als ZeugInnen vorgeladen werden. Einem Beschuldigten konnte der Strafbefehl nicht nach Frankreich zugestellt werden, sein Verfahren wurde eingestellt.
Ein Zeuge der guten Seite war geladen, tauchte jedoch nicht auf. Die Richterin fragte den Staatsanwalt, was er in dieser Situation zu tun gedenke. Das Küken schaute sich hilfesuchend zu seiner Glucke um, die ihm leise zischelnd zu verstehen gab, dass er Ordnungsgeld beantragen solle. Folgsam forderte der Staatsanwalt 100 Euro, was die Richterin nonchalante ignorierte und ein Ordnungsgeld in Höhe von 50 Euro oder ersatzweise zwei Tage Ordnungshaft verhängte.
Als Zeuge der dunklen Seite war ein ziemlich naiver Polizeihauptmeister von der Bullenhochschule geladen. Er erzählte, dass sie in der Nacht auf einem Radweg neben dem Gelände bei der Kontrolle eines Mofafahrers Stimmen vom „besetzungsgefährdeten Objekt“ gehört hätten. Dann habe er „ein Kleppern, wie wenn jemand übers Tor steigt“ gehört. Ein weißer VW LT sei daraufhin weggefahren, der den Bullen zuvor nicht aufgefallen sei. Diesem weißen VW LT seien sie dann hinterhergefahren und hätten den weißen VW LT dann verloren. In einer Seitenstraße kontrollierten sie später die internationale Busbesatzung eines weißen Autos, hinter dessen Steuer der Angeklagte gesessen habe. Dieser habe behauptet, er sei auf einem „Abendspaziergang“, nicht jedoch auf dem Gelände gewesen.
Mit anderen Worten: Der Staatsanwalt hatte nix in der Hand. Was macht die gnädige Klassenjustiz in einem solchen Fall? Die Richterin machte dem Angeklagten ein Angebot, das er nicht ablehnen konnte: 100 Euro für nix.Nach wie vor fährt kein Linker in Freiburg einen weißen VW LT. Die Bullen fahren weiterhin jede Nacht Streife an „besetzungsgefährdeten“ Häusern.Das Götz+Moriz-Gelände steht noch immer leer.
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