Fritz! Verwaltungsgericht Gießen.

Ulrich Brosa 11.03.2007 23:29 Themen: Repression
Ein Mitglied der Projektwerkstatt Saasen wurde festgenommen und fünf Tage lang eingesperrt. Zur Rechtfertigung dieser Maßnahme erfanden Polizei- und Justizangehörige falsche Anschuldigungen. Obwohl das aktenkundig ist, wurde die Forderung nach Entschädigung von der Polizei abgewimmelt. Zugleich wurdedie Rechtsmittelbelehrung erteilt, der Betroffene könne beim Verwaltungsgericht klagen. Das Verwaltungsgericht seinerseits erklärte sich für unzuständig. Die Rechtsmittelbelehrung der Polizei sei zwar falsch, doch den Schaden daraus müsse der Betroffene auf sich sitzen lassen.
Es geht hier nicht um die beliebte Datenfernübertragungshardware Fritz!der Firma AVM, sondern nur um den Präsidenten des VerwaltungsgerichtsGießen.

Aktenkundig oder nicht aktenkundig

Weshalb es Aufregung um den Vizepolizeipräsidenten Daschner gab, haben viele nicht verstanden. Daschner wollte den Magnus Gäfgen doch nur foltern lassen; er hat es gar nicht gemacht. Gäfgen aber hat den Jakob v.Metzler umgebracht, diesen süßen kleinen Multimillionärssohn. Einen solchen Unhold zu foltern ist sozusagen vornehmste Polizistenpflicht. Warum also Kritik am braven Daschner?

Folter ist bei der deutschen Polizei üblich. Es trifft auch Menschen, denen nichts vorzuwerfen ist. Falls die es wagen sich darüber zu beschweren, fragt der Polizeihauptmann einfach seine Folterknechte, die so genannten Polizeibeamten. Die sagen natürlich, selbstverständlich täten sie so etwas nie. Drauf schreibt der Polizeihauptmann, es gäbe "nicht den geringsten Anhaltspunkt" für die Wahrheit der Foltervorwürfe. Der Gefolterte bekommt ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung an den Hals.

Doch Daschner war dumm genug seinen Folterbefehl schriftlich zu geben. Außerdem hat kein Kollege Daschners Zettel aus der Akte gerissen, bevor sie Gäfgens Verteidiger bekam. Daschners Folterbefehl ist AKTENKUNDIG, eine Rarität ersten Rangs.

Festnahme und fünf Tage Gefängnis für Federball

Am 14.5.2006 hat das Clownsheater der Projektwerkstatt an dengut beleuchteten Gerichtsgebäuden in Gießen nachts Federballgespielt. Das hat gereicht um bei etlichen Polizeioberendie letzten Sicherungen zum Durchbrennen zu bringen.Nach schärfster Observation nahm unsere Polizei diese Linksterroristen um 4 Uhr morgens endlich fest. Einer von ihnen von ihnen, Jörg Bergstedt, wurde in Unterbindungsgewahrsam genommen und fünf Tage lang durch diverse hessische Gefängnisse gekarrt.

Bergstedt wurde vergeworfen, er hätte an der CDU-Zentrale in Gießen randaliert. Es ist AKTENKUNDIG, dass Polizei und Richter schon damals wussten: Bergstedt hat zu der Zeit Federball gespielt. Verfolgung Unschuldiger ist ein Verbrechen. Die Polizei- und Justizangehörigen, die sich daran beteiligt haben, müssten längst in Untersuchungshaft sitzen. Bergstedt müsste Schmerzensgeld und Haftentschädigung bekommen.

Der irrsinnige Aufwand mit Mobilem Einsatzkommando (MEK), mit etlichen Operativen Polizeieinheiten (OPE) und mit Haufen von Zivilfahndern wegen eines Federballspiels ist ohne Auftrag desPolizeiministers Bouffier undenkbar. Bergstedt meint, dass Bouffier fällig ist, sobald genügend Leute verstanden haben, was am 14.5.2006 geschah. Das ist sicher richtig. Bouffier ist allerdings seit langem fällig. Er ist in und für Hessen weitaus gefährlicherals alle islamistischen Terroristen zusammen.

Polizei und Verwaltungsgericht

Jedenfalls will Bergstedt die Demütung der schikanösen Festnahmeund die daraus folgende Freiheitsberaubung nicht auf sich beruhenlassen. Er hat die Polizei aufgefordert die Rechtswidrigkeit ihrer Maßnahme anzuerkennen. Die Rechtstante Brecht von der Polizei hat zurückgeschrieben, nein, die Rechtswidrigkeit anerkennen wolle die Polizei nicht. Aber Bergstedt könne ja beim Verwaltungsgericht Gießen gegen den Bescheid klagen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die polizeiliche Maßnahme vom 14.05.2006 und diesen Widerspruchsbescheidkann Fortsetzungsfeststellungsklage beim Verwaltungsgericht Gießen, Marburger Straße 4,35390 Gießen, schriftlich oder zur Niederschrift der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage muss die Klägerin oderden Kläger, die Beklagte oder den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrensbezeichnen. Die Klage ist gegen das Land Hessen, vertreten durch das PolizeipräsidiumMittelhessen, dieses vertreten durch den Polizeipräsidenten, zu richten. Die Klage solleinen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen undBeweismittel sollen angegeben werden.

Im Auftrag
Brecht
Assessorin

Mit dieser Rechtsmittelbelehrung und den aktenkundigen Beweisen für das Fehlverhalten diverser Polizisten meinte Bergstedt gut für eine Fortsetzungsfeststellungsklage ausgestattet zu sein. So eine Klage kostet Geld. Bergstedt reichte einen einen Antrag auf Prozesskostenhilfe ein. Doch das Verwaltungsgericht Gießen teilte Bergstedt mit, Prozesskostenhilfe bekäme er nicht, da seine Klage aussichtlos wäre. Bergstedt ließ nicht locker. Am 26.2.2007 kam es zu Verhandlung, Aktenzeichen 10 E 1698/06.

Vorsitzender Prof.Dr.Fritz erklärte gütig, das Verwaltungsgericht sei nicht zuständig. Bergstedt hätte bei der ordentlichen Gerichtsbarkeitklagen müssen. Falls die Festnahme nach § 127 StPO erfolgt sei,gelte das sowieso. Doch gelte das auch, falls der § 33 HSOG der Festnahme zugrunde gelegt worden sei. Das Hessische Sicherheits- und Ordnungsgesetz ist zwar im Allgemeinen eine Domäne des Verwaltungsgerichts, aber beim § 33 HSOG in Verbindung mit dem sogenanntenFreiheitsentziehungsgesetzausnahmsweise nicht.

Dass die Polizei eine falsche Rechtsmittelbelehrung erteilt hatte,sei zwar bedauerlich, aber "das kommt mal vor", sagte Fritz.Und leider leider leider habe Bergstedt in der Zeit, als erauf die Bearbeitung seiner Fortsetzungsfeststellungsklage wartete,seine Frist bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit versäumt.

Wegen der falschen Rechtsmittelbelehrung wolle man aber demHerrn Bergstedt bei der Aufteilung der Prozesskosten entgegenkommen.Er müsse die Prozesskosten der Polizei nicht bezahlen.

Alle Anträge Bergstedts die Akten vom 14.5.2006 beizuziehen, wurden selbstverständlich abgeschmettert, da ja das Gericht nichtzuständig sei. ("Beiziehen" ist der juristischen Ausdruck für "lesen".)

Am Ende der kurzen Verhandlung verlas der vorsitzende Fritz das schon fertig gedruckte Urteil:

  1. Der Beschwerde Bergstedts gegen die Verweigerung von Prozesskostenhilfewird nicht stattgegeben.
  2. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
  3. Der Streitwert beträgt 5000 Euro.


Zwei Standardtricks der Behörden

Nehmen wir an, die Argumente des Verwaltungsgerichts zur Zuständigkeitwären richtig, so dass das Verwaltungsgericht nicht für eineEntschädigung wegen der verbrecherischen Festnahme sorgen konnte.Dann aber hätte es für eine Entschädigung Bergstedts wegen derfalschen Rechtsmittelbelehrung sorgen müssen.

"Das kommt mal vor!" Damit hat Fritz sich selbst als parteilichentlarvt. Fritz weiss, dass sich Polizisten und Richter am 14.5.2006 eine Reihe schwerer Straftaten geleistet haben. Statt aber für Aufklärung zu sorgen trägt das Verwaltungsgericht dazu bei, Kollegen-Straftaten im justiziellen Nirwana verwehen zu lassen.

Der vorsitzende Fritz hat Juristerei studiert und etliche Titel auf sich gezogen.Er bringt aber nicht mehr zustande als zwei höchst banale Tricks, die seitJahrtausenden zur Grundausstattung jeder Behörde gehören:

  1. Bei unangenehmen Angelegenheiten wird die eigene Zuständigkeitabgestritten.
  2. Die Verfehlungen der eigenen Klientele werden geleugnet oder, wennsie aktenkundig geworden sind, bagatellisiert.
Seltsamerweise scheint Fritz nicht zu kapieren, was er mit seiner Parteilichkeitanrichtet. Wenn er einmal in einen Sack gesteckt und fünf Tage langvon einem Keller in den nächsten geschmissen würde, wird das Gejaule vom abscheulichen Terrorismus alle Medien durchschallen. Nachdemaber Fritz und Kollegen die letzten Äste abgesägt haben, auf denen sie selbstsitzen, wird das auch nicht mehr helfen.
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Ergänzungen

Jakob

Eule 12.03.2007 - 10:45
"Gäfgen aber hat den Jakob v.Metzler umgebracht, diesen süßen kleinen Multimillionärssohn."

Eine solche herabwuerdigung eines ermordeten Kindes zum Zwecke der Meinungsmache ist recht schaebig.

diese Bemerkung ist wiklich mehr als schäbig

der Leberkranke 12.03.2007 - 12:16
"...Gäfgen aber hat den Jakob v.Metzler umgebracht, diesen süßen kleinen Multimillionärssohn."
Hey sag mal bist du total bescheuert. Nur weil er der Sohn dieses von irgend so einem reichen Frankfurter Bankmanager war, war er trotzdem ein unschuldiges kleines Kind. Er trug nicht die geringste Schuld an den kuruppten machenschaften seines Vaters. Diese Bemerkung zu einem ermordeten Kind ist wirklich mehr als schäbig.

Der angewandte Terminus...

Warhead 12.03.2007 - 13:04
...mag mir nicht gefallen.Er impliziert das Vorhandensein unwerten Lebens,nämlich das des "süssen kleinen Millionärssohnes".
Und solche Abwertungen können wir uns generell sparen,wir wissen alle wohin sowas führen kann.
Zudem hat diese Sottise nichts mit dem Unrecht zu tun das Bergstedt widerfuhr,zumal Jörg nicht umgebracht wurde sondern höchst fidel durchs Leben schreitet,im Gegensatz zu Jakob.
Ich ziehe einen anderen Kontext.Gier,Geltungsgeilheit und Machtmissbrauch brachten den einen um und Bergstedt in den Knast.
Und da ein Querkopf dem anderen ähnelt kann ich mir die Genugtuung und das innere Grinsen Bergstedts trotz aller Nervereien gut vorstellen

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hmm..

egal 12.03.2007 - 00:14
vielleicht ist es einfach schon zu spät, aber irgendwie kapiere ich den Zusammenhang zu Daschner nicht wirklich...

Bergstedt for Innenminister

SWSG-Mieter X 12.03.2007 - 13:10
Wir wollen bei Folter-Daschner nicht vergessen, daß ihm der damalige Oberst aller im deustchen Richterbund DRB vereinigten Richter & Staatsanwälte mit einem Wunsch nach Wiedereinführung der Folter beigesprungen ist - der berüchtige "Folter-Macke" Mackenroth.
Und das es "Folter-Macke" inzwischen zum Justizminister einer CDU-SPD-Landesregierung in Sachsen gebracht hat.
Statt wie es Folter-Macke, Daschner & Co gewünscht haben, nämlich daß der deutsche Staatsapparat in Inland wieder hemmungslos die Bürger foltern konnte, ließ der deutsche Staatsapparat unter der SPD/GRÜNEN-Regierung Joschka & Schröder seine Bürger eben im Ausland entführen und foltern - siehe Chalid el Masri, Zammar usw.
Die BRD ist kein Rechtsstaat und der deutsche Staatsapparat ist nicht reformierbar. Er kann nur zerschlagen werden
Doch Eins ist klar:
Nach der demokratisch-revolutionären Selbstbefreiung der BRD-Bevölkerung unter der Parole "Wir sind das Volk! Haut ab!" muß Bergstedt Innenminister werden.
Besser den haftgewohnten Bergstedt als den korrupten Freund des Waffenschiebers Schreiber/Toronto Wolfgang Schäuble!
@ Brosa-Kritiker:
Und eins ist auch klar: Wäre die Frankfurter Bankiersfamilie von Metzler und "der süße kleine Millionärs Sohn von Metzler" nicht Teil der Frankfurter Eliten gewesen, sondern ein kleines Aysklantenkind aus Timbuktu, hätte der Frankfurter Polizei-Vize Daschner wohl nicht persönlich und schriftlich mit Folter gedroht!

@Swsg-Mieter

Warhead 12.03.2007 - 15:21
Die Pflicht des Revolutionärs ist die Revolution.
Danach ist es nur noch seine Pflicht zu sagen was ist.
Um das grosse Köpferollen zu vermeiden sollte sich daher eine revolutionäre Partei am Morgen nach der Revolution selbst auflösen wenn die Revolution nicht in einem Blutbad gleich wieder enden soll...
Zu enden wie die FSLN oder die Partei der institutionellen Revolution,die sogar die Anarchie noch im Programm stehen hat,oder die versteinerte KpdSU oder die Cubaner die allesamt von Agonie und Filz befallen sind darf nie wieder das Endergebnis einer Revolution sein,geschweige denn ein Justizministerium.Justiz und Gesellschaft ohne Knäste schliessen sich aus.Legalisierung der Kriminalität und Einrichtung von Gewalterlebnisparks für die uneinsichtigsten Schlagetots,Nazis und anderer Psychotiker die persönliches Glück mit der Unterdrückung von Schwächeren,sadistischer Folter und Menschenjagden gleichsetzen.

besorgt euch eineN linxanwältiIn

Guta Rat 12.03.2007 - 20:30
kann mich obigen ausführungen nur anschließen.
aber das ist ein altes problem bei j.b und dessen umfeld.
Zur Zuständigkeit des Verwaltungsichters Dr. Fritz:
Er hält sich nicht für zuständig. Wohl richtig so.
Er DARF keine Entschädigung aussprechen. Er IST nicht zuständig. Die falsche Rechtsfolgenbelehrung begründet einen Amtshaftungsanspruch und dafür sind die ZIVILGERICHTE zuständig. doppelt falsch also.
besser also juristischen rat suchen als alles selbst besser können. es gibt genügend korrekte anwältInnen in hessen. aber j.b und genossInnen konnten und wußten eh und jeh alles besser.
guta rat is teua

@APPD-Warhead

Was bist Du? 12.03.2007 - 20:43
@Warhead
Das soll wohl ein Witz sein?
Die sofortige Auflösung der Partei KPR (Bolschiki) einen Tag nach der Oktoberrevolution haben bestimmt auch alle Menschiwi, Zaristen, Schwarzhemden, Kadetten, Antisemiten usw. 1917 gefordert. Nur mit anderen Begründungen. Deine Forderung ist dieselbe, nur ist wenigstens die Begründung orginell! Die revolutionäre Partei soll sich auflösen, weil sie erfolgreich ist.
Komisch ist auch, daß Du nicht(!) gleichzeitig die sofortige Auflösung der konterrevolutionären Vereinigungen nach einer erfolgreichen Revolution forderst. Die erfolgreiche revolutionäre Partei soll also nach erfolgter Revolution sofort aufgelöst werden um Mißbrauch zu verhüten, die konterrevolutionären Parteien und Organisationen aber weiter bestehen.
Offenbar hast du weniger Angst vor konterrevolutionärem Mißbrauch als vor revolutionären Mißbrauch der Macht, denn bei Deiner Aufzählung schlimmer Dinge fehlt die rechte Pinochet-Diktatur, das Somaza-Regime, das Shah-Regime, .
Was bist Du, APPD-Warhead?
Revolutionär oder verdeckter Konterrevolutionär? Oder nur "anarchistisch" bis zur totalen Dämlichkeit?

Nachtrag zu Jakob

Eule 12.03.2007 - 22:03
Eine solch unangebrachte Aesserung koennte zudem noch mit § 189 StGB kollidieren. Die Anwaelte kennen sich da aber wesentlich besser aus als meinereiner.

Auch schon...

Warhead 12.03.2007 - 22:14
...auf der Suche nach möglichen Konterrevolutionären und wieder der Meinung fündig geworden zu sein weil eine Meinung dir nicht passte??
Na fein...Gier,Machtmissbrauch und Geltungsgeilheit beendeten nicht nur das Leben v.Metzlers und machen Bergstedts schwer,sie machen auch Revolutionen zunichte,nicht etwa durch die Konterrevolution von aussen sondern durch die Misstände in den eigenen Reihen.
Und welche Revolution meinst du im Iran...da gabs mehrere,eine die von den Amis unterstützt wurde,eine die sie mitinszenierten,eine die sie ignorierten,bei der letzten Revolution schmissen die Fejadin und die vereinigte Linke die schon errungene Revolution dem Ayatollah vor die Füsse wie eine schmutzige Unterhose,also erzähl mir nichts von Konterrevolution

Zur Aufklärung

jb 13.03.2007 - 15:05
Die falsche Rechtsbehelfsbelehrung ist die Antwort auf das Schreiben eines Rechtsanwaltes. Das nur als Beleg, dass die Grundannahmt von GUTA RAT schon falsch ist. Aber Information stört auch nur, wo es um Denunziation geht. Eine konkrete Anwesenheit bei politischen Verfahren wird in GI von den meisten Rechtsanwaltis abgelehnt wegen Sorgen um den eigenen Ruf. Die Selbstaneignung von Wissen und die Fähigkeit, Prozesse führen zu können, ist kein Zeichen, AnwältInnen grundsätzlich abzulehnen (was hier auch niemand macht), sondern von der anwaltlichen Vertretung nicht länger abhängig zu sein - wie es die Beratungspraxis großer Teile "linker" Organisationen ja fördert.