Schülerdemo nicht genehmigt - Trotzdem Demo!

Hans Reime 06.11.2006 18:37 Themen: Atom Repression
„Ya Basta – es reicht!“ - unter diesem Motto wollten Schüler der Lüchower Schulen am kommenden Freitag um 9.30 Uhr eine Demonstration gegen den CASTOR-Transport durchführen. Diese Demo wurde zum gewünschten Zeitraum verboten. Die Schüler hätten zum Unterricht zu erscheinen, und könnten ja später auf die Straße gehen, wurde ihnen mitgeteilt. Nun haben sich Eltern zusammengefunden, um gegen das Demo-Verbot der Schülerdemo zu demonstrieren. Am selben Ort zur selben Zeit.
Demo gegen Demoverbot

Wir dokumentieren hier die Presseerklärumg der Eltern-Ini “Wir haben die Erde nur von unseren Kindern geborgt”:

SchülerInnendemo mit Schikanen behindert

Am Freitag, den 10. Nov. soll um 9.30 Uhr in Lüchow die SchülerInnen-Demo gegen den Castortransport stattfinden. Von der Anmeldebehörde wird der Beginn der Demo nicht akzeptiert. Es sei am Freitag um diese Zeit noch Schule und somit bestehe Schulpflicht. In das gleiche Horn bläst die Schulbehörde: es gibt Rundschreiben an die Schulen mit dem Tenor, Schulpflicht stünde über Versammlungsrecht und Beurlaubungen und Abwesenheiten seien nicht hinzunehmen.

Jetzt sind wir Eltern gefordert.

Wir schauen mit Respekt und Achtung auf unsere Kinder und die jungen Leute, die Verantwortung zeigen und sich in ein umweltpolitisches und gesellschaftlich brisantes Thema einmischen. Mit Fantasie, Mut und Zivilcourage wollen sie eine Demonstration auf die Beine stellen.

Von den Schulen erwarten wir in diesem Zusammenhang Bestärkung der SchülerInnen und Unterstützung in ihren Kompetenzen. Wir erwarten nicht, dass die SchülerInnen klein gemacht werden, eingeschüchtert und mit Sanktionen bedroht. Geschweige denn mit willkürlichen Repressalien schlechte Noten riskieren müssen. Das sind nicht die Erziehungsziele, die wir selbst anstreben und die wir von den Schulen erwarten.

LehrerInnen und Schulleitung wollen und sollen Vorbilder sein. Bitte sehr! Hier gibt es Gelegenheit, Mut und Zivilcourage zu zeigen und parteilich für seine SchülerInnen einzustehen.

Wir unterstützen unsere Kinder bei der Teilnahme an der Demo und tragen etwaige Repressalien mit bzw. wollen uns dagegen gemeinsam zur Wehr setzen. Wir fordern alle Eltern auf, die ihre Kinder hierin unterstützen wollen, dieses Protestschreiben zu unterschreiben und an die Schulleitungen zu geben.

Wer kann, soll ab 8.15 h vor den Schulen bzw. um 9.30 h in Lüchow sein, um die jungen Leute ganz praktisch beim Aufbruch zur Demo zu unterstützen.
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Ergänzungen

schulpflicht?

blubb 06.11.2006 - 19:43
stimmt es, dass schulpflicht über versammlungsrecht steht?
gibts dazu auch irgendwelche seriösen quellen die es (oder das gegenteil) beweisen?
wäre wichtig!

nützliche Infos...

Lehramtsstudent 06.11.2006 - 20:50
Grundsätzlich steht die Schulpflicht über dem Demonstrationsrecht von Schülern.
Persönlich muß ich aus eigener Erfahrung sagen, dass die meisten Schulen doch eigentlich Schülerdemonstration bzw. politisches Engagement von Schülern gutheißen. Deshalb wundere ich mich etwas über die Haltung der Lehrer und der Schulverwaltung, schließlich ist es doch eine Aufgabe der Schule, die Schüler zu einem demokratischen und selbstbewußten Bürger zu erziehen. Mit einer Schülerdemonstration nehmen doch die Schüler eines von den wenigen nochvorhandenen demokratischen Grundrechten wahr.
Anbei übersende ich euch die präzise Textstelle aus dem Schulrecht für Niedersachsen:


"Schülerdemonstrationen während des Unterrichts
RdErl. des MK vom 19.3.2003 - 306 - 83107 (Email über BezReg an die Schulen)

Die Frage der Teilnahme von Schülerinnen und Schüler an Demonstrationen während der Unterrichtszeit ist bereits in der Vergangenheit aus verschiedenen Anlässen erörtert worden.

Aus gegebener Veranlassung weise ich dazu nochmals auf Folgendes hin:

Grundsätzlich rechtfertigt die Teilnahme an Demonstrationen nicht das Fernbleiben vom Unterricht und somit auch keine Beurlaubung vom Unterricht, solange das Anliegen auch außerhalb der Unterrichtszeit verfolgt werden kann. Sofern Schülerinnen und Schüler ohne Beurlaubung vom Unterricht fernbleiben, müßte dies als unentschuldigt gewertet werden und würde eine Verletzung der Schulpflicht bedeuten, die als Ordnungswidrigkeit nach § 177 NSchG geahndet werden könnte.

Entscheidungen über kurzfristige Anträge auf Beurlaubung von Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme an Demonstrationen, die vor dem Fernbleiben vom Unterricht gestellt sein müssen, sind von den Schulleitungen unter Abwägung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit einerseits und des staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrages andererseits zu treffen. Dazu hat das Verwaltungsgericht Hannover in einem Beschluss vom 24.1.1991 (NJW 1991, 1000) zur Unterrichtsbefreiung wegen Teilnahme an einer Demonstration gegen den Golfkrieg darauf hingewiesen, dass "die Kollision zwischen dem Grundrecht des Schülers aus Art.8 GG (Grundrecht auf Versammlungsfreiheit) und seiner in Art 71 GG wurzelnden Pflicht zum Schulbesuch nur durch die Abwägung der Rechtsgüter im Einzelfall zu lösen ist. Dabei kann der Umstand, dass durch die Teilnahme an der Demonstration nur verhältnismäßig wenig Unterricht ausfällt, bei der Entscheidung über das Befreiungsbegehren berücksichtigt werden". Derartige Beurlaubungen sollen grundsätzlich nicht vor Ende der 5.Unterrichtsstunde ausgesprochen werden.

Den an Demonstrationen teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ist deutlich zu machen, dass es sich dabei nicht um eine Schulveranstaltung handelt und sie deshalb während der Teilnahme an der Demonstration nicht in der gesetzlichen Schülerunfallversicherung gegen Personenschäden versichert sind.

Für Schülerinnen und Schüler, die nicht an einer Demonstration teilnehmen wollen, muss der stundenplanmäßige Unterricht gewährleistet bleiben."
(Quelle www.schure.de)

Ich wünsche euch trotzdem noch viel Glück und viel Erfolg.
Antifaschistische Grüße aus Berlin

Schulpflicht gegen Demonstrationsrecht

Linksanwalt 06.11.2006 - 20:55
Es kommt drauf an...

Auch für Schüler gilt das Versammlungsrecht des Art 8 Abs. 1 GG. Auch während der Schulzeit.
Generell kann man aber nicht sagen, daß die Schulbesuchspflicht aus Art. 7 Abs. 1 GG oder das Demonstrationsrecht der Schüler aus Art. 8 Abs. 1 GG vorgeht. Hier ist eine Rechtsgüterabwägung erforderlich, bei der es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt.(Dauer und Umfang des Schulausfalls; Thematik der Versammlung; Aktualität; mögliche Ausweichtermine etc.)
Demonstrationen auf dem Schulgelände sind jedenfalls nur mit Erlaubnis der Leitung möglich.
weiteres findet sich z. B. im Handbuch des Polizeirechts, Hrsgb. von Lisken und Denninger, 3. Auflage München 2001 auf Seite 82ff.(83).

Demo

xxx 06.11.2006 - 21:02
Demos müssen nicht genehmigt sondern nur angemeldet werden.
Jede angemeldete Demo ist automatisch genehmigt.
Das liegt am Versammlungsrecht.

Wenn ihr schulpflicht seid müsst ihr eure Demos halt nach
der Schule machen. Das hat nichts mit politischer Repression
zu tun. Die Schulpflicht ist für alle gleich, und irgendwelche
Gründe warum man nicht die Schule gehen will hat jeder.
Nur weil man sich als "politisch" bezeichnet steht man nicht
über dem Gesetz.

Demorecht auch für Schüler

Bertold 06.11.2006 - 22:49
Laut Bundesverfassungsgericht können Schüler in Sonderfällen vom Unterricht befreit werden (BVerfGE 34, 165, 181 ff)
Außderdem ist der Anlass der Demo im Sinne des Bildungsauftrags "demokratischer Schüler". Für ein Verweis einer Demo nach Schulschluss besteht also kein genereller Vorrang der Schulpflicht. Überhaupt gilt primär die Wahrnehmung von Grundrechten; irgendwelche Grundrechtsabwägungen - nun gut das kann ja später erfolgen. So ein Demo ist doch guter Stoff für die spätere Auswertung im Unterricht. Dieser muss ja nicht immer trocken sein - was wollen die Lehrer mehr als Schüler die aktiv ihre Grundrechte wahrnehmen ???

viel Blödsinn wurde hier geschrieben

deshalb: 06.11.2006 - 22:56
Am nächsten kommt bla ran, auch wenn nicht das VersG ein Grundrecht ist, aber eben das Recht auf Versammlungsfreiheit. Also das steht zunächst mal über allem. Weder eine Schule noch ein Ordnungsamt ist berechtigt, das umzuinterpretieren. Sie können das natürlich behaupten, aber sie können das nicht definieren. Das kann nur ein Gericht.

"Schulpflicht" steht gar nicht im Grundgesetz, wird aber recht abenteuerlich vom BVerfG aus Art. 7 Abs. 1: abgeleitet („Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates“) und in den Landesverfassungen festgeschrieben. Es heist in erster Linie, dass schulpflichtige Kinder an einer Schule angemeldet sein und diese regelmäßig besuchen müssen. Es kann insofern gar nicht mit der Versammlungsfreiheit abgewägt werden, da eine sporadische Teilnahme an Demos den regelmäßigen Besuch der Schule nicht behindert.

Lehrer oder Rektoren dürfen auch das Grundrecht auf, sagen wir: freie Meinungsäußerung nicht beschneiden, und wer krank ist, oder vor Gericht muss, der verstößt auch nicht gegen die Schulpflicht, wenn er oder sie deshalb nicht zur Schule kann.

Es reist gerade ein, in Deutschland und weltweit, dass sich die, die sich für Autoritäten halten, das Recht herausnehmen, das Recht zu interpretieren. Das wird dann oft erstmal geglaubt. Ein Ordnungsamt darf aber niemals irgendwelche Güter/ Rechte abwägen.

Leider gibt es so viele Dumpfschwätzer, die das alles glauben und dann noch meinen auf indymedia die Aussagen der "Autoritäten" zu wiederholen. Demonstriert, wann ihr wollt. Das ist euer Recht und eure Pflicht.

Auch SchülerInnen dürfen demonstrieren!

(muss ausgefüllt werden) 07.11.2006 - 02:00
Grob gesagt wird hier viel Mist gelabbert. Die SchülerInneninitiative "Bildungsblockaden einreißen!" hat anlässlich des von ihnen geplanten (und mit 8.000 SchülerInnen erfolgreichen) Schulstreiks eine Zusammenfassung von juristischen Betrachtungen zum Thema Versammlungsfreiheit und Schulpflicht veröffentlicht. Dieser fusst zwar hauptsächlich auf rechtlichen Betrachtungen zu Berlin (insbesondere einem Rechtsgutachten des Abgeordnetenhauses), dürfte aber so auch in allen anderen Bundesländern zu treffen. Nach zu lesen ist das ganze hier:  http://home.pages.at/homes/index.php?c=10

Das Rechtsgutachten des Abgeordnetenhauses gibt es leider nicht zum selber lesen. Unsere Vertreter hielten es dann doch für klüger, wenn wir unsere Rechte nicht kennen und verweigern nach wie vor eine Vervielfältigung mit Verweis auf das Urheberrecht...

Viel stuß

Atomkraft nein Danke. 07.11.2006 - 20:49
Ich fands echt großen mist was die presse gemacht letztes Jahr z.B. Wir SChüler kommen an ,sch,eißen ein Tonne auf das Polizeigrundsrück ,die Polizisten schmeißen das Rüber ausvershen einm Kolegen gegen den Kopf der auf der anderen seitet steht und gerade keinen Helma auf hat an den Kopf ,und wie stehts am Nächsten Tag in der Zeitung ,dieschüler hätten das Fass dem Polizisten an den Kopf geworfen , und die Anzahl Demonstaranten haben di auch runtergeschraubt ,da fässt man sich an den Kopf.
Und da ich selber noch net so alt bin aber trortzdem demonstriere ,möchte ich und auch alle anderen Atomkraftgegner zeigen das wir degegen sind ,viele Gleuben wir wüssten nicht worum es dageht ,aber wir wissen es ,nur wiel wir noch keine 40 sind und keinen Politiker ,also ich werde weiter demonstrieren .Und wer gleubt tschernobyl war das einzige ,was bei uns weirklich berktwurde der Teuscht sich ,in Sachsen-Anhalt ist was paaaiert whrscheinlich werden die folgen noch 50 Jahre Andeuern -mindestesn!
btw. Ihr Erwachsenen habt nicht das Recht unsere Welt zu zerstören ihr habt si nur von uns geliehen.Und wer haben nur diese eine .Und wem wirklich was an der Welt liegt kann diesen einen Scultag enberen.
Atomkraft nein Danke. 11.11 Tag X.
Dazu passt das Lied von den Artzten deine Schuld.


(Entschuldigung für meine Rechtschreibung und Gramatik)


Hilflosigkeit

Backpulver 08.11.2006 - 03:44
Es ist alles im Grunde hier keine rechtlich-juristische Frage.
Die Demonstrationskultur im Wendland hat so ihre eigenen Gesetze.

Die Behörden und die Ordnungskräfte sind mit der "Abwicklung" des offenkundig von sehr vielen Menschen nicht gewollten Atom-Transports ziemlich überfordert.
Einerseits ist es ihr Job, den Transport irgendwie durchzuziehen,
anderseits können sie machen was sie wollen:
sie werden weiterhin arge Schwierigkeiten haben, gegen den Widerstand vieler Menschen die Transporte durchzuführen.

Keine Frage, die behördlichen und polizeilichen Ordnungskräfte schaffen es letztlich jedes mal, den Tranport zu Ende zu bringen.

Aber der Preis (nicht nur finanziell, sondern auch verwaltungstechnisch und politisch) war, ist und bleibt jedesmal enorm hoch.
Die Hoffnung, nach zwei/drei Atomtransporten bröckelt der Widerstand unwiederbringlich, diese Hoffnung wird zum Glück nicht erfüllt.
Es waren zwar zwischendurch (eingelullt durch rot-grün) weniger Leute widerstandsmäßig im Wendland unterwegs.
Aber selbst in den mageren Jahren (Herbst 2001 und 2002) waren die "wenigen" Widerständler jedes mal in der Lage, einen enormen Aufwand für die Transporteure zu schaffen.
Seit 2003 geht die Zahl der widerstandsaktiven Menschen Jahr für Jahr wieder dezent nach oben. Zusätzlich gibt es in jedem Transportjahr neue Widerstands-Ideen, auf die die Behörden und die Polizei sich noch nicht haben vorbereiten können.
Dies alles erhöht den Aufwand für die Tranporteure.
Im diesen Jahr ist eine deutlich steigende Beteiligung am Widerstand zu erwarten.
(auch wenn es offiziell noch niemand so wirklich wahrhaben will.)

Der Widerstand gegen die Atom-Transporte war, ist und bleibt schwer händel-bar.
(Unabhängig davon, ob Medien darüber berichten oder nicht.)

Also versuchen Polizei und Behörden in jedem Jahr neue Varianten, um die Widerstandsaktivitäten zu dämpfen.
( 1996/97 besonders viele Hausdurchsuchungen, Herbst 2001 großräumige hermetische Abriegelung von Zufahrtswegen, 2002/2003 z.B. massenhafte Ingewahrsamnahmen, 2004/2005 der vergebliche Versuch, mit weniger Personal die Strecke freizuhalten, etc.)
Mal versuchen sie eine Abschreckungs-Strategie (massenhafte Polizeipräsenz bereits Wochen vor dem Transport) in anderen Jahren wird versucht, durch weitmöglichste scheinbare Zurückhaltung die Luft aus der Sache zu nehmen.

Aber was sie auch tun, es wirkt bestenfalls ein Stück weit und letztlich wird der Transport ausgesprochen personalaufwändig, egal ob nun 2000 oder 6000 Demonstranten entlang der Strecke unterwegs sind.
Versuchts die Polizei scheinbar locker und scheinbar "deeskalierend", dann tanzt der Widerstand ihnen auf der Nase herum. Ist ja auch plausibel und sinnvoll, schließlich hat der Widerstand einen ernsten Anlaß und Sinn und nutzt daher alle Möglichkeiten.

Versuchts die Polizei aber mit Härte, dann provoziert sie fahrlässig tatsächliche Skandale und in der Folge
Solidarisierung beim Widerstand.
( 2002: Mit Wasserwerfer und schweren Räumfahrzeugen auf das Schul-Gelände einer privaten Schule einzudringen, Minderjährige einzukesseln und mit schwerem Gerät "aus Versehen" den Gemüsegarten der SchülerInnen platt zu machen, sowas stimmt die Menschen nunmal erst recht nicht irgendwie freundlicher dem Staat gegenüber. Zurecht.)


Auch durch juristische Verfügungen irgendetwas verbieten zu wollen, wird mal so, mal so probiert.

Diesmal nach Jahren mal wieder die Variante "Schulpflicht".
Das wird von den meisten Menschen im Wendland in dem Zusammenhang einfach erfreulich ignoriert.
Falls aber tatsächlich rechtliche Konsequenzen folgen (selten, da meistens nur behördliches Säbel-Rasseln), dann machen sich die Behörden die Menschen erst recht zum Feind.

Und der Widerstand geht jetzt direkt in die Offensive.
Eltern solidarisieren sich ausdrücklich und unterstützen demonstrationswillige SchülerInnen beim Verstoß gegen die Schulpflicht.
Das passiert ohnehin jedes Jahr, beim Atom-Müll-Transport sind die Klassenzimmer traditionell nur spärlich besucht, aber durch die behördliche Provokation eine SchülerInnen-Demo im Vorfeld des Transports ganz verbieten zu wollen, erfährt die meist verborgene elterliche Duldung, die Jugend statt zur Schule zur Demo ziehen zu lassen, einen Schritt in die Öffentlichkeit. Viele Eltern erklären jetzt öffentlich, dass sie ihre Kinder beim Verstoß gegen die Schulpflicht aktiv unterstützen.

Was will denn die Behörde jetzt machen ?
Massenhaft Ordnungsstrafen verhängen oder hunderten von Eltern das Sorgerecht entziehen ?

Egal was die Behörden, die Polizei, der Staat tut, es wird nach hinten losgehen.

Im Grunde ist der Staat ziemlich hilflos, angesichts eines Widerstandes, der letztlich einfach nicht klein zukriegen ist, egal ob dies mit Härte oder mit "Konfliktmanagment" versucht wird.

Bedauern kann ich den Staat hier nicht für diese Hilflosigkeit.

Zu aller erst und letztlich geht es darum, dass der Staat eine Atomwirtschaft am Laufen halten will.

Und das verdient Widerstand, kein Bedauern.

Auch wenn der Atom-Widerstand medial in den letzten Jahren unter den Teppich gekehrt werden sollte:
Der Widerstand ist da, bleibt da und der Widerstand wirkt.

Und wird dieses Jahr zunehmen.

11.11. --> Castor-Auftaktdemo in Gorleben.





Bericht und Interview zum Thema

Rainer 08.11.2006 - 20:26
Unter  http://www.jungewelt.de/2006/11-09/026.php findet ihr ein Interview mit einer Organisatorin der SchülerInnendemo, außerdem unter  http://www.jungewelt.de/2006/11-09/034.php ein Bericht zu Demoverbote im Wendland allgemein und der SchülerInnen-Demo im besonderen.
Unter  http://www.castor.de/3aktuelles.html finden sich Presseerklärungen und Leserbriefe zum Demoverbot und unter  http://www.castor-blog.de/ ein Bericht zu einer Schulverschönerungs- und Mobilisierungsaktion im Wendland... Wir sehn uns Freitag, 09.30 Uhr, Lüchow !!!

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schulpflicht — bla

Schülerdemo — xxx

@bla — xxx

Was erwartet ihr denn... — Torhüter Wulf

Schülerdemo Rockt! — einer von vielen

aha... — nocheiner

Es gibt keine Grundrechte! — was sind schon namen?

Demoverbot? — Jan