Frz. Feldbefreier: Freispruch und Haftstrafen

faucheuse volontaire 01.07.2006 17:56 Themen: Biopolitik Ökologie
Die französischen FeldbefreierInnen sind zu einer politisch-gesellschaftlich wichtige Bewegung geworden. Sie haben die Auseinandersetzung um den Anbau und die Kommerzialisierung von Gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO) in die Öffentlichkeit gebracht. Feldbefreiungen mit bis zu 1500 beteiligten wurden durchgeführt, oder auch gewaltsam von der Polizei verhindert. Die AktivistInnen führen politische Gerichtsverfahren durch. Der Staat wird dazu gezwungen, sich mit dem Thema zu befassen. Die Popularität der Bewegung ist groß. Die Rechtssprechung ist sehr unterschiedlich. Es kam zu hohen Geldstrafen und zu Gefängnisstrafen von bis zu 4 Monate. In Versailles dagegen wurden die AktivistInnen in erster Instanz freigesprochen.
Kurzer Rückblick:
Die ersten Gen-Felder wurden schon ab der 90er regelmäßig zerstört. Der alternative Bauernverband Confédération Paysanne hat vom Anfang an, auf ziviler Ungehorsam gesetzt – nicht ohne Gründe.
Die Bauer wissen, das sie Erfolg haben können. Die Wurzeln vom Bauernverband Confédération Paysanne selbst liegen im langjährigem erfolgreichen Larzac-Kampf. Die französische Armee wollte damals (1971) aus dem Larzac Hochebene ein Bombodrom machen. Die Bauer haben sich gewaltfrei und phantasievoll zu Wehr gesetzt. Landbesetzung, ... Sie wurden dadurch von vielen Menschen von Außerhalb unterstützt. Die Repression ist gewaltsam gewesen. Knüppel, Tränengas ohne ende gegen DemanstratInnen. Verurteilungen zu Knast, ... Aber der Widerstand ist immer lebendiger geworden. Die Bauer haben z. B. mal mit Treckern das Tor vom Gerichtsgebäude zerstört, damit die Schafen dem Verfahren beiwohnen können. Mit den selbigen Schafen wurde eine Marsch nach Paris organisiert (700 Km zu Fuß) und es wurde unter dem Eiffelturm gezeltet. 1981 gab die Regierung auf. Der Larzac-Kampf ist heute noch von großer Bedeutung und ist der Beweis dafür, dass Aktionen des zivilen Ungehorsam und gewaltfreier Widerstand zum Erfolg führen können. Dieser Kampf ist im Bewusstsein der Bevölkerung noch ziemlich stark verankert. Vor kurzem wurde zum Beispiel eine Aktivistin in Paris von der Polizei angehalten, weil sie ein Werbetafel mit konsumkristischen Parolen verändert hatte. Und die Polizei argumentierte wie folgt: „Wenn Sie keine Werbung sehen wollen, gehen sie doch zum Larzac!“


5000 FelbefreierInnen
Auf dem Hochebene werden heute noch alternative Projekte geführt. 2003 fand dort eine riesige Veranstaltung gegen liberale Globalisierung. Über 200 000 Menschen sind angereist (ein paar hundert Menschen wohnen sonst dort!). Es wurde über ganz vielen politischen Themen diskutiert, es gab zahlreiche Konzerte... Die Beteiligten begeisterten sich aber vor allem für die Debatte um ziviler Ungehorsam und direct action als politischer Mittel. Die ersten tausend Menschen unterzeichneten eine Erklärung, indem sie sie dazu bereit erklären, Genfelder zu befreien. Inzwischen haben über 5000 Menschen den Aufruf unterschrieben. Diese Menschen sind die Faucheurs Volontaires. Das ist ein Kollektiv, es ist eine informelle Gruppe und es gibt weder Vorstand noch Vorsitzende. Es basiert auf Ortsgruppen, die miteinander vernetzt sind. Ein mal im Jahr findet eine Vollversammlung statt, wo über das weitere Vorgehen entschieden wird, über Aktionen und Prozesse berichtet wird.
Regelmäßig wird öffentlich zu Feldbefreiungen aufgerufen. Bisher haben sich bis zu 1500 Leute an so einer Feldbefreiung gemeinsam beteiligt. Die Polizei hat am Anfang die Zerstörung nicht verhindert, sie wollte nur ein paar „Köpfe“ (Abgeordnete, Gewerkschaftler) vor Gericht stellen. Aber sie änderte ihre Strategie, als die FeldbefreierInnen sich freiwillig bei der Polizei meldeten. Die Einschüchterung durch Verfahren vor Gericht hat nicht gewirkt, die FeldbefreierInnen wollen diese Auseinandersetzung vor Gericht. Seitdem geht die Polizei gewaltsam gegen AktivistInnen vor: Knüppel, Pfefferspray, Tränengas, Schock- und Angriffsgranaten (Indy berichtete  http://germany.indymedia.org/2004/09/93829.shtml und
 http://germany.indymedia.org/2004/09/94889.shtml )... Die Aktionen finden weiterhin statt (siehe:  http://germany.indymedia.org/2005/07/123518.shtml ), aber meistens geheim. Am Tag darauf treffen sich aber duzende von FeldbefreierInnen vor der Gendarmerie und erklären sich für die nächtliche Zerstörung verantwortlich. Die meisten Genfelder werden insofern beinahe rund um die Uhr bewahrt.

Was haben die FeldbefreierInnen erreicht?
Die durchgeführten Aktionen sich meistens in der Öffentlichkeit positiv dargestellt worden.
Ziviler Ungehorsam wird als politischer Kampfmittel wahrgenommen.
Diese Aktionen haben eine kritische politische Debatte um Gentechnick ausgelöst. Bürgermeister haben versucht den Anbau zu verhindern, aber ihre Beschlüsse wurden immer vom Prefet (Region-Behörde, wird ernannt, nicht gewählt) gekippt. Die Lobby versucht die FeldbefreierInnen zu diffamieren. Es werde ja für die „Biosicherheit“ geforscht, für medizinische Zwecke, auch wenn diese Versuche in Labors durch geführt werden können -also nicht zwangsmäßig unter freiem Himmel.
Es geht um Notstand. Die Gefahr der Ausstreung ist groß. Daher diese Zerstörungen. Laut einer AFP-Pressemeldung vom 23.06.06 haben „Die Genfoodmäher (französischen Feldbefreier) 2005 in Frankreich 40% der Genmais-Felder zerstört.“
Ferner heißt es „31 von 76 Versuchsfelder wurden von den Feldbefreiern zerstört.“ 76 Felder wurden mit Genmais angebaut, 4 übrige mit anderen Arten von GVO.
Was Genfoodanbau betrifft (also nicht die Versuche) : Es gibt Lücken im Gesetzt, von den die Lobby Gebrauch macht. 2005 wurde 448 Hektar angebaut (Mais). 2006 sollen es 5000 werden. Wieviel davon letztes Jahr zerstört wurde, steht nicht in der Pressemeldung. Aber Fakt ist, dass es bei diesen Feldern im Vergleich zu Versuchsfeldern viel schwieriger ist, herauszufinden wo sie liegen.

Gerichtsverfahren, ein paar Beispiele
Die FeldbefreierInnen haben politische Verfahren geführt. Die Presseresonanz ist frankreichweit meistens gut gewesen. Die Rechtssprechung ist sehr unterschiedlich von Gerichten zu Gerichten. Dies zeigt wie groß die Auseinandersetzung zum Thema ist. Denn, die Bevölkerung will diese Genpflanzen nicht haben. Aber die Genmultis haben viel macht und es geht um Millionen Euro.

Toulouse: 2004 beteiligten sich um die 1500 Leute an der Feldbefreiung in Menville. Indy berichtete  http://germany.indymedia.org/2004/08/90345.shtml
9 Leute wurden angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hat sich geweigert, 400 weitere Personen, die sich gemeldet haben, anzuklagen. Im erster Instanz hat das Gericht entschieden, dass alle 400 angeklagt werden dürfen. Diese Entscheidung wurde aber in Berufung gekippt und dass Gericht übernahm gleich die Verhandlung, so dass keine Verhandlung zur Sache (die Zerstörung) in erster Instanz statt finden konnte. Die Berufungskammer verurteilte die AktivistInnen zu hohen Geldstrafen und bis zu 4 Monate Haft ohne Bewährung (für die Wiederholungstäter). Jetzt wollen die Faucheurs vor la cour de Cassation ziehen. Das ist etwa die Revision, wo nur geprüft wird, ob Verfahrensfehler vorhanden sind (es wird nicht über das eigentliche Thema verhandelt).

Orléans: Die 49 AktivistInnen wurden in 1. Instanz FREIGESPROCHEN, mit einer ähnlichen Begründung wie in Versailles (siehe unten die Urteilsbegründung).
Die Staatsanwaltschaft und die Genmultis (Monsanto) gingen in Berufungund die AktivistInnen wurden doch verurteilt. Hierzu ein Auszug aus der Pressemitteilung der Confédération Paysanne: „Heute, wurde Jean-Emile Sanchez, Bauer im Aveyron und ehemaliger Vorsitzender des Bauernverbands Confédération paysane, zu 2 Monate Haft ohne Bewährung verurteilt, die 48 weiteren Angeklagten wurden zu 2 Monate auf Bewährung (mit Unterlagen) und 1000€ Geldstrafe (Strafrechtlich) verurteilt. Das Gericht weigert sich einen Freispruch für die 49 Faucheurs d'OGM (Gen-Feldbefreier) auszusprechen.“
Die Höhe der Schadenersatz wurde noch nicht festgelegt (zivilrechtlich). Die Betrofenen wollen vor der Cour de Cassation ziehen.
Der Staat versucht desweiteren immer wieder Druck auf Gerichte und Presse auszuüben. 2005 hat der Innenminister Sarkozy ein Rundschreiben an Staatsanwälte geschickt, indem er sich harte Strafe wünscht. Ferner wird empfohlen, die führenden AktivistInnen vor Gericht zu stellen, aber nicht die Masse. Denn die AktivistInnen isoliert und kriminalisiert werden müssen. Es soll nicht als Massenaktion vorgestellt werden. Im Bezug auf das Verfahren in Orléans führt die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen France3 (Lokale Berichterstattung im Fernsehen - öffentlich). Mehrere Journalisten wurden von Gendarmerie und Polizei verhört. Vorwurf? Sie hätten "impartial" und zu „positiv“ über des Berufungsverfahren und die FeldbefreierInnen berichtet, das Verhalten der Justiz zu viel kritisiert! Desweiteren versucht der Staat an die Quellen von den Journalisten ran zu kommen. (vorher wissen sie wann welche Aktion statt findet). All das in eile kurz vor der Urteilsverkündung... Die Journalisten haben hierzu eine Erklärung geschrieben. Sie ist Online (französisch) :
 http://www.monde-solidaire.org/spip/article.php3?id_article=3226

Versailles: FREISPRUCH
Der Beschluß von Versailles ist besonders interessant, weil Nostand erkannt wurde. Weil ziviler Ungehorsam (hier die Zerstörung), als geeigneter Mittel diese Gefahr vorzubeugen, für Notwendig gehalten wurde. Vielleicht hat das Gericht an vergangenen Verseuchung-skandale gedacht? AIDS-infizierter Blut, Aspes , die Behörde haben immer zu spät reagiert. dieses mal handeln ja die Bürger bevor es zu spät ist !

Am 22. Juli 2003 wurden 150 Kilos Genmaispflanzen in Guyancourt zerrissen. Es war ein so genannter Versuchsfeld. Der Versuch wurde von der Behörde Genehmigt. Etwa 50 AktivistInnen vom Bauernverband Confédération paysanne waren Beteiligt. 9 wurden angeklagt. Die Aktion wurde nicht von den Faucheurs Volontaires durchgeführt, die Initiative war im Juli 2003 noch nicht gegründet. Die AktivistInnen haben Widerstand geleistet, obwohl die Bewegung noch klein war, obwohl sie nicht genau wussten wie die Solidarität sich entwickeln würde. Für die Zerstörung eines Feldes können sie laut Gesetz zu 5 Jahre Haft verurteilt werden und eine Geldstrafe von bis zu 75 000 Euro kann verhängt werden. Widerstand ist notwendig! Auch wenn der Anfang klein ist. (bei der Feldbefreiung in Gießen waren z.B. nicht so viele Leute dabei, aber die Aktion war wichtig. Indy berichtete  http://germany.indymedia.org/2006/06/148745.shtml)
Zusammenfassung zum Gerichtsbeschluß von Versailles (12. Januar 2005, 1. Instanz) im Verfahren gegen 9 FeldbefreierInnen
Der Vorwurf lautete gemeinschaftliche schwere Sachbeschädigung.
Die Angeklagten gestehen die Zerstörung und verteidigen sie. Sie betonen, dass sie in Notwehr gehandelt haben.

Notstand im Gesetz:
Der Begriff war am nicht vom Anfang Bestandteil von Gesetze. Die Rechtssprechung hat den Begrifft durchgesetzt. Aus dieser Rechtssprechung ist dann ein Gesetz geworden.
Das ist der Artikel 122-7 vom Code Pénal (Strafgesetzbuch)
Eine Person ist Strafrechtlich nicht verantwortlich, wenn sie gegen ein Gesetz verstoßt und bestimmte Voraussetzungen vorhanden sind:
Bei unmittelbar bevorstehender Gefahr für Mensch und Leib, für hochwertige Güter für die Allgemeinheit
Wenn kein anderer Weg als ein Verstoß gegen Gesetze möglich ist
Die Verhältnismäßigkeit muss vorhanden sein
Die Einschätzung der Lage richtet sich nach den Tatsachen, nach dem Zustand der Gesellschaft, der Kenntnissen, der Werte (Vorsorgeprinzip, ...)
Notstand macht den Widerstand notwendig.

Prüfung der unmittelbar bevorstehender Gefahr
Die Ausstreuung und die Verseuchung von durch GVO
Das Gericht entscheidet nicht über das Gefahrpotenzial von GVO. Das ist nicht seine Rolle. Aber es kann die wissenschaftliche Kontroverse nicht ignorieren.
Tatsache ist, dass bei Anbau unter freiem Himmel die Gefahr der Ausstreuung-Verseuchung besteht. Die GVO-Befürworter selbst können dieses Risiko nicht ausschließen. Die Agence de Sécurité sanitaire (Behörde zur Lebenmittelsicherheit) hat die Anwesenheit von geringer Mengen an GVO im konventionellen Anbau erkannt. (Wie Radioaktivität) Ferner wird erläutert, dass 30% des importierten Mais aus konventionellem Anbau GVO-verseucht ist.
Das Zusammenwachsen ist nicht möglich. Versicherungen decken das Risiko von Verseuchung durch GVO nicht.
Die Landwirte haben keine Wahl mehr, wenn GVO in der Nähe angebaut wird. (Beispiel Kanada). Die Landwirstchaft ist in Gefahr.
Die französische Umweltcharta enthält das Vorsorgeprinzip.
Zu berücksichtigen sind auch europäische Verträge, der Vertag zu Biosicherheit von Carthagène, das europäische recht und das Landesrecht.
Weitere Gefahren kommen in Betracht. Problemhafte Fruchtbarkeit der Pflanzen, etc... Gesundheitsrisiken: Allergien, ...Die Auswirkungen von GVO in der Nahrungskette sind nach jetzigem Kenntnisstand nicht absehbar.
Eine unmittelbar bevorstehende Gefahr für Landwirte und Verbraucher, also die Allgemeinheit besteht
Vorsorgeprinzip
Die französische Umweltcharta wurde als Präambel in der französischen Verfassung von 1858 zugefügt. Das Vorsorgeprinzip scheint darin berücksichtigt zu sein. Entsprechende Gesetzen müssten diese Gefahr Berücksichtigen.
Die europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundrechte bewahrt das Recht auf gesunde saubere Umwelt im Art. 2 und 8
Die EU-Richtlinie 2001/18/CE (und 90/220/CE) bezüglich der Freisetzung von GVO regelt das Genehmigungsverfahren für GVO-Anbau. Die Risiken müssen eingeschätzt und geprüft werden.
Die Umsetzung dieser Richtlinie im Nationalrecht sollte bis zum 17. Oktober 01 geschehen. Frankreich hat sich nicht daran gehalten und es wurde (bis Januar 06) kein Gesetzt verabschiedet. Das ist ein klarer Verstoß gegen die EU-Richtlinie. Das Gericht soll insofern selber prüfen, ob die erteilte Genehmigung für die GVO im Einklang mit der EU-Richtlinie ist.
Laut Artikel 8 vom (Grund?)Gesetz sollen die Firmen selber diese Richtlinien einhalten, auch wenn das Französische Gesetzt noch nicht verabschiedet worden sind. Denn die Unternehmen sind dazu verpflichtet, die neuen Informationen über Risiken für Umwelt und Gesundheit zu berücksichtigen.
Notwendigkeit:
Die unmittelbar bevorstehende Gefahr besteht.
Die Angeklagten haben die legalen Rechtswege ausgeschöpft. Die Verbots-Beschlüsse von Oberbürgermeister wurden regelmäßig verwaltungsrechtlich gekippt. Ein Verfahren gegen Frankreich vor dem europäischen Gerichtshof hätte Jahre gedauert (die Gefahr ist ja unmittelbar) und wäre nicht zwingend (es geht um Geldstrafe).
Die Notwendigkeit ist vorhanden

Verhältnimäßigkeit
Die AktinistInnen haben nur die GVO zerstört, nicht die anderen Pflanzen. Sie haben dadurch die Gefahr zu Nichte gemacht. Die Aktion ist gewaltfrei verlaufen. Die Handlung war verhältnismäßig
Strafrechtliche Verantwortung
Notstand ist gegeben – Frankreich verstößt gegen die EU-Richtlinie -
Die Angeklagten werden FREIGESPROCHEN

Zivilrechtliche Verantwortung
Auch bei Notstand sind die Menschen für ihre Handlung zivilrechtlich verantwortlich. Aber die Firmen, die Schadenersatzforderung verlangen sind selbst verantwortlich für die Gefahr.
Die Angeklagten werden FREIGESPROCHEN
NB: die EU-Richtlinie auf Deutsch:  http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l28130.htm
Richtlinie bezüglich der Freisetzung genetisch veränderter Organismen
Gemäß dem Vorsorgeprinzip und angesichts der Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit, die von der Freisetzung genetisch veränderter Organismen (GVO) ausgehen können, ist es Ziel dieser Richtlinie, den Rechtsrahmen für die absichtliche Freisetzung und das Inverkehrbringen von GVO zu stärken. Insbesondere erhöht die Richtlinie die Effizienz und Transparenz des Genehmigungsverfahrens für die absichtliche Freisetzung und das Inverkehrbringen von GVO und führt ein gemeinsames Verfahren zur Risikoabschätzung ein. Sie enthält außerdem eine Schutzklausel und macht eine Anhörung der Öffentlichkeit sowie die Kennzeichnung von GVO verbindlich.

Weitere Artikel zu den Faucheurs volontaires:
 http://de.indymedia.org/2005/08/126430.shtml : Gendreckweg Aktion in Frankreich: Repression (30.08.2005 )
 http://germany.indymedia.org/2005/07/123518.shtml : Frankreich: Genfelder werden weiterhin zerstört (21.07.2005)
 http://de.indymedia.org/2005/06/121376.shtml : Feldbefreiung in Frankreich, Widerstand lebt (23.06.2005)
 http://germany.indymedia.org/2004/09/94889.shtml : Erneut Polizeigewalt gegen GenfoodmäherInnen (28.09.2004)
 http://germany.indymedia.org/2004/09/93829.shtml : Genfood: Gewaltsame Repression bei Aktionen (16.09.2004 )
 http://germany.indymedia.org/2004/08/90345.shtml : Genfood: 1500 Aktivisten auf dem Schlachtfeld (23.08.2004 )
 http://www.monde-solidaire.org : Homepage auf Französisch

Zu der Feldbefreiung in Gießen (Pfingsten 2006)
 http://germany.indymedia.org/2006/06/148745.shtml
 http://www.gendreck-giessen.de.vu
E-mailverteiler für Interessierte:  genug-ist-genug@listi.jpberlin.de

Gendreck-weg:
 http://www.gendreck-weg.de/
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Ergänzungen

Das wird interessant in Gießen ...

feldbefreii 01.07.2006 - 22:35
Nach der teilweisen Zerstörung in Gießen ist dort ja der Prozess gegen die FeldbefreierInnen. Und in dieser Stadt nach den ganzen Auseinandersetzungen mit Polizei ( http://www.polizeidoku-giessen.de.vu) und den vielen politischen Prozessen ( http://www.projektwerkstatt.de/prozess) ist einiges zu erwarten - da wäre supernett, wenn u.a. aus Frankreich direkt Menschen im Prozess berichten. Jedenfalls ist geplant, die als ZeugInnen für Handlungen aus sozialer Notwehr vorzuschlagen ...