Weitere Kriminalisierung v. Antifasymbolen

Falken Activist@ 19.02.2006 19:00 Themen: Antifa Repression
Im schwäbischen Stuttgart geht die Polizei weiterhin gegen das Zeigen von zerbrochenen und zerschlagen Hakenkreuze vor.
Neuestes Opfer dieser Repressionskampangne von Staatsschutz und Staatsanwaltschaft ist die Sozialistiche Jugen Deutschlands - Die Falken
Der Staatsschutz ermittelt gegen die Falken wegen Verwendung verfassungswiedriger Symbole.

Heute wurden wir von Polizeibeamten augefordert, ein Plakat aus dem Schaufenster zu nehmen, das unmissverständlich gegen Rechtsextremismus Stellung nimmt, unter anderem dadurch, dass es ein zerbrochenes Hakenkreuz zeigt.
Personalien wurden aufgenommen unter dem Hinweis der Staatschutz (Polizeipräsidium Stuttgart) würde diesbezüglich ermitteln.
Zuständig ist die Staatsanwaltschaft Stuttgart.

Dieser Vorgang ist nicht isoliert zu betrachten.
Insbesondere im Kontext von rechtsextremen Aufmärschen und Gegendemonstrationen kommt es immer wieder zu Ermittlungsverfahren gegen AntifaschistInnen, die derartige Darstellungen verwenden - etwa ein durchgestrichenes Hakenkreuz.
So hatte beispielsweise die Polizei von Seiten der Staatsanwaltschaft die Anweisung anlässlich des Aufmarschs von Rechtsextremen am 28.2.2006 in Stuttgart gezielt gegen Demonstranten vorzugehen, die solche Darstellungen verwenden, um Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Damit meint Staatschutz und Staatsanwaltschaft ein Mittel gefunden zu haben, um gegen eine vermeintlich gewaltbereite und vermeintlich "linksextreme" Szene vorgehen zu können, trifft aber tatsächlich unterschiedslos Menschen, die sich gegen Rechts engagieren.


Wir halten euch auf dem Laufenden und hoffen auf Unterstützung wenn wir im weiterern Verlauf der Ereignisse in dieser Angelegenheit an die Öffentlichkeit gehen.
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Ergänzungen

Evtl. Hilfe!!!

Autonomer 19.02.2006 - 19:33
Hakenkreuzstreit erreicht den Bundestag
Der Vorsitzende des Innenausschusses ruft verfolgte Antifaschisten auf, sich zu melden.

Das Vorgehen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen Antifaschisten stößt nicht nur bei
Beteiligten auf Unverständnis.
Der Vorsitzende des Innenausschusses im
Bundestag, Sebastian Edathy, nennt es einen "rechtspflegerischen Skandal".

Bei Hakenkreuzen kennt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft kein Pardon. Doch mehr noch sind in jüngster Zeit durchgestrichene Hakenkreuze im Visier der Fahnder. Wie berichtet, wurden in dem Winnender Versandhandel für Punkerbedarf "Nix-Gut" mehr als 10 000 Waren
beschlagnahmt - T-Shirts oder Anstecker, die ein durchgestrichenes Hakenkreuz im Logo tragen.
Außerdem hat die Polizei eine "Antifaschistische Kehrwoche" im Rems-Murr-Kreis mit einem massiven Aufgebot begleitet.
Auch dabei waren durchgestrichene oder zerstörte Hakenkreuze die Steine des Anstoßes.

Die Staatsanwaltschaft beruft sich dabei auf den Paragrafen 86 des Strafgesetzbuchs, der die Verwendung verfassungsfeindlicher Zeichen unter Strafe stellt. Doch der Paragraf trägt einen Zusatz, auf den sich diejenigen berufen, die mit dem
durchgestrichenen Hakenkreuz
keine Sympathie, sondern Widerstand gegen
rechtsradikale Umtriebe
signalisieren wollen. Dort heißt es, dass eine
Verwendung erlaubt
ist, wenn sie der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen dient.

In Stuttgart ist man jedoch stur. "Wir haben eine andere Rechtsauffassung - im Einvernehmen mit dem hiesigen Landgericht", sagt eine
Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Sebastian Edathy (SPD), der Sprecher der Arbeitsgruppe Rechtsextremismus im Bundestag, nennt dies einen "rechtspflegerischen Skandal".
Bürger, die sich gegen Rechtsextremismus
engagierten, würden kriminalisiert. Laut der Rechtsprechung seien Handlungen straffrei, die nicht das Ziel hätten, eine Identifikation mit den Zielen der verbotenen Organisation zum Ausdruck zu bringen. Edathy: "Daher ist die Verwendung des durchgestrichenen Hakenkreuzes als Symbol der Ablehnung rechts gerichteten Gedankenguts nicht strafbar." Der Bundesgerichtshof habe festgestellt, dass die Zurschaustellung solcher Symbole etwa auf Demonstrationen straflos bleibe. Er habe den Eindruck, dass in Stuttgart "ein überambitionierter Staatsanwalt am Werke ist", sagt Edathy. Das Vorgehen gegen den Versandhandel sei inakzeptabel.

Der Bundestagsabgeordnete, der auch Vorsitzender des Innenausschusses ist, will nun prüfen, ob es sich bei den Vorgängen im Ländle um Einzelfälle handelt. Falls nicht, müsse man die Sache "politisch beantworten". Edathy hält den Gesetzestext zwar für eindeutig, aber er müsste dann wohl so präzisiert werden, dass ein Missverstehen - auch ein gewolltes, ausgeschlossen sei.

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
(VVN) ist auch selbst
in die Offensive gegangen. Nachdem sie
angekündigt hatte, die Stadt
Backnang zu verklagen, weil diese das Verteilen von Informationsmaterial mit einem zerbrochenen Hakenkreuz untersagt hatte, soll sich wegen des gleichen Sachverhalts jetzt auch Schorndorf vor dem Kadi verantworten. Zudem hat man Beschwerde gegen die Stuttgarter Staatsanwaltschaft beim Schorndorfer Amtsgericht eingereicht, weil die Behörde Flugblätter mit zerbrochenen Hakenkreuzen beschlagnahmt hat.

Wem auf Grund der Verwendung von
Antinazisymbolen eine strafrechtliche
Verfolgung droht, den ruft Sebastian Edathy auf, sich zu melden: Telefon 0 30/22 77 57 57,
E-Mail:  innenausschuss@bundestag.de

wir können alles...

tagmata 19.02.2006 - 21:22
...außer lesen:
"In Stuttgart ist man jedoch stur. "Wir haben eine andere Rechtsauffassung - im Einvernehmen mit dem hiesigen Landgericht", sagt eine
Sprecherin der Staatsanwaltschaft."

ach ja? AMTSgericht TÜBINGEN, leute, nicht LANDgericht STUTTGART - das hat nämlich  http://stattweb.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/stattweb.de/ArchivDetail&db=Archiv&Id=372 das schandurteil aus tübingen flugs kassiert (den strafbefehl gegen "nix gut" aber bestätigt :( )

aber es gilt immer noch: bundesrecht bricht landesrecht bricht aber mal ganz eindeutig das, was irgendein minder gebildeter amtsrichter so abzusondern gedenkt (diese schwachmaten hätten viellecht mehr zeit im hörsaal und weniger auf dem paukboden zubringen sollen. was weiß ich):

gemäß BGHSt 25, 133 (1973): "Die Wiedergabe des Kennzeichens einer verbotenen verfassungswidrigen Organisation [...] erfüllt den Tatbestand des StGB § 86a nicht, wenn nach dem gesamten Inhalt [...] eine Wirkung auf Dritte in einer dem Symbolgehalt des Kennzeichens entsprechenden Richtung von vornherein ausgeschlossen ist und wenn die Verbreitung auch sonst dem Schutzzweck des StGB § 86a erkennbar nicht zuwiderläuft" (auslassungen, weils im original um plakate einer anti-nasen-demo ging, die weitaus "öffentlicher" waren als so'n button oder ne werbung).

und sobald die sache einigermaßen in trockenen tüchern ist, nix wie hin und den (un)verantwortlichen richtern in tübingen, der stuttgarter staatsanwaltschaft usf ein nettes verfahren nach §339 stbg anhängen:
 http://dejure.org/gesetze/StGB/339.html
;-P

??

egal 19.02.2006 - 21:45
also ein vorsitzender des innenausschusses spricht KEIN RECHT, und das ist auch gut so (der ist eher auf stimmenfang aus)!!!
warum geht man nicht zum olg (oberlandesgericht)und lässt die sache dort prüfen, wenn man doch im recht ist?

Konsequenz?

fantast 20.02.2006 - 05:02
Bei aller wichtiger Kritik die hier das Verhalten der Stuttgarter Staatsanwaltschaft trifft, wird meiner Meinung nach außer acht gelassen, dass das Gesetzt um dessen Auslegung es hier geht, ja schon im Kern gegen Meinungsfreiheit und damit Freiheit als Ganzes, gerichtet steht.
Bevor jetzt hier 'Querfront-Nazi-Posting' oder sonst irgend eine Parole gerufen wird, sollten alle die es betrifft mal darüber nachdenken wer nochmal linken, antifaschistischen Widerstand, der nunmal notwenig, sogar unbedingt erforderlich ist, um sowohl Meinungsfreiheit als auch unsere Freiheit als Ganzes zu erhalten und zu erkämpfen, mit Repression durch Polizei und Gesetze unterdrückt. Richtig, der Staat, und es ist doch wohl auch dieser Staat der jetzt 'im Bundestag' sich (zum Teil!) empört gibt, darüber das 'durchgestrichene Hakenkreuze' verboten werden, aber
ansonsten die oben genannte Repression absegnet. Es kann doch nicht darum gehen, Gesetze die darauf abzielen Freiheit zu rauben und zu unterdrücken, zu unterstützen solange sie nur gegen 'die anderen' benutzt werden und dann aufzuschreien und empört zu rufen, wenn das Gesetzt 'konsequent' angewendet wird und es dann logischer weise 'einen selbst' trifft. Das ist die alte Geschichte vom zweischneidigen Schwert, nix neues...

'Verfassungsschutz verbieten!'
Das wär doch mal ein Button oder Aufnäher für die gute Falken-Tracht ;)

Schwachsinn

anonym 20.02.2006 - 10:22
Bei aller natürlich berechtigter Kritik an der Staatsanwaltschaft.
Haben sich die Träger der durchgestrichenen und zerschlagenen Hakenkreuze mal überlegt,daß sie damit die religiösen Gefühle von milionen Menschen mit Füßen tritt?
Denn das ist ja nicht abzustreiten,daß die Swastika weltweit ein Glücks-u.Kraftzeichen war und ist.Diese dämliche Hakenkreuzparanoia gibts doch nur hier in Deutschland.Nicht mal in Israel hat man sich so.
Jedes Zeichen hat nur die Macht,die man ihm gibt.Deshalb wäre es an der Zeit das Verbot aufzuheben.Wenn alle es selbstverständlich benutzen dürften hätt es für die Rechten keinen Reiz mehr.
Es gibt schon einige Organisationen die Swastikas in Deutschland straffrei benutzen dürfen,zb.Falun Dafa.Wenn ich als Deutscher aber zu einer Indischen Hochzeit eigeladen bin und angesichts der für die Inder in Deutschland erlaubten Hakenkreuze nicht sofort das Weite suche,kann ich dafür vor Gericht landen.Ist doch Schwachsinn,oder?
Und noch eins:"Wer dieses Zeichen mißbraucht,den wird es zerstören",wie man ja unzweifelhaft am Dritten Reich nachvollziehen kann.

Tipp zur Wehr ;)

muss ausgefüllt werden 20.02.2006 - 10:23
Nunja, da in BaWü der repressionsapperat quasi versucht alles was von antifaschistischer Seite kommt zu sabotieren, selbst wenn es sich um eindeutig gegen Nazi Symbole handelt, dann macht doch mal bitte jemand vor Ort eine Anzeige wegen verwendung Verfassungsfeindlicher Symbolen des Landes Baden Württemberg(z.B. Landesamt f. Verfassungsschutz)! Auf einigen Seiten der Landes hab ich beim googeln solche Symbole gefunden (natürlich als "gegen Nazis"oder als "Aufklärungsseiten") da in dem quasi gleichen Zusammenhang, also gegen Rechts zu arbeiten von Antifas verboten ist (so das Land) müsste doch eigentlich auch deren Abbildungen verboten sein. Wenn die dann herausfinden sollten ( ;) ) dass es natürlich nicht verboten ist auf deren Seiten die Symbole aus oben genannten Gründen zu verwende. müssten die auch sich eingestehen, dass das tragen eines durchgestrichenen Hakenkreuzes auch nicht verfassungsfeindlich ist!

Also kämpft für eure Rechte und klagt sie ein. Wenn der Fall international bekannt werden würde (USA, Israel) würde wohl ein riesen Eklat auf Deutschland zurück kommen, was hier kein Politiker will und daher bestimmt auch wieder vernünftiger im Kopf denken müsste.

falsch

. 20.02.2006 - 14:37
Das Tübinger Urteil wurde nicht zurückgenommen, das VErfahren nicht eingestellt etc. Das ist nur im Falle eines Ladenbesitzers passiert, der die Buttons verkauft hatte, NICHT aber bei dem Studenten, der deswegen vor Gericht gelandet ist. Dessen Verfahren läuft nach wie vor.

Das war nur ne Falschinformation, die die Stuttgarter Zeitung gebracht hat und alle habens geschluckt.

Gegenwehr!

Falken BaWü 20.02.2006 - 14:37
Wir Falken riefen im Polizeipräsidium an und fragten, wer uns denn angezeigt hätte - Streifenpolizisten sei das Plakat aufgefallen hieß es.
Da dachten wir uns, den Damen und Herren ist offenbar langweilig, denen kann geholfen werden:

Polizeipräsidium Stuttgart
Hahnemannstr. 1
70 191 Stuttgart
- Staatsschutz

Betreff: Strafanzeige wegen Verstoß gegen §86a StGB

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

wir, der Landesverband Baden-Württemberg der SJD-Die Falken stellen Strafanzeige gegen

das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg
bzw. gegen die oder den Verantwortlichen für die Betreuung des Internetauftritts der oben genannten Behörde
bzw. gegen Unbekannt

wegen

Verstoß gegen §86a StGB
„Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“

Zur Begründung:
Polizeibeamte Ihrer Behörde wurden gegen den Landesverband der Falken in Sachen §86a StGB ermittelnd tätig.
Nach Aussage der Beamten ist es nicht von Relevanz in welchem Zusammenhang die Symbole gezeigt werden und auch nicht, ob und in welcher – sinnverfremdenden, hier: ins gegenteilverkehrten Weise, sie benutzt wurden.
Der Internetauftritt des Landesamts für Verfassungsschutz Baden-Württemberg zeigt Symbole verfassungswidriger Organisationen, sowohl in verfremdeter als auch in ursprünglicher Form.
Da gleiches Recht für alle gilt, erwarten wir ihrerseits ein Ermittlungsverfahren gegen o.g. Behörde.


Mit freundlichen Grüßen

An die Betroffenen

Mein Name 20.02.2006 - 15:16
Wie Palup schon geschrieben hat ist im Video der Kampagne "Du bist Deutschland" in einer Szene auch deutlich ein durchgestrichenes Hakenkreuz zu sehen. Die Betroffenen könnten fordern, dass ein Verfahren gegen die Macher der Kampagne durchgeführt wird. Wenn die Klage gegen "Du bist Deutschland" abgewiesen wird und das ist sehr wahrscheinlich, können sie damit ihr eigenes Urteil anfechten und so aus der Sache Rauskommen.

Innenausschuss -taube Ohren,blinde Augen

redaktion stattweb 20.02.2006 - 17:50
Dem Tipp, sich an den Innenausschuss zu wenden, fehlt der pep. Nachdem wir nach Übernahme des Artikels aus indymedia, der den guten Rat enthielt,sofort die Probe aufs Exempel machten und alle zum bestraften durchgestrichenen Hakenkreuz vorliegenden Meldungen dem Innenausschussvorsitzenden mailten,erfolgte nicht einmal eine Empfangsbestätigung.
Scheint der Gang zur nächsthöheren Gerichtsinstanz doch noch aussichtsreicher

Freunde im Ausland.....

Red 20.02.2006 - 20:38
Tagchen,

Kleiner tipp wie schon jemand geschrieben hatte will deutschland bzw wollen die Politiker die sache bestimmt gering halten und nicht wirklich in den medien breittreten .....

Von daher wenn nichts erreicht wird, Seit kreativ sammelt nen paar internet beiträge versendet sie per mail in alle welt damit hier endlich mal was Passiert .... Ketten mail halt!

Oder wendet euch an die Medien selbst ( u.a BILD,Spiegel Tv ) kauft sich doch echt jeder Normal bürger und geglaubt wird es auch....



"Du bist Deutschlad" wurde auch angezeigt

Falke 21.02.2006 - 17:28
Ich habe ebenfalls die Macher der Kampangne "Du bist Deutschland" angezeigt, wegen zeigens verfassungswidriger Kennzeichen

Cops zeigten sich zwar nicht sehr erfreut, auch machten sich nicht wirklich den Eindruck als würden sie sich jetzt fünf Beine für mein Vorhaben herausreisen, aber wenn es dazu reicht, dass sie von der Sache genervt sind, bin ich schon zufrieden

Strafanzeige als Aktion, die x.te (gegen WM)

K.O.B.R.A. 01.10.2006 - 17:00

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Vielen Dank

Falken-Activist@ 19.02.2006 - 19:53
Wir danken Dir für die schnelle Hilfe!

Jaja, unsere deutsche Polizei und Justitz

.. 19.02.2006 - 20:55
Und wenn dann ein Nazi einen Hitlergruß zeigt, dann lächelt man ihm aus der Polizeikette freundlich zu und der Herr Staatsanwalt kann keine Straftat erkennen...

dann aber richtig

palup 19.02.2006 - 22:39
na dann müsste aber der spot der nationalistischen kampagne "du bist deutschland" aber auch kriminalisiert werden. da sind doch auch (ich glaube studies) mit durchgestrichenen hakenkreuzen zu sehen.

@Mutter Erde

^HiHi 19.02.2006 - 23:05
Bin ich hier der Einzige der die Grafik oben so deutet, dass nicht das Harkenkreuz zerschlagen wird, sondern der § 86 a ?????

@ anonym /"swastika"

yep 20.02.2006 - 11:25
"swastika"

die in der hitler zeit ganz eindeutig genutzten symbole wieder zu erlauben halte ich für ein total falsches signal. hier leben immer noch menschen, die die grauen (und nicht, wie andere, die vorteile) dieser zeit am eigenen koerper erfahren haben. ihnen dieses symbol vor augen zu halten wäre unerhört.

wie du außerdem wahrscheinlich weisst, ist das von den nazis beutzte symbol eben NICHT das sonnenrad, wie es etwa in asiatischen religionen benutzt wird, sondern sie benutzten es umgekehrt. eine unterscheidung ist also sehr leicht möglich.

in indien, tibet, nepal und manchen anderen ländern hat das symbol (in nicht gespiegelter form) eine andere bedeutung als in deutschland. aber das heisst ja noch lange nicht, dass wir einfach mal kurz unsere vergangenheit ignorieren und das hitler-sybol hier wieder legalisieren. diese argumentation ist nicht schlüssig.

ausserdem ist auch das vorgehen durchdrehender schwäbischer staatsanwaltschaften für mich kein argument für eine legalisierung.

@yep

anonym 20.02.2006 - 14:20
Ich habe eine Freundin,die den größten Teil ihres Lebens in Indien verbringt.Laut ihrer Aussage begegnet man dem Getue hierzulande mit größtem Unverständnis.
Dieses Zeichen wird seit Urzeiten in beide Richtungen drehend benutzt.

Zitat von der Seite swastika-info.com :
"Es ist ein Symbol, daß auf vorgeschichtlichen Relikten und religiösen Bildern in fast allen Ländern der Welt gefunden wurde und gehört wohl spezifisch nicht zu irgendeiner Kultur, doch ist es bei allen bekannt.
Darum sollte es die Aufgabe von allen Menschen sein, dieses schöne und mysteriöse Symbol - Die SWASTIKA - zu Ehren und zu Schützen.
Ein Verachtung dessen, ist eine Beleidigung all derer, die an höhere Werte und Rechtschaffenheit glauben möchten."
Das hat nichts mit links oder rechts oder Hitler zu tun.Würdest du die Sonne verbieten,wenn Hitler sie als Symbol verwendet hätte?
Wenn es danach ginge unter welchen Zeichen welche Verbrechen begangen wurden,dann können wir ja als erstes mal mit dem christlichen Kreuz anfangen und bei Hammer und Sichel weitermachen.Es fänden sich sicher noch viel mehr Beispiele.Womit ich keinesfalls die Opfer gegeneinander aufrechnen will.Jedes Opfer ist eines zuviel.
Ich kenne Opfer des Nationalsozialismus die nicht jedesmal das "kalte Grauen" befällt,wenn sie ein Hakenkreuz sehen,sondern die sich konstruktiv damit auseinandersetzen.



Glückwunsch an die Falken

muss ausgefüllt werden 20.02.2006 - 14:57
Schön, dass die Falken meinen Vorschlag so schnell angenommen haben und eine gegenanzeige gestartet haben...

Solidarität ist eine Waffe, wir müssen sie nur noch laden...

gefunden in berlin

TOURI 20.02.2006 - 22:57
das ist doch volxverhetzung oder????anzeigen???

Wehrt Euch!

L. 22.02.2006 - 09:56
Wehrt Euch gegen solche Geschichten! Und zwar sofort und direkt: Nehmt die Personalien der Polizisten auf und sagt denen unmißverständlich, daß ihr eine Überprüfung auf mögliche Nazis-Verstrickungen dieser Polizisten drängen werdet. Wer ganz offensichtlich Anti-Nazi-Symbolen, die für sich selber nicht illegal sind, abhängen will, hat entweder keine Rechtskenntnis * oder eben selber ein verkappter Nazi.

Sagt das den Beamten auch ruhig direkt - mit der Gefahr einer direkten Verfahrung. Dann lasst Euch von den Anwälten rauspauken und gegen die Beamten wegen Rechtsbeugung etc ermitteln. Wenn Staatsanwälte nicht ermitteln (oder gegen Euch ermitteln), alle sofort anzeigen. Wenn Anzeigen nicht verfolgt werden, die entsprechenden Beamten ebenfalls anzeigen. Irgendwo wird es einen Beamten geben, der die übliche Verweigerung der Behörden nicht mehr mitmacht und die Sache ordnungemäß in die Hand nimmt.

PS: Immer ein Dokument dabeizuhaben, welches belegt, daß die Karrikatur von Nazisymbolen oder zerstörte Nazisymbole nicht gegen das Recht verstossen, ist natürlich sehr hilfreich.

* Als Polizist oder Staatsanwalt keine Rechtskenntnis zu haben, sollte ein Kündigungsgrund sein. Auch das kann man den Leuten klar machen. Und auch darauf kann man klagen - wieso soll der Staat Leute bezahlen, die ihren vom Staat übertragenen Pflichten mangeln Kenntnissen nicht nachkommen können? Wer stellt einen Mechaniker als Notarzt ein?