Internetüberwachung mit T-Online illegal

hvm 25.01.2006 22:18 Themen: Netactivism Repression
Die seit Jahren praktizierte Protokollierung von Internet-Kommunikationsvorgängen durch T-Online ist illegal. Das hat heute das Landgericht Darmstadt in zweiter Instanz entschieden.
Die seit Jahren praktizierte Protokollierung von Internet-Kommunikationsvorgängen durch T-Online ist illegal. Das hat heute das Landgericht Darmstadt in zweiter Instanz entschieden.

Seit Jahren speichert die T-Online AG von ihren KundInnen über mehrere Monate, wann diese ins Internet eingewählt waren, wie viele Daten sie jeweils übertragen haben und mit welcher IP-Adresse sie sich im Internet bewegten.

Gerade die IP-Adresse ist sensibel, denn alle (Personen bzw. Rechner), mit denen du im Internet kommunizierst, können deine IP-Adresse sehen:
Besuchst du eine Webseite, so kann die BetreiberIn der Webseite deine IP-Adresse sehen.
Bist du am chatten („IRC“), können alle anderen Chat-TeilnehmerInnen deine IP-Adresse sehen.
Tauschst du Dateien in einer Tauschbörse („P2P“), so können alle TauschpartnerInnen deine IP-Adresse sehen.
Schreibst du eine E-Mail, so kann die EmpfängerIn deine IP-Adresse sehen.
Usw. usf.

Entsprechend hat T-Online die gespeicherten IP-Adressen auf Anfrage an die staatlichen Verfolgungs- und Überwachungsorgane weitergegeben: Wer hat einen unliebsamen Text veröffentlicht? Wer hat ohne Lizenz Musikstücke getauscht? Wer hat unter falschem Namen E-Mails verschickt? – Bei solchen Problemen konnte T-Online helfen.

Was die EU gegen erbitterte Widerstände durchzusetzen versucht (vgl.  http://de.indymedia.org/2005/12/135075.shtml): T-Online hat es in vorauseilendem Gehorsam seit Jahren praktiziert.

Das Landgericht Darmstadt hat heute entschieden, das diese Datenspeicherung bei T-Online illegal ist. Zumindest bei Flatrate-KundInnen muss unmittelbar nach Verbindungsende die Information gelöscht werden, mit welcher IP-Adresse welcheR KundIn unterwegs war. Damit dürfte die komplette Protokollierung aller Internetverbindungen in Deutschland erstmal ausgebremst sein.

Bleibt zu hoffen, dass dieser Zustand nicht nur von kurzer Dauer ist und auch die vom EU-Parlament geplante Vorratsspeicherung verhindert werden kann.



hvm
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Ergänzungen

data retention auf dem weg

alex 25.01.2006 - 23:51
vom heise artikel:
Das erstrittene Urteil könnte dennoch bald Schnee von gestern sein. Sobald die Vorratsdatenspeicherung umgesetzt wird, könnte die Praxis von T-Online sogar verpflichtend werden. "Wir haben auf der Grundlage des geltenden Rechtes entschieden", meinte Schichor. Wie der Bundesgesetzgeber die Vorratsdatenspeicherung umsetze, bleibe abzuwarten. "Ich gehe erst einmal davon aus, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht kommt", sagt Voss, "denn sie widerspricht dem Grundgesetz und kann daher hier gar nicht umgesetzt werden." Gegen die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung hatten sich Telekommunikations- und Internetservice-Provider massiv eingesetzt.

auf benno de winters homepage gibt's ein paar detaillierte slides mit genauen infos, was mit der voratsdatenspeicherung alles ins visir genommen wird und das ist ziemlich erschreckend. aber es wird auch gezeigt, wie man dies umgehen kann:
 http://dewinter.com/20051227_ccc_data_retention.pdf

Abbrechnungsdaten

surfer 26.01.2006 - 11:31
Von den Providern dürfen nur Daten, die für die Abrechnung gebraucht werden, legal gespeichert werden. Da Flatrates pauschal abgerechnet werden, verstößt hier die Speiecherung der einzelnen Verbindungsdaten gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit. Daraus ergibts sich dann auch, das insbesondere bei Internetnutzern mit einem zeitlich abgerechneten Internetzugang, die Daten für den Fall von Rechnungsunstimmigkeiten gespeichert werden. Die geplante Vorratsdatenspeicherung geht natürlich voll ab Kern der vermeintlichen Problems vorbei (siehe z.B.:  http://wiki.offeneuni.tk/wiki/EU-Trafficanalyse_behindern).

Abrechnung

Stat 26.01.2006 - 11:46

Das hat mir der Abrechnung zu tun. Personenbezogene Daten (IP, Kunde) dürfen so lange gespeichert werden, wie dies zur Abrechnung der Verbindng notwendig ist, also ein Nachweis da sein muss, dass der Kunde den Dienst beansprucht hat. Danach muss die Löschung erfolgen.
Bei Flatrates werden aber keine Verbindngen abgerechnet. Ergo, es gibt keine Notwendigkeit diese Daten zur Abrechnung zu speichern.

Lösung des Problems

Anonym 26.01.2006 - 13:16
Ladet euch tor runter, damit könnt Ihr anonym surfen.
tor.eff.org

mittels "freecap" könnt Ihr sogar anonym Zugang zu FTP bekommen (gebt mal tor und ftp gleichzeitig bei google ein),

Viel zu Internetsicherheit auch hier:
www.raw.at

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