Grenzcamp verklagt Kölner Polizei
6. antirassistisches Grenzcamp verklagt Kölner Polizei.
Anzeige wegen Verfolgung Unschuldiger folgt.
Anzeige wegen Verfolgung Unschuldiger folgt.
Kurz vor Ablauf der Klagefrist haben mitte Juli stellvertretend für 684 TeilnehmerInnen des 6. antirassistischen Grenzcamps vier Frauen Klage beim Verwaltungsgericht Köln gegen den Polizeipräsidenten eingereicht. Sie waren alle Opfer der polizeilichen Räumung am 9. August letzten Jahres geworden. Drei Klägerinnen waren in Gewahrsam genommen, in eine Polizeikaserne nach Brühl verbracht und dort erkennungsdienstlich behandelt worden.
Über eine Woche lang gab es im letzten Sommer Vorträge, Diskussionrunden, Demonstrationen und ideenreiche Aktionen gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Ausgrenzung. Hunderte Menschen beteiligten sich an dem Camp auf den Poller Wiesen direkt unter der Südbrücke. Doch ein Tag vor dem geplanten Abschluss umstellte die Polizei mit mehreren Hundertschaften das Camp und zwang alle 684 auf dem Gelände befindlichen TeilnehmerInnen zur Abgabe ihrer Personalien. 307 Personen kamen der Aufforderung der Polizei vor Ort nach, 377 AktivistInnen, die sich weigerten, wurden in Gewahrsam genommen und in die Gefangenensammelstelle nach Brühl verbracht, wo dann die Identitätsfeststellung vervollständigt wurde.
Die vom Kölner Rechtsanwalt Reinecke verfasste Klageschrift beantragt nun festzustellen, dass die Einkesselung und Auflösung des als Versammlung angemeldeten und bestätigten Grenzcamps rechtswidrig war. Das Verbot, das Gelände zu betreten oder zu verlassen, die Datenerhebung aller TeilnehmerInnen wie auch die Ingewahrsamnahme sind demnach rechtswidrig gewesen. Somit wurden die Betroffenen u.a. in ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt.
Die Polizei hatte die Auflösung der Versammlung und alle weiteren Maßnahmen damit begründet, dass im Laufe des Grenzcamps über 80 Straftaten begangen worden seien. Vor allem deshalb sei eine Identitätsfeststellung zur späteren Strafverfolgung durchgeführt worden. Soweit die Rechtshilfegruppe des Grenzcamps und Rechtsanwalt Reinecke das Vorgehen der Kölner Polizei überschauen können, wurden dann auch mehrere hundert Ermittlungsverfahren gegen CampteilnehmerInnen eingeleitet. Der Vorwurf lautete pauschal Landfriedensbruch, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und gefährliche Körperverletzung. Oftmals begannen die Ermittlungsakten aber erst mit dem Antrag der Rechtsanwälte auf Akteneinsicht. Ein konkreter Verdacht fehlt bei den meisten Angeschuldigten. Die Justiz hat inzwischen fast alle Verfahren eingestellt. Darunter fallen auch die Strafverfahren gegen sieben CampteilnehmerInnen, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hatten und deshalb für ihre Freilassung eine Sicherheitsleistung hinterlegen mussten.
Inzwischen ist eine Strafanzeige gegen die ermittelnden Polizeibeamten formuliert, die demnächst der Staatsanwaltschft zugehen wird. Der Vorwurf lautet Verfolgung Unschuldiger und wird mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 10 Jahre geahndet. Wie in der Anzeige formuliert, kann es nicht sein, dass die Polizei hunderte Menschen unter Generalverdacht stellt und ohne konkrete Anhaltspunkte Ermittlungsverfahren gegen sie einleitet, nur um im Nachhinein ihr eigenes rechtswidriges Verhalten gegenüber dem Grenzcamp vor der Öffentlichkeit zu rechtfertigen.
Insgesamt betrachtet, ist die Räumung des 6. antirassistischen Grenzcamps der abermalige Versuch gewesen, antirassistische Arbeit zu kriminalisieren. Menschen, die sich für MigrantInnen und offene Grenzen einsetzen, werden in einem System, das Abschottung und Abschiebungen praktiziert, als Bedrohung angesehen. Der rassistische Normalzustand in unserer Gesellschaft, der die Akzeptanz und damit erst die Durchführbarkeit von diskriminierenden Zwangsmaßnahmen gegen Nichtdeutsche schafft, darf nicht gestört werden. Dafür wird auch Recht gebeugt und gebrochen. Die Klage und die Strafanzeige sind der Versuch, dem auf juristischer Ebene zumindest für die Zukunft Schranken aufzuzeigen. Der politische Wille zu rassistischem Verhalten und rassistischer Politik wird dadurch nicht beeinflusst.
6. antirassistisches Grenzcamp / camp03soli-Gruppe
Über eine Woche lang gab es im letzten Sommer Vorträge, Diskussionrunden, Demonstrationen und ideenreiche Aktionen gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Ausgrenzung. Hunderte Menschen beteiligten sich an dem Camp auf den Poller Wiesen direkt unter der Südbrücke. Doch ein Tag vor dem geplanten Abschluss umstellte die Polizei mit mehreren Hundertschaften das Camp und zwang alle 684 auf dem Gelände befindlichen TeilnehmerInnen zur Abgabe ihrer Personalien. 307 Personen kamen der Aufforderung der Polizei vor Ort nach, 377 AktivistInnen, die sich weigerten, wurden in Gewahrsam genommen und in die Gefangenensammelstelle nach Brühl verbracht, wo dann die Identitätsfeststellung vervollständigt wurde.
Die vom Kölner Rechtsanwalt Reinecke verfasste Klageschrift beantragt nun festzustellen, dass die Einkesselung und Auflösung des als Versammlung angemeldeten und bestätigten Grenzcamps rechtswidrig war. Das Verbot, das Gelände zu betreten oder zu verlassen, die Datenerhebung aller TeilnehmerInnen wie auch die Ingewahrsamnahme sind demnach rechtswidrig gewesen. Somit wurden die Betroffenen u.a. in ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt.
Die Polizei hatte die Auflösung der Versammlung und alle weiteren Maßnahmen damit begründet, dass im Laufe des Grenzcamps über 80 Straftaten begangen worden seien. Vor allem deshalb sei eine Identitätsfeststellung zur späteren Strafverfolgung durchgeführt worden. Soweit die Rechtshilfegruppe des Grenzcamps und Rechtsanwalt Reinecke das Vorgehen der Kölner Polizei überschauen können, wurden dann auch mehrere hundert Ermittlungsverfahren gegen CampteilnehmerInnen eingeleitet. Der Vorwurf lautete pauschal Landfriedensbruch, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und gefährliche Körperverletzung. Oftmals begannen die Ermittlungsakten aber erst mit dem Antrag der Rechtsanwälte auf Akteneinsicht. Ein konkreter Verdacht fehlt bei den meisten Angeschuldigten. Die Justiz hat inzwischen fast alle Verfahren eingestellt. Darunter fallen auch die Strafverfahren gegen sieben CampteilnehmerInnen, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hatten und deshalb für ihre Freilassung eine Sicherheitsleistung hinterlegen mussten.
Inzwischen ist eine Strafanzeige gegen die ermittelnden Polizeibeamten formuliert, die demnächst der Staatsanwaltschft zugehen wird. Der Vorwurf lautet Verfolgung Unschuldiger und wird mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 10 Jahre geahndet. Wie in der Anzeige formuliert, kann es nicht sein, dass die Polizei hunderte Menschen unter Generalverdacht stellt und ohne konkrete Anhaltspunkte Ermittlungsverfahren gegen sie einleitet, nur um im Nachhinein ihr eigenes rechtswidriges Verhalten gegenüber dem Grenzcamp vor der Öffentlichkeit zu rechtfertigen.
Insgesamt betrachtet, ist die Räumung des 6. antirassistischen Grenzcamps der abermalige Versuch gewesen, antirassistische Arbeit zu kriminalisieren. Menschen, die sich für MigrantInnen und offene Grenzen einsetzen, werden in einem System, das Abschottung und Abschiebungen praktiziert, als Bedrohung angesehen. Der rassistische Normalzustand in unserer Gesellschaft, der die Akzeptanz und damit erst die Durchführbarkeit von diskriminierenden Zwangsmaßnahmen gegen Nichtdeutsche schafft, darf nicht gestört werden. Dafür wird auch Recht gebeugt und gebrochen. Die Klage und die Strafanzeige sind der Versuch, dem auf juristischer Ebene zumindest für die Zukunft Schranken aufzuzeigen. Der politische Wille zu rassistischem Verhalten und rassistischer Politik wird dadurch nicht beeinflusst.
6. antirassistisches Grenzcamp / camp03soli-Gruppe
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
Ergänzungen
Camp in Köln
Das "Spiel" zwischen Polizei und DemonstaratiionsteilnehmerInnen als zwei geschlossenen Lagern,die untereinander verfeindet sind und inerhalb der
Lager "befreundet",wird von der Polizei unterstellt und lässt auf den infantilen Geisteszustand einiger Ordnungskräfte schließen.
Antirassismus ist nicht kriminell und politische Demonstartionen sind kein Indianerspiel !
Riesen schweinerei
Die sache ist nämlich:
Ich hatte vorher nie ne ED behandlung und war auch nicht groß aufgefallen. (Also polizeilich!).
Seit dem Grenzcam und meiner verhaftung ist es nun wie folgt:
Jedes mal wenn eine Personlienkontrolle bei mir gemacht wird (bisher 5 mal!) und die Bullen ihre zentrale anfunken, bekommen sie nach 1-2 minuten nen rückruf und bekommen gesagt das ich (OTon) "Limo" und zur kontrolle ausgeschrieben bin. "Limo" steht in dem Fall für "Links motiviert". Danach ist es immer das selbe ich werde von Kopf bis Fuß abgetastet und durchsucht ob sich irgendwas findet was man gegen mich verwenden könnte. Ich finde das erniedrigend, wirklich!
Hat das noch jemand? Also das immer diese durchsage kommt er sei "Limo" seit dem grenzcamp?
Btw: Ich war nur am letzten Tag auf dem Grenzcamp, also an dem Tag wo dann alle festgenommen wurden. Ich bin morgens angekommen und direkt im kessel gelandet. Zum Camp konnte man ja noch, davon weg schon nichtmehr.
Unter aller würde. Ich würd gern ne entsprechende Aussage o.ä. machen wenns euch hilft. solarize (at) gmx (punkt) de
videos vom grenzcamp in koeln 2003
Klagen
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Kommentar — Silberblümchen
Kölner Polizisten bei den Nazis? — Toni