Rechtsinfo zum EU-Gipfel in Kopenhagen
kurze Zusammenstellung der allgemeinen Rechte der dänischen Polizei
ALLGEMEINE RECHTE DER POLIZEI IN DÄNEMARK
DEMONSTRATION
Die dänische Polizei kann einzelnen Individuen nicht das Recht auf Versammlung und Demonstration verbieten. Wenn die Polizei glaubt, dass eine Demonstration eskaliert, kann sie deren Auflösung anordnen. Wenn du den Ort einer solchen Demonstration nicht verlässt, kannst du festgenommen werden und der Störung der öffentlichen Ordnung sowie der Behinderung der Polizei angklagt werden.
AUSWEISPFLICHT
Die Polizei hat die Pflicht, sich nach Aufforderung mit Namen oder Dienstnummer auszuweisen. Wenn einE PolizistIn sich dadurch einem Sicherheitsrisiko ausgesetzt sieht, kann die Herausgabe der Daten verweigert werden. Die Polizei kann von dir Name, Geburtsdatum und Adresse einfordern.
DURCHSUCHUNG
Die Polizei muss einen Anklagegrund vorweisen, um dich zu durchsuchen (Kleidung und Taschen), ausser du stimmst freiwillig zu. Die Durchsuchung wird von einer Person des gleichen Geschlechts durchgeführt.
MASKIERUNG / VERMUMMUNG
Die Polizei kann dich verhaften und anklagen, wenn du dich auf einer Demonstration im öffentlichen Raum vermummst. Du kannst auch auf dem Weg zu oder von einer Demonstration verhaftet und angeklagt werden, wenn die Polizei bei dir Gegenstände findet, die zu Maskierung und Vermummung dienen können, z.B. Mützen, Tücher, Kapuzen.
VERHAFTUNG
Die Polizei kann dich unter dem Verdacht einer begangenen oder unmittelbar geplanten Straftat verhaften. Die Polizei muss dabei die Zeit der Verhaftung bekanntgeben und dich so bald als möglich über die Anklage informieren. Die Polizei kann dich für 24 Stunden festhalten, nach dieser Zeit musts du freigelassen werden oder dem Gericht vorgeführt werden. Du hast das Recht auf ein Telefonat mit deiner Familie, einem Anwalt oder deiner Botschaft. Die Polizei kann dir dieses Recht kurzfristig verweigern, wenn der Verdacht besteht, dass du die angerufene Person warnen oder beeinflussen willst, oder wenn es keine technische Möglichkeit zu einem Telefonat gibt.
VERHÖR
Die Polizei kann dich bei einem Verhör nicht zu einer Aussage zwingen. Du hast das Recht auf einEn AnwaltIn und Übersetzung, wenn diese notwendig sind und du eine Aussage machen willst. Die Polizei muss dir das Verhörprotokoll vorlegen, aber sie kann dich nicht zwingen, es unterschreiben. Die Kopenhagener Polizeigewerkschaft gibt ihren Mitgliedern den Rat, Verhörprotokolle, bei denen sie befragt wurden, nicht zu unterschreiben.
HAUSDURCHSUCHUNGEN
Die Polizei hat das Recht, jede Adresse ohne Gerichtsbeschluss zu durchsuchen, wenn der Verdacht besteht, dass dort Beweismittel begangener oder geplanter Straftaten zu finden sind. Wenn der Polizei dies verweigert wird, kann sie in das Haus unter Anwesenheit zweier Zeugen eindringen und es durchsuchen. Mögliche ZeugInnen sind z.B. NachbarInnen oder PassantInnen. Die Polizei hat das Recht jeden Gegenstand mitzunehmen, der ihrer Meinung nach in Zusammenhang mit einer laufenden Untersuchung steht, z.B. Computer, Videotapes, Fotoalben.
ABSCHIEBUNG
Die Polizei hat das Recht dich zu verhaften und aus Dänemark abzuschieben, wenn du keine dänische StaatsbürgerInnenschaft hast, und angenommen wird, dass du eine Straftat begehn willst, oder du nicht über genügend Mittel verfügst, um deinen Aufenthalt in Dänemark zu finanzieren.
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engl./dansk on http://v3to.org/action/index.php?id=information
DEMONSTRATION
Die dänische Polizei kann einzelnen Individuen nicht das Recht auf Versammlung und Demonstration verbieten. Wenn die Polizei glaubt, dass eine Demonstration eskaliert, kann sie deren Auflösung anordnen. Wenn du den Ort einer solchen Demonstration nicht verlässt, kannst du festgenommen werden und der Störung der öffentlichen Ordnung sowie der Behinderung der Polizei angklagt werden.
AUSWEISPFLICHT
Die Polizei hat die Pflicht, sich nach Aufforderung mit Namen oder Dienstnummer auszuweisen. Wenn einE PolizistIn sich dadurch einem Sicherheitsrisiko ausgesetzt sieht, kann die Herausgabe der Daten verweigert werden. Die Polizei kann von dir Name, Geburtsdatum und Adresse einfordern.
DURCHSUCHUNG
Die Polizei muss einen Anklagegrund vorweisen, um dich zu durchsuchen (Kleidung und Taschen), ausser du stimmst freiwillig zu. Die Durchsuchung wird von einer Person des gleichen Geschlechts durchgeführt.
MASKIERUNG / VERMUMMUNG
Die Polizei kann dich verhaften und anklagen, wenn du dich auf einer Demonstration im öffentlichen Raum vermummst. Du kannst auch auf dem Weg zu oder von einer Demonstration verhaftet und angeklagt werden, wenn die Polizei bei dir Gegenstände findet, die zu Maskierung und Vermummung dienen können, z.B. Mützen, Tücher, Kapuzen.
VERHAFTUNG
Die Polizei kann dich unter dem Verdacht einer begangenen oder unmittelbar geplanten Straftat verhaften. Die Polizei muss dabei die Zeit der Verhaftung bekanntgeben und dich so bald als möglich über die Anklage informieren. Die Polizei kann dich für 24 Stunden festhalten, nach dieser Zeit musts du freigelassen werden oder dem Gericht vorgeführt werden. Du hast das Recht auf ein Telefonat mit deiner Familie, einem Anwalt oder deiner Botschaft. Die Polizei kann dir dieses Recht kurzfristig verweigern, wenn der Verdacht besteht, dass du die angerufene Person warnen oder beeinflussen willst, oder wenn es keine technische Möglichkeit zu einem Telefonat gibt.
VERHÖR
Die Polizei kann dich bei einem Verhör nicht zu einer Aussage zwingen. Du hast das Recht auf einEn AnwaltIn und Übersetzung, wenn diese notwendig sind und du eine Aussage machen willst. Die Polizei muss dir das Verhörprotokoll vorlegen, aber sie kann dich nicht zwingen, es unterschreiben. Die Kopenhagener Polizeigewerkschaft gibt ihren Mitgliedern den Rat, Verhörprotokolle, bei denen sie befragt wurden, nicht zu unterschreiben.
HAUSDURCHSUCHUNGEN
Die Polizei hat das Recht, jede Adresse ohne Gerichtsbeschluss zu durchsuchen, wenn der Verdacht besteht, dass dort Beweismittel begangener oder geplanter Straftaten zu finden sind. Wenn der Polizei dies verweigert wird, kann sie in das Haus unter Anwesenheit zweier Zeugen eindringen und es durchsuchen. Mögliche ZeugInnen sind z.B. NachbarInnen oder PassantInnen. Die Polizei hat das Recht jeden Gegenstand mitzunehmen, der ihrer Meinung nach in Zusammenhang mit einer laufenden Untersuchung steht, z.B. Computer, Videotapes, Fotoalben.
ABSCHIEBUNG
Die Polizei hat das Recht dich zu verhaften und aus Dänemark abzuschieben, wenn du keine dänische StaatsbürgerInnenschaft hast, und angenommen wird, dass du eine Straftat begehn willst, oder du nicht über genügend Mittel verfügst, um deinen Aufenthalt in Dänemark zu finanzieren.
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Ergänzungen