Deportationen nach Togo

Antirassistische Initiative Rostock 10.08.2005 02:44 Themen: Antirassismus Repression
Die Abschiebungen in das westafrikanische Land Togo beginnen. Auch durch die SPD-PDS-Landesregierung in M-V wird keine Ausnahme gemacht. Es folgt nun eine Pressemitteilung der Antirassistischen Initiative Rostock (A.I.R.):
Abschiebungen aus Mecklenburg-Vorpommern nach Togo laufen an. Für Donnerstag morgen (11.08.05) war der erste Abschiebeflug, nach den manipulierten Präsidentschaftswahlen vom 24.04.05, in das westafrikanische Land, bereits gebucht. Über Hamburg/Brüssel/Tripolis nach Lomé (Togo). Der Direktor des Landesamtes für Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten (LAFl), Trzeba, bestätigte heute jedoch, gegenüber Wolfgang Dietrich (Landesvorstand Linkspartei.PDS), die vorläufige Aussetzung dieser Abschiebung, mit der Begründung, dass sich, ab Brüssel, bereits zu viele Personen in der Maschine befinden. Es blieb jedoch unklar, ob es sich hierbei um einen normalen Linienflug (Einzelabschiebung) oder eine Massenabschiebung, mittels Charterflug, handelt. Am 13.09.04 beteiligte sich auch M-V an einer solchen, durch die konservative Hamburger Innenbehörde koordinierten, Deportation.
Abschiebungen nach Togo verdeutlichen die ignorante Haltung von Innen- und Außenministerium gegenüber andauernden massiven Menschenrechtsverletzungen durch (Para)Militärs in Togo und ständig steigenden Flüchtlingszahlen. Die Lage ist nach Angaben der togoischen Menschenrechtsliga (LTDH) und amnesty international gegensätzlich zur Darstellung des Auswärtigen Amtes. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR)1 fordert, bezüglich der Behandlung togoischer Asylbewerber ausserhalb Afrikas, bis auf weiteres, einen Stopp erzwungener Rückführungen abgelehnter Asylbewerber. Zur Begründung wird die gegebene, anhaltende, prekäre politische Sicherheitslage angeführt. Die gewalttätige Repression seitens des Staatsapparates (Armee und Milizen) unterscheidet nicht zwischen geringen und starken oppositionellen Aktivitäten. Hausdurchsuchungen, willkürliche Festnahmen, Vergewaltigungen und „Verschwinden lassen“ werden, nach wie vor, durch verlässliche Quellen bestätigt. Es fliehen immer noch durchschnittlich 200 Menschen pro Woche nach Benin und Ghana. Das UNHCR registrierte bisher offiziell 16.000 Binnenflüchtlinge und 40.000 in den Nachbarländern. Nach Angaben der deutschen Botschaft in Togo, beliefen sich die Flüchtlingszahlen jedoch schon Mitte Juni auf über 100.000 Menschen, allein in Benin.
Für ein Land mit 5 Millionen Einwohnern sind dies erhebliche Ausmaße (2% der Gesamtbevölkerung). Auf Mecklenburg-Vorpommern bezogen wären das 34.000 Personen, für Deutschland, insgesamt 1.650.000 Flüchtlinge. Somit von „stabilen“ Zuständen zu sprechen verbietet sich von selbst.
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Ergänzungen

Kein Crossposting finde ich

bla 10.08.2005 - 16:17
Nur weil der Artikel auch als Presseerklärung benutzt wird und die A.I.R eine Homepage hat, wo sie den Text auch veröffentlicht, ist das noch lange kein Crossposting, finde ich.

Der Artikel enhält in erster Linie die Darstellung von relativ unbekannten Fakten und kaum Kommentar.
Wenn hier relativ mächtige oder bekannte Organisationen, die Zugang zu anderen Medien haben, ihre Pressemitteilungen posten würden, oder Artikel von wirklich frequentierten Seiten hier verdoppelt würden, oder der Neuigkeitswert gering wäre (zuviel Kommentar und Altbekanntes) wäre das ein Crossposting.

Wichtig für die Beurteilung, ob Crossposting oder nicht, halte ich, inwiefern die Informationen selbst zusammengestellt, gegenübergestellt oder recherchiert wurden, oder ob einfach nur die aktuellen Radiomeldungen wiederholt wurden.

Für wichtig halte ich eben auch, einzelne, bisher zwar vorhandene aber wenig bekannte und immer nur isoliert voneinander betrachtete Dinge, zusammen, unter einem Aspekt gebündelt, darzustellen, so dass eine ganz neue Sichtweise entsteht.

Beispiel:
Was nützen alle Einzelstatistiken aus vielen Zahlen, wenn sie niemand erklärt und sie in Kartellmedien nur verkürzt und irreführend wiedergegeben werden.
Oder es gibt eine Forschungsarbeit zu einem wichtigen Thema, 300 Seiten stark. Die wesentlichen Punkte müssen der Öffentlichkeit kurz dargestellt werden.
Oder die Bekanntmachung von Gesetzesvorschlägen. Im Internet sind die Texte veröffentlicht, aber sie müssen erklärt werden.
Dies ist Aufgabe der Medien und darf nicht in den Händen eines Monopols liegen.

Im obigen Artikel wären vielleicht ein paar mehr Quellenangaben nützlich, z.B. woher die Information stammt, was der Landesbeamte des Asylamtes dem PDS-Landesvorsitzenden gesagt hat (selbst beobachtet oder PDS-Pressemitteilung ?).

Das ist mein Diskussionsbeitrag dazu (der eindeutig keine inhaltliche Ergänzung ist ;-) )

Und was Inhaltliches:
Die Pressemiteilung der A.I.R. ist um einiges informativer als die der PDS:
 http://www.pdsmv.de/Presse/2005/PE-Togo.htm

Abschiebung eines Togoers am 16.08.2005

copok 15.08.2005 - 17:27
Am 16.08.2005 wird die erste Abschiebung in die Diktatur Togo nach den gefälschten Wahlen durch die Innenbehörden Mecklenburg-Vorpommerns durchgeführt:

Herr Acpeyedze Adama Foly sitzt in der Abschiebehaft in Bützow, ist Mitglied des UFC (größte Oppositionspartei in Togo), war dort in Studentengruppen aktiv und ist seit Januar 2001 in Mecklenburg-Vorpommern (erstmalig abgelehnt im August 2004). Hier wurde er außerdem exilpolitisch aktiv und wurde in Zeitungsartikeln namentlich erwähnt. Desweiteren war er Mitglied der politisch aktiven Trommlergruppe Assi le Assime. Mit der derzeitigen Medienberichterstattung in unserem Bundesland besteht definitiv große Aufmerksamkeit seitens der togoischen Behörden. Seine Familie ist teilweise in Deutschland, die Mutter ist aus Togo nach Cotonou (Benin) geflohen. Die mündliche Verhandlung im Hauptsacheverfahren (zweiter Asylantrag) ist bereits auf den 19.09. vor dem Verwaltungsgericht Schwerin terminiert. Ihn jetzt abzuschieben würde bedeuten, nicht alle Rechtsmittel auszuschöpfen. Im Zweitantrag, vom Oktober 2004, wird sich hauptsächlich auf die exilpolitische Tätigkeit gestützt. Er wurde vom Bundesamt im Januar 05 abgelehnt. Dagegen wurde im Juni, mit Bezug auf die aktuellen Ereignisse in Togo, nach der Präsidentschaftswahl vom 24.April diesen Jahres, ein Eilantrag gestellt. Die Ablehnung dieses Eilantrages vom 04.Juli stützt sich nicht auf den aktuellen Lagebericht des Auswärtigen Amtes, der Mitte Juli aktualisiert wurde. Der Widerspruch gegen diese Ablehnung wurde ebenfalls abgewiesen, ohne die neuste Positionierung des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen und von Amnesty International zu berücksichtigen. Dies muss der Richter nicht, wäre aber aus menschenrechtlicher Sicht erforderlich.
Diese erste Zwangsrückführung aus MV nach Togo könnte, im Ermessen des Innenministeriums, auch noch bis morgen früh neun Uhr verhindert werden. Befürchtungen, dass es sich evtl. um einen in Holland koordinierten Massenabschiebflug handelt, konnte noch nicht bestätigt werden. Es wäre deshalb möglich, da sich seit Samstag früh in Belgien viele Togoer in Haft befinden.