Partisan.net bald wieder im Netz?
Ein Bericht von der Gerichtsverhandlung am 26.4.2004 wegen der Wiedereröffnung des Partisan.net
Um acht Uhr früh begann am 26.4.2004 im Saal 215 des Berliner Landgericht vor einer mageren Öffentlichkeit die Verhandlung zwischen K.-H.Schubert und Günter Langer zur Wiederöffnung des Partisan.net.
Zur Erinnerung: Günter Langer hatte seine Adminstratoren-Funktion benutzt, um am 1.3.2004 das Partisan.net aus dem WWW zu crashen. Damit rächte er sich dafür, dass ihm Schubert als Domaininhaber die SDS-Seite zuvor gesperrt hatte, von wo aus Langer die rassistische "Becklash"-Kampagne geführte hatte.
Doch zurück in den Gerichtssaal. Anwaltlich unterstützt von der Kanzlei, Gerasch, Fangerow erschien im beigen Jacket, mit kanzlerbraun gefärbten Haar, Bügelfaltenhose, fetten Goldring und geputzten Schuhen Günter Langer im Gerichtssaal, um in devoter Haltung und mit leiser etwas stotternder Stimme die Nummer das armen verfolgten Bürgers abzuziehen. Schubert, grauhaarig, schwarze Lederjacke, ausgebeulte Cordhose und mit dicker Aktentasche, anwaltlich vertreten von Silke Studzinski (Anwältin im RZ-Verfahren).
Die Richterin eröffnete die Verhandlung mit der juristischen Feststellung, dass Schubert nach der Vertragslage der Domaineigentümer sei, dass sie aber vom Internet nichts verstünde, sodass Langer Ihr mal erklären solle, wie es möglich ist, dass der Eigentümer der Partisan.net-Domain Langers Florida-Gruppe "Partisans for Pursuit of Happiness" sein könnte.
Genau hierauf hatte Langer mit seiner Inszenierung gesetzt. Umständlich, wirr, stotternd, sich versprechend, versuchte er die Richterin im Glauben zu lassen, dass alle in Deutschland betriebenen Domains auch in Deutschland registriert sein müssten und das schon deswegen der Florida-Gruppe das Partisan.net gehöre.
Schubert widersprach Langers Märchenstunde und schilderte, wie Langer die Entführung und das Abschalten der Partisan.net-Domain bewerkstelligt hatte.
Dies griff die Richterin auf und befragte Langer erneut. Sichtlich nervös verplapperte sich dieser und bestätigte, dass er das Partisan.net abgeschaltet habe - allerdings im Auftrage der "Partisans for Pursuit of Happiness". Diese wollte er zuvor auftragsgemäß (?) zu den neuen Eigentümern des Partisan.net gemacht haben. Sodass sein Handeln damit ganz legal gewesen sei. Die Passwörter habe er dann an diese Gruppe weitergereicht und anschließend vergessen.
Dann folgte Teil zwei der Langerschen Märchenstunde: "Partisans for Pursuit of Happiness" seien eine Gruppe, die Langer durch einen TAZ-Redakteur kennengelernt haben wollte, welcher aber tot ist. Früher sei dieser Mitglied des SDS gewesen, wo man gemeinsam organisiert gewesen sei.
Die Richterin hatte bisher sehr viel Sympathie für den jugendlichen Mitfünfziger, doch nun wurde es ihr doch zu bunt. Sie unterbrach ihn und fragte Langer, ob er bereit sei, sich zu vergleichen. Damit hatte Langer nicht gerechnet.
Helfend sprang sein Anwalt bei und erklärte, dass sein Mandant schon seit Tagen bemüht sei, auf seine Florida-Gruppe Einfluß zu nehmen, dass Partisan.net wieder anzuschalten. Dies nutzte die Richterin um Langer zu fragen, ob er denn die Passwörter zur Verwaltung an Schubert als Domain-Eigentümer herausgeben würde. Worauf dieser antwortete, die Florida-Gruppe würde ihm die Passwörter nur geben, wenn es wieder die SDS-Website im Partisan.net gäbe. Dann werde er sie herausgeben.
Die Richterin fragte nun den Domaininhaber, ob er diesen Kompromiss akzeptieren könne. Schubert, dem es offensichtlich aus politischen Gründen um die Wiederinbesitznahme des Partisan.net ging, bejahte.
Nun begann die Richterin einen Vergleichstext zu formulieren, worüber die Parteien in der Frage der Kosten wieder aneinander gerieten, so dass die Richterin, die Verhandlung aussetzte, um ein anderes Gerichtsverfahren durchzuführen, das seit mehr als einer halben Stunde angesetzt war. Nach dieser Verhandlung sollte dann der Vergleich geschlossen werden.
Da ich weg mußte, es war mittlerweile nach neun, konnte ich nicht mehr mitkriegen, wie der Vergleich im Detail ausgefallen ist. Im Kern des Vergleichs geht es um ein "Zug-um-Zug-Geschäft". Günter Langer gibt dem Domaininhaber die Passwörter zur Domainverwaltung und er erhält im Gegenzug die Möglichkeit, seine SDS-Website wieder im Partisan.net zu betreiben.
Ob sich das Schlucken dieser Kröte (SDS-Website) gelohnt hat?
Und es ist noch gar nicht klar, dass Langer die Passwörter wirklich rausgibt. Sein wahres Gesicht zeigte er nämlich vor dem Gerichtssaal im Gang. Dort kriegte ich beim Gehen mit, wie er auf Schuberts Anwältin drohend losging, mit dem gestreckten Zeigefinger vor deren Gesicht rumfuchtelte und sie anschrie. Sein Anwalt mußte ihn festhalten und ihn in einen Nebengang wegbringen, um vermutlich Schlimmeres zu verhindern.
NACHTRAG
Beim tippen dieses Berichts habe ich mal die Anwaltskanzlei von Günter Langer gegoogelt:
1) Kanzlei Gerasch Fangerow Hocke und die WABAG
http://www.kaerner.de/kmi%2034_03.htm
2) WABAG Wirtschaftsanalyse und Beratung AG
http://www.ra-hahn-mcl.de/wabag_ag.htm
3) WABAG und Max Strauß
http://www.manager-magazin.de/koepfe/artikel/0,2828,295516,00.html
3) WABAG und DIE MORMONEN
http://www.mormonentum.de/gedanken/wabag.html
Zur Erinnerung: Günter Langer hatte seine Adminstratoren-Funktion benutzt, um am 1.3.2004 das Partisan.net aus dem WWW zu crashen. Damit rächte er sich dafür, dass ihm Schubert als Domaininhaber die SDS-Seite zuvor gesperrt hatte, von wo aus Langer die rassistische "Becklash"-Kampagne geführte hatte.
Doch zurück in den Gerichtssaal. Anwaltlich unterstützt von der Kanzlei, Gerasch, Fangerow erschien im beigen Jacket, mit kanzlerbraun gefärbten Haar, Bügelfaltenhose, fetten Goldring und geputzten Schuhen Günter Langer im Gerichtssaal, um in devoter Haltung und mit leiser etwas stotternder Stimme die Nummer das armen verfolgten Bürgers abzuziehen. Schubert, grauhaarig, schwarze Lederjacke, ausgebeulte Cordhose und mit dicker Aktentasche, anwaltlich vertreten von Silke Studzinski (Anwältin im RZ-Verfahren).
Die Richterin eröffnete die Verhandlung mit der juristischen Feststellung, dass Schubert nach der Vertragslage der Domaineigentümer sei, dass sie aber vom Internet nichts verstünde, sodass Langer Ihr mal erklären solle, wie es möglich ist, dass der Eigentümer der Partisan.net-Domain Langers Florida-Gruppe "Partisans for Pursuit of Happiness" sein könnte.
Genau hierauf hatte Langer mit seiner Inszenierung gesetzt. Umständlich, wirr, stotternd, sich versprechend, versuchte er die Richterin im Glauben zu lassen, dass alle in Deutschland betriebenen Domains auch in Deutschland registriert sein müssten und das schon deswegen der Florida-Gruppe das Partisan.net gehöre.
Schubert widersprach Langers Märchenstunde und schilderte, wie Langer die Entführung und das Abschalten der Partisan.net-Domain bewerkstelligt hatte.
Dies griff die Richterin auf und befragte Langer erneut. Sichtlich nervös verplapperte sich dieser und bestätigte, dass er das Partisan.net abgeschaltet habe - allerdings im Auftrage der "Partisans for Pursuit of Happiness". Diese wollte er zuvor auftragsgemäß (?) zu den neuen Eigentümern des Partisan.net gemacht haben. Sodass sein Handeln damit ganz legal gewesen sei. Die Passwörter habe er dann an diese Gruppe weitergereicht und anschließend vergessen.
Dann folgte Teil zwei der Langerschen Märchenstunde: "Partisans for Pursuit of Happiness" seien eine Gruppe, die Langer durch einen TAZ-Redakteur kennengelernt haben wollte, welcher aber tot ist. Früher sei dieser Mitglied des SDS gewesen, wo man gemeinsam organisiert gewesen sei.
Die Richterin hatte bisher sehr viel Sympathie für den jugendlichen Mitfünfziger, doch nun wurde es ihr doch zu bunt. Sie unterbrach ihn und fragte Langer, ob er bereit sei, sich zu vergleichen. Damit hatte Langer nicht gerechnet.
Helfend sprang sein Anwalt bei und erklärte, dass sein Mandant schon seit Tagen bemüht sei, auf seine Florida-Gruppe Einfluß zu nehmen, dass Partisan.net wieder anzuschalten. Dies nutzte die Richterin um Langer zu fragen, ob er denn die Passwörter zur Verwaltung an Schubert als Domain-Eigentümer herausgeben würde. Worauf dieser antwortete, die Florida-Gruppe würde ihm die Passwörter nur geben, wenn es wieder die SDS-Website im Partisan.net gäbe. Dann werde er sie herausgeben.
Die Richterin fragte nun den Domaininhaber, ob er diesen Kompromiss akzeptieren könne. Schubert, dem es offensichtlich aus politischen Gründen um die Wiederinbesitznahme des Partisan.net ging, bejahte.
Nun begann die Richterin einen Vergleichstext zu formulieren, worüber die Parteien in der Frage der Kosten wieder aneinander gerieten, so dass die Richterin, die Verhandlung aussetzte, um ein anderes Gerichtsverfahren durchzuführen, das seit mehr als einer halben Stunde angesetzt war. Nach dieser Verhandlung sollte dann der Vergleich geschlossen werden.
Da ich weg mußte, es war mittlerweile nach neun, konnte ich nicht mehr mitkriegen, wie der Vergleich im Detail ausgefallen ist. Im Kern des Vergleichs geht es um ein "Zug-um-Zug-Geschäft". Günter Langer gibt dem Domaininhaber die Passwörter zur Domainverwaltung und er erhält im Gegenzug die Möglichkeit, seine SDS-Website wieder im Partisan.net zu betreiben.
Ob sich das Schlucken dieser Kröte (SDS-Website) gelohnt hat?
Und es ist noch gar nicht klar, dass Langer die Passwörter wirklich rausgibt. Sein wahres Gesicht zeigte er nämlich vor dem Gerichtssaal im Gang. Dort kriegte ich beim Gehen mit, wie er auf Schuberts Anwältin drohend losging, mit dem gestreckten Zeigefinger vor deren Gesicht rumfuchtelte und sie anschrie. Sein Anwalt mußte ihn festhalten und ihn in einen Nebengang wegbringen, um vermutlich Schlimmeres zu verhindern.
NACHTRAG
Beim tippen dieses Berichts habe ich mal die Anwaltskanzlei von Günter Langer gegoogelt:
1) Kanzlei Gerasch Fangerow Hocke und die WABAG
http://www.kaerner.de/kmi%2034_03.htm
2) WABAG Wirtschaftsanalyse und Beratung AG
http://www.ra-hahn-mcl.de/wabag_ag.htm
3) WABAG und Max Strauß
http://www.manager-magazin.de/koepfe/artikel/0,2828,295516,00.html
3) WABAG und DIE MORMONEN
http://www.mormonentum.de/gedanken/wabag.html
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Ergänzungen
???
indy Artikel zum Themenkomplex
Partisan.net implodiert!
http://www.linkeseite.de/trend/trd0304/t020304.html
--------
WECKER STELLEN!
http://de.indymedia.org/2004/04/80985.shtml
Kopftuch,Islam und "deutsche Leitkultur"
http://de.indymedia.org//2004/03/76503.shtml
Junge Welt unterstützt Becklash-Kampagne
http://de.indymedia.org//2004/03/76481.shtml
Partisan.net aus dem Netz geflogen
http://de.indymedia.org/2004/03/76045.shtml
»Stichwort Becklash«
http://de.indymedia.org//2004/02/73930.shtml
"FRAUENFEINDLICHE AUSLÄNDER RAUS"
http://de.indymedia.org/2004/01/72161.shtml
Stichwort: Becklash*
http://de.indymedia.org//2004/01/71079.shtml
kk-Antrag stellen
ich würd auch empfehlen nen kk-antrag zu stellen. Ween zwei personen sich um eine domain streiten, ist das eigendlich der normale weg. so ein knebelvergleich kann nur von ner Richterin kommen, die die Materie nicht verstanden hat...
kindergarten
@autonom und erwachsen und nicht wirklich was
Denkst du wenn es um den Namengehen würde, wären die Partisan.net-Inhaber vor Gericht gegangen?
Da sie, wie ich vermute, den Namen registriert und geschützt haben, würden sie einfach zu einem anderen Anbieter gehen und dort ihre Seite wieder aufbauen.