BERLIN: L14- Kurz vor der Räumung?
Liebig14 kassiert weitere Prozess-Schlappe +++ Urteilsbegründung auf alle anderen Teile des Hauses übertragbar +++ nächster Prozesstermin: 11. September
Der seit Jahren andauernde juristische Streit zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern des Friedrichshainer Hausprojekts Liebigstr. 14 mit der Eigentümerin des Hauses, der LILA GbR, bestehend aus Dr. Suitbert Beulker (Hermann-Scheffler-Str. 11A, Hohen Neuendorf) und Edwin Thöne, scheint einem unguten Ende zu zusteuern. Nachdem bereits Ende April eine Wohnung erstinstanzlich verloren ging, erging nun das Urteil über die Räumungsklage einer zweiten Wohnung im Haus. Danach ist die Wohnung bis Ende Oktober zu räumen.
Rein rechtlich besteht das Hausprojekt aus zehn verschiedenen Wohneinheiten, deren Verträge nun schon mehrfach von Beulker gekündigt wurden. Die Begründungen hierfür sind mannigfaltig. Sie reichen von Sprühereien im Treppenhaus und an benachbarten Häusern(!), über Beleidigungen, baulichen Veränderungen bis hin zur Behauptung, im Haus würden Autonome wohnen.
Inzwischen laufen für sämtliche Wohnungen Räumungsklagen; die ersten beiden wurden verloren. Gerade die Begründung des neuerlichen Urteils hat es in sich. So wird von dem Richter, Prof. Dr. Bach (Amtsgericht Lichtenberg), als wesentlichen Kündigungsgrund eine im Treppenhaus befindliche Zwischentür herangezogen.
[Diese dient dazu, die Privaträume der Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen. Richter Bach geht allerdings davon aus, dass es auch möglich sei, die Wohnungstüren beim Gang auf die Toilette oder in die Küche jeweils auf- und abzuschließen. Ob er das zu Hause auch so macht?]
Im Urteil wird explizit darauf verwiesen, dass derselbe Grund auch für die Räumungsklagen aller anderen Wohnungen angewendet werden kann, weil sich alle Bewohnerinnen und Bewohner in gleichem Maße schuldig machen würden.
Schon in zwei Wochen, am 11. September, steht das nächste Urteil an. Dann wird sich zeigen, ob andere Richter_innen (in diesem Fall: Richterin Jorcke-Kaßner) Bachs Argumentation folgen. Noch ist das Bach-Urteil nicht rechtskräftig, weshalb sie sich nicht darauf berufen kann.
Wer will, ist eingeladen, sich das Schauspiel anzuschauen und zu kommentieren. Das Urteil wird um 12:00 Uhr (Vorsicht, pünktlich!) in Saal 149 (E) des Lichtenberger Amtsgerichts (Roedeliusplatz 1). Wer nicht alleine hingehen möchte, derdie achte auf Ankündigungen.
Liebig14 forever! Wir bleiben alle!
Rein rechtlich besteht das Hausprojekt aus zehn verschiedenen Wohneinheiten, deren Verträge nun schon mehrfach von Beulker gekündigt wurden. Die Begründungen hierfür sind mannigfaltig. Sie reichen von Sprühereien im Treppenhaus und an benachbarten Häusern(!), über Beleidigungen, baulichen Veränderungen bis hin zur Behauptung, im Haus würden Autonome wohnen.
Inzwischen laufen für sämtliche Wohnungen Räumungsklagen; die ersten beiden wurden verloren. Gerade die Begründung des neuerlichen Urteils hat es in sich. So wird von dem Richter, Prof. Dr. Bach (Amtsgericht Lichtenberg), als wesentlichen Kündigungsgrund eine im Treppenhaus befindliche Zwischentür herangezogen.
[Diese dient dazu, die Privaträume der Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen. Richter Bach geht allerdings davon aus, dass es auch möglich sei, die Wohnungstüren beim Gang auf die Toilette oder in die Küche jeweils auf- und abzuschließen. Ob er das zu Hause auch so macht?]
Im Urteil wird explizit darauf verwiesen, dass derselbe Grund auch für die Räumungsklagen aller anderen Wohnungen angewendet werden kann, weil sich alle Bewohnerinnen und Bewohner in gleichem Maße schuldig machen würden.
Schon in zwei Wochen, am 11. September, steht das nächste Urteil an. Dann wird sich zeigen, ob andere Richter_innen (in diesem Fall: Richterin Jorcke-Kaßner) Bachs Argumentation folgen. Noch ist das Bach-Urteil nicht rechtskräftig, weshalb sie sich nicht darauf berufen kann.
Wer will, ist eingeladen, sich das Schauspiel anzuschauen und zu kommentieren. Das Urteil wird um 12:00 Uhr (Vorsicht, pünktlich!) in Saal 149 (E) des Lichtenberger Amtsgerichts (Roedeliusplatz 1). Wer nicht alleine hingehen möchte, derdie achte auf Ankündigungen.
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Ergänzungen
also...
@egal
Jede_r, der ein wenig Ahnung von Hausprojekten oder kollektivem Zusammenleben hat, kann sich vorstellen, dass dies völlig unzumutbar ist. Vielmehr würde das gemeinsame Wohnen erschwert, wenn nicht sogar verunmöglicht. Außerdem sei die Frage erlaubt, ob Richter Bach eine solche Regelung für sich selbst auch als zumutbar erachten würde.
english translation
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
gleicha besitza wie r94 — eena von nebenan
@eena von nebenan — Kapuzi
türen? — egal
Berlin — P. Lustig
Übertrieben — Affenbande
Zweite instanz — Karl
risikokapital — heisst das
risiko — kapital