Erneute Bewährungsstrafen für Nazischläger

Visitor 18.04.2008 10:19 Themen: Antifa
Das Rastatter Amtsgericht urteilte erneut milde gegen zwei vorbestrafte Neonazis.

Am 17.April 2008 fand sich das Rastatter Jugendschöffengericht zusammen, um in dem Strafverfahren gegen zwei vorbestrafte Neonazischläger wegen gefährlicher Körperverletzung zu entscheiden.
Das Rastatter Amtsgericht urteilte erneut milde gegen zwei vorbestrafte Neonazis.

Am 17.April 2008 fand sich das Rastatter Jugendschöffengericht zusammen, um in dem Strafverfahren gegen zwei vorbestrafte Neonazischläger wegen gefährlicher Körperverletzung zu entscheiden.

Verhandelt wurde eine Reihe von gewalttätigen Straftaten. Der einschlägig vorbestrafte Neonazi Ronny B. ging mit einer einjährigen Bewehrungsstrafe, verhängt vom Amtsgericht Bühl (2006) in die Verhandlung. Damals verübte Er mit dem Mitangeklagten L. und mit weiteren Kameraden an „Führers“-Geburtstag (20.04.) eine Reihe von Straftaten mit eindeutigem rechtsextremem Hintergrund,
(Hintergrund:  http://ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=tfr2006421-1287D)
welcher von der damaligen Staatsanwaltschaft allerdings nicht geahndet wurde. Es wurde als blöder Jungendstreich verharmlost. Interessant scheint bei dieser Geschichte vor allem, dass der Verteidiger Herr Harsch war, welcher gerne rechtsextreme Mandanten vertritt.
(Hintergrund  http://de.indymedia.org/2008/02/207086.shtml)

Beide Neonazis zeigten sich bei der hiesigen Verhandlung aufgrund ihrer brisanten Situation geständig. Sie waren bemüht mit Anzug und Lackschuhe einen guten Eindruck im Gerichtssaal zu hinterlassen. Diese Masche, die ihnen die nicht gerade klugen Anwälte geraten haben, befolgten sie allerdings bei Unterbrechungen der Verhandlung nicht. Bei Begegnungen auf dem Gerichtsflur standen sie mehrmals wegversperrend und hämisch grinsend im Weg. Außerdem beteuerten sie vor Gericht, mit der rechten Szene seit zwei Jahren nichts mehr zu tun haben. Blöd nur, dass beide bei dem Neonaziaufmarsch in Horb festgenommen wurden.

Anklagepunkte gegen den Neonazi Ronny B, Wohnhaft in Sinzheim.

1.Gefährliche Körperverletzung: Fußtritte gegen einen am Boden sitzenden Punk
2.Gefährliche Körperverletzung mit Sachschaden: Er bedrohte ein Geschwisterpaar auf einem Parkplatz. Daraufhin flüchtete der junge Mann in seinen Wagen. Woraufhin Ronny B. die Scheibe der Fahrertür eintrat und den Geschädigten mit Glassplitter verletzte. Danach nahm sich der Neonazi noch die Schwester vor, welche sich noch außerhalb befand. Er schlug die junge Frau mit der Faust ins Gesicht woraufhin sie umflog und mehrmals kurzzeitig Bewusstlos wurde.
3.Gefährliche Körperverletzung mit Hinterlist: Nach einem Diskothekbesuch, schlich er einem jungen Mann, der angeblich vor Monaten ihn schief angeschaut hatte, auf dem nach Hause Weg hinterher. Er schlug ihm hinterlistig mit der Faust auf den Hinterkopf woraufhin das Opfer zu Boden ging. Der Neonazi Ronny B. malträtierte den am Boden liegenden Jungen noch mit Füßen, woraufhin er eine Zahnprothese verlor.
4.Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung: Auf einem Dorffest griff der Neonazi Ronny B. einen alternativ Aussehenden jungen Mann an. Dabei stachelte er weitere Neonazikameraden auf, sich an dem Gewaltakt zu beteiligen. Welcher sich letztendlich so darstellte, dass 6 Neonazis auf einen, am Boden liegenden jungen Mann, eintraten und einschlugen.






Anklagepunkte gegen den Neonazi L., Wohnhaft in Lichtenau

1.Gefährliche Körperverletzung: Der Neonazi L. trat auf einen am Boden sitzenden Punk ein. Als Grund gab er an, dass ein anderer Punk(der nichts mit der Sache zu tun hatte) sein Freundin, zwei Tage zuvor angemacht habe und er aufgrund dessen den am Boden sitzenden Punk dafür verantwortlich machen wollte.

Leider konnte sich das Gericht, Angesichts dieser Last, nicht dazu bewegen eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung auszurufen. Stattdessen wurde versucht, die Zeugenaussagen als überspitzt darzustellen. Bei Anklagepunkt 2. von Ronny B. wurde der jungen Frau der Vorwurf gemacht, dass sie doch auch ins Auto hätte einsteigen können und nicht auf dem Parkplatz ohne Schutz herumstehen musste. Bei Anklagepunkt 3. wurde die Hinterlist aufgehoben, da das Opfer sich auf den Schlag von hinten einstellen konnte, indem er auf die Schritte des nahenden Neonazis achten konnte. Bei Anklagepunkt 4. wurde seitens der Staatsanwältin behauptet, dass das Opfer eine Schar von Antifaschisten hinter sich gehabt hätte und es zu einer „normalen“ Auseinandersetzung zwischen links und rechts gehandelt hätte. Obwohl der Zeuge mehrmals ausgesagt hatte, dass er sich während der Tat nur in Begleitung seiner Freundin befand. Beim zweiten Angeklagten L., wurde es so ausgelegt, dass der Punk einfach zur falschen Zeit am falschen Ort auf dem Boden saß.

Das Urteil: Über die beiden Neonazischläger wurde eine Freiheitsstrafe nach Jugendgesetz von jeweils zwei Jahren auf Bewährung verhängt. Als besonders hart, verstand sich das Gericht bei weiteren Geldstrafen von 500€ an gemeinnützige Einrichtungen. Weiter noch verteidigte das Gericht seine Entscheidung, indem sie „enge“ Bewährungsauflagen verhängten. (AAT, Suchtberatung, gemeinnützige Arbeit).
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Ergänzungen

Kritische Nachfrage - bitte zensieren

Annanym 18.04.2008 - 11:29
"sein Freundin, zwei Tage zuvor angemacht habe" -> Andrer Worte für Körperliche Gewalt gegen eine Frau?

Scheiß Strafen!

jb 18.04.2008 - 12:48
Wieder mal ein Werbetext für eine autoritäre Gesellschaft. Autoritäre Sozialsysteme sind der Nährboden für Faschismus. Wer härtere Strafen fordert, fördert auch Faschismus und bedient das Autoritäre in der Gesellschaft. Das mag der Selbstbefriedigung vieler autoritärer Linken dienen, mit Emanzipation hat Strafen nichts zu tun - mal abgesehen, dass Knäste Rekrutierungsorte für Nazis sind, d.h. wer härtere Strafen für Nazis fordert, will mehr Nazis. Herrschaft und Faschismus zerschlagen statt bestrafen! Autoritäre Linke auf den Müllhaufen (der wird allerdings dann ziemlich groß).

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Verstecke die folgenden 5 Kommentare

sad

asd 18.04.2008 - 10:37
gibt es bilder und die genauen adresen?

wer

wie 18.04.2008 - 13:57
die kommentare auf indy werden immer schlimmer...

Nazis sind nicht einfach "Rechte"...

...und haben keine Existenzberechtigung! 18.04.2008 - 15:36
Nazitum bedeutet Krieg, Zerstörung und Elend. Das ist die naturwissenschaftliche und empirisch bewiesene Lehre aus dem Zweiten Weltkrieg. Wer daran rütteln will, arbeitet auf eine zweite Bombardierung Deutschlands hin. Denn eines hat sich nicht geändert: Die Völker der Erde wollen nicht Deutschlands Sklavenvölker sein.

Wer den _Anderen das Lebensrecht abspricht, hat selbst auch keins.

moment mal....

Sir Arthur Harris 18.04.2008 - 17:10
>Wer daran rütteln will, arbeitet auf eine zweite Bombardierung Deutschlands hin

Well.

Mir tun die NPDler auch leid

kein vergessen 18.04.2008 - 19:53
weil es nur eine Frage der Zeit ist, bis jemand die Geduld verliert und mit seiner Kalaschnikow in die Reihen der aus dem Führerbunker unter Berlin entwichenen Gnome feuert! Hätten wir vor 30 Jahren schon gewusst, worauf es in Deutschland nun wieder hinausläuft, dann hätten wir dem deuschen Staat und seiner Gesellschaft möglicherweise noch weniger Vertrauen entgegengebracht. Wir hätten nicht soviel ARD geguckt und auch nicht daran geglaubt, dass die eszessiven rechtlichen und politischen Einschränkungen in Deutschland auch nur ansatzweise der Verhinderung einer Rückkehr der Nazis dienen.