Erneute Bewährungsstrafen für Nazischläger

Visitor 18.04.2008 10:19 Themen: Antifa
Das Rastatter Amtsgericht urteilte erneut milde gegen zwei vorbestrafte Neonazis.

Am 17.April 2008 fand sich das Rastatter Jugendschöffengericht zusammen, um in dem Strafverfahren gegen zwei vorbestrafte Neonazischläger wegen gefährlicher Körperverletzung zu entscheiden.
Das Rastatter Amtsgericht urteilte erneut milde gegen zwei vorbestrafte Neonazis.

Am 17.April 2008 fand sich das Rastatter Jugendschöffengericht zusammen, um in dem Strafverfahren gegen zwei vorbestrafte Neonazischläger wegen gefährlicher Körperverletzung zu entscheiden.

Verhandelt wurde eine Reihe von gewalttätigen Straftaten. Der einschlägig vorbestrafte Neonazi Ronny B. ging mit einer einjährigen Bewehrungsstrafe, verhängt vom Amtsgericht Bühl (2006) in die Verhandlung. Damals verübte Er mit dem Mitangeklagten L. und mit weiteren Kameraden an „Führers“-Geburtstag (20.04.) eine Reihe von Straftaten mit eindeutigem rechtsextremem Hintergrund,
(Hintergrund:  http://ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=tfr2006421-1287D)
welcher von der damaligen Staatsanwaltschaft allerdings nicht geahndet wurde. Es wurde als blöder Jungendstreich verharmlost. Interessant scheint bei dieser Geschichte vor allem, dass der Verteidiger Herr Harsch war, welcher gerne rechtsextreme Mandanten vertritt.
(Hintergrund  http://de.indymedia.org/2008/02/207086.shtml)

Beide Neonazis zeigten sich bei der hiesigen Verhandlung aufgrund ihrer brisanten Situation geständig. Sie waren bemüht mit Anzug und Lackschuhe einen guten Eindruck im Gerichtssaal zu hinterlassen. Diese Masche, die ihnen die nicht gerade klugen Anwälte geraten haben, befolgten sie allerdings bei Unterbrechungen der Verhandlung nicht. Bei Begegnungen auf dem Gerichtsflur standen sie mehrmals wegversperrend und hämisch grinsend im Weg. Außerdem beteuerten sie vor Gericht, mit der rechten Szene seit zwei Jahren nichts mehr zu tun haben. Blöd nur, dass beide bei dem Neonaziaufmarsch in Horb festgenommen wurden.

Anklagepunkte gegen den Neonazi Ronny B, Wohnhaft in Sinzheim.

1.Gefährliche Körperverletzung: Fußtritte gegen einen am Boden sitzenden Punk
2.Gefährliche Körperverletzung mit Sachschaden: Er bedrohte ein Geschwisterpaar auf einem Parkplatz. Daraufhin flüchtete der junge Mann in seinen Wagen. Woraufhin Ronny B. die Scheibe der Fahrertür eintrat und den Geschädigten mit Glassplitter verletzte. Danach nahm sich der Neonazi noch die Schwester vor, welche sich noch außerhalb befand. Er schlug die junge Frau mit der Faust ins Gesicht woraufhin sie umflog und mehrmals kurzzeitig Bewusstlos wurde.
3.Gefährliche Körperverletzung mit Hinterlist: Nach einem Diskothekbesuch, schlich er einem jungen Mann, der angeblich vor Monaten ihn schief angeschaut hatte, auf dem nach Hause Weg hinterher. Er schlug ihm hinterlistig mit der Faust auf den Hinterkopf woraufhin das Opfer zu Boden ging. Der Neonazi Ronny B. malträtierte den am Boden liegenden Jungen noch mit Füßen, woraufhin er eine Zahnprothese verlor.
4.Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung: Auf einem Dorffest griff der Neonazi Ronny B. einen alternativ Aussehenden jungen Mann an. Dabei stachelte er weitere Neonazikameraden auf, sich an dem Gewaltakt zu beteiligen. Welcher sich letztendlich so darstellte, dass 6 Neonazis auf einen, am Boden liegenden jungen Mann, eintraten und einschlugen.






Anklagepunkte gegen den Neonazi L., Wohnhaft in Lichtenau

1.Gefährliche Körperverletzung: Der Neonazi L. trat auf einen am Boden sitzenden Punk ein. Als Grund gab er an, dass ein anderer Punk(der nichts mit der Sache zu tun hatte) sein Freundin, zwei Tage zuvor angemacht habe und er aufgrund dessen den am Boden sitzenden Punk dafür verantwortlich machen wollte.

Leider konnte sich das Gericht, Angesichts dieser Last, nicht dazu bewegen eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung auszurufen. Stattdessen wurde versucht, die Zeugenaussagen als überspitzt darzustellen. Bei Anklagepunkt 2. von Ronny B. wurde der jungen Frau der Vorwurf gemacht, dass sie doch auch ins Auto hätte einsteigen können und nicht auf dem Parkplatz ohne Schutz herumstehen musste. Bei Anklagepunkt 3. wurde die Hinterlist aufgehoben, da das Opfer sich auf den Schlag von hinten einstellen konnte, indem er auf die Schritte des nahenden Neonazis achten konnte. Bei Anklagepunkt 4. wurde seitens der Staatsanwältin behauptet, dass das Opfer eine Schar von Antifaschisten hinter sich gehabt hätte und es zu einer „normalen“ Auseinandersetzung zwischen links und rechts gehandelt hätte. Obwohl der Zeuge mehrmals ausgesagt hatte, dass er sich während der Tat nur in Begleitung seiner Freundin befand. Beim zweiten Angeklagten L., wurde es so ausgelegt, dass der Punk einfach zur falschen Zeit am falschen Ort auf dem Boden saß.

Das Urteil: Über die beiden Neonazischläger wurde eine Freiheitsstrafe nach Jugendgesetz von jeweils zwei Jahren auf Bewährung verhängt. Als besonders hart, verstand sich das Gericht bei weiteren Geldstrafen von 500€ an gemeinnützige Einrichtungen. Weiter noch verteidigte das Gericht seine Entscheidung, indem sie „enge“ Bewährungsauflagen verhängten. (AAT, Suchtberatung, gemeinnützige Arbeit).
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Ergänzungen

Kritische Nachfrage - bitte zensieren

Annanym 18.04.2008 - 11:29
"sein Freundin, zwei Tage zuvor angemacht habe" -> Andrer Worte für Körperliche Gewalt gegen eine Frau?

Scheiß Strafen!

jb 18.04.2008 - 12:48
Wieder mal ein Werbetext für eine autoritäre Gesellschaft. Autoritäre Sozialsysteme sind der Nährboden für Faschismus. Wer härtere Strafen fordert, fördert auch Faschismus und bedient das Autoritäre in der Gesellschaft. Das mag der Selbstbefriedigung vieler autoritärer Linken dienen, mit Emanzipation hat Strafen nichts zu tun - mal abgesehen, dass Knäste Rekrutierungsorte für Nazis sind, d.h. wer härtere Strafen für Nazis fordert, will mehr Nazis. Herrschaft und Faschismus zerschlagen statt bestrafen! Autoritäre Linke auf den Müllhaufen (der wird allerdings dann ziemlich groß).

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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sad — asd

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Nazis sind nicht einfach "Rechte"... — ...und haben keine Existenzberechtigung!

moment mal.... — Sir Arthur Harris

Mir tun die NPDler auch leid — kein vergessen