Drücken annaundarthur auch mal ein Auge zu?

annaundarthur 10.09.2013 13:33 Themen: Repression
„Arthur und Anna halten ’s Maul“, lautet das Motto einer der langlebigen Kampagnen der außerparlamentarischen Linken. Damit soll dazu als Beschuldigte oder Zeugen von politischen Verfahren keine Aussagen zu machen und die Kooperation mit Justiz und Polizei zu verweigern. Doch wie weit geht diese Kooperationsverweigerung? Betrifft sie auch Einlassungen vor Gericht, die die eigene juristische Situation verbessern? Bei einer Solidaritätsveranstaltung Ende August in Berlin wurde deutlich, dass diese Frage auch in der radikalen Linken unterschiedlich beantwortet wird.
Eingeladen hatte eine Soligruppe Berlin, die über aktuelle staatliche Repression gegen linke Strukturen informieren wollte. Am 22. Mai hatten mehr als 300 Polizisten umfangreiche Hausdurchsuchungen in drei Bundesländern vorgenommen. 21 Wohnungen und Arbeitsräume von Aktivisten der außerparlamentarischen Linken wurden durchsucht, darunter das Büro der sozialistischen Jugendorganisation „Die Falken“ in Stuttgart und ein soziales Zentrum in Magdeburg. Die Bundesanwaltschaft wirft den Aktivistinnen vor, die Revolutionären Aktionszellen (RAZ) unterstützt und an der Erstellung klandestinen Zeitschrift radikal beteiligt gewesen zu sein. Nach der Lesart der Justiz ist die RAZ die Nachfolgeorganisation der militanten gruppe (mg) zu sein, über die die Ermittlungsbehörden trotz jahrelanger Observationen verschiedener linker Zusammenhänge wenige Erkenntnisse hatten. Erst als die Polizei 2007 drei Personen in unmittelbarer Nähe einer antimilitaristischen Aktion festgenommen hatte, meinte sie der Gruppe auf die Spur gekommen zu sein. Sie wurden zu Freiheitsstrafen verurteilt. Einer von ihnen, Olli R., konnte bis zum 22. Mai tagsüber als Freigänger seinen Beruf nachgehen und musste nur die Nächte im Gefängnis verbringen. Nach der Razzia vom 22. Mai, die sich auch gegen R. richtete, muss R, seine Haft in der JVA Tegel absitzen. In einen Beitrag für die Veranstaltung wollte er einige Überlegungen für die Solidaritätsarbeit mit den Gefangenen bei. Dabei sprach er sich für eine Interessengewerkschaft der „politisch aufgeschlossenen und politisch interessierten Inhaftierten“ aus. „Die Sonderstellung als politischer Gefangener hilft nur bedingt, um hinter Knastmauern zu agieren“, heißt es in dem Beitrag. Doch verlesen wurde er auf der Veranstaltung nicht. Die Person, die von Olli R. beauftragt wurden, den Text vorzutragen, wurde von den Veranstaltern das Rederecht mit der Begründung abgesprochen, dass er in einem Prozess vor einigen Jahren Einlassungen gemacht habe.


Kein fehlerloses Verhalten vorausgesetzt

Der langjährige Aktivist der außerparlamentarischen Linken in Frankfurt/Main Wolf Wetzel gehörte in den 80er Jahren zu den Initiatoren der Anna-und-Arthur-Kampagne, die einen unerwarteten Erfolg hatte. Fast alle bei der Polizei gemachten Aussagen, seien im Prozess zurückgenommen worden. Sie waren mit dem Vorwurf des Mordes an zwei Polizisten und langjährigen Haftstrafen konfrontiert und hatten in diese Situation Aussagen gemacht. Wetzel erklärt sic den Erfolg der Aussageverweigerung mit dem Vorgehen der Aktivisten:
„ Die Kampagne verhielt sich nicht nach dem Lehrbuch, sie verlangte kein fehlerloses, lupenreines politisches Verhalten“. betont Wetzel als Podiumsteilnehmer. Hier wäre also Stoff für eine lebhafte und sicher fruchtbare Debatte gewesen. Schließlich könnte Wetzels Statement auch als Kritik an dem Umgang der Veranstalter_innen mit dem Genossen, der Einlassungen gemacht hat, verstanden werden. Doch diese Diskussion fand kaum statt. Es wurde nicht einmal an Wetzel die Frage gerichtet, ob seine Definition im Widerspruch zur Praxis der Veranstalter_innen an diesem Abend stand oder nicht
Es stellt sich schon die Frage, warum selbst offen sichtbare kontroverse Themen, die Diskussionsbereitschaft im Publikum nicht fördert. Schließlich haben die Veranstalter_innen vom Podium aus versucht, die Debatte anzuregen. Oder ist der Mangel Diskussionsbereitschaft ein Ausdruck der Angst linker Aktivist_innen sich überhaupt noch in der Öffentlichkeit zu solchen Fragen, wie dem Umgang mit Aussagen und Einlassungen zu äußern?

Welches Interesse hatte die Körber-Stiftung an einer solchen Veranstaltung?

Natürlich dürfte die Diskussionsbereitschaft auch nicht gefördert worden sein, durch Jungwissenschaftlicher_innen, die die Veranstaltung wohl zu Forschungszwecken besuchten. Sie hatten sich gut dem Publikum äußerlich gut angepasst, nur hatten sie vergessen ihre Umhängetaschen mit der Aufschrift Körber-Stiftung umzudrehen. Dabei handelt es sich eine Denkfabrik zur Förderung bürgerlicher Demokratie. Ca. 6 Personen aus dem Umfeld der Körber-Stiftungs-Stipendiat_innen waren auf der Veranstaltung anwesend. Dass zeigt, dass sich viele Kreise Gedanken machen über das Verhalten von linken Aktivist_innen vor Gericht. Es ist ja auch in der Vergangenheit schon bekannt geworden, dass gerade dieses Verhalten von wissenschaftlichen Instituten beforscht wird, was die Rote Hilfe ja mehrmals öffentlich gemacht hat. Dass dieses Beforschen in linken Kreisen nicht besonders beliebt ist, schien den Körber-Stipendiat_innen auf der Berliner Veranstaltung klar gewesen zu sein. Einer der Taschenträger reagierte sehr aggressiv, als er darauf angesprochen und gefragt wurde, ob er zu Forschungszwecken auf der Veranstaltung war.
Dass sollte aber kein Grund sein, über Grenzen und Unklarheiten beim Verhalten vor Gericht nicht immer wieder öffentliche Debatte zu führen. Es wäre fatal, wenn das nicht mehr möglich wäre. Dann würde der Umgang vor Gericht noch mehr individualisiert und es letztlich davon abhängen, ob Genoss_innen ein einigermaßen funktionierendes Umfeld haben, um die Stärke zu besitzen, Aussagen zu verweigern oder gemachte Aussagen zurückzunehmen.
Zur Förderung dieser Diskussion hier ein aktulles Interview mit Michael Dandl vom Bundesvorstand der Roten Hilfe:





Interview zum Thema Aussageverweigerung mit Michael Dandl vom
Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.

1.) Ihr tragt die Kampagne "Arthur und Anna halten das Maul" zur
Aussageverweigerung bei politischen Verfahren mit. Macht Ihr dabei einen
Unterschied zwischen Aussagen und Einlassungen im Prozess?

Zunächst: Die hier in den Fokus des Diskurses gerückte Kampagne "Anna und
Arthur halten das Maul" ist ursprünglich eine Kampagne aus
autonomen/linksradikalen Szenen und Strukturen, die hauptsächlich in den
1980er und teilweise auch noch in den 1990er Jahren öffentlichkeitswirksam
betrieben wurde. Die solidarische Antirepressionsorganisation Rote Hilfe
e.V. (RH) hat versucht, die Kampagne da, wo es sich anbot beziehungsweise
da, wo es sinnvoll erschien, weiterzuentwickeln oder auch zu vertiefen.
Wichtig war uns vor allem, verschüttete Standards in der
Auseinandersetzung mit Aussageverweigerung an jüngere Genoss*innen
weiterzuvermitteln und auf diesem Feld der politischen Debatte so etwas
wie ein Geschichtsbewusstsein beziehungsweise eine neue Aufmerksamkeit für
die Relevanz dieses Aspekts zu erzeugen. Wir haben dann nach breiten
Diskussionen innerhalb von RH-Strukturen im September 2007 die Broschüre
"Bitte sagen Sie jetzt nichts! Aussageverweigerung und Verhörmethoden"
herausgegeben. Sie bildete den Abschluss der damals schon seit gewisser
Zeit laufenden Kampagne "Bitte sagen Sie jetzt nichts!". In dieser
Broschüre sind auch gewisse Termini definiert, um die daran anknüpfende
Diskussion zu vereinfachen. Die Begriffe "Aussage" und "Einlassung"
unterscheiden sich in ihrer Reichweite nicht wirklich. Generell lässt sich
sagen, dass jedes sprachliche oder schriftliche Vorbringen von Einwänden
und Mitteilungen etc. im Verfahren eine Einlassung ist. Umgangssprachlich
wird dann eine "Aussage" daraus. So gesehen machen wir keinen Unterschied
zwischen "Aussagen" und "Einlassungen".

2.) Sind Einlassungen gerechtfertigt, wenn in einem Prozess eine mit hohen
Haftstrafen belegte Beschuldigung erhoben wird, die nur durch eine
Einlassung verhindert werden kann?

Zuvorderst müssen wir uns darüber im Klaren sein, dass wohl jede*r
Beschuldigte beziehungsweise Angeklagte im Verfahren das tut, was als
richtig oder gerechtfertigt anerkannt werden kann. Wir als Rote Hilfe
haben uns gewisse Eckpunkte erarbeitet, die sich in den
Auseinandersetzungen zwischen Aktivist*innen der Linken und dem
Repressionsapparat in diesem Lande als hilfreich und teilweise auch als
unabdingbar erwiesen haben. Entlang dieser Eckpunkte unterstützen wir
Genoss*innen in ihrer Auseinandersetzung mit Polizei und Justiz. Im
Übrigen ist diese Frage in ihrer Schwammigkeit zu indifferent gestellt!
Ein Geständnis - in der Frage zur "Einlassung" umdefiniert - kann wohl
dann als "gerechtfertigt" angesehen werden, wenn die Schuld im Sinne des
bürgerlichen Strafgesetzbuches eindeutig bewiesen und durch ein Geständnis
eine verminderte Haftstrafe erreicht werden kann. Aber wer will das
entscheiden? Und wer hat zu beurteilen, welche politischen Aktionsformen
mit welch hohen Haftstrafen zu sanktionieren seien? Allerdings ist das
Eingestehen der Richtigkeit des jeweiligen staatsanwaltlichen Vorwurfs -
also ein "Geständnis", ein klares Benennen der persönlichen
Urheber*innenschaft eines legitimen politischen Akts - noch kein
zwingender Anlass für die RH, Unterstützung zu verweigern, wenn dadurch
keine anderen Genoss*innen belastet oder die repressiv ausbeutbaren
Verknüpfungen zu entsolidarisierenden Räuebekundungen betrieben werden.
Sämtliche hierzu getroffenen Beschlüsse der Bundesdelegiertenversammlung
der Roten Hilfe e.V. enthalten "kann"- beziehungsweise "soll"-Regelungen.
Aus gutem Grunde entscheidet der Bundesvorstand über jeden einzelnen
Unterstützungsfall nach Gesamtwürdigung aller Umstände. Und nicht zuletzt
heißt die RH-Kampagne ja auch "Keine Aussagen bei Polizei und
Staatsanwaltschaft!". Von "Keine Aussagen, keinerlei Einlassungen vor
Gericht!" ist nirgends die Rede. Auch hier aus gutem Grunde: Die
Unterschiede und die Verschiedenheit der Umstände lassen an genau diesem
Punkt keine kampagnentauglichen Verallgemeinerungen mehr zu - im Gegensatz
zum Verhalten bei polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Vorladungen.

3.) Ist die Frage, ob Aussagen oder Einlassungen im Prozess gemacht
wurden, ein Kritierum für die finanzielle Unterstützung von durch
Repression Betroffenen?

Ja - ein Kriterium unter vielen! Wobei letztendlich wichtig ist, was denn
in der von dem/der Verteidiger*in oder der/dem Beschuldigten verlesenen
Einlassung vor Gericht mitgeteilt wurde. Dabei sollte nicht vergessen
werden, dass auch ein dezidiert ausformuliertes politisches Statement, mit
dem auf bestimmte Hintergründe beziehungsweise Umstände oder auch auf
weitere Zusammenhänge hingewiesen wird, letztlich prozesstechnisch eine
"Einlassung" ist. Um etwas weiter auf die Frage einzugehen: Wer natürlich
einer polizeilichen Vorladung Folge leistet - was für politische
Aktivist*innen im Sinne der RH regelmäßig einer politischen Dummheit
gleichkommt - und sich dort zum Beispiel seitenlang über Beobachtungen auf
einer Demonstration auslässt, das Ganze dann noch vor Gericht wiederholt
und sich so im schlimmsten Falle zum Instrument der staatlichen Repression
gegen Genoss*innen machen lässt, muss sich darauf hinweisen lassen, dass
ein solches Verhalten von uns missbilligt und sehr wahrscheinlich auch
nicht unterstützt wird.

4.) Gab es über den Umgang mit Menschen, die Aussagen beziehungsweise
Einlassungen gemacht haben Diskussionen bei der RH?

Die Diskussionen um den Umgang mit Aussageverweigerung sind immer
Gegenstand der Diskussion - und zwar innerhalb und ausserhalb der RH. Wir
als RH haben uns zwar Kriterien erarbeitet, aber wir wissen auch, dass
eine politische Diskussion, die an einem bestimmten Punkt stehen bleibt,
früher oder später zum Problem wird. Deswegen hat die RH ein Interesse
daran, den Diskurs um Verhalten in Auseinandersetzungen mit den
Repressionsbehörden dort, wo sie zu versanden drohen, wieder anzustoßen,
Teil der Debatten zu sein, um für sich selbst aktuelle Schlüsse ziehen zu
können - oder zum Beispiel auch mit dem Insistieren auf unsere Sichtweisen
den einen oder anderen Schwerpunkt zu setzen. Dabei stets lernfähig zu
bleiben, ist ein Qualitätsmerkmal politischer Solidaritätsorganisationen.


Erklärung des Solidaritätskomitees zu Olli R. zum Kippen des Beitrags:

 http://solikom-olli.site36.net/2013/08/soligruppe-berlin-kippt-veranstaltungsbeitrag-zu-olli/#more-266


Beitrag von Wolf Wetzel auf der erwähnten Veranstaltung:
 http://solikom-olli.site36.net/2013/08/wie-soll-und-kann-eine-politische-solidaritaetsarbeit-aussehen-wolf-wetzel/#more-275

Creative Commons-Lizenzvertrag Dieser Inhalt ist unter einer
Creative Commons-Lizenz lizenziert.
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen

auch zu

beachten 10.09.2013 - 14:39
die andere stellungnahme

Arthur und Anna halten ’s Maul

Arthur 10.09.2013 - 16:04
Arthur und Anna halten ’s Maul ist immer noch aktuell,eigentlich mehr denn je.

darüber zu diskutieren finde ich absolut daneben.

es gibt den ea und die rote hilfe die können in einzelfragen sicherlich besser helfen als dieser artikel hier oder ander öffentliche diskusionen an deren ende die aufweicheng linker prinzipien steht.

artikel im neuen deutschland zum thema

egal 10.09.2013 - 22:39
Maul halten oder Auge zudrücken?
Über die Anna-und-Arthur-Kampagne zur Zeugnisverweigerung von Linken
Auf einer Veranstaltung zur aktuellen staatlichen Repression gegen Linke durfte ein Grußwort nicht verlesen werden, weil die vortragende Person vor Gericht Aussagen gemacht hatte. Das sollen Linke aber nicht.

Weiterlesen hier:
 http://www.neues-deutschland.de/artikel/832848.maul-halten-oder-auge-zudruecken.html

jweils politisch bestimmen !

odlschool 10.09.2013 - 23:48
Die Frage, ob etwas zu den Tatvorwürfen im Pr0zeß gesagt wird, sollte gemeinsam mit GenossInnen politisch bestimmt werden, und nicht der Logik eines von "deals" mit dem Apparat folgen. Dieses Grundverhältnis finde ich am Wichtigsten. Für Solidarität-- gegen Lumannsches "Gefangenendilemma"... falls sich wer mit neo- liberalistischer Psychologie auskennt.

GenossInnen, die angeklagt waren, RAF- Mitglieder zu sein, haben in den 80ern immer gesagt, ob sie sich als Gefangene aus der RAF oder vielmehr aus dem Widerstand begriffen. Das wurde von draußen auch so mitgetragen, um dem Gesamt-RAF- Konstrukt der BAW (Frontprozeß= RAF= sehr hohe Haftstrafen auch für SympahtisantInnen) etwas entgegensetzen zu können.

Das war politisch richtig... und es war dennoch juristisch jeweils eine Einlassung, der das Gericht folgen konnte, oder auch nicht.

zur Auseinandersetzung in der Roten Hilfe

nana 10.09.2013 - 23:59

Solidarität ist unsere Waffe!



Hintergründe zum Streit in der Roten Hilfe über Aussageverweigerung



Weiterlesen:

 http://www.libertad.de/blogs/7/595

Keine Aussage bei der Polizei

Demokonsumist 11.09.2013 - 07:53
Also in den einschlägigen Broschüren der RH lese ich eigentlich immer sinngemäß: "Keine Aussage bei Polizei und Staatsanwaltschaft -- Wenn Ihr meint, etwas aussagen zu müssen, könnt Ihr das immer noch vor Gericht tun (und es Euch besser überlegen als in einer stressigen Verhörsituation z. B. direkt nach einer Verhaftung)." Während der erwähnte Genosse es ja offensichtlich andersherum gemacht hat.

25 Jahre Anna und Arthur

egal 11.09.2013 - 15:50
Hier gibts ne neu aufgelegte Fassung zum 25 Jubiläum

 http://aussageverweigerung.blogsport.de/textreihe/

was will dieser Artikel?

Teilnehmerin 12.09.2013 - 22:00
Ich bin den Veranstalter*innen dafür dankbar, keine Rede von jemandem vorgelesen zu bekommen, der selbst einmal mit den Bullen über linke Politik im speziellen gequatscht hat, um sich selbst später Straferleichterung zu verschaffen. Denn genau darum ging es. Hätte diese Person geredet, wäre ich gegangen und vermutlich wäre ich nicht die einzige gewesen.

Die Veranstalter*innen hätten Olli Rs Beitrag gerne verlesen, aber das war ihnen nach eigener Aussage untersagt worden. Es ging nicht um Beitrag des Gefangenen, sondern um die Person, die das vortragen wollte. Es hätte genug Menschen gegeben, die das Grußwort des Gefangenen vorlesen hätten können. Ich hätte das freiwillig und spontan gemacht, andere sicher auch. Aber es sollte anscheinend diese umstrittene Person durchgeboxt werden. So erklärt sich mir das Verbot für die Veranstalter*innen. Warum ausgerechnet dieser Vorleser so wichtig zu sein scheint, müssten eigentlich die beantworten, die diese Geschichte bis hier aufgebaut haben.

Es gab den Beitrag von Olli R. glücklicherweise schriftlich zum mitnehmen. Es hätten vermutlich mehr Exemplare sein können, da der Raum war sehr gut gefüllt war.

Nach der ganzen Geschichte jetzt zu unterstellen, die Veranstalter*innen hätten einen Gefangenen nicht zu Wort lassen kommen wollen, wie es dieser und der Artikel im nd suggerieren, ist eine Frechheit. Die angebliche "Debatte" oder den "Streit" um Aussageverweigerung ziehen hier einige hoch, die offensichtlich nichts zum Thema an sich zu sagen haben. Ihre Motive sind mir dabei unklar, besonders nach diesem Artikel.

Kein Streit in der Roten Hilfe

soli 12.09.2013 - 23:04
Es gibt absolut keinen Streit in der Roten Hilfe zu diesem Thema. Es gibt in jeder Ortsgruppe immer wieder eine lebendige Diskussion über Prozesse und Solidaritätsarbeit, auch über Einlassungen, die niemandem schaden und Solidarität fördern.

Der "Deal" mit Strafverfolgungsbehörden wird hierbei jedoch abgelehnt, dient er doch nur der Vereinzelung und (in der Regel) gegenseitigen Schuldzuweisung.

Nur Solidarität hilft siegen: Schafft Rote Hilfe!