[MV] Razzia bei Tino Müller

jk 24.04.2013 14:57 Themen: Antifa Blogwire
++ Landtag hebt Immunität Tino Müllers (NPD) auf +++ Durchsuchungen wegen des Verdachts des Verstoß gegen das Pressegesetz ++ Müller droht bis zu einem Jahr Haft +
Der Schweriner Landtag hob heute die Immunität des NPD-Kaders Tino Müller auf. Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hatte eine entsprechende Bitte an das Landesparlament gestellt. Müller, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der NPD im Schweriner Schloss, wird ein Verstoß gegen das Landespressegesetz vorgeworfen.

Seit 2010 zeichnet Müller für den „Uecker-Randow-Boten“ verantwortlich im Sinne des Presserechts. Ein verantwortlicher Redakteur muss nach Paragraph 8 Punkt 4 des Landespressegesetz „unbeschränkt strafrechtlich verfolgbar“ sein. Als Landtagsabgeordneter genoß er aber jahrelang Immunität, die eine unbeschränkte strafrechtliche Verfolgung nicht erlaubt.

Aktuell werden Durchsuchungen in Müllers Wahlkreisbüro in Ueckermünde, seiner Privatwohnung sowie in seinem Auto durchgeführt. Bei einer möglichen Verurteilung droht Müller eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr.

Das regelmäßige Verteilen von „Boten“ und „Beobachtern“ ist ein wichtiges Kernelement neofaschistischer Propaganda in Mecklenburg-Vorpommern. Gerade in ärmeren Regionen, in denen sich die Mehrzahl der Menschen keine Tages ode Wochenzeitungen leisten können oder wollen, kommen solchen Flugblättern eine besondere Bedeutung zu. Ohne regelmäßige Gegeninformationen wird die rechte Hetze von vielen gutmütig geglaubt.
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Ergänzungen

Strafvorschrift

Enough is Enough 25.04.2013 - 07:36
Gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4 des Mecklenburger Pressegesetzes darf nur verantwortlicher Redakteur sein, wer unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann. Gem. § 20 Nr. 2 Pressegesetz MV macht sich strafbar, wer als verantwortlicher Redakteur zeichnet, obwohl er die Voraussetzungen des § 8 nicht erfüllt.

Der Abgeordnete hat ja Immunität und ist daher nicht unbeschränkt strafrechtlich zu verfolgen.

Ein echter Trick aus der Paragrafenkiste. Da werden einige Parlamentarier jetzt hektisch prüfen, inwieweit sie noch irgendwo als ViSdP stehen.

Öha

Öhi 26.04.2013 - 06:44
das wird jetzt an dem Nazi durchexerziert und als nächstes krallen sie sich irgendwelche linken Abgeordneten, die genau das gleiche machen. Aber wahrscheinlich verstößt der Paragraph sowieso gegen die Meinungsfreiheit, nämlich die der Abgeordneten, und das darf dann die NPD für uns durchklagen. Das ist immer sowas von Banane, wenn der Staat "Antifa" spielt...

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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nicht ganz kapiert — samisdator

Hut ab!! — egal