Caspar wegen gef. Körperverletzung verurteilt
Neonazi Caspar wegen Überfall auf Rudolfplatzcamp im Sommer 2011 verurteilt.
Heute wurde der bekannte Neonazi Caspar vom Landgericht Köln wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Er war an einer Gruppe von ca. 20 Neonazis beteiligt, die am 10. Juli 2011 das Protestcamp auf dem Rudolfplatz in Köln mit Flaschen, Pfefferspray und herumstehendem Mobiliar angriff. Dabei zeichnete er sich durch besondere Brutalität aus, schlug einen Campteilnehmer so, dass er im Krankenhaus behandelt werden musste.
Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Beisicht (Vorsitzender der rechtspopulistischen Gruppierung Pro Köln), ließ das Gericht ein psychologisches Gutachten von seinem Mandanten erstellen, das Caspar eine psychische Erkrankung bescheinigte. Das führte heute im Urteil dazu, dass das Gericht gem. § 21 StGB eine verminderte Schuldfähigkeit annahm und das Mindeststrafmaß von 6 Monaten Freiheitsstrafe auf 30 Tagessätze Geldstrafe senkte. Schließlich wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung zu 80 Tagessätzen a 5 Euro verurteilt. Das Gericht verharmloste ihn in der Urteilsbegründung als Mitläufer. Zusammen mit einer anderen Strafe wegen Beleidigung und Widerstands aus einer anderen Sache wurde eine Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen gebildet.
Das entsprach dem Antrag der Staatsschutz-Staatsanwältin Kerkering, die bei ihrem Plädoyer beklagte, dass der erste Anklagepunkt sogar hatte eingestellt werden müssen, da die Zeugen aus der linken Szene nicht bereit gewesen wären, mit der Polizei zu kooperieren. Frau Kerkering ist die gleiche Staatsanwältin, die dafür gesorgt hatte, dass letzte Woche über 100 belgische Ford-Arbeiter bei ihren Protestaktionen in den Kölner Fordwerken festgenommen worden waren und die einen dieser Arbeiter beinahe vor den Untersuchungsrichter gebracht hatte.
Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Beisicht (Vorsitzender der rechtspopulistischen Gruppierung Pro Köln), ließ das Gericht ein psychologisches Gutachten von seinem Mandanten erstellen, das Caspar eine psychische Erkrankung bescheinigte. Das führte heute im Urteil dazu, dass das Gericht gem. § 21 StGB eine verminderte Schuldfähigkeit annahm und das Mindeststrafmaß von 6 Monaten Freiheitsstrafe auf 30 Tagessätze Geldstrafe senkte. Schließlich wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung zu 80 Tagessätzen a 5 Euro verurteilt. Das Gericht verharmloste ihn in der Urteilsbegründung als Mitläufer. Zusammen mit einer anderen Strafe wegen Beleidigung und Widerstands aus einer anderen Sache wurde eine Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen gebildet.
Das entsprach dem Antrag der Staatsschutz-Staatsanwältin Kerkering, die bei ihrem Plädoyer beklagte, dass der erste Anklagepunkt sogar hatte eingestellt werden müssen, da die Zeugen aus der linken Szene nicht bereit gewesen wären, mit der Polizei zu kooperieren. Frau Kerkering ist die gleiche Staatsanwältin, die dafür gesorgt hatte, dass letzte Woche über 100 belgische Ford-Arbeiter bei ihren Protestaktionen in den Kölner Fordwerken festgenommen worden waren und die einen dieser Arbeiter beinahe vor den Untersuchungsrichter gebracht hatte.
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Ergänzungen
falsche Zahlen zum Ford-Protest
siehe http://www.labournet.de/branchen/auto/ford/genk/index.html
Strafmaß kein Zufall
Keine Ahnung wie das zu bewerten ist. Ob das Gericht trotz verminderter Straffähigkeit noch versucht hat, das Maximum rauszuholen, dass ging, ohne zu viel ANgriffsfläche zu bieten?
Vorstrafe
Blabla...
Tja, wie schön wäre eine einseitige linke, oder rechte Welt, dann lieber ne Staatsanwältin, die jedem auf den Sack gibt. Davon mal abgesehen, dass man hier Gewerkschafter als Argument anbringt, ist für die Weiniweiniautognomszene ja mal ganz etwas neues.