Dresden: Bußgeldbescheide für Sitzblockade

addn.me 03.08.2011 09:24 Themen: Antifa Blogwire Freiräume
Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat erste Bußgeldbescheide an mutmaßliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sitzblockaden vom 19. Februar verschickt. Die für eine Verfahrenseinstellung notwendige Zahlung an die Opferberatung des RAA Sachsen e.V. und damit eine direkte finanzielle Unterstützung für Opfer rechter Gewalt ist jedoch auch als Zeichen für ein Verständnis von demokratischen Handlungsoptionen zu werten und zeigt, dass es auch in Dresden innerhalb formaljuristischer Entscheidungsprozesse Spielraum für eigene Entscheidungen gibt. Betroffene sollten sich vor einer Zahlung dennoch über rechtliche Möglichkeiten informieren und gegebenenfalls in Widerspruch gehen.
Nach Angaben des RAA Sachsen e.V. hat die Dresdner Staatsanwaltschaft damit begonnen, Bußgeldbscheide an Teilnehmerinnen und Teilnehmer der friedlichen Sitzblockaden vom Februar diesen Jahres zu verschicken. Die für eine Einstellung geforderten Beträge reichen von 50 bis 300 Euro und sollen der Arbeit in den Beratungsstellen und damit direkt den Opfern rechter Gewalt zugute kommen.

In ihrer Stellungnahme kritisierten sie die zugrunde liegenden Verfahren gegen Menschen, die sich mit Sitzblockaden als "legitimes Mittel" nicht nur gegen einen der größten Naziaufmärsche in Europa zur Wehr setzen sondern damit auch dafür Sorge tragen "dass Menschen nicht von rechten Gewalttätern angegriffen werden". Dennoch begrüßten sie die Geldauflage aus den Einstellungsbescheiden der Staatsanwaltschaft für die Arbeit mit Opfern rechter Gewalt als deutliches Signal dafür, "dass die Sitzblockierer_innen für Freiheit, Toleranz und Demokratie streiten".

In ihrer Funktion als Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt verwies sie auch auf ihr Selbstverständnis als zivilgesellschaftliche Nichtregierungsorganisation, die nicht zuletzt auch Kritik an der "mangelhaften Verfolgung rechter Gewalttäter aber auch bei massiven Eingriffen in Grundrechte [...] oder beim Umgang mit Asylsuchenden in Deutschland" äußert. Die Betroffenen forderte sie auf, sich über ihre rechtlichen Möglichkeiten zu informieren und erst dann eine Entscheidung über die Annahme der Einstellungsbescheide zu treffen.

Am 19. Februar hatten tausende Menschen einen von Nazis aus ganz Europa geplanten Aufmarsch durch den Süden der sächsischen Landeshauptstadt mit friedlichen Sitzblockaden verhindert, dabei war es am Rande auch zu Zusammenstößen zwischen Autonomen und der Polizei gekommen bei denen mehr als 200 Menschen zum Teil schwer verletzt worden waren.
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Ergänzungen

zahlen bedeutet akzeptieren

Douglas Wambaugh 03.08.2011 - 09:58
Die Strafe zu zahlen bedeutet gleichzeitig, die Repression zu akzeptieren und ein begangenes "Unrecht" einzugestehen. Juristisch und politisch also ein Sieg für die Staatsanwaltschaft. Es ist deshalb grundsätzlich positiv, Widerspruch einzulegen. Sofern die Erfolgsaussichten nicht all zu schlecht aussehen. Ein Martyrium hilft auch keiner_m weiter.
Auch wenn einem das Bezahlen mit dem Ziel des Geldes schmackhaft gemacht werden soll, sollte doch (mit juristischem Beistand unter Abwägung der Möglichkeiten) ein Widerspruch gepfüft werden. Dies könnte ja eventuell auch Auswirkungen auf Folgejahre haben.

anfechten, widerspruch einlegen

---- 03.08.2011 - 10:55
und dann freiwillig spenden und das dann öffentlich machen!

Sachsen lässt sich Opferarbeit bezahlen

Kontroverso 03.08.2011 - 12:12
Also tut mir leid aber wie kann man das denn als Erfolg bzw. als Einsehen der sächsischen BEhörden werten. Die Strategie ist doch klar. Es ist ein fadenscheiniges Friedensangebot. Mit dem Empfänger der Bußgeldzahlungen versucht man möglichst viele Menschen vom Klagen abzuhalten. Der Stress, der mit einer Klage hinzu kommt, tut sein übriges und die Hälfte der Leute zahlt bereitwillig, weil es ja auch für die gute Sache ist. So lässt sich Sachsen die Opferberatung, die eigentlich staatlich ausreichend gefördert werden sollte, von Antifaschist_innen, also potentiell gefährdeten Menschen, bezahlen. Potentzielle Opfer zahlen also für Ihre eigene Beratung und Unterstützung.

Mir ist unklar, warum das auf add.me auch noch positiv bewertet wird.

Staat vs. Justiz

Konrad 03.08.2011 - 14:29
Nur mal so am Rande, es gibt einen Unterschied zwischen den Förderentscheidungen des Staates und Bußgeldern für Projekte wie der Opferberatung. Das soll jetzt jedoch nicht bedeuten, dass jeder Bußgeldbescheid akzeptiert werden sollte.

"Die Härte des Systems"

zeigt einiges auf 03.08.2011 - 16:17
Hier mal ein aktueller Artikel zu Sachsen:

 http://www.scribd.com/doc/61300569/Die-Harte-des-Systems

Ausschnitt:

"Wie kein anderes Bundesland hat Sachsen über Jahre hinweg eine Serie unglaublicher Verletzungen rechtsstaatlicher Prinzipien produziert. Im Südostender Republik gelten offenbar auch zwei Jahrzehnte nach dem Untergang der DDR eigene Regeln. Immer wieder werden eklatante Fälle staatlichen Machtmissbrauchs und polizeilicher Willkür bekannt, ohne dass sich die Verhältnissegrundlegend bessern würden. Der Freistaat, diagnostiziert der Berliner Geschichtsprofessor Wolfgang Wippermann, sei das „rechtskonservativste und unfreieste Bundesland der Republik“."