Sachsen: Landtagsausschuss lehnt Aufhebung der Immunität ab

addn.me 08.04.2011 13:02 Themen: Antifa Blogwire
In der sächsischen Landeshauptstadt hat der zuständige Ausschuss des Landtages gestern eine von der Dresdner Staatsanwaltschaft geforderte Aufhebung der Immunität des Fraktionsvorsitzenden der Linken im Landtag, André Hahn, zurückgewiesen. Dieser wird von der Staatsanwaltschaft für die erfolgreichen Massenblockaden vor mehr als einem Jahr gemeinsam mit zahlreichen anderen Politikerinnen und Politikern der Linken maßgeblich verantwortlich gemacht. Im Vorfeld hatte der Fraktionschef der Linken die Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung von 500 Euro abgelehnt.
Der Geschäftsordnungs- und Immunitätsausschuss des sächsischen Landtages hat gestern nach einer mehrstündigen Sitzung eine von der Dresdner Staatsanwaltschaft geforderte Aufhebung der Immunität des Linke-Politikers André Hahn fraktionsübergreifend ausgesetzt.

Die Dresdner Staatsanwaltschaft hatte wie im Fall des Fraktionsvorsitzenden der Linken in Thüringen, Bodo Ramelow, am 3. März einen Antrag zu Aufhebung der Immunität des Politikers gestellt. Der Ausschuss des Landtags hat die Ermittlungsbehörde im Gegenzug dazu aufgefordert, zu erläutern, was dem Politiker an strafbarem Handeln am 13. Februar 2010 in Dresden vorgeworfen wird. Gleichzeitig verlangte der Ausschuss eine Stellungnahme zu dem Einwand des Fraktionsvorsitzenden der Linken im Landtag, dass seine Verfolgung gegen das Willkürverbot verstoße.

Vor mehr als einem Jahr hatten am 13. Februar tausende Menschen um den Neustädter Bahnhof gegen einen Aufmarsch von mehr als 6.000 Nazis aus ganz Europa protestiert. Dazu hatten sie die geplante Marschroute mit Sitzblockaden besetzt und damit den geplanten Aufmarsch unmöglich gemacht. Die Linke hatte dabei hinter dem Bahnhof eine der möglichen Routen mit einer "öffentlichen Fraktionssitzung" blockiert.

Im Anschluss hatte die Dresdner Staatsanwaltschaft gegen mehrere Politikerinnen und Politiker der Linken wegen “Sprengung einer Versammlung” Ermittelungen aufgenommen. Das Angebot der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen eine Geldbuße einzustellen, hatten die Betroffenen einen Monat nach den erfolgreichen Massenblockaden abgelehnt.
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