Dresden: Diskussion über juristische Bewertung von Blockaden

addn.me 17.01.2011 01:24 Themen: Antifa Blogwire
Knapp einen Monat vor dem 13. Februar debattierten auf Einladung der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen vier namhafte Vertreter politischer und zivilgesellschaftler Institutionen gemeinsam mit Jurist Jürgen Schwabe über die Rechtmäßigkeit der Blockaden gegen den Naziaufmarsch im vergangenen Jahr. Mehr als 200 Menschen verfolgten die Diskussion über den Umgang mit rechten Aufmärschen, während ein gutes dutzend lokaler Nazis um Ronny Thomas versuchte, die Veranstaltung zu stören.
Am 14. Januar hatte die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen zu einer Podiumsdiskussion im Neustädter Kulturrathaus geladen. Thema war die juristische Bewertung der erfolgreichen Massenblockaden gegen Europas größten Naziaufmarsch im vergangenen Jahr . Mehr als 200 Menschen verfolgten die Debatte im sehr gut gefüllten Fritz-Löffler-Saal, darunter auch eine kleine Gruppe von Nazis.

Auf dem vom Dresdner Oberstaatsanwalt Christian Avenarius moderierten Podium diskutierten Frank Richter, der Direktor der Sächsischen Landeszentrale für Politische Bildung, Wolfgang Howald, der Vorsitzende des Münchner–Platz–Komitees e.V., Professor Dr. Jürgen Schwabe und Dr. Thilo Weichert, dem Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein, nicht nur die Frage nach der Legitimität von zivilem Ungehorsam sondern auch über das Demonstrationsrecht für Nazis.

Zunächst stellte jeder der vier Podiumsteilnehmer seine eigenen Ansichten zu Erlebnissen im Umgang mit zivilem Ungehorsam, juristische Bewertungen und eine Einschätzung des 13. Februars dar. Richter verwies im Bezug auf den 13. Februar auf den oft als "Stolperstein" wahrgenommen "Brennpunkt im Seelenleben" der Stadt. Der Leiter der Gedenkstätte am Münchner Platz, Wolfgang Howald, beurteilte den Tag als von den Nazis "zufällig ausgewählt". Er erinnerte an seine eigenen Erfahrungen im Umgang mit zivilem Ungehorsam im Zusammenhang mit den Protesten der Friedensbewegung gegen die NATO in den 80er Jahren. Sehr eindrücklich war sein Beispiel des KZ-Überlebenden Martin Löwenberg, der nach dem Aufruf gegen einen Naziaufmarsch in München, vom Amtsgericht der bayerischen Landeshauptstadt im November 2002 zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Jurist Schwabe verurteilte Blockaden als Verstoß gegen die Verfassung, der nicht mit einer Ordnungswidrigkeit gleichzusetzen sei. Weiter sprach er davon, dass es den Grundrechten nach sowohl in Dresden als auch in Auschwitz kein Versammlungsverbot geben dürfe. Was zumindest so für Dresden seit einer Änderung im Versammlungsgesetz nach den Landtagswahlen 2009 klar verneint werden kann. Datenschutzexperte Thilo Weichert setzte sich schließlich für das Recht auf Meinungsäußerung auch in Sichtweite von Demonstrationen ein.

Während der promovierte Jurist Schwabe in der anschließenden Fragerunde die Ansicht vertrat, Nazis einen Tag auszuhalten und als, so wörtlich, "Krankheit" zu begreifen, sprachen sich die drei anderen Diskutanten mehr oder weniger deutlich für gewaltfreie Blockaden aus. Einig waren sich die Podiumsteilnehmer auch in der schlichten Tatsache, dass es in unserer Gesellschaft keinen Platz für Nazis und rechten Ideologien geben darf. Ob zu dieser banalen Feststellung eine mehrstündige Podiumsdiskussion notwendig gewesen wäre, steht auf einem anderen Papier. Für eine Diskussion über die Legendenbildung um den 13. Februar oder gar einer kritischen Auseinandersetzung mit der politischen Bedeutung des Tages auch in den Jahren vor den ersten Naziaufmärschen, war an dem Abend kein Platz. Stattdessen stand vor allem die Idee der wenig inhaltlichen Kontroverse mit den Nazis in Form von Blockaden auf der Tagesordnung.

Was die eigenen SPD-Parteikollegen von dieser Idee halten, haben einige Genossen erst kürzlich in Thüringen gezeigt, als sie einem Antrag zur Aufhebung der Immunität des Fraktionsvorsitzenden der Linken, Bodo Ramelow, zustimmten. Das war notwendig geworden nachdem die Dresdner Staatsanwaltschaft wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gegen den Abgeordneten mit Ermittlungen begonnen hatte.

Am Ende versuchte sich wie schon zu Beginn der Veranstaltung eine Gruppe von lokalen Nazis Zutritt zur Diskussionsrunde zu verschaffen. Mit dabei bekannte und verurteilte Gewalttäter wie etwa Ronny Thomas und Christian Leister. Nach wenigen Minuten erteilte die herbeigerufene Polizei Platzverweise und nahm in sicherer Entfernung die Personalien der Gruppe auf. Zeitgleich überreichten Vertreterinnen und Vertreter des Bündnisses "Dresden Nazifrei" Moderator Christian Avenarius ein gerahmtes und mit Schleife versehenes Plakat der letztjährigen Blockaden, um sich für die unfreiwillige Mobilisierungshilfe im vergangenen Jahr zu bedanken. Als verantwortlicher Oberstaatsanwalt hatte er im Vorfeld des 13. Februars 2010 mehrere Hausdurchsuchungen veranlasst und damit eine bundesweite Welle der Solidarität ausgelöst.

Für den 19. Februar ruft inzwischen das Bündnis zu Blockaden auf. Eine Woche zuvor wird die Zivilgesellschaft Dresdens fernab der Nazidemonstration am frühen Abend versuchen, mit einer Menschenkette um die Dresdner Altstadt, Geschlossenheit zu demonstrieren. Das Motto des von allen Parteien getragenen Aufrufs von Oberbürgermeisterin Helma Orosz ist "Erinnern und Handeln. Für mein Dresden".
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