FAU goes Berlinale (play it again.....)

Lolis 15.02.2010 12:28 Themen: Kultur Soziale Kämpfe
In einer lauten und kraftvollen Kundgebung vor dem Kino Babylon Mitte forderte die FAU Berlin Gewerkschaftsfreiheit. Bei kalten Temperaturen und heissen Getraenken wurden auch europäische Grußbotschaften verlesen.
Am Rande der 60. Berliner Filmfestspiele demonstrierten am 14.02.10 AnhängerInnen und SympathisantInnen der FAU Berlin gegen das de-facto Verbot, sich Gewerkschaft oder Basisgewerkschaft nennen zu dürfen. Das Verbot wurde per Einstweiliger Verfügung auf Bestreben der Betreiber des Kinos Babylon erlassen, in dem die Betriebsgruppe der FAU Berlin einen fast ein Jahr dauernden Arbeitskampf führte, an dessen Ende ein durch ver.di abgeschlossener Tarifvertrag stand.
In Redebeiträgen solidarisierten sich unter anderem die französische Basisgewerkschaft CNT mit der FAU Berlin. Zu Livemusik wurde das kaempferische Tanzbein geschwungen, heisse Getränke und Essen verteilt und auf die Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht am kommenden Dienstag hingewiesen.
BesucherInnen und Besucher des gegenueberliegenden Babylon Kinos informierten sich während dessen über die FAU Berlin und den Arbeitkampf im Kino Babylon.

dazu Fotos unter:
 http://ccphoto.de/?p=197


weitere Termine:

Di, 16. Februar, 10.30 Uhr: Widerspruchsverfahren der FAU Berlin beim Landesarbeitsgericht.

Fr, 19. Februar, 21.00 Uhr: Warm-Up-Party der NEA zur Demo der FAU | Subversiv (Brunnenstr. 6/7), U8 Rosenthaler Platz

Sa, 20. Februar, 18.00 Uhr: Demonstration während der großen Abschlussgala, vom Berlinale-Palast/Potsdamer Platz zum Kino Babylon Mitte.
| FAU und -Gewerkschaftsblock | "Antifa supports FAU"-Block der NEA und JANO |

So. 21. Februar, 20.00 Uhr: After-Demo-Vokü gemeinsam mit der NEA im Subversiv (Brunnenstr. 6/7) mit Fotos von der Demo, U8 Rosenthaler Platz
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Ergänzungen

2010

Andreas 15.02.2010 - 13:24
Die Kundgebung fand - wer hätte es gedacht - am 14.2.2010 statt. Es waren also nicht 10 Leute auf der Kundgebung, wie man eventuell denken könnte, sondern um die 80.

ganz schön dunkel ab 18 uhr...

tippel 15.02.2010 - 15:39
das is doch schonmal ein guter auftakt für die demo am samstag

Mobilisierung

Sepp 15.02.2010 - 15:54
Liebe Leute, das war wirklich schlecht organisiert und schon fast vertane Liebesmüh. Eine wirkliche Vernetzung mit anderen Initiativen hat nicht stattgefunden auch hätte man auf den Plakaten für den 20. schon die anderen Daten mitraufschreiben können.

Ein toller Infoflyer in echt währe auch gut, viele Sympatisanten wussten vor 3 Wochen noch nichtmal was die FAU ist. Kontakte zu anderen Gruppen, Linken Studentenorganisationen, Autonomen Gruppen, Arbeitslosenverbände etc. währen da sehr nützlich.

Aber auch das direkte Ansprechen vor Ort in den Kiezen ist wichtig sei es vor Abreitsämtern, anderne betroffneen Betrieben, politischen Cafes, Mieterschutz-Vereinen etc.

Onlinevernetzung und Bekanntgabe über möglichst viele Mailinglisten ist ebenso wichtig wie in sozialen Netzwerken. Nichtmal bei Demowatch.de standen die Demos drinne - das habe ich dann eingetragen.

Hoffen wir das es am 20. mehr werden...denn die Grundeinstellungen der FAU sind für viele Menschen durchaus überzeugend.

Hm...am 20 findet um 13 Uhr die Afghanistandemo statt, also dort vielleicht auch mal noch Infos verteilen.

Boss flieht vor "5. Gewalt"

muss ausgefüllt werden 16.02.2010 - 05:32
Auf 3SAT kam gerade ein Berlinale-Spezial. In dem wurde über die
Geschichte des Babylon berichtet und u.a. sollte Grossman interviewt
werden. Als die Moderatorin ihn auf den Arbeitskampf angsprach hat er
das Interview abgebrochen und tobend den Saal verlassen. Tina Mendelsohn
war völlig perplex und hat dann noch auf den Prozesstermin morgen verwiesen.

Schaut mal hier, vielleicht gibt es ja heute abend noch den Stream:

 http://www.3sat.de/kulturzeit/specials/141424/index.html

Unternehmergefälliges Richterrecht

JW 16.02.2010 - 13:13
Dokumentiert. Für die Verteidigung des Koalitionsrechts
In den letzten Jahren haben deutsche Arbeitsgerichte immer wieder versucht, das eh schon beschränkte Koalitionsrecht in Deutschland weiter einzuengen. 2007 traf es die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), der wegen der »enormen Schadenshöhen« Streiks im Fern- und Güterverkehr verboten wurden. Und wer hat noch den Überblick über all die Fälle, bei denen Unternehmer mit gerichtlichem Segen versucht haben, durch sogenannte Verdachtskündigungen die gewerkschaftliche Arbeit im Betrieb zu ersticken?

Diese unternehmergefällige Arbeitsrechtssprechung hat jetzt einen neuen Höhepunkt erreicht: Gerichte in Berlin haben massiv in einen Tarifkonflikt im Berliner Filmtheater »Babylon« eingegriffen. Zuerst untersagte das Landesarbeitsgericht der anarchosyndikalistischen Gewerkschaft Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union Berlin (FAU) den Aufruf zu einem Boykott ihres Unternehmers, des Kinobetreibers Neue Babylon GmbH. (…) Die Einstweilige Verfügung des LAG wurde dann in einer neuen Einstweiligen Verfügung auf Antrag des Kinos noch weiter verschärft. Darin verbot das Landgericht der FAU Berlin, sich weiterhin Gewerkschaft oder Basisgewerkschaft zu nennen und sprach damit faktisch ein Verbot gewerkschaftlicher Betätigung gegen sie aus. (…)

In Deutschland besteht das Gros der arbeitsrechtlichen Normen aus Richterrecht statt aus gesetzlich fixierten Normen, d. h. das Arbeitsrecht entwickelt sich ständig und ist beeinflußbar. Deshalb appellieren wir an die Mitglieder und Funktionäre, an die gewerkschaftlichen Gliederungen und Vorstände der Gewerkschaften und besonders der DGB-Gewerkschaften; deshalb appellieren wir an alle Anhänger/innen des Grundrechtes zur Bildung freier und unabhängiger Interessenorganisationen der abhängig Beschäftigten: Verhindert, daß aus dieser Einstweiliger Verfügung endgültiges Recht wird! Übt Solidarität, auch wenn ihr mit der gewerkschaftspolitischen Orientierung der FAU nicht einverstanden seid. Es geht um gemeinsame Grundrechte, die nur gemeinsam verteidigt werden können. (…)

Solidaritätskomitee für gewerkschaftliche Freiheit, Berlin, 13.02.2010

Liste der Unterzeichner: www.labournet.de

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt über die Frage, ob es der FAU Berlin untersagt bleibt, einen Boykott gegen das Babylon Mitte zu verhängen.Dienstag, 10.30 Uhr, Magdeburger Platz 1, Saal 233

Noch nicht tarifmächtig

junge Welt 16.02.2010 - 21:05

100 + ein paar Mitglieder =keine Gewerkschaft

Harald S. 17.02.2010 - 03:41
Das Landesarbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass 100 und ein paar Mitglieder nicht beanspruchen können eine Gewerkschaft zu sein. Den Wink mit dem Zaunpfahl von dem traditionell arbeitgeberfreundlichem Gericht gab es allerdings für die FAU gratis dazu: Nach § 97 I ArbGG  http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=18&paid=97# kann um eine Feststellung der Tariffähigkeit ersucht werden. Davon profitieren werden allerdings vornehmlich die anderen gelben Gewerkschaften, die sich auf eine positive Entscheidung, die allerdings angesichts der bundesweiten Mitgliederzahlen der FAU mehr als fraglich ist, berufen könnten. Ein Erfolg der FAU wäre damit verbunden, dass es bundesweit zu zahlreichen Rückschritten bei der Erkämpfung von Arbeiter/innen-Interessen käme. Gelbe Gewerkschaften (die über Hunderttausende! Mitglieder verfügen) werden reihum als tariffähig anerkannt werden und mit Billiglohnangeboten ihre Tarifverträge abschließen worauf sich die Arbeitgeber berufen werden und die rechten Arbeitsgerichte werden nur allzu willig folgen.

Die anarchosyndikalistische Struktur der FAU, die erklärtermaßen nach ihren politischen Vorstellungen entgegen den anderen Gewerkschaften nur da zu kämpfen bereit ist, wo sie Mitglieder hat und so auch nur für diese eine Klientelpolitik in einem Betrieb betreibt, kann keine Lösung sein. Entweder es wird orientiert auf eine Erkämpfung von Arbeiter-innen-Rechten in allen Bereichen und das bundesweit oder die Unternehmer werden durchmarschieren.
Diese zwei Seiten der Medaille gehen beim Getöse der "100+4 FAU" leider unter, das Kapital wird es allerdings gerne hören, das Gerede ihrer Drei-Groschen-Jungs, die die Arbeit unter fortschrittlichem Banner für sie erledigen. Dieser! Diskussion muss sich die FAU stellen und nicht ewig auf ihre ach so hehren Organsisations-Interessen verweisen, um einen Status als anerkannte Tarifvertragspartei zu erringen. Alles Andere wäre Verschleierung der realen Gegebenheiten.


Noch nicht tarifmächtig
Landesarbeitsgericht: FAU darf weiterhin nicht zu Boykott des Babylon-Kinos aufrufen
Von Jörn Boewe Junge Welt

Ein partieller Rückschlag für die Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU): Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am Dienstag eine einstweilige Verfügung gegen deren »Allgemeines Syndikat Berlin« bestätigt. Das Arbeitsgericht Berlin hatte der FAU in erster Instanz am 7. Oktober 2009 untersagt, zum Boykott gegen die »Neue Babylon Berlin GmbH« aufzurufen, die das traditionsreiche Babylon-Kino am Rosa-Luxemburg-Platz betreibt. Mit der Kampfmaßnahme hatten die Anarchosyndikalisten die Geschäftsleitung des Kinos zu Verhandlungen über einen Haustarifvertrag zwingen wollen.

Das Urteil kam weder für die zahlreich erschienenen Unterstützer der FAU noch für Beobachter der seit dem Sommer vergangenen Jahres andauernden Auseinandersetzung zwischen der Organisation und dem Filmtheater überraschend. Der Vorsitzende Richter Friedbert Rancke machte in der mündlichen Verhandlung deutlich, daß ihm die Rechtslage kaum Spielraum ließ. Zwar sei der »Ansatz« der Anarchosyndikalisten als »kleine, schlagkräftige Truppe« ihre Kräfte auf einzelne Betriebe zu konzentrieren, »nicht uninteressant«. Dennoch sei die FAU nach den Maßstäben der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts – zumindest bislang – keine tariffähige Gewerkschaft, »weil sie nicht genügend organisationsmächtig ist«. Zwar erfülle die FAU offenbar andere wesentliche Voraussetzungen, um als Gewerkschaft gelten zu können: So sei sie augenscheinlich »überbetrieblich organisiert« und verfüge auch über einen »funktionsfähigen Apparat« (»auch wenn Sie dieses Wort vielleicht nicht mögen«). Auch daß sei intern demokratisch aufgebaut sei, sei »hier nicht streitig«, so Rancke. Schließlich habe die Organisation sogar bewiesen, daß sie »mächtig genug« sei, »den Arbeitgeber unter Druck und etwas in Gang zu setzen«, betonte der Richter. »Vielleicht haben Sie sogar den Tarifvertrag von ver.di in Gang gesetzt«, gab Rancke zu bedenken, womit er für Heiterkeit im Saal sorgte. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft hatte, nachdem sie sich lange Zeit nicht sonderlich um die Babylon-Beschäftigten gekümmert hatte, nach dem Boykottaufruf der FAU sehr zügig und mit Erfolg einen eigenen Haustarifvertrag auf die Beine gestellt. Um den Abschluß zu beschleunigen, hatte sich ver.di-Landesvize Andreas Köhn beim Berliner SPD-Linke-Senat persönlich für eine Erhöhung der öffentlichen Zuschüsse eingesetzt.

Auch sei ein »Boykott in einem Arbeitskampf grundsätzlich zulässig«, stellte Rancke klar. Woran es hapere: Das FAU-Syndikat könne nicht glaubhaft machen, in dem von ihm beanspruchten Geltungsbereich – alle Branchen in Berlin und Brandenburg – tatsächlich fähig zu sein, Arbeitgeber unter Druck zu setzen. Ob ein Arbeitskampf in einem Kino mit um die zwanzig Beschäftigten und einer Organsiation mit hundert und ein paar Mitgliedern dazu ausreiche, sei »sehr fraglich«. Insofern sei die Entscheidung des Arbeitsgerichts vom Oktober »nicht zu beanstanden, wenn es der FAU die Tarifmächtigkeit im Sinne des deutschen Arbeitskampfrechts abspricht«, so Rancke, der im übrigen erstaunlich viel Verständnis und Empathie für die Anarchosyndikalisten durchblicken ließ.

»Aber wo soll ich mich denn organisieren, wenn ich mich als Beschäftigte von den DGB-Gewerkschaften nicht vertreten fühle?« wollte eine Zwischenruferin wissen. »Lachen Sie nicht«, wies Rancke ein paar andere Zuhörer zurecht. »Das ist doch eine sehr kluge Frage. Ich weiß es auch nicht. Sie könnten sich entweder einer Organisation wie der FAU anschließen und dafür sorgen, daß diese tarifmächtig wird. Oder Sie schließen sich einer Organisation an, die schon tariffähig ist, obwohl sie ihren Vorstellungen nicht ganz entspricht.«

Der Rechtsanwalt der FAU, Klaus Stähle, gab zu bedenken, daß sich Tariflandschaft und Arbeitswelt in den vergangenen zwanzig Jahren tiefgreifend geändert hätten: Flächentarifverträge würden weite Bereiche nicht mehr erfassen, prekäre Jobs verdrängten nach und nach sogenannte Normalarbeitsverhältnisse. All dies erfordere auch eine Anpassung des Arbeitskampfrechts. Hier gab ihm Rancke recht. Allerdings sei ein Eilverfahren nicht der geeignete Ort, solche Grundsatzfragen zu klären. Ein Antrag der FAU auf Feststellung ihrer Tariffähigkeit nach Paragraph 97 (1) des Arbeitsgerichtsgesetzes könne allerdings »ein erfolgversprechender Weg« sein.

 http://www.jungewelt.de/2010/02-17/054.php

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