FAU Berlin: In ist was drin ist!
Im Prozess der Neuen Babylon Mitte GmbH gegen die FAU Berlin wurde die einstweilige Verfügung gestern erneut bestätigt. Der FAU Berlin bleibt es weiterhin verboten, sich Gewerkschaft oder Basisgewerkschaft zu nennen. Die Begründung des Urteils wurde noch nicht zugestellt.
Der Begriff der Gewerkschaft sei, laut Anwältinnen der Klägerin zwar nicht juristisch festgelegt, aber "durch jahrzehntelange Rechtssprechung ausgefüllt."
Einer freiheitlichen Rechtssprechung folgend, forderte Rechtsanwalt Stähle für die Seite der Beklagten eine Aufhebung des de facto Verbotes. Hierbei verwies er auf die seit 2006 veränderte Rechtsauffassung, nach der für die Gewerkschaftliche Organisation nicht ausschließlich die Tariffähigkeit ausschlaggebend ist. Ökonomische Vorteile sind als Grund für eine Gewerkschaftsmitgliedschaft hingegen eher zu vernachlässigen. Ob die FAU Berlin tariffähig ist, bleibt festzustellen. Der Druck der bisher von der Betriebsgruppe ausgeübt wurde, zeigt jedenfalls deutlich wie kraftvoll sie ist. Und: sie wird auch in Zukunft keine Ruhe geben.
Das Landgericht legitimiert mit seinem Urteil das Verhalten der Kinobetreiber im Umgang mit der FAU Berlin. Für Timothy Grossman ergibt sich dadurch der praktische Umstand, dass er selbst die betriebliche Vertretung seiner Belegschaft bestimmen kann. Während Verdi im Kino Babylon zwar kaum vertreten ist, wurde im Dezember 2009 dennoch ein Haustarifvertrag abgeschlossen, der den Betreiber zufrieden machen kann. Laut aktuellem Betriebsrat des Kinos liegt dieser den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bisher jedoch noch nicht vor.
Weitere Infos:
http://www.fau.org/verbot
http://www.prekba.blogsport.de
Einer freiheitlichen Rechtssprechung folgend, forderte Rechtsanwalt Stähle für die Seite der Beklagten eine Aufhebung des de facto Verbotes. Hierbei verwies er auf die seit 2006 veränderte Rechtsauffassung, nach der für die Gewerkschaftliche Organisation nicht ausschließlich die Tariffähigkeit ausschlaggebend ist. Ökonomische Vorteile sind als Grund für eine Gewerkschaftsmitgliedschaft hingegen eher zu vernachlässigen. Ob die FAU Berlin tariffähig ist, bleibt festzustellen. Der Druck der bisher von der Betriebsgruppe ausgeübt wurde, zeigt jedenfalls deutlich wie kraftvoll sie ist. Und: sie wird auch in Zukunft keine Ruhe geben.
Das Landgericht legitimiert mit seinem Urteil das Verhalten der Kinobetreiber im Umgang mit der FAU Berlin. Für Timothy Grossman ergibt sich dadurch der praktische Umstand, dass er selbst die betriebliche Vertretung seiner Belegschaft bestimmen kann. Während Verdi im Kino Babylon zwar kaum vertreten ist, wurde im Dezember 2009 dennoch ein Haustarifvertrag abgeschlossen, der den Betreiber zufrieden machen kann. Laut aktuellem Betriebsrat des Kinos liegt dieser den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bisher jedoch noch nicht vor.
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Ergänzungen
Interessanter Artikel in der Jungle World
http://jungle-world.com/artikel/2010/01/40115.html
wikipedia sacht
http://de.wikipedia.org/wiki/Koalitionsfreiheit
mithin (da punkt 2 und 3 erfüllt sind) verlangt das urteil von der fau also quasi, einen richtig schönen arbeitskampf auf die beine zu stellen. sobald das der fall ist, wäre die tariffähigkeit der fau erneut zu prüfen.
alldieweil das gg sagt: http://dejure.org/gesetze/GG/9.html (3)
FAU Berlin, Arbeitskampf und der ganze Rest
Nichts ist so, wie es scheint. Zum einen hat die FAU im Babylon einen Arbeitskampf geführt, der das Kino Babylon Mitte dazu gezwungen hat, fluchtartig einen Tarifvertrag mit ver.di abzuschließen. Um den überhaupt realisieren zu können, musste noch schnell eine der Geschäftsführung gewogene Mitarbeiterin und ver.di-Mitglied zwischen den verschiedenen Firmen der Manager hin und her geschoben werden. Zu den diversen juristischen Manövern von Grossman und Hackel gehörte eine einstweilige Verfügung, welche die Tariffähigkeit der FAU Berlin in Frage stellte. Hätte die FAU Berlin in dieser Situation die Belegschaft in den Streik gerufen (was problemlos möglich gewesen wäre und auch geplant war), hätte es sich um einen nicht von einer tariffähigen Gewerkschaft ausgerufenen Streik und damit um einen "wilden Streik" gehandelt. So was macht natürlich Spass, allerdings ist ist jede Streikende in dem Fall persönlich in voller Höhe der entstandenen Schäden (Einnahmeausfälle etc.) schadensersatzpflichtig. Das ist also eine Sache, die ein gewisses Verantwortungsgefühl erfordert und mit dem man nicht leichtfertig umgeht. Niemand sollte vergessen, dass ein "wilder Streik" juristisch nach einem immer noch gültigen wilhelminischen Gesetz außerdem strafrechtlich als gemeinschaftlich begangene schwere Erpressung geahndet werden kann. Wir leben nach wie vor (auch wenn viele das gerne verdrängen) in einer Klassengesellschaft, deren politische und juristische Struktur darauf ausgelegt ist, dem Kapital eine reibungslose Ausbeutung zu gewährleisten. Gewerkschaften, die diese reibungslose Ausbeutung garantieren, genießen einen gewissen Schutz - ArbeiterInnen, die sie blockieren bekommen schnell die staatliche und juristische Gewalt zu spüren.
Das Perfide an dem juristischen Konstrukt der "tariffähigen Gewerkschaft", das sich in der herrschenden juristischen Meinung der BRD etabliert hat (und im Widerspruch zu internationalen Normen steht) ist übrigens genau das Dilemma, das tagmata aufgezeigt hat. Um vom deutschen Richtergelichter als tariffähige Gewerkschaft gewertet zu werden, braucht eine Vereinigungen von ArbeiterInnen zum einen eine "soziale Mächtigkeit", die es ihr erlaubt, Tarifverträge gegen die Bosse durchzusetzen. Wie diese Mächtigkeit aussieht, dazu gibt es so viele Vorstellungen wie Urteile. Die einen gehen von hunderttausenden von Mitgliedern aus, andere bewerten das anhand der Anzahl von abgeschlossenen Tarifverträgen. Hat es geklingelt? Um Tarifverträge abschließen zu dürfen, müssen abgeschlossene Tarifverträge vorgewiesen werden! Eine ähnliche Logik wie bei einem Obdachlosen, der keine Wohnung bekommt, weil er keinen Job vorweisen kann und keinen Job, weil er keinen festen Wohnsitz belegen kann. Was sich die deutsche Justiz zur Einschränkung des grundgesetzlichen Rechtes auf Koalitionsfreiheit im Laufen der Jahre zusammengebastelt hat, ist eine absurde - also jusristisch logische - Argumentation zur Verhinderung der Neugründung von (kämpferischen) Gewerkschaften. Dieser Meinung sind viele kritische ArbeitsrechtlerInnen und das Problem betrifft auch nicht nur die FAU Berlin, sondern jeden Versuch, sich abseits der real existierenden sozialpartnerschaftlichen und Co-managerischen Verbände gewerkschaftlich selbst zu organisieren.
Die Vorgänge rund um das Kino Babylon Mitte haben vielen wieder in Erinnerung gerufen, dass immer wieder und vor allen Dingen zunehmend wieder verschärfter Klassenkampf herrscht und dass der mit harten Bandagen geführt wird. Soweit man hört, wird die FAU Berlin mit Unterstützung mehrerer renommierter ArbeitsrechtlerInnen notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof ziehen, um die Unvereinbarkeit der deutschen Gewerkschaftsverhinderungs-Rechtssprechung mit europäischen und internationalen Normen feststellen zu lassen. Aber das ist nur eine und sicherlich nicht die spannendste Ebene. Für das faktische Gewerkschaftsverbot gegen die FAU Berlin gibt es Verantwortliche und es gibt einen Klüngel, der dieses Vorgehen geplant und gedeckt hat. Und es gibt vor allen Dingen nach wie vor ein Kino Babylon Mitte, in dem nur einige wenige strittige Punkte durch den Gefälligkeitstarifvertrag zwischen Management und ver.di verbessert wurden und dessen Zukunft in den Sternen steht, weil ver.di ihn (ein absolutes Novum in der deutschen Tarifgeschichte) ihn an die Zahlungen von staatlichen Subventionen geknüpft hat. Und die werden wahrscheinlich nicht ausreichen, weil ein Gericht festgestellt hat, dass das Firmenkonstrukt von Grossman und Hackel als eine einzige Firma zu behandeln ist.
Es gibt also viele Möglichkeiten, den Verantwortlichen die Konsequenzen ihres Handelns deutlich vor Augen zu führen. Eine davon könnte und sollte sein, die FAU Berlin weiter zu stärken, bis auch die Berliner Provinz-Justiz keinen Zweifel mehr an ihrer "Mächtigkeit" äußern kann. Ein Treffen von Kino-ArbeiterInnen verschiedener Kinos scheint ja schon in der Mache zu sein und ist ganz bestimmt ein Schritt in die richtige Richtung. Eine andere Möglichkeit ist es, sich an den zahlreichen in den nächsten Wochen stattfindenden Protestaktionen gegen das faktische Gewerkschaftsverbot der Berliner Justiz im In- und Ausland zu beteiligen. Wer zusätzlich gerne virtuell der Geschäftsführung des Babylon seine Meinung kundtun möchte, kann den Protestmailer auf http://fau.zsp.net.pl/send-a-protest-to-kino-babylon/emailpage/ benutzen oder FreundInnen im Ausland empfehlen, via http://www.fau.org/verbot/protest/foreign_office_berlin/ das Auswärtige Amt zu kontaktieren. Auch die Berlinale - deren Austragungsort das Kino Babylon Mitte u.a ist und deren Publikum und Filmschaffende sicherlich über das Union-Busting und die Verhältnisse im Babylon informiert werden möchten - steht in wenigen Wochen wieder vor der Tür. Zusammen mit vielen anderen Möglichkeiten sich zu solidarisieren, gibt es also eine Menge Raum für Kreativität.
@ Petra Pukias
Video Solikation Vigo am 7. Januar 2010
http://www.youtube.com/watch?v=adZ9AXl97vQ
Von wegen BCE
Berliner Provinzposse
http://www.direkteaktion.org/197/berliner-provinzposse
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Gewerkschaftsstatus — Zapata
@zapata — FAUista
HInkender Vergleich — Pancho Villa
@ Pancho Villa — -