Berlin - Familie soll gegen Roland aussagen

Roland Ionas Bialke 25.11.2009 18:18 Themen: Repression
Am 19. und 20. November 2009 fand der dritte und vierte Prozesstag im Berufungsprozess gegen Roland wegen dem "Angriff" auf Angela Merkel und Nicolas Sarkozy statt. Roland soll am 12. November 2009 eine Veranstaltung mit der Bundeskanzlerin gestört und sich dabei einem Polizisten widersetzt haben. Ebenso angeklagt war der angebliche Besitz von drei erlaubnisfreien Waffen, die Roland verboten worden waren, und etwa 60 Gramm Schwarzpulver, die bei einer Wohnungsdurchsuchung 2006 gefunden worden sein sollen. Fast alle Beweisanträge wurden nun als "unbegründet" abgelehnt, dafür weiter versucht Rolands persönliche Verhältnisse auszuforschen. So sollte die Mutter Rolands im Gericht aussagen, schliesslich fand sich die Schwester von Roland im Gerichtssaal wieder.
Alle Anträge, die auf Untersuchungen des Schwarzpulvers und der Nicht-Verwertung von Beweismitteln abzielten, wurden zu Anfang komplett abgelehnt. Dafür verlas die vorsitzende Richterin Margarete Koppers im Landgericht Berlin ein Durchsuchungsprotokoll einer Wohnungsdurchsuchung, die im Mai 2007 gegen mich wegen Verstosses gegen das Kunsturhebergesetz durchgeführt wurde, vor. Bei dieser zweiten Durchsuchung sollen etliche Chemikalien die sich zur Herstellung von Explosivstoffen eignen in relativ grossen Mengen in meiner Wohnung gefunden sein worden.

Ein Gutachten der Kriminaltechnik des Landeskriminalamts wurde anschliessend verlesen. Hier fiel auf, dass im Gutachten die Prozentangaben nicht stimmten. Es waren im Gutachten weniger als 100 Prozent angegeben, wenn alle Chemikalien in der beschlagnahmten schwarzpulversuspekten Substanz zusammengerechnet wurden. Was war also noch im Schwarzpulver? Vielleicht eine Substanz die das Schwarzpulver explosionsunfähig machte? Darum beantragte ich nochmal einen chemischen Gutachter bzw. Gutachterin zu laden. Die Richterin und die SchöffInnen lehnten aber auch hier meinen Antrag insoweit ab, dass kinE unabhänigeR GutachterIn geladen wird. Allerdings muss nun der Polizeichemiker der das Gutachten erstellte zu dem Gutachten in der Hauptverhandlung aussagen.

Als nächstes wurde von mir beantragt etwa fünfzig Justizbedienstete des Kriminalgerichts Moabit und etwa vierzig verdeckte ErmittlerInnen bzw. StaatsschützerInnen aus Berlin zu laden. Diese können aussagen, so meine Beweisbehauptung, dass schon seit 2005 gegen mich (verdeckt) ermittelt wurde und ein erhöhtes Kriminalisierungsinteresse aufgrund meiner politischen Aktivitäten für das LKA 534 und LKA 533 gegen mich besteht. Auf diese Anträge wurde nicht näher eingegangen. Da aber schon ein Beweismittel, von mir eingebracht, angeschaut wurde - es handelte sich um verschiedene Fernsehaufnahmen vom 12. November 2007 - konnte ich mir nicht verkneifen verschiedene andere Aufnahmen auf das Beweismittel zu packen und darauf zu pochen, dass das Beweismittel nun auch komplett angesehen werden müsse. So sahen die Richterin und die SchöffInnen verschiedene Videos z.B. über den Fall "Matthias Z.", worauf Rechtsanwälte sich über das unrechtmässige Verhalten des Berliner Staatsschutzes beklagten. In einem RBB-Video war sogar ein Schreiben des LKA 534 abgebildet, sodass ich mich darauf beziehen konnte und so versuchte die Glaubwürdigkeit der aussagenden PolizistInnen zu reduzieren.

Dann sagten noch zwei PolizistInnen zu dem Vorfall am 12. November 2007 aus. Die Aussagen, sie widersprachen einander und den anderen gehörten Aussagen so sehr, hätten auch aus einen Märchenbuch stammen können. So hätte ich mich an einem Zaun bei der Festnahme festgekrallt (das wurde durch Videobeweis widerlegt) oder, so sagte eine Beamtin, ich hätte einen Polizisten geschlagen. Seltsamerweise konnte sich nicht mal das "Opfer" an einen Schlag erinnern, denn dieser Polizist hatte ja meine Hände fixiert. Dafür will er einen Tritt nicht gespürt haben, den er aber abbekommen haben will, den aber die Kollegin, die daneben gestanden haben will, nicht gesehen hat. Die Richterin deutete jedoch an, dass sie trotzdem mich wegen "Widerstand" aburteilen will, denn sie habe ja einen Videobeweis wie ich mich "schwer mache". Auf einen Video ist tatsächlich zu sehen, wie ich mit Handschellen fixiert abgeführt werde und ein Polizist beim Gehen (wahrscheinlich) unabsichtlich seitlich gegen mein Standbein tritt. Dabei verliere ich kurzzeitig mein Gleichgewicht.

Schliesslich wurde der Schulleiter der Romain-Rolland-Schulle, an der das Treffen von Sarkozy und Merkel stattgefunden hatte, geladen. Dieser wurde nicht von dem Staatsschutz vernommen, obwohl er ein direkter Zeuge des Vorfalls war. Einen Widerstand will er nicht gesehen haben, jedoch konnte er sich nicht mehr genau erinnern, da das Geschehene schon so lange her sei. Hätte die Richterin in der ersten Instanz meinen Antrag stattgegeben und wäre dieser Zeuge durch das LKA vernommen worden, dann hätte dieser Zeuge mich wohl komplett entlastet. So war klar, dass Staatsanwaltschaft, Staatsschutz und Richterin gegen mich nur belastendes vorbringen will und wollte, nicht jedoch etwas entlastendes.

Bei einem anderen Zeugen war es genauso. Ein BZ-Fotograf, den ich als Zeugen benannt hatte, konnte sich auch nicht mehr so recht erinnern. Aber einen Widerstand hätte er dokumentiert, wenn es denn einen gegeben hätte. Das hat er aber nicht, so der Fotograf. Warum das LKA ihn nicht vernommen hatte konnte sich der Zeuge nicht erklären. So fanden sich in den Ermittlungsakten die Fotos von dem Zeugen und es war klar, dass er direkt neben der Festnahmesituation stand, einen oder keinen "Widerstand" gesehen haben muss.

Der repressive Höhepunkt war dann, dass die vorsitzende Richterin versuchte bei meiner Familie etwas über mich zu erfahren. So versuchte sie erst meine Mutter zu kontaktieren, dann lud sie meine Schwester vor. Meine Schwester verweigerte die Aussage, worauf sie von der Richterin angeranzt wurde.

Schliesslich wurde von einem Gutachter ein psychologisches Gutachten verlesen. Ich sei nicht debil, würde keine Drogen (auch keine legalen) nehmen. Der Gutachter nimmt aber aufgrund einer kurzen "Exploration" an , dass ich an einer schyzotypen Störung erkrankt bin. Für mich ist das einerseits gut, ich werde so geringer bestraft, anderseits habe ich keine schyzotype Störung und dieser Gutachter redet einfach Unsinn. So musste ich zwangsweise zur "Exploration", meinte der Gutachter auf Nachfrage. Trotzdem sei meine Angespanntheit bei der "Exploration" nicht auf den Zwang sondern auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen. Ich schrieb mir alles belastende auf, was der Gutachter erwähnte. In meiner Befragung richtete ich dann jeden aufgeschriebenen Punkt gegen den Gutachter selbst. Er sehe ja so angespannt aus - Ist er denn selbst psychisch krank? Schliesslich griff der Gutachter sogar meine Beweisanträge an. Ich würde die in der dritten Person stellen und sei daher psyschisch krank. Ich hatte in der ersten Instanz meine Anträge tatsächlich in der dritten Person gestellt, denn meine Anwältin trug diese nicht mit und ich wollte nicht Einlassung (ich liess mich nicht ein) und Beweisbehauptung im Beweisantrag vermischen. Daher hörten sich die Anträge etwas merkwürdig an. Jedoch lernte ich zwischenzeitlich, dass wenn ich mich selbst in einen solchen Beweisantrag in der dritten Person erwähne, dass ich dann ein "das bin ich" einfügen kann. Und das machte ich jedes Mal in der zweiten Instanz. Deshalb fragte ich den Gutachter, ob Wir nicht "Grund zur Annahme" haben müssten, ob bei ihm eine debile Einschränkung vorliegt. Denn jedes Mal wo ich in der dritte Person über mich in einem Beweisantrag spreche, hatte ich ich ein "das bin ich" angefügt und offenbar hatte das der Gutachter nicht mitbekommen. Bei dieser Nachfrage wäre die Richterin fast ausgetickt, riss sich aber zusammen, denn auch sie liest Indymedia und weiss, dass ich jede Äusserung von Gerichtspersonen entsprechend verwerte.

Es wird jetzt noch mindesten zwei weitere Prozesstage geben. Zwar werde ich noch weiter Anträge vorbringen, jedoch zuerst einen ganz besonderen Antrag. In diesem Antrag werde ich sehr krass meine Ablehnung gegenüber dem Repressionsapparat zum Ausdruck bringen.

Artikel über die ersten beiden Prozesstage des Berufungsprozesses -  http://de.indymedia.org/2009/11/266017.shtml

Nettes Liedchen -  http://www.youtube.com/watch?v=MbWib4po4lg
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Ergänzungen

Fehler

Roland Ionas Bialke 25.11.2009 - 18:41
"Roland soll am 12. November 2009 eine Veranstaltung mit der Bundeskanzlerin gestört und sich dabei einem Polizisten widersetzt haben"

Das war 2007 und nicht 2009

Ey Alter

Anonymous 25.11.2009 - 19:48
Pass auf dich auf, denn wenn die Juristen deine zurechnungsfähigkeit in Frage stellen
kann es ja im extremfall dazukommen dass dir zwangsweise experimentelle Medikamente verabreicht werden... Das hat schon so manche Psyche gebrochen (MK Ultra auch in DTL / Naziexperimente mit Meskal in Dachau...)
 http://de.wikipedia.org/wiki/MKULTRA

Hilft dir Villeicht... Selbst ware Aussagen im falschen Ton können strafbar sein
(Absatz: Formalbeleidigung (Beleidigende Äußerung wahrer Tatsachen))
 http://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung

Viel Glück ...

Hinweis Patientenverfügung

irrer unter irren 25.11.2009 - 21:43
Als eine Vorsorge bzgl. für Einlieferung wegen angeblicher "Geisteskrankeheit" kann vielleicht die Patientenverfügung sinnvoll sein, Infos dazu hier:

 http://www.patverfue.de/

Nächste Prozesstage

Roland Ionas Bialke 25.11.2009 - 23:44
Der nächste Prozesstag ist morgen:

26. November 2009 - 9 Uhr - Raum B 306 - Kriminalgericht Berlin-Moabit

Die Termine für danach habe ich noch nicht. Könnte morgen auch schnell gehen und das Urteil gesprochen werden. ProzessbeobachterInnen sind für mich angenehm, aber nicht notwendig. Wer in die Arbeit der Verteidigung reinschauen will, kann das auch tun und mich danach fragen.

Danke, für die Tipps mit der Patientenverfügung!

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