Gelöbnix in Berlin trotzt Verbot

Gelöbnix 17.07.2009 17:35 Themen: Militarismus
Die Bullen und das Verwaltungsgericht Berlin haben die Gelöbnix-Demo verboten! Am 20. Juli dürfen die Militärs groß aufmarschieren, die AntimilitaristInnen müssen am Potsdamer Platz bleiben und dürfen nur eine Kundgebung, aber keine Demo machen. Das gab es in Berlin seit 1945 nicht mehr!
Bullen und RichterInnen räumen dem Militär den Weg frei - um so wichtiger, dass sich sämtliche AntimilitaristInnen, aber auch alle, denen die Versammlungsfreiheit was bedeutet, nun aufmachen zum Protest. Was sich beim Gelöbnix tut, ist das gleiche wie in Heiligendamm oder beim Nato-Gipfel: Normale Grundrechte werden außer Kraft gesetzt zugunsten den Herrschenden und ihrer Militärs.

Hier die Doku der Presseerklärung vom Gelöbnixbündnis:


PRESSEINFO – 17. Juli 2009


Verwaltungsgericht reklamiert Friedhofsruhe für Bundeswehr
Gelöbnix-Protest soll in Quarantäne bleiben

Das Verwaltungsgericht Berlin hat das faktische Verbot der Gelöbnix-Demonstration gegen das Bundeswehrgelöbnis am 20. Juli durch die Polizei bestätigt. Erlaubt ist nun lediglich eine stationäre Kundgebung am Potsdamer Platz.

Das Verwaltungsgericht folgt einer überwunden geglaubten Logik deutschen Obrigkeitsdenkens, die Kritik am Militarismus für staatsgefährdend hält und unter Quarantäne stellen will. Das Bündnis wird Rechtsmittel vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen.

Die Gerichtsentscheidung stützt sich insbesondere auf ein ominöses „Lärmgutachten“, das die Polizei bei der Senatsverwaltung für Natur und Umweltschutz bestellt hat.
Dieses Gutachten geht von Voraussetzungen aus, die den Grundsätzen der Versammlungsfreiheit widersprechen. Dem Gutachten zufolge ist immer dann „von einer Störung der Veranstaltung auszugehen, wenn die Lärmereignisse das Grundgeräuschaufkommen (Lärmbelastung, die in der Innenstadt vorhanden ist) um mehr als 5 dB(A) überschreiten, d. h. wenn die Störungen hörbar sind.“
Im Klartext: Alles, was die Bundeswehr hört, stört.
Dem gegenüber steht die Tatsache, dass die Bundesregierung selbst zwar angibt, die Proteste seien im Vorjahr „hörbar“ gewesen, aber nicht behauptet, dass dadurch die Würde des Gelöbnisses gestört worden sei (so die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion, BT-Drucksache 16/10210). Es gibt mithin keinen legitimen Grund dafür, die Kundgebung an einen wesentlich weiter entfernten Ort als letztes Jahr zu verbannen.

Wenn die Öffentlichkeit massive Beeinträchtigungen ihrer Bewegungsfreiheit hinnehmen muss, weil das Militär den Platz vor dem Parlament besetzt, dann muss die Bundeswehr auch das Anhören von Protest in Kauf nehmen. So haben es Gerichte bisher stets entschieden. Wir mobilisieren deshalb weiterhin zur Kundgebung am 20. Juli, 17 Uhr am Potsdamer Platz als Startpunkt für antimilitaristische Proteste.
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