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Täterumgang in linken Strukturen?

AT-Nerd 28.06.2009 12:14
Zusammenfassung:
Der folgende erste Text beschreibt die Auseinandersetzung einer politischen Gruppe, die durch durch Dritte mit dem Vorwurf konfrontiert wurde, daß eine Person aus dieser Gruppe als Täter sexualisierter und physischer Gewalt innerhalb einer Beziehung aufgetreten ist. Er beschreibt den Umgang mit dem Konflikt, dem Vorwurf und dem Täter, vor allem aber auch Probleme und offene Fragen, sowie Fallstricke, die sich auftaten.
Ein zweiter Text beschreibt ebenfalls die Erfahrungen und legt dabei einen Schwerpunkt auf die Arbeit von supportgroups und deren theoretisch-politischen background.
Wir hoffen auf Eure solidarischen und konstruktiven Reaktionen zu folgenden Texten, die unten auch noch mal als pdf angehängt sind.

Täterumgang in linken Strukturen ? - Versuch einer Annäherung

Der folgende Text beschreibt unsere Auseinandersetzung als politisch agierende Gruppe, nachdem wir durch Dritte mit dem Vorwurf konfrontiert worden sind, daß eine Person aus unserer Gruppe als Täter sexualisierter und physischer Gewalt innerhalb einer Beziehung aufgetreten ist. Er beschreibt unseren Umgang mit dem Konflikt, dem Vorwurf und dem Täter, vor allem aber auch unsere Probleme und offenen Fragen, sowie Fallstricke, auf die wir gestoßen sind.
Wir haben uns für einen öffentlichen und anonym gehaltenen Text entschieden, da wir unsere Erfahrungen an andere Guppen und Einzelpersonen weitergeben wollen, um gemeinsam in der Entwicklung antisexistischer Praxis weiter zu kommen. Wir hoffen, auf diese Art einige Probleme und Grenzen eines solchen Projekts diskutieren zu können, ohne dass dabei spekuliert wird, um wen es sich wann, wo und wie gehandelt haben könnte.

Es ist dabei wichtig zu wissen, dass wir aus einer Perspektive schreiben, in der wir zuallererst und fast nur mit dem Täter und seiner Sicht der Dinge konfrontiert waren. Einiges Wissen über die Erfahrungen und Sichtweisen der von seinen Taten betroffenen Frau gelangte durch Vermittlung einer Supportgroup (SG) zu uns. Wir entschieden uns ziemlich schnell gegen einen unmittelbaren sofortigen Ausschluss des Täters, aber dafür, dass er zunächst kein aktives Teil der Gruppe mehr sein sollte. Vielmehr wollten wir mit ihm eine Auseinandersetzung über sein sexistisches Verhalten mit dem Ziel einer Veränderung führen, im Sinne einer profeministischen Täterarbeit. Grundlage dieser Entscheidung war das Empfinden einer politischen Verantwortung für ein (bis dahin) Mitglied unserer Gruppe.
Nach einem anderthalbjährigen Auseinandersetzungs- und Diskussionsprozeß entschieden wir uns, ihn aus der Gruppe auszuschließen und die Diskussionen mit ihm zu beenden.

1. Erste Reaktionen und Beginn der Auseinandersetzung

Wie es wahrscheinlich häufig der Fall ist, hörten auch wir als Gruppe zum ersten Mal von Dritten, dass Peter* sexualisierte und physische Gewalt gegen eine Frau angewendet hat. Unsere Reaktionen darauf bestanden in Schock und Wut, in Sprachlosigkeit, in der Hoffnung, dass das nicht wahr sein möge bis hin zu der eher nüchternen Erkenntnis, dass es eine Illusion sei zu glauben, "so was" käme bei uns nicht vor. Bei ihm herrschten große Unsicherheit und Angst vor, dass ihn die Szene und seine politischen Zusammenhänge jetzt verstoßen würden, ihm niemand glaubt, Selbstkritik, aber auch das Gefühl, Opfer einer „unfairen Verfolgung“ zu werden. Von ihm kam sehr schnell das Angebot, darüber zu reden, worauf die meisten von uns eingegangen sind.

In diesem ersten Moment haben wir ihm zugehört, nachgefragt, ihn angeblafft, unsere Wut und unser Unverständnis rausgelassen, versucht zu verstehen, worum es geht, ihn kritisiert, warum er bisher nicht mit uns geredet hat, was er sich denn vorstellt, warum er denn kein Vertrauen in uns gehabt hatte, Konsequenzen gefordert, dass er das gefälligst jetzt „alles mal auf den Tisch packen“ muss.
Nur einige wenige von uns haben beschlossen, nicht mit ihm zu reden, bevor sie nicht mehr über die Vorwürfe und damit die Perspektive der Frau erfahren haben.

Bereits in dieser Situation hat die Mehrheit von uns das von vielen für sinnvoll erachtete Vorgehen, sich zuerst einmal die Darstellung der Frau bzw. ihrer SG anzuhören, nicht eingehalten. Das resultierte aus dem erklärten Willen, jetzt in irgendeiner Form handeln zu müssen und das auch möglichst schnell. Auch glaubten einige von uns, sich von seiner Darstellung nicht komplett den Blick verstellen zu lassen.

Wir bewegten uns in einem ziemlich aufgeladenen Feld: Unsere antisexistischen Positionen und Ansprüche standen auf dem Prüfstand. Was auch eine Rolle spielte, war eine gewisse Skepsis und Kritik gegenüber einer bestimmten antisexistischen Praxis, die es sich aus unserer Sicht mit Ausschlüssen zu leicht macht. Wir denken, dass zumindest sehr weitgehende Ausschlüsse von Leuten (z.B. aus allen politischen Zusammenhängen) eine nachvollziehbare Begründung brauchen. Gleichzeitig stellt sich das Problem, dass eine solche Begründung der Anonymität (einer Betroffenen) im Wege stehen kann.

Es gab dann ziemlich bald Informationen der SG über die Vorwürfe und Forderungen der betroffenen Frau. In der Diskussion darum, wie es mit der Gruppe und dem Täter weitergehen soll, gab es zwei Positionen:

Einige favorisierten die Strategie, möglichst bald wieder politisch mit Peter* zusammen zu arbeiten, um dabei in der Gruppe die Konfrontation mit ihm zu suchen und ihn nicht einfach gehen zu lassen oder rauszuschmeissen. Andere konnten sich eine nahtlose politische Zusammenarbeit mit ihm nicht vorstellen, sondern wollten eine konsequente Auseinandersetzung über sein sexistisches Verhalten mit ihm oder ohne ihn. Gründe für diese Haltung waren die Interessensvertretung der betroffenen Frau, der entstandene Vertrauensverlust dem Täter gegenüber und die als notwendig erachtete und persönlich empfundene Verdeutlichung eines konsequenten Bruchs mit dem Täter.

2. Unsere Grundlage der Auseinandersetzung :

Wir hatten als Hauptziel relativ schnell geklärt, dass wir bei ihm an allererster Stelle ein Anerkennen des Schutzraums der betroffenen Frau und anschließend möglichst weitgehende Einsicht in das eigene Verhalten, seine Übergriffe und ihre Definition derselben und ein Daraus-Lernen bewirken wollten. Uns war dabei zumindest theoretisch klar, dass wir in diesen Gesprächen ständig mit der Täterperspektive konfrontiert sein würden. Ob wir das auch in den jeweiligen Momenten immer klar hatten, ist eine ganz andere Frage.

Die von der SG übermittelten Forderungen der betroffenen Frau nahmen wir nicht in allen Punkten als gegeben und unantastbar hin, sondern diskutierten sie und einigten uns auf die Akzeptanz einiger wesentlicher Forderungen (Definitionsmacht, Schutzraum, Anonymität), die wir Peter* vermitteln wollten. Die Diskrepanzen innerhalb unserer Gruppe beispielsweise über die Forderungen enthielten wir ihm nicht vor.

3. Täter-Umgang/Arbeit1 und Problematik

Wir haben es dann so gehandhabt, dass Peter* nicht mehr zu unseren Treffen kam, bis auf einige wenige Male, wo wir explizit über die Vorwürfe, bzw. vor allem über die Forderungen an ihn gemeinsam gesprochen haben. Darüber hinaus fanden Treffen mit ihm in kleinerer Runde statt, regelmäßig, drei Leute mit ihm zusammen. Dabei ging es zunächst vor allem darum, ihn zum Anerkennen der Forderungen der SG zu bewegen. Aber auch hier spielten natürlich die oben genannten Vorbedingungen mit rein, also zum Beispiel das Bedürfnis, verstehen zu wollen, was vorgefallen ist.

Wir haben versucht, diese Treffen vor- und nachzubereiten und sicherzustellen, dass immer eine Person zweimal hintereinander anwesend ist, so dass die Sachen aus dem letzten Gespräch nicht verloren gehen. Die Gespräche wurden lange Zeit zurückgetragen in unsere Gruppentreffen und dort weiter diskutiert, denn wir wollten ja einen möglichst guten und auch kollektiv diskutierten Umgang mit der Situation finden.

Das nahm über eine lange Zeitspanne sehr viel Raum ein. Es gab bei uns neben den zum Teil weit voneinander entfernt liegenden Positionen auch unterschiedliche Erfahrungen mit Situationen von sexualisierten Übergriffen und auch unterschiedliche Bereitschaft, in die Diskussionen darum einzusteigen. Wir hatten keinen Plan, wie wir jetzt mit der Situation umgehen werden, wir waren nicht vorbereitet und entsprachen damit wahrscheinlich der Mehrheit von politischen Gruppen, die in eine solche Situation geraten. Das theoretische Wissen, wie alltäglich, häufig und nah an uns dran Sexismus und Gewalt sind, haben wir nicht auf unseren Nahraum runtergebrochen und es hat in unserer Praxis bisher keine größere Rolle gespielt.

Nach einigen Monaten haben sich dann einige Männer aus unserer Gruppe weiterhin über einen Zeitraum von vier Monaten regelmäßig mit dem Täter getroffen und nach längeren Zeitabständen davon in unserer Gruppe berichtet. Dieses weitestgehende Auslagern des Täterumgangs war auch Resultat des Entschlusses, wieder stärker an anderen politischen Themen zu arbeiten. Die Genervtheit darüber, „sich immer nur mit diesem einen Thema zu beschäftigen“, war bei einigen sehr groß, was auch mit zu dieser Auslagerung führte.

4. Konfrontation mit dem Täter :

Eine Schwierigkeit im gesamten Umgang mit Peter* war, dass wir die einzige Gruppe seines politischen Umfelds waren, die sich über einen längeren Zeitraum hinweg kritisch mit ihm auseinandergesetzt hat. Sicherlich gab es von anderen Seiten viele kritische Einzelgespräche mit ihm, wir hätten es jedoch sehr sinnvoll gefunden, wenn eine verstärkte Auseinandersetzung in seinen verschiedenen Zusammenhängen geführt worden wäre und es idealer Weise einen Austausch darüber gegeben hätte.

Wir haben recht früh eine mangelnde Konfrontationsfähigkeit unsererseits gegenüber dem Täter festgestellt. Auch wenn wir uns das wiederholt vorgenommen und verabredet hatten und es sich für viele auch persönlich so anfühlte, dass wir hart mit ihm "ins Gericht gehen" wollten, fiel das vielen von uns dann doch eher schwer, wenn man sich im Gespräch direkt gegenüber saß.

Vielleicht hätten wir vorher unsere Kritik an ihm untereinander viel mehr verdeutlichen und genauer benennen müssen. Einige von uns haben dies durchaus als Scheitern erlebt, gerade weil unsere Wut und Ablehnung gegenüber seinem Verhalten ja durchaus vorhanden, aber in der realen Situation mit ihm nicht immer so umgesetzt werden konnte. Wie so viele Täter hat sich auch Peter* oftmals in eine Opferposition begeben und fühlte sich schlecht behandelt. Dieses „Leiden“ an der gesamten Situation trug bestimmt einen Teil zu unserer Unfähigkeit zur Konfrontation bei.

Insgesamt haben wir wahrscheinlich relativ klassische Reaktionen seinerseits erlebt, in vielfachen Ausprägungen und in häufigem Wechsel: Nicht-Wahrhaben-Wollen, Sich-Verteidigen, Sich-selbst-zum-Opfer-Machen, Nichts-falsch-machen-Wollen, Ja-und-Amen-zu-allem-Sagen. Trotz der theoretischen Kenntnis dieser typischen Täter-Muster war der konkrete Umgang mit solchen Verhaltensweisen oft sehr schwierig. Ein Problem war dabei auch die Diskrepanz, einerseits einen Kontakt aufrecht erhalten zu wollen und andererseits recht harte Kritik anbringen zu wollen.
Wir diskutierten dabei untereinander auch die Frage, ob der Umgang eher von pädagogisch-aufklärerischem Vorgehen oder besser von Konfrontation oder dem Appell an politische Überzeugungen geleitet sein sollte.

Wir hatten auch den Eindruck, dass er schließlich die Sachen sagt, die wir hören wollen und von denen er denkt, sie seien der Situation angemessen, ohne selbst zu dieser Erkenntnis gekommen zu sein. Wir wussten nicht, ob er quasi strategisch agiert, um keinen weiteren Ärger mit uns zu bekommen und um bald wieder in die Gruppe bzw. auch in die Szene zurückkommen zu können.
Wichtig wäre hier sicherlich eine klare Trennung der Ebenen gewesen: zum einen sein Verhältnis zur Gruppe und zum anderen die Arbeit an sexistischen Verhaltensmustern. Es ist auf jeden Fall ein Problem, wenn diejenigen, die die Täterarbeit machen, auch über deren „Erfolg“ und das weitere „Szene-Renommée“ entscheiden.

Desweiteren haben wir uns gefragt, ob eine „richtige“ Täterarbeit (Rantasten an Strukturen, Reflektieren eigenen Verhaltens) erst später möglich ist, wenn sich die konkrete Situation etwas beruhigt hat und die akut wichtigen Forderungen der Frau umgesetzt wurden.

Es gab dazu aber auch die Einschätzung, dass unsere Arbeit mit ihm insofern nicht erfolglos war, da die Umsetzung bestimmter Forderungen wahrscheinlich nur aufgrund unseres Drucks oder unserer Argumente erfolgte, was zum Teil als sehr aufwendig empfunden worden ist. Zudem gab es bei ihm stets die Bereitschaft, sich zu treffen und er hat sich allen Diskussionen gestellt. Teilweise genügten ihm die Treffen sogar nicht und sein hoher Bedarf an Diskussion und Auseinandersetzung war von der Gruppe nicht immer zu decken.

Ein Ergebnis der lange Zeit stattfindenden Treffen war, dass viele von uns auch keine Lust mehr hatten, sich weiter mit ihm zu treffen oder Täterarbeit zu machen - ein Argument dafür war auch, dass es nicht Aufgabe von Frauen sei, Männern „antisexistisches Verhalten beizubringen“.
Unsere Eindrücke der Gespräche mit ihm bleiben letztendlich anbivalent und unbefriedigend. Wir können insofern auch nicht immer genau auseinanderhalten, wann und ob er Schritte und Ansichten aus innerer Überzeugung (nach)vollzogen hat und wann nur aus Gründen des Drucks.

5. Auseinandersetzungen mit der Support-Group (SG), Umfeld und Therapeut_innen :

A) Parallel zu den Auseinandersetzungen mit Peter* direkt fanden einige Gespräche zwischen uns und der Supportgroup (SG) statt. Im Idealfall hätte durch die Treffen eine Vermittlung der Forderungen der Betroffenen durch uns an ihn und eine Rückkopplung, ob/inwiefern er sich daran hält, bzw. eine Verständigung darüber, wer sich wann wo aufhält, stattfinden können.
Dies hat nicht immer so stattgefunden. Nach unserer Einschätzung lag das an gegenseitigem Mißtrauen der Gruppen, Ärger übereinander, Ärger über ihn, starken Emotionen das Thema betreffend, unterschiedlichen Verständnissen von antisexistischer Politik und wenig Erfahrung mit solcher Vermittlungsarbeit.
Wir hätten uns eine konstruktivere Ebene und mehr Gesprächsbereitschaft über die konkreten Fragen des praktischen Umgangs gewünscht. Häufig waren wir verärgert über die oftmals arrogante Art und Weise, wie Forderungen an uns herangetragen wurden und zum Teil auch darüber, wie die SG oder deren Umfeld den Täter behandelte. Wir haben aber sicher auch nicht immer selber eine konstruktive Ebene hergestellt, haben Kritik und Vorurteile über die Arbeit und Positionen der SG geäußert. All diese Dinge erschwerten wohl eine möglichst konstruktive Zusammenarbeit.

Intern in unserer Gruppe hatten wir keine einheitliche Position, was unser Verhältnis zur SG anging, die Meinungen reichten von "der SG was entgegensetzen" bis hin zu "auf jeden Fall die Kommunikation aufrecht erhalten". Schließlich kam es zum Kontakt- und Gesprächsabbruch.

Sowohl über die Gespräche mit der SG als auch über die Auseinandersetzungen mit dem Täter führten wir einigermaßen Protokoll, was sich als sehr sinnvoll erwiesen hat. Bei allen Verschriftlichungen wurde grundsätzlich anonymisiert und verschlüsselt.

B) Zudem gab es auch mehrere Anläufe und Termine, in denen sich mit dem Umfeld des Täters getroffen wurde, um auch auf dieser Ebene Denkprozesse anzustoßen und gegen eine Opfer-Inszenierung des Täters vorzugehen. Die Idee, hier anzusetzen erschien uns jedenfalls vielversprechend und wir glauben, eine Vermittlung bestimmter antisexistischer Positionen ans Täterumfeld ist verdammt wichtig.

C) In der Zwischenzeit hatten wir uns viel darum bemüht, Rat und Hilfe von außen zu bekommen, was sich sehr schwierig gestaltete. Es fand einmal ein Treffen mit einer Therapeutin statt, die selber auch Opfer betreut und deren Erfahrungen in vielerlei Hinsicht aufschlussreich waren. Ihre Einschätzungen ließen aber auch erkennen, dass eine konstruktive und in Bezug auf eine Verhaltensänderung Erfolg versprechende Beschäftigung mit dem Fall und dem Täter immense Kapazitäten (Zeit, Kompetenz, Intensität, Selbstreflexion, Supervision uvm.) von uns gefordert hätten, die wir nicht aufbringen konnten und wollten.

Es gab in unserer Gruppe allerdings auch Skepsis gegenüber allzu professionalisiertem Expert_innentum und Kritik an Therapien, die zu sehr psychologisch und zu wenig politisch mit solchen Fällen umgingen.

6. Reflektion und (Selbst)-Kritik :

In der Nachbetrachtung und Vorbereitung dieses Textes haben wir über Täterarbeit und ihre Vorbedingungen gesprochen. Dabei wurde die Position vertreten, dass wir letztlich eine Art von Täterarbeit gemacht haben und es nicht immer eine Therapie braucht, um an bestimmte Dinge wie zum Beispiel typische Handlungsmuster etc. heran zu kommen. Täterarbeit fängt demnach da an, wo mensch über patriarchale Strukturen redet.
Andere vertraten die Meinung, dass es schon gut sei, zwischen Täterarbeit und Täterumgang zu unterscheiden, wir hätten bestimmt mehr Täterumgang als Täterarbeit gemacht, aber auch das sei es wert gewesen. Manche bemängelten, dass uns die Kontinuität und Tiefe fehlte. Zudem sei die Frage, ob wir genug kritische Distanz zum Täter hatten; wir waren ja schon stark verstrickt in die ganze Sache und gleichzeitig waren wir ihm gegenüber auch die Kontrollinstanz, die zu entscheiden hatte, ob er wieder in die Gruppe zurück kann. Insofern sei das, was wir gemacht haben, kein gelungener Ansatz von Täterarbeit.

Anerkennung des Definitionsrechts/der Definitionsmacht :

Insgesamt bleibt für uns als ungelöster Widerspruch stehen, dass es eine - z.B. auch im Buch "Antisexismus reloaded" formulierte - Vorbedingung für Täterarbeit sei, dass der Täter das Definitionsrecht der Betroffenen anerkennen muss. Uns erschien es sehr schwierig, dies eindeutig feststellen zu können bzw. einige von uns fanden dies zu hoch angesetzt. Denn schließlich sei es ja genau die Crux, dass der Typ (noch) nicht alles verstanden hat und an genau diesem Punkt müsse mensch ansetzen.
Dagegen wurde eingewandt, dass er zuvor aber mindestens anerkennen müsse, dass die betroffene Frau definieren kann, was passiert ist. Wir kamen schließlich zu der gemeinsame Formulierung, dass die Anerkennung der Definitionsmacht der Frau Grundlage zur Veränderung seiner Haltung sei.

Die Diskussion mit Peter* blieb in diesem Punkt unbefriedigend: Von ihm kam allzu häufig, dass es "so etwas" (die ihm vorgeworfenen Taten) bei ihm gar nicht gegeben haben kann, dass er nicht alle Vorwürfe versteht oder nicht, worauf sie sich im Detail beziehen etc., wogegen wir "nur" die recht abstrakt formulierten Vorwürfe setzen konnten. Entsprechend war es auch ein Problem, dass einerseits mehr Informationen über die Vorwürfe hilfreich gewesen wären.
Andererseits wurden die Bedürfnisse der Betroffenen respektiert, wenig bis nichts Genaues über die konkreten Vorfälle und Vorwürfe, an andere weiterzugeben. Hierbei bleibt für uns also die Frage offen, wie mit abstrakten Vorwürfen in der Täterarbeit oder auch in anderen Auseinandersetzungen mit Tätern umgegangen werden kann.

7. Resümee

Insgesamt lässt sich sicher festhalten, dass wir keinen wirklichen Plan für das Vorhaben "Täterarbeit" oder "Täterumgang" hatten. Wir haben unseren Umgang immer wieder neu entwickelt, diskutiert, teilweise wieder verworfen und versucht der Situation anzupassen.
Ziele waren dabei die Umsetzung der Forderungen der betroffenen Frau, das Anerkennen des Schutzraumes und Einsicht in sein Verhalten. Das konkrete Vorgehen der einzelnen Leute, die sich mit ihm trafen, waren bestimmt von den jeweiligen Positionen zu Feminismus und (Anti-)Sexismus.
Sicherlich war die Bandbreite hier größer, als das in diesen paar Schlagworten deutlich wird und unser Auftreten ihm gegenüber war nicht immer von Konsequenz und Stringenz gekennzeichnet.
Auch die Frage, ob mensch eher mit Texten zum Thema Sexismus, Gewalt, Patriarchat etc. oder mit Beispielen aus der alltäglichen Erfahrung und dem ganz realen Verhalten ansetzt, um über bestimmte Strukturen ins Gespräch zu kommen, konnten wir nicht abschließend klären.
Die Diskussionen mit ihm waren letztlich ein Mix aus all diesen Bestandteilen und Versuchen. Da die Differenzen und die Bandbreite der Positionen unserer Gruppe sehr groß waren, war es nicht immer einfach, einen Konsens, mit dem alle leben konnten, zu finden.

Ein Hauptproblem – auf verschiedenen Ebenen – war es, Täterarbeit als Politgruppe zu machen. Dies erlebten wir zum einen als eine Frage der Gruppengröße. Im kleineren Kreis wäre es sicher oftmals leichter gewesen, sich über Sexismus und Antisexismus zu verständigen.
Zum anderen war es auch eine Frage der Kapazitäten und des Wunschs, weiterhin politisch auch in anderen Bereichen zu agieren.
Letztendlich war die Entscheidung gegen den Täter auch eine Entscheidung für das Fortbestehen der Gruppe. Ein fader Beigschmack blieb. Uns erscheint es jedenfalls wichtig, auch den Punkt bemerken zu können, an dem die Gruppe die ständige Diskussion nicht mehr verkraftet.

Obwohl der Versuch von Täterarbeit sicher nicht rundum gelungen war und für die Gruppe eine sehr schwierige Zeit darstellte, finden wir es richtig, diesen Versuch unternommen zu haben und begreifen dies auch als eine politische Verantwortung des direkten Umfelds/ Zusammenhangs des Täters. Darüber hinaus haben die vielfältigen Diskussionen auch uns selbst im Reflektieren über eigene Strukturen, Beziehungs- und Rollenmuster etwas gebracht.

Wir hoffen, mit dem Text und den hier skizzierten Problemen die Auseinandersetzung über die Möglichkeiten und Unmöglichkeiten einer linken, profeministischen Täterarbeit voranzubringen, indem wir bestimmte Fallstricke, auf die wir gestoßen sind, benennen. Dies soll kein Plädoyer sein, als Politgruppe in jedem Fall (auch wenn z.B. keine Bereitschaft zur Auseinandersetzung vorliegt) Täterarbeit zu machen. Aber wir stehen vor dem ungelösten Problem, dass diese Arbeit dann unserer Ansicht nach irgendwer anders machen müsste, bzw. es schlecht ist, wenn niemand dies übernimmt.

Abschließend fassen wir die wesentlichen Probleme, Fragen, Stichworte, aber auch Einschätzungen, die in unserem Täterumgang vorkamen, noch einmal zusammen:

wie kann Täterarbeit auf der Grundlage abstrakter Vorwürfe praktiziert werden?
wie kann man an Verhaltens-, Denkmuster und Wahrnehmungsstrukturen rankommen? abstrakt über Texte, über das Reflektieren bestimmter Verhaltensweisen und -muster, über die Auseinandersetzung über konkrete Vorfälle...?
wie kann man Äußerungen und Bekundungen des Täters einschätzen und bewerten? (Problem der Gleichzeitigkeit von Auseinandersetzung und Bewertung)
was bewirken unterschiedliche Positionen und Rollen von Frauen und Männern beim Täterumgang?
ein guter Kontakt zur SG ist unerlässlich, zur Vermittlung von Forderungen und Bedürfnissen der betroffenen Frau, eine Begegnung auf Augenhöhe wäre hier wünschenswert
Widerspruch zwischen Bedürfnis nach Anonymisierung und dem Wunsch nach praktischem Austausch innerhalb der Szene (über die eigene kleine Gruppe hinausgehend)
uneinheitliche Gruppenpositionen
Verhältnis Täterumgang / sonstige politische Arbeit: bewusste Entscheidung für einen Täterumgang ist wichtig
Berücksichtigung des zeitlichen und persönlichen Engagements

8. Literatur und Texte :

Feministische (Therapie-)Ansätze und Projekte zum Thema sexualisierter Gewalt beschäftigen sich verständlicherweise vor allem mit der Situation der Betroffenen und leisten hier Unterstützungsarbeit. Genau die hier praktizierte Parteilichkeit schätzen wir ja auch, aber für unsere Situation fanden wir entsprechend kaum Angebote bzw. Unterstützung, z.B. durch TherapeutInnen aus dem Szeneumfeld.
Politische Texte zum Thema Täterarbeit waren äußerst rar, was wir wegen der Bedeutung und Häufigkeit solcher Fälle und aufgrund unserer vielen vielen eigenen Fragen und Problemen mehr und mehr als Manko empfunden haben.
Auch wir konnten in diesem Text lediglich in erster Linie Probleme und Fallstricke unserer Arbeit beschreiben und ein paar Gedankengänge dazu, wo es noch an Erfahrungen und Konzepten mangelt.

Texte :

* Gitti Hentschel (Hg.): "Skandal und Alltag, Sexueller Mißbrauch und Alltagsstrategien." Orlanda 1996, Kapitel: Die (potentiellen) TäterInnen, Seiten 203 – 278
* re.ACTion Readergruppe für emanzipatorische Aktion (Hg.): "Antisexismus_reloaded, Zum Umgang mit sexualisiserter Gewalt- Ein Handbuch für die antisexistische Praxis." Unrast 2007, Täterumgang Seiten 61-68

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Fußnoten:
* Name geändert
1 Wir werden uns hier jetzt nicht begrifflich damit auseinander setzen, ob wir "Täterarbeit" oder "Täterumgang" (vgl. die Unterscheidung in dem Buch "Antisexismus_reloaded. Zum Umgang mit sexualisierter Gewalt -- ein Handbuch für die antisexistische Praxis", Unrast Verlag, Münster 2008, S. 61ff) gemacht haben, auch wenn eine solche Klärung gerade vorab möglicherweise Sinn gemacht hätte.

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Ein zweiter Text, der unsere Erfahrungen beschreibt und dabei einen Schwerpunkt auf die Arbeit von supportgroups und deren theoretisch-politischen background legt:

Antisexistische Praxis ist wichtig – dennoch eine notwendige aber konstruktive Kritik

► Grundsätzlich haben Gruppen, die Betroffene sexualisierter Gewalt unterstützen, ihre Bedeutung – da gibt’s nichts zu deuteln. Eine solche Arbeit sollte eigentlich für alle politischen Zusammenhänge relevant sein. Durch die relative Unterbelichtung in vielen Gruppen hinsichtlich des Themas Sexismus ist das aber nicht so und deshalb existieren Gruppen wie die z.B. die Unterstützer_innengruppe DEFMA (DIY, Emanzipatorisch, Feministisch, Militant, Autonom) aus Wien, die Gruppe GAP (Gruppe Antisexistische Praxis) aus Berlin und in konkreten Fällen diverse supportgroups (SG's) oder UnterstützerInnenkreise (UK's).

In unserer Gruppe gab es einen Fall von sexualisierter Gewalt eines Mannes gegen eine Frau. Wir waren damit konfrontiert, einen Umgang zu finden. Dieser Prozess war oft schwierig und auch schmerzhaft, Meinungen und Positionen knallten in einem weiten Spektrum aufeinander, wie sonst selten in unseren Diskussionen. Der Mann ist nicht mehr in unserer Gruppe. Nähere Einzelheiten schreiben wir dazu nicht, weil Rückschlüsse auf die Identität der betroffenen Frau eventuell gezogen werden könnten – wir befürchten allerdings, dass ihrer supportgroup bereits diese Sätze viel zu weit gehen werden...
Wir waren konkret mit einer SG konfrontiert, von der wir den Eindruck hatten, dass die Texte der Gruppe GAP1 aus Berlin den theroretischen Background ihres Ansatzes lieferte.

Es soll in diesem Text nicht um einen konkreten Fall gehen, sondern um die Prämissen und Auswirkungen antisexistischer Praxis, wenn auch in diesen Text konkrete Erfahrungen von uns einfließen. Wir standen und stehen vor der Problematik, dass abstrakte Positionen antisexistischer Praxis nicht gut zu diskutieren sind, weil zu viel Verallgemeinerung die Dinge unscharf macht und unter Umständen wenig mit der tatsächlichen Praxis oder Politik aktiver Gruppen zu tun haben.
In der Theorie ist es immer leichter, klar zu haben, wie Antisexismus „geht“. Zum anderen wissen wir um die Schwierigkeit von konkret/aktuell in solchen Auseinandersetzungen steckenden Zusammenhängen, sich mit der tatsächlichen Arbeit zum Beispiel von supportgroups kritisch auseinanderzusetzen. Denn in diesen Fällen existieren dann reale Betroffene sexualisierter Gewalt und somit auch Schutz- und/oder Anonymisierungsbedürfnisse.
Ziel ist es, einen Umgang zu finden der die Betroffenenperspektive stärkt, der aber nicht automatisch zu einer Dämonisierung und einem Szeneausschluss der Täter führt. Wir wissen, dass dies schwer ist, haben den Stein der Weisen auch selbst noch nicht gefunden, halten aber ständig neue Versuche für sehr wichtig.

In diesem Text geht es um den Umgang mit intimer Gewalt (dies schließt sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung ein, aber auch körperliche und psychische Gewalt zwischen sich nahe stehenden Menschen).
Er ist auf Heterosexismus bezogen (d.h. er beschäftigt sich hauptsächlich mit dem Umgang mit Gewalt von Männern gegenüber Frauen), kann aber auch mit etwas Transferleistung auf homo- oder transsexuelle Beziehungen übertragen werden.

Außer Frage: Die Definitionsmacht

Nicht zu hinterfragen ist für uns die Definitionsmacht. Ohne in diesem Text die lange Geschichte dieser Errungenschaft der feministischen Bewegung wiedergeben zu können und zu wollen,2 ist es uns schon wichtig darzustellen, was wir darunter verstehen, da es durchaus mehrere Auslegungen der Definitionsmacht gibt.

Definitionsmacht bedeutet erstmal, dass eine Person ihre Grenzen und damit auch Grenzverletzungen selbst zu definieren hat. Dies ist erst einmal banal. Einer Person ihre Wahrnehmung abzusprechen ist absurd. In den allermeisten Fällen hat im Fall eines sexuellen Übergriffs in intimen Beziehungen die andere Person eine andere Wahrnehmung/Erinnerung. Und dies ist normalerweise das Ende der Geschichte. Aussage gegen Aussage, keine „objektiven“ Beweise. Im Zweifel für den Angeklagten, also gegen die Frau. Fertig.
Warum soll dies aber nun bei Fällen intimer Gewalt anders sein, warum soll hier EINE Perspektive handlungsanleitend für das Umfeld werden? Warum ist es richtig, der Perspektive der Betroffenen zu glauben und sich parteiisch zu verhalten?

1.Weil es oft die einzige Möglichkeit von Betroffenen intimer Gewalt ist, überhaupt Gehör zu finden. In der Normalität der patriarchalen Gesellschaft wird der Täterperspektive oft mehr geglaubt, der Betroffenen wird eine Mitschuld gegeben, die Übergriffe werden verharmlost.

2.Weil unsere Verwurzelung im sexistischen Alltagsverstand es nahe legt, dass Täter das existierende patriarchale Gewaltverhältnis im Zweierverhältnis reproduzieren und daher Grenzüberschreitungen oft nicht einmal bemerken.

Dabei ist das 2. Argument mit Vorsicht zu geniessen. Es ist zwar richtig, dass mensch nicht immer erkennen kann, wenn er die Grenzen eines anderen überschreitet, das heißt aber nicht, dass er es nicht versuchen kann.

Auch außer Frage: Schutzraum und Parteilichkeit – Zwei Konzepte, die zusammengehören

Was folgt aus einer Parteinahme für die Betroffene?

Hier ist für uns das Konzept des Schutzraums entscheidend. Die Betroffene soll sich frei bewegen können, ohne durch die Anwesenheit des Täters retraumatisiert, geängstigt oder einfach nur gegen ihren Willen erinnert zu werden. Dieser Schutzraum muss in einer antisexistischen Praxis durchgesetzt werden. Dies ist nicht als Bestrafung des Täters zu verstehen. Das lehnen wir ab. Schutzräume zu sichern aber bedeutet manchmal auch, sich in sensible Aushandlungsprozesse zu begeben (Schutzräume sollten normalerweise nicht den automatischen Ausschluss des Täters zur Folge haben, wie es zum Beispiel der Fall wäre, wenn als Schutzraum eine Großstadt geltend gemacht würde).

Auf dieser Grundlage ergeben sich nun verschiedene Möglichkeiten des weiteren Vorgehens. Abhängig von den Wünschen der Betroffenen (z.B. Aufarbeitung, Vergessen etc.) aber auch abhängig vom Verhalten des Täters (z.B. abwehrend, bereuend, nicht verstehend).

Hier würde antisexistische Arbeit eigentlich anfangen. Ein hoffnungsvoller Versuch einen solchen Umgang zu erarbeiten ist zum Beispiel dieses Papier aus Detroit: "thoughts about community support around intimate violence" deutsch: "Gedanken über gemeinschaftliche Hilfe in Fällen von intimer Gewalt"3.
Sehr wohl in Frage gestellt: die Praxis

In der Praxis gibt es aber je nach Kräfteverhältnis meist nur zwei Ausgänge. Entweder der Täter wird durch ein starkes Täterumfeld rehabilitiert und die Betroffene rausgeekelt. Das halten wir für falsch. Oder aber der Täter wird aus der Szene ausgeschlossen. Die Gruppe GAP aus Berlin schreibt dazu in ihrem Text „Was tun wenn's brännt? Zum Umgang mit sexueller Gewalt“:

„Täterdistanzierung und sein Ausschluss aus linken Räumen sind notwendiger Bestandteil antisexistischer Politik“ und befinden: „Aus unserer Perspektive ist es derzeit fast unmöglich, Täterarbeit zu machen, da fast nie Einsicht des Täters da ist und er zudem in seinem weiterhin sexistischen Handeln durch sein Umfeld oftmals gestützt, gestärkt und rehabilitiert wird.“4.

Uns ist unklar, wie die Position von GAP hier zu verstehen ist:: bedeuten Täterdistanzierung und Ausschluss als Bestandteil antisexistischer Politik für GAP nur eine mögliche Option antisexistischen Handelns – was wir auch so sehen würden – oder bedeutet Bestandteil hier, dass es immer so laufen soll? Dies würde bedeuten: der Fall ist erledigt, die Szene bleibt antisexistisch und wartet auf den nächsten Fall. Auch dies halten wir aber für falsch.

Um Missverständnisse zu vermeiden: Natürlich können Täter unter bestimmten Umständen ausgeschlossen werden. Als Automatismus hingegen halten wir dies für falsch. Erstens wird der Sexismus dadurch nicht bekämpft, da der Ausschluss aus allen „linken Räumen“5 in der Regel auch die Auseinandersetzung aller Beteiligten, also des politischen und sozialen Umfeldes beendet. Diese ist aber enorm wichtig. Täterarbeit kann auch antisexistische Präventionsarbeit sein. Es ist für eine gesellschaftliche Perspektive überaus wichtig, dass Sexismus bearbeitbar, veränderbar gemacht wird. Das heißt auch, dass Täter sich verändern können.

Dämonen produzieren Ritter-Identitäten

Eine antisexistische Praxis, die Einzelne zu Dämonen stilisiert, die ausgegrenzt werden müssen, vermittelt ein falsches Sexismusverständnis, wenn man davon ausgeht, dass sich Sexismus quer durch die Gesellschaft zieht und eine Herrschaftspraxis ist, die sich in vielfältigen Formen zeigt und eine alltägliche Diskriminierung und Bedrohung bedeutet.

Eine solche Praxis kann darüber hinaus dazu führen, dass gerade der sonst so mackrige Typ, der vor diesem Hintergrund den Szene-Ausschluss dieses anderen Typen fordern kann, sich dadurch als edler Ritter sieht. Ein solcher Ausschluss kann unter Umständen auch kontraproduktiv in dem Sinne sein, dass eine vermeintlich einfache Lösung für die Bedrohung durch sexistische Gewalt vermittelt wird.
Wenn antisexistische Praxis ausschließlich im schematischen Lösungsweg des automatischen Ausschlusses von Tätern sexistischer Übergriffe aus linksradikalen Räumen und Strukturen besteht, ist das eben keine Lösung, auch wenn es zunächst als der einzig gangbare Weg erscheint.

Auch wenn kaum eine antisexistische Gruppe als ihre alleinige Politik ausschließlich einen Täterausschluss fordern oder durchsetzen würde, so sehen wir die Gefahr, dass es in der Praxis manchmal vorkommt, dass nur noch diese Art Politik übrig bleibt. Das kann z.B. dann der Fall sein, wenn das Bedürfnis nach Schutzräumen als äußerst wichtig eingestuft wird und nach und nach in der Form durchgesetzt wird, dass es einem faktischen Szeneausschluss gleichkommt.

Da unser Eindruck ist, dass - zumindest in der deutschsprachigen Szene seit Jahren häufig der Ausschluss des Täters als Automatismus gefordert wird oder oft stattfindet, geht es uns hier um den Versuch, gegen solche Automatismen eine antisexistisch motivierte Diskussion hin zu bekommen.
Wir haben den Eindruck, dass an diesem Punkt in der linksradikalen Debatte eine große Leerstelle existiert und sowohl Sprach- und Hilflosigkeit herrscht, als auch Angst, etwas Falsches zu sagen oder zu tun. Diese Erfahrung mussten auch wir in unseren Diskussionen häufig machen.

Insofern denken wir, dass wir ein Klima brauchen, in dem wir nicht nur ständig bemüht sind, den eigenen Dreck zu verstecken.
Im Gegenteil, genau diese Bereiche müssten vielmehr bereitwillig zum Thema gemacht werden. Das kann wohl erst dann geschehen, wenn sie verstärkt als diskutier- und veränderbar wahrgenommen werden. In Bezug auf verschiedene Hierarchieaspekte sind wir schließlich alle widerspruchsbeladen.

Auch Antisexistische Praxis kann deshalb nicht einfach einen Trennungsstrich ziehen zwischen „den Guten“ und „den Sexisten“, solange Gewalt in der familiären und weiteren sozialen Normalität verankert ist. Formen sexistischer Unterdrückung und Diskriminierung finden wir in Partnerschaften, Cliquen, im Job, in der Werbung, im Hausprojekt, in der Radiomoderation… überall.
Eine Analyse, die die Bedrohung als den Sonderfall, der sich ausgrenzen lässt darstellt (vergleichbar: die Warnung vor dem fremden Mann im dunklen Wald) gibt uns nichts an die Hand für den Umgang mit der Gefahr durch den übergriffigen Sport-Trainer, Pfleger, Freund, Hausprojektbewohner.

Da viele sexistische Praktiken zur Normalität geworden und alltäglich sind, ist eine Sensibilisierung für die eigenen und anderer (körperlichen) Grenzen und deren Verletzung sowie für das Bewusstsein des Rechts zur Verteidigung wichtig.

Wir müssen verstärkt lernen, mit den vielen Formen und Abstufungen von Sexismus in unseren Szenestrukturen, Freundschaften, Beziehungen, Wohn-, Familien-, Arbeitsverhältnissen etc. offen und kritisch umzugehen. Ein emanzipatorischer Umgang mit sexistischen Herrschaftspraktiken muss in unserem Alltag ansetzen und immer wieder neu eingefordert und durchgesetzt werden. Wir denken dabei an verschiedene Praktiken aus der feministischen Bewegung, wie zum Beispiel Bewusstmachen und Verändern von dominantem Redeverhalten, Zurückdrängen von Dominanz und Mackertum auf Demos, Partys, Gruppentreffen etc.
Auch manche Ansätze aus Männergruppen halten wir für praktikabel (Reflexion der eigenen Sexualität, der potentiellen Täterschaft, der vorhandenen oder angestrebten Machtpositionen...).
Auf der anderen Seite gehören einige Stichworte dazu, die aus der Mädchen/Frauenselbstbehauptung und –verteidigung bekannt sind: Grenzen wahrnehmen und benennen, Achtung/Verteidigung von Grenzen, Raum nehmen und verteidigen, Übergriffe benennen und das Recht sich zu wehren.

Das Konzept der Kollektividentität

Wir waren durch die supportgroup, mit der wir zu tun hatten, mit der Behauptung einer Kollektividentität konfrontiert. Kollektividentität kennen wir als Konzept, in dem es darum geht, einzelne Betroffene in z.B. einer großen Versammlung vor der Preisgabe ihrer Identität zu schützen. Dies funktioniert so, dass alle oder viele sich als Betroffene bezeichnen.

Wir halten die Ausweitung dieses Konzeptes auf die Identifikation mit einer konkreten von einem sexistischen Übergriff betroffenen Person für eine unzulässige Ausweitung. Der Schutzraum für die Betroffene kann so beliebig kollektiviert und in Konsequenz für den Täter ein Szeneausschluß durchgesetzt werden, ohne dass ein solcher beschlossen und begründet werden muss.
Die Krönung ist jedoch, dass mann frei von seiner Männlichkeit, frei von Sexismus werden kann, indem er sich selbst zur Betroffenen erklärt. Wie schön einfach! Statt ernsthafter Auseinandersetzung mit unseren Widersprüchen und nicht zu duldenden Verhalten, werden schematische Gegenüberstellungen geschaffen: das kollektiv-identitäre Richtige und Gute versus Täter und Täterschützer („aktives Täterumfeld“, wie es die Berliner Gruppe GAP zum Beispiel nennt6). Solch ein einfaches Schema nimmt die nötige Auseinandersetzung vorweg und schließt den Raum dafür.

Wir wollen mit diesem Text für den Versuch werben, anders mit antisexistischen Vorfällen umzugehen. Ausschluss ist manchmal notwendig, aber nie eine Lösung. Die Konsequenz kann nach einer solchen Auseinandersetzung auch eine Trennung von Leuten und deren Ausschluß aus bestimmten Zusammenhängen sein, doch andere Verläufe und Konsequenzen sind genauso möglich. Menschen sind veränderbar.

Wenn vermittelt wird, dass ein Benennen von sexistischen Praktiken und Übergriffen einen Ausschluß nach sich ziehen muss, blockiert dies auch die Bereitschaft selbst-/kritisch Probleme offenzulegen und nach Veränderungen zu suchen.
Eine linke Bewegung muss Wege finden, Sexisten nicht in die bürgerliche Gesellschaft zurückzuwerfen, sondern Sexismus zu bekämpfen. Das bedeutet, es müssen Wege der Veränderung durch Auseinandersetzung gefunden werden.

Wir glauben, dass diese Aufgabe auch von den jeweiligen Umfeldern zu leisten ist und nicht an „spezialisierte“ Gruppen mit schematischen Lösungswegen delegiert werden kann. Uns ist dabei bewusst, dass der Schutz der Betroffenen hohe Priorität hat. Aber wir glauben, dass Täterarbeit möglich sein muss, wenn wir Sexismus bekämpfen wollen. Trotz jahrzehntelanger linkradikaler Geschichte mit sexistischen Vorfällen ist die Literatur zur Täterarbeit, die über, „müsste man mal“, „sehr wichtig“ etc. hinausgeht verschwindend gering.
Auch die Gruppe DEFMA aus Wien verweist vor allem auf englischssprachige Texte7 So stehen auch wir am Anfang und wissen nicht so recht wie es funktionieren soll.

Der oben bereits erwähnte Text aus Detroit ist vielleicht ein Baustein auf dem Weg. Auf jeden Fall dürfen wir keine Angst haben, uns die Hände schmutzig zu machen, weil wir Umgang mit Tätern haben. ◄

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Fußnoten:

1 Texte und Selbstdarstellung finden sich in der ZAG Nr. 46 (einer in Berlin herausgegebenen linken Zeitschrift für Antirassismus) oder im Internet mit dem Titel: "was tun wenns brännt" in:  http://asbb.blogsport.de/2008/03/23/was-tun-wennas-braennt-zum-umgang-mit-sexueller-gewalt/
2 Texte dazu im Buch "Antisexismus reloaded - Zum Umgang mit sexualisierter Gewalt - ein Handbuch für die antisexistische Praxis." Von Re.ACTion Readergruppe für emanzipatorische Aktion, April 2007, Unrast, Münster
3 hier der link:  http://transformation.blogsport.de/
4  http://asbb.blogsport.de/2008/03/23/was-tun-wennas-braennt-zum-umgang-mit-sexueller-gewalt/
5 ebenda
6 Die Anwesenheit des Täters oder des aktiven Täterumfelds stellt eigentlich immer eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Betroffenen dar.“ vgl.  http://asbb.blogsport.de/2008/03/23/was-tun-wennas-braennt-zum-umgang-mit-sexueller-gewalt/
7 siehe  http://defma.blogsport.de/literatur/
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Ergänzungen

Peinlich

antifa 28.06.2009 - 12:52
"Von ihm kam allzu
häufig, dass es "so etwas" (die ihm vorgeworfenen
Taten) bei ihm gar nicht gegeben
haben kann, dass er nicht alle Vorwürfe
versteht oder nicht, worauf sie sich im Detail
beziehen etc., wogegen wir "nur" die
recht abstrakt formulierten Vorwürfe setzen
konnten. Entsprechend war es auch ein
Problem, dass einerseits mehr Informationen
über die Vorwürfe hilfreich gewesen
wären.
Andererseits wurden die Bedürfnisse der
Betroffenen respektiert, wenig bis nichts
Genaues über die konkreten Vorfälle und
Vorwürfe, an andere weiterzugeben. Hierbei
bleibt für uns also die Frage offen, wie
mit abstrakten Vorwürfen in der Täterarbeit
oder auch in anderen Auseinandersetzungen
mit Tätern umgegangen werden kann."

Ihr wisst also überhaupt nicht, was abgelaufen ist. Die Ex-Freundin darf behaupten was sie will. Der "Täter" versteht nicht, was ihm vorgeworfen wird, weil er keine Infos von der "Betroffenen" bekommt.
Und das wollt ihr uns hier als gelungenes Konzept unterjubeln. Das was hier beschämend ist, ist nicht das Verhalten von Peter, der sich auf eine Auseinandersetzung über Monate (!) einlässt, ohne überhaupt erklärt zu bekommen was ihm vorgeworfen wird, sondern euer Verhalten einem ehemaligen Genossen und Freund gegenüber.
Ihr glaubt sicher nicht das es Menschen gibt, die aus verletzter Eitelkeit, Rache oder Nichtfertigwerden mit Trennung andere denunzieren und "ausschalten" wollen? Ich hätte das bis vor ein paar Jahren auch nicht geglaubt, bis ein Bekannter von mir denunziert wurde, von einer ehemaligen Bekannten, bei der mittlerweile die Diagnose "Borderline-störung" vorliegt.
# Starkes Bemühen, tatsächliches oder vermutetes Verlassenwerden zu vermeiden.
# Ein Muster instabiler, aber intensiver zwischenmenschlicher Beziehungen, das durch einen Wechsel zwischen den Extremen der Idealisierung und Entwertung gekennzeichnet ist.
# Identitätsstörung: ausgeprägte und andauernde Instabilität des Selbstbildes oder der Selbstwahrnehmung.
# Unangemessene, heftige Wut oder Schwierigkeiten, die Wut zu kontrollieren, (z. B. häufige Wutausbrüche, andauernde Wut, wiederholte körperliche Auseinandersetzungen).
# Vorübergehende, durch Belastungen ausgelöste paranoide Vorstellungen oder schwere dissoziative Symptome. ( http://de.wikipedia.org/wiki/Borderline-Pers%C3%B6nlichkeitsst%C3%B6rung)
Der Blankobrief "Definitionsmacht" war in diesem Fall total unangemessen. Ich kann nur jedem raten, der mit solchen Vorwürfen überzogen wird und sich nichts hat zuschulden kommen lassen, den Rechtsweg einzuschlagen.

Ergänzung

Ergänzerin 28.06.2009 - 14:05
Das borderline-Syndrom – Beitrag zu einer erfolgreich verhinderten Diskussion
In Artikel, Veranstaltung on 20. Juli 2001 at 20:09

Ein Mann weckt seine Freundin; er ist erregt; er will Sex mit ihr. Sie lehnt ab; daraufhin passiert: nichts. Beide schlafen, so ist anzunehmen, wieder ein.

Diese Begebenheit bot, vor einigen Jahren, in der ‘Interim’ Anlaß für eine der vielen „Vergewaltigungsdiskussionen„. Wir wissen nicht, was zwischen der Frau und ihrem Typen ansonsten vorgefallen war und warum es ihr geboten schien, diese Szene an die Öffentlichkeit zu bringen. Darum geht es uns nicht. Denn die ‘Interim’-LeserInnen wußten ebensowenig über etwaige spezifische Hintergründe bescheid; und trafen doch einhellig ihr Urteil: Sexuelle Avancen einer Frau gegenüber, die, gerade aufgewacht, noch nicht alle ihre sieben Sinne beisammen haben mag, erfüllen in jedem Falle den Tatbestand der sexistischen Grenzverletzung. Nur über die Klassifikation – Übergriff oder Vergewaltigung – wurde im folgenden noch gestritten; und natürlich gemeinsam Abscheu bekundet. Keine Stimme jedoch, die fragt, wie es wohl einem Opfer erzwungenen Verkehrs ergehen mag, das verfolgen muß, wie eine Szene konsensual das erlittene eigene Erleben begrifflich mit einer mißglückten sexuellen Kommunikation in einer Paarbeziehung gleichsetzt. Keine Stimme auch, die auf die fatale Parallele des Frauenbildes, dem hier das Wort geredet wurde, mit dem patriarchalen Weiblichkeitsideal verweist: dem Ideal der Frau, die stets erst nach reiflicher Überlegung sich dem Manne, der Geduld zu beweisen vermag, sich hingebe; die nicht wie die Schlampe spontan, gar selbstbewußt ihren Impulsen folge. (Um nicht mißverstanden zu werden: Der hier verwandte viktorianische Jargon überzeichnet. Aber merkwürdig ist es schon, wenn an diesem Fall demonstriert werden soll, warum erotische Anträge an eine Person, die sich im Zustande teilweiser Unzurechnungsfähigkeit befindet, dieser keine Entscheidungsfreiheit lasse und daher in Wirklichkeit Zwang sind – wenn die Frau doch offensichtlich zum „Nein„ in der Lage war. Dieser Logik zufolge wäre ein solches „Nein„ kein echtes, weil bloß instinktiv gewählt. Und das ist wahrlich nicht weit weg von der sittlich unwürdigen Entscheidung.)

Wo diese Stimmen fehlten, überraschte das Ausbleiben einer weiteren erst recht nicht mehr – einer, die hätte einwenden können, ob die mit klarem Kopfe und nach dem Modell bürgerlicher Vertragsfähigkeit gegebene Zustimmung zum Sex wirklich die einzig erstrebenswerte Form sein müsse; die daran erinnert, daß es Frauen wie Männer gibt, die es genießen, am Morgen, noch halb im Traum, als erstes den warmen Körper nebenan im Bett zu ertasten oder solcherart ertastet zu werden, um zusammen zu schlafen und dabei erst gemeinsam aufzuwachen; und die es zumindest für möglich hält, daß der in Rede stehende Mann nicht unbedingt wissen konnte, daß seine Partnerin diese Vorliebe allem Anschein nach nicht nur nicht teilt, sondern als Überwältigung empfinden würde – ihm daher also die bloße Frage nach schlaftrunkenem Liebesspiel anzukreiden eine Sexualnorm aufzustellen heißt, in der wirklich nur noch die in jedem einzelnen Falle quasi vertraglich geregelte und absolut risikofreie „wechselseitige Nutzung der Geschlechtseigenschaften„ (Kant) ihren Platz findet.

Ob der geschilderte Fall ein für die Definitionsrechtsdebatte typischer ist oder nicht, sei dahingestellt. Ausführlich zitiert haben wir ihn, weil er bezeichnend ist: dafür, was in dieser Debatte möglich ist – und dafür, welche Argumentationen selbst dann, wenn sie förmlich auf der Hand zu liegen scheinen, aus ihr ausgeschlossen bleiben. Es mutet fast unheimlich an, wieviel undiskutierte Einigkeit in der Sache vorherrscht, zumal in einer so uneindeutigen Sache wie der Sexualethik, zumal in einer so streitlustigen und ansonsten noch die bizarrsten politischen Positionen mitumfassenden autonomen Szene; und ebenso unheimlich, wie instinktsicher und einheitlich die Ausschlußmechanismen griffen, als mit dem ‘Bahamas’-Artikel „Infantile Inquisition„ eine Dissonanz aufzukommen drohte. Weil uns aber solche Dissonanz in diesem gespenstischen Gleichklang dringend notwendig erscheint, wollen wir im folgenden den (unseres Wissens nach ausschließlich) verurteilenden öffentlichen Stellungnahmen eine verteidigende hinzufügen – in der Hoffnung, nicht bloß die Ruhe zu stören und Vorurteile zu bestätigen. Vielleicht teilt nach dem Lesen die eine oder der andere mehr unsere Ansicht, daß zwecks Emanzipation der Frauen wie Männer zu Menschen und ihrem Begehren zu einem menschlichen die bisherigen Praktiken autonomer Geschlechtermoral zumindest der Diskussion wert sind.

Nicht, daß wir jedes Wort der „Infantilen Inquisition„ genauso geschrieben hätten; nicht, daß wir nicht lieber an manchen Stellen weiterdiskutiert, an manchen Passagen gerne Kritik geübt hätten. Nur bestehen dafür, nach dem bisherigen Debattenverlauf, noch gar nicht die Voraussetzungen – zum Beispiel, den Artikel inhaltlich erst einmal allgemein zur Kenntnis zu nehmen. Daß die Opponenten das nicht wollen, wird in einigen Artikeln durchaus offen eingestanden (‘völlig bedeutungslos für alle, die ernsthaft Politik machen wollen’; ‘zu provokant verfaßt, um als ernstgemeint zu gelten’: Interim 513, S. 7 bzw. 10). Dementsprechend fallen auch die Reaktionen derer aus, die auf Ernsthaftigkeit soviel Wert legen. Beliebt sind da die Appelle, Nein heiße Nein. Wahrlich. Aber wer hätte anderes behauptet? Oder heißt das, aus einem einmal gegebenen Nein könne nie mehr ein Ja werden – wie es die ‘Bahamas’ ja, im anlaßgebenden Falle des AAB-Vergewaltigungsvorwurfes, gefolgert hatte? (Zur Erinnerung: Außer der ‚Gigi‘ hat niemand öffentlich in Abrede gestellt, daß die Aussage der Betroffenen, ihr sei ‚Lust gemacht worden‘, genau in diesem, von der ‚Bahamas‘ interpretierten Sinne zu verstehen sei – man schloß sich vielmehr kommentarlos ihrer Wertung an, dies sei „nicht o.k.„ Dem bei der Interpretation zu Hilfe genommenen Gerücht wurde gar von keinem, wie es doch die einfachste Übung gewesen wäre, auch nur mit einem „so war es nicht„ widersprochen.)

Daß man und häufiger noch frau ein Nein nicht bloß aus überraschend angefachtem, verheißungsvollem Verlangen in ein Ja verwandeln mag, sondern auch um der lieben Ruhe willen, wird damit ja genausowenig in Abrede gestellt, wie daß die Frau aus guten Gründen sich später wünschen mag, daß sie bloß beim Nein geblieben wäre. Solchen Auswirkungen des bürgerlichen Geschlechterverhältnisses, so wäre hinzuzufügen, läßt sich gerade nicht mit dem Beharren auf Eindeutigkeiten wie „Nein„ ist gleich „Nein„ beikommen. Kritisieren lassen sie sich dennoch, auch ohne gleich „Vergewaltigung„ zu rufen und einen Täter vorzeigen zu können. Und nichts läßt sich in der „Infantilen Inquisition„ finden, was dem entgegenspräche.

So ist es auch bloß frech zu behaupten, die ‘Bahamas’ verkläre Vergewaltigungen zu Verführungen. Was das eine vom anderen unterscheide, läßt sich ganz im Gegenteil recht präzise nachlesen; statt aber das nachzuvollziehen und gegebenenfalls zu kritisieren, wird so lange am Text gedreht, bis, nur zum Beispiel, die nun wirklich alltäglich zu bestätigende (und darüberhinaus auch noch für beide Geschlechter getroffene) Feststellung, Menschen hätten ab und an Spaß daran, in Phantasie oder Liebesspiel zu überwältigen oder überwältigt zu werden, zur Aufforderung mutiert, Frauen nach Belieben zu vergewaltigen (Interim 515, S. 18). Die Reihen werden fest geschlossen: Wer nicht unsere Auffassungen darüber teilt, was eine Vergewaltigung sei, könne gegen Zwang und Gewalt im Geschlechterverhältnis nichts einzuwenden haben; wer in Frage zu stellen wagt, daß eine Frau, die Leid erlitten hat, immer und in jeder Situation dessen Ursache und Verursacher klipp und klar zu benennen vermag, unterstelle naturnotwendig weibliche Hysterie und Lust an der Lüge – so lautet das Dogma. Und gegen solche, die es nicht unterschreiben wollen, hilft nur noch die Diskussionsverweigerung seitens jener, die sich „VergewaltigungsgegnerInnen„ nennen und damit suggerieren, es gäbe da andere, die solche Gegnerschaft nicht teilen würden – als würde nicht noch der schmierigste CSU-Mann seine Ablehnung von Vergewaltigungen bekunden; als würde nicht eine solche Selbstetikettierung nun wirklich niemanden von niemandem unterscheiden.

Solcherart moralisch vorab ins Recht gesetzt und gegen jede Kritik immunisiert, fallen auch die eklatantesten Widersprüche in den eigenen Erklärungen nicht mehr auf. Im BekennerInnenschreiben zur Veranstaltungssprengung (Interim 513, S.10), das in Spiegelstrichen die Delikte der ‚Bahamas‘ aufführt, heißt es beispielsweise: „Bei Vergewaltigung geht es nicht um Sexualität, sondern um Macht und Unterwerfung!„ Kurze Zeit später aber beschuldigen die AutorInnen die ‚Bahamas‘, sie packe Stammtischparolen in „irritierend-verfälschte Sinnkonstruktionen„, als hätten sie geahnt, daß ihre Argumentation am Wortlaut des Textes zu scheitern drohe – aber das kann nur ein mieser Chauvi-Trick sein. Denn in Wirklichkeit, so die messerscharfe Schlußfolgerung, ginge es darum, „dumpfen Sexismus auch in linken Kreisen wieder salonfähig zu machen: endlich kann Mann wieder ohne Ende ficken, und zwar wann, wo, wie und wen Mann will.„ Fragen wir nicht, wo ausgerechnet das gestanden haben soll (dumpfe Sexisten werden, im Gegensatz zu uns, die „‘wohlklingenden‘ Worthülsen„ schon derart zu durchschauen wissen). Fragen wir auch nicht, ob Typen, die möglichst viel und wahllos Frauen ins Bett kriegen wollen, sich wirklich noch wie in den späten Sechzigern ausgerechnet die linksradikale Szene als Terrain wählen würden. Aber was aus der kategorischen Trennung von Sexualität und Vergewaltigung denn eigentlich geworden ist, wenn so das eigentliche, unverfälschte männliche Begehren aussehen soll, wenn ihm nicht ein Riegel vorgeschoben wird – das sollte doch einmal nachgefragt werden. Mehr noch: Wenn es doch unerläßlich sei, daß Männer nicht so ficken können sollen, wie sie (endlich wieder) wollen, was spricht dann dagegen, das Urteil der „Sexualfeindlichkeit„, das so wütend zurückgewiesen wurde, stolz zu bestätigen?

Kritik und Selbstkritik, die Fähigkeit, kollektiv zu diskutieren und als einzelne verantwortlich zu handeln, erfordert zunächst einmal ein Minimum an Verbindlichkeit, auch in den verwandten Begriffen (und sei es, um deren Begrenztheit und die der Sprache insgesamt zu reflektieren; um aufzufordern, empathisch zuzuhören – also all das, was, wohlwollend verstanden, jene meinen könnten, die sich am Objektivitätsanspruch der Rede über Vergewaltigungen empören). Das ist bei solcher Schludrigkeit in der Sache – immerhin der zentralen, um die es doch es gehen soll – nicht zu haben. Stattdessen müssen die allerabstraktesten Parolen für die Auseinandersetzung einstehen, die geleistet zu sein scheint, wenn von möglichst vielen Gruppen bei möglichst jedem (gleichwie gearteten) Fall, ob Vergewaltigungsvorwurf oder Bahamas-Artikel, Papiere verfaßt werden, an denen an zentraler Stelle die Worte „Definitionsrecht„, „Grenzen„ und „Nein heißt nein!„ vorkommen. Passen sie nicht, herrscht offene Sprachlosigkeit. Dabei hätte es uns schon interessiert, was die KritikerInnen an den Abschnitten über „Körper„, „Lust„ und „Verliebtheit„ in der „Infantilen Inquisition„ auszusetzen gehabt hätten. Einer linksradikalen Szene, die sich nicht zuletzt in anderen Zusammenhängen gerne Slogans wie „Cross the border„ oder „Freies Fluten!„ auf die Fahnen schreibt, sollte die Diskussion über das Verhältnis von Subjekt, grenzüberschreitender Lust und entgrenzender Liebe, über die Zusammenhänge von Ich-Schrumpfung und narzißtischem Stolz auf den eigenen unversehrten Körper doch besser nicht ganz egal sein. Die aber hätte sich unserer Meinung nach am Text – und sei es, weil’s aktuell keinen anderen gibt – selbst dann führen lassen können, wenn die Einschätzung der AAB und der Patriarchatsbegriff für unter aller Kanone gehalten wird.

Aber, so wird es uns wohl entgegnet werden: die Definitionsmacht der Frau! Mit dieser Formel wird jede weitere Diskussion ausgeschlossen. Denn ihr zuliebe müsse, erstens, der Vergewaltigungsbegriff gerade so unscharf gehalten werden, um offen zu sein für die verschiedensten Erlebnisse der definierenden Frauen; auch um den Preis, daß, wie kritisiert wurde, die Unschärfe schließlich jede verbindliche Diskussion unmöglich macht. Zweitens aber hieße, die Definitionsmacht nicht anzuerkennen, in der Konsequenz, nicht jede Vergewaltigung als Vergewaltigung anzuerkennen, diese also zu legitimieren – und solche Legitimation wäre in der Tat indiskutabel. Es hilft nichts, als die Definitionsmacht selbst zu prüfen: darauf, ob sie in der Tat so unangreifbar und die einzige Alternative zu ihr die Apologie der sexuellen Gewalt ist. Reden wir dazu über die SprecherInnenposition, von der aus der Definition die Macht verliehen werden soll.

Denn es sind ja nicht „die Frauen„, die die Definitionsmacht für sich fordern; schon allein die Mitautorinnen dieses Textes beweisen das Gegenteil. Genauso wenig „die betroffenen Frauen„: Nicht erst in Frauenhäusern, auch in der Szene wird wohl fündig werden, wer Fälle sucht, die sich in solcher Macht nicht wiederfinden können oder wollen, aus welchen Gründen auch immer. Die, die da Definitionsmacht fordern, sprechen vielmehr, so allgemein wie möglich, im Namen der Betroffenen, der Frauen, der Emanzipation; wähnen sich so identisch mit deren ureigenen Interessen und wohlverstandenen Anliegen, daß sie diese Differenz, die Stellvertretung, gar nicht mehr zu benennen meinen müssen. Und sie tun gut daran; denn diese Vertretung ist anmaßend. (Besonders grotesk, wenn auch keinesfalls auf sie beschränkt, scheint das an jenen Männergruppen auf, die sich stets hundertfünfzig Prozent mit der guten Sache identifizieren.)

Wie wenig die von „den Frauen„ und „den Betroffenen„ geborgte (zahlenmäßige wie moralische) Autorität wirklich Substanz hat, vielleicht gar selbst nicht so recht geglaubt wird – das zeigt schon die ganze Aufregung der Bahamas-Debatte. Wäre ihre Position in sich so gefestigt und tragfähig, wie die Definitionsmächtigen sie ausgeben, so könnten sie diese eine Gazette gelassener ihren Krams publizieren lassen; zumal tatsächlich aus dem autonomen Kosmos keine weitere Opposition zu befürchten steht. Wäre aber die Definitionsmacht von linken VergewaltigerfreundInnen so gefährdet, wie ihre VerteidigerInnen (unbeschadet der Tatsache, daß sie, wie stets, als einzige sich zu Wort melden) es in Inhalt, Stil und Interventionsmethoden erscheinen lassen: Dann wäre es doch das klügste, zu diskutieren und noch einmal zu diskutieren, auch wenn’s weh tut. Denn was nicht selbstverständlich ist, wird vor allem durch Einsicht selbstverständlich werden, weniger durchs statuierte Exempel. Nein, mit der Verve der linksradikalen moral majority zu agieren und gleichwohl so, als stünde man mit dem Rücken zur Wand, zeigt an, daß da etwas nicht zusammenpaßt. Und das läßt sich nicht mit einem Begriff wie „Überlebende„ (aus dem BekennerInnenschreiben) kitten, mag die Berufung auf ihn auch noch fester zusammenschweißen. Er funktioniert genauso unstimmig, nur noch einmal greller. Fast schon unverschämt an die Überlebenden der Judenvernichtung erinnernd , verleiht er den so Benannten einen Status der Unantastbarkeit. Wer wird es wagen, solche mit kleinlicher Kritik zu behelligen – und ebenso ihre VertreterInnen, die im Geiste mit-leiden? Zugleich aber konstruiert die Bezeichnung eine verschwindend kleine und dadurch um so wehrlosere Gruppe; denn die Hervorhebung als „Überlebende„ macht bloß Sinn, wenn das Überleben in der jeweiligen Situation so selten war, daß es erwähnenswert wird. Das ist bei der Shoah wie der ‚Titanic‘ der Fall, nicht aber bei Vergewaltigungen, gerade solchen, die nicht dem Klischee vom fremden Lustmörder im dunklen Wald als Urheber entsprechen. – Womit die Verleihung dieses Titels an Opfer sexueller Gewalt sich statt als Versuch, ihnen gerecht zu werden, endgültig als rhetorische Strategie der BekennerInnen erweist.

Die Betroffenen, auf die sich da berufen wird, haben guten Grund, sich bei ihren WohltäterInnen unwohl zu fühlen. Der genannte Passus über die „Überlebenden„ spricht da Bände. In ihm kommen die Opfer tatsächlich und ausschließlich als Opfer vor, keinesfalls als Handelnde. Nicht einmal mehr die Bedeutung einer Vergewaltigung sollen sie selber verkünden, obgleich doch von der Bedeutung für die Betroffene die Rede ist; denn vorgeworfen wird der ‚Bahamas‘, sie „verschweigt, was eine Vergewaltigung für die Überlebende bedeutet„. Das Totschlagargument ist zwar keines, denn es zeigt nicht etwa mangelnde Empathie der gerügten Redakteure an, die im Gegenteil ihrer LeserInnenschaft zuzutrauen scheinen, auch ohne viel Worte zu wissen, was das Böse ist. Es legt vielmehr den Anspruch der Definitionsmächtigen offen, die sich – bei aller Polemik gegen die Versuche, jenseits des Subjektiven über sexuelle Gewalt zu reden – auf einmal für fähig halten, darüber zu reden, wie sich Vergewaltigungen im einzelnen Menschen ganz allgemein bedeutungsvoll niederschlagen. Woher aber stammt die Befugnis, die nun wirklich ureigenste Aufgabe eines Subjektes zu übernehmen, nämlich zu versuchen, erlittenes Schicksal zu deuten und so in die eigene Geschichte zu integrieren? Woher die Selbstverständlichkeit, die intime Nähe, mit der sich mit Vergewaltigten identifiziert wird, als wäre nicht die Übereinstimmung mit, ja schon das Erahnen von Gefühlswelten anderer Menschen das schwerste und zerbrechlichste?

Genau darin aber besteht das Programm der Definitionsmacht: in der bedingungslosen Legitimation des Gefühls, vergewaltigt worden zu sein. Nur das dürfe gelten, wenn es um die Frage geht, ob entstandenes Leid als Vergewaltigung (mit allen, was daraus folgt) benannt werden könne. Nichts, was sich in Worte fassen ließe, soll zum Urteil herangezogen werden; nicht die (relative) Übereinstimmung der objektiven Situation, der Bruch eines entweder transparenten oder vorauszusetzenden Willens etwa, deren Feststellung schon genug an Sprachüberschreitung, an Bereitschaft zu Vertrauen und Mitgefühl erforderte. Aber die Betroffene soll intuitiv in der Lage sein, ihr Schicksal in dem anderer Vergewaltigter wiederzuerkennen, und die Brücke zu jenen soll ausgerechnet das Subjektivste schlagen, das sich am wenigsten verallgemeinern läßt: das Gefühl des Leids. So transparent erscheint es den Definitionsmächtigen, daß dieses die spontane Identifikation einer Situation als Vergewaltigung über jeden Zweifel erheben soll – ganz jenseits jeder möglichen Lageeinschätzung eines dritten, auch und gerade des beteiligten Anderen. Wer aber so viel Zutrauen in die weibliche Fähigkeit hat, das eigene Gefühlschaos mit dem anderer so sicher identifizieren zu können, um daraus auf eine jeweils stattgehabte, durch einen Täter erlittene Gewalt schließen zu können: Die oder der behauptet nicht nur, auch ohne je in der gleichen Lage gewesen zu sein, genau zu wissen, was beispielsweise das vom Vater gegen ihren Willen penetrierte Mädchen empfindet (als wäre gerade dieses Wissen nicht unendlich schwerer als das sachliche und moralische Urteil, wenn überhaupt, zu erlangen). Weit skrupelloser noch, wird unter dem Banner der Einfühlung in eben solches Leid ein Begriff von Vergewaltigung gestiftet, der noch den eingangs geschilderten Fall von unerwünschtem Wecken umfaßt und wie zum Hohn aufs bekundete Mitgefühl das Gemeinsame in der Gleichheit der zugefügten seelischen Verletzung behauptet.

Zur Sicherheit sei’s betont: Wir wollen keine Hierarchie des Schmerzes errichten, wo der eine mehr zählt als der andere. Daß Schmerzen aber verschiedene sind (und sich in Trauer, Wut, Scham etc., jeweils noch in sich nicht eindeutig, verschieden äußern), hat nun gerade die Folge, daß sie sich anerkennen lassen, ohne legitimatorisch auf andere, denen es genau gleich erginge, verweisen zu müssen. Der Vergleich mag zur Bebilderung, zum Begreifen also und damit zum Bearbeiten, statthaft sein. Nur vollzieht sich ein solcher Prozeß selten im Medium der Öffentlichkeit; und wollte eine linksradikale es als ihre Aufgabe ansehen, dabei auf die Sprünge zu helfen, wäre das erst recht von einer Zudringlichkeit gegenüber den Individuen, die doch gerade von den Definitionsmächtigen als ‚Seelenstriptease‘ abgelehnt wird. Was eine politische Szene am Leid von Menschen vorrangig zu beschäftigen hätte, wäre die Unterschiedlichkeit der Ursachen festzuhalten, um sich um sie kümmern zu können. Auch einem Menschen, den der Straßenverkehr in den Rollstuhl gebracht hat, geht’s dreckig. Es ließe sich nun diskutieren, ob genauso dreckig wie Vergewaltigten, um zukünftig auch rowdyhafte Autofahrer Vergewaltiger nennen zu können. Damit mag vielleicht mehr moralische Empörung produziert werden, aber doch weniger Wissen, als es möglich wäre, und ganz sicher nicht mehr situationsgerechte Maßnahmen, Unfälle zu verhindern. Ebenso ist uns an einer Differenzierung zwischen Vergewaltigung, Übergriff und unempathischem Mackerverhalten nicht darum gelegen, um unser Mitleid korrekt dosieren, sondern um beispielsweise begreifen zu können, warum auch Männer, die keine Lust, eventuell gar Ekel dabei empfinden, Willen zu brechen und Frauen zu erniedrigen, trotzdem sich ignorant den Wünschen einer Anderen gegenüber verhalten können und denken, sie gingen schon konform. (Ein anderer Grund ist, zugegeben, die Frage nach den Sanktionen; mag das Täterkumpanei nennen, wer will. Aber die Klage der Stammtische, daß es nie um den Schutz der Opfer, sondern immer nur um den der Täter gehe, ist nicht unsere. Leider klingt sie allzuoft im hegemonialen autonomen Diskurs an, wenn es gegen jene, die Ausschlüsse und Attacken gegen „geoutete„ Männer problematisieren wollen, heißt, die Interessen der Frau ständen an erster Stelle; als ob diese nur gewahrt werden könnten in einer Strafprozeßordnung, die weder Verteidigungs- noch Revisionsinstanz kennt. Die, die sich in die Taschen lügen, sie verhängten keine Strafe, es müsse daher auch nicht über Strafzumessung diskutiert werden, sind, nebenbei gesagt, meist die größten Despoten; besonders, wenn sie die Lüge wahr machen und die Strafe in eine gemeinsame, männlich bestückte Hobbytherapie verwandeln – mit regelmäßigen Berichten über den Fortgang an die linksradikale Öffentlichkeit, wie vor einigen Jahren in einem Hamburger Fall gefordert. Da ist uns die Aufforderung: „Laß dich hier nicht mehr blicken!„ Männern gegenüber, die sich als Vergewaltiger erwiesen haben, allemal sympathischer; in ihr wird die Ohnmacht, was zu tun sei, zumindest nicht hinter allgemeinen Prinzipien und Verfahrensregeln des gerechten antipatriarchalen Verhaltens verborgen.)

Die Hierarchie der Leiden produziert in Wirklichkeit bloß die Definitionsmacht selbst. Ihr zugrunde liegt schließlich der Gedanke, das bloße „Was war?„, durchaus beschreibbar in verallgemeinernden Begriffen, reiche nicht aus; es müsse wesentlich der Name „Vergewaltigung„ hinzu- oder an die Stelle dessen treten. So erst wäre die Scheußlichkeit der Tat und des Täters adäquat gefaßt. Implizit wird so aber gerade eingestanden, daß das, worum es geht, nicht allein in der Lage ist, die gewünschte Abscheu hervorzurufen und sich daher der Bilder von Vergewaltigung – der ‚herkömmlichen‘, der vor dem erweiterten Begriff der Definitionsmacht – bedienen muß. Denn diese sind es ja, die jedeR im Kopf hat, wenn von Vergewaltigung die Rede ist, und nicht etwa solche wie die vom (wir wiederholen: unbeanstandeten!) Gerücht über den AAB-Fall. Wozu sonst wäre der Kampf so wichtig, „Vergewaltigung„ definieren zu dürfen? Wichtig im übrigen weniger den Betroffenen selber, die – in vielerlei Hinsicht bezeichnend – im Verlaufe einer Definitionsmachtkampagne meist recht schnell in den Hintergrund treten, wenn sie nicht, wie uns auch schon begegnet ist, ohnehin von Anfang an dagegen waren; sondern wichtig für jene, die sich als ihre SprecherInnen begreifen und dabei offensichtlich weniger an der Sache gelegen ist, sondern am emotionalen Mehrwert, den die Identifikation mit einer Vergewaltigten so mit sich zu bringen scheint.

Der Vertretungsanspruch der Definitionsmacht bezieht sich jedoch auf mehr als bloß die Betroffenen, geht vielmehr gleich aufs Ganze: auf ein ganzes Geschlecht von Opfern. AktivistInnen nennen sich gerne, sofern sie sich nicht als männlicher Anhang zu erkennen geben, FeministInnen oder, so einfach wie unbescheiden, (die) FrauenLesben. Wer widerspricht schon gerne der Hälfte der Menschheit, zumal der unterdrückten? Nur hoffen wir, daß diese Hälfte, so real ihre Zwänge auch sind, nicht so aussehen, wie die Definitionsmächtigen sie zeichnen und mit ihren Aktionen zu Hilfe zu kommen meinen.

Über den Verlauf der gesprengten Veranstaltung „Infantile Inquisition„ wollen wir uns nicht weiter äußern – mangels Anwesenheit wäre jeder Kommentar zu dem, was wer wo wie warum gesagt hat, einer auf Treu und Glauben. Auffällig aber ist, was sich durch fast alle Beschreibungen der GegnerInnen zieht: Sie selber scheinen nach dem Krachschlagen nicht mehr vorgekommen zu sein bzw. wenn, dann nur als Ziel von Schlägen, Tritten und Schimpfkanonaden. Ein Höhepunkt dieser Darstellungsweise findet sich im Politporno „Ein paar Informationen betreffend die Antifaschistische Aktion Berlin„ . Detailreich werden die bad boys beschrieben, bis man förmlich des Redners „monotone, kehlige Stimme„ und das „dreckige Lachen„ der AAB-Schläger zu hören meint. Die Gegenseite existiert nur als Lücke im Text ; keine ihrer Handlungen wird beschrieben. Nur ominös erscheinen sie in Formulierungen wie: „als dies nicht gelang„ – nämlich „die Feministinnen mit Gewalt hinauszuschieben„ – „schlug [die AAB] vor, ‚dann müssen wir jetzt die Polizei rufen!‘„ Der Ruf nach der Polizei als letzte Rettung der Vergewaltigerfreunde paßt zwar gut in die Phantasieproduktion, aber schlecht in den Textverlauf. Dessen Komposition hatte nämlich bis dahin darin bestanden, Unschuldige von überlegenen Gegnern mit „Mundschutz„ und „Schlagring„ „brutal zusammen schlagen„ zu lassen, je wehrloser, desto besser: „trat brutalst auf eine kleine Frau los„ (gemeint ist der „bekannteste Schläger der AAB„, der zum Treten extra den Schlagring überzieht). Da muß es die LeserIn schon wundern, warum solche Bestien sich ihrer Gegner auf einmal nicht anders als mit der Polizei zu erwehren wissen. Durchaus drollig der Versuch der Verfasser, den Bruch zu glätten und das plötzliche Innehalten der AAB zu erklären mit der „Angst, sich in der Szene„ – nein, nicht eine Anzeige wegen versuchten Totschlags, sondern, ausgerechnet! – „einen weiteren Sexismus-Vorwurf einzuhandeln.„. Desto dringlicher muß den Autoren das Bedürfnis gewesen sein, die protestierenden Frauen auf Teufel komm raus nicht als Handelnde und dafür auch Verantwortung Übernehmende zu zeichnen, sondern als passiv erleidende schöne Seelen. In diesem wie in fast allen Berichten über den Abend wird skandalisiert, daß die VeranstalterInnen sich überhaupt zur Wehr gesetzt haben, und besondere Exzesse dienen dann zur Illustration dieses Skandals. Wer eine Propagandashow von Machoschweinen sprengen will, rechnet gemeinhin nicht damit, daß der Auftritt als Offenbarung verstanden wird, schleunigst innezuhalten; sondern mit Gegenwehr. Hier aber werden, vor allem von den Sympathisanten, statt Subjekte, die die Wirkungen ihrer Handlungen einkalkulieren und sich dennoch aus zu diskutierenden Gründen militant zur Wehr setzen, Inkarnationen der Weiblichkeit erheischt, unschuldig das Übel erleidend und nicht von dieser Welt. Dieser Zug ist aber kennzeichnend fürs Frauenbild der Definitionsmacht überhaupt. Wie und wie sehr er sich niederschlägt in der Kennzeichnung des weiblichen Geschlechts als wesentlich das der potentiellen Opfer, darüber ließe sich sicher streiten (es hat ja auch Realitäten für sich); ein andermal, wenn Interesse besteht. Frappant ist immerhin die Bereitschaft, so zu agieren, als befänden wir uns noch immer in den frühen 70ern, als gälte es immer noch überhaupt erst die (linken) Männer aus ihren selbstherrlichen Machoträumen von Nebenwiderspruch und Ohne-Ende-Ficken zu erwecken – auch das eine Form der Entwirklichung von weiblicher Subjektivität, hier die der Akteurinnen der Neuen Frauenbewegung. Deren relative Erfolge zur Kenntnis zu nehmen, und wenn sie auch nur das taktische Verhalten linker Männer ihren Genossinnen gegenüber beträfen, hieße ja nicht, Friede, Freude und Verschwinden des Geschlechterverhältnisses zu propagieren, sondern vielmehr dessen neueste Arrangements erfassen zu können. Denn dazu gehört sicherlich der gute Genosse mit dem feministischen Über-Ich, siegreich im Hahnenkampf um den Titel des antipatriarchalsten Mannes. Vielleicht erschiene dann gar die auch in autonomen Kreisen anzutreffende neue Unlust am Sex, männlicherseits so hervorragend als Verzicht auf mackerhafte Anmache zu veredeln, vielmehr als aktuelle Ausprägung der Misogynie, der Abneigung gegen den störenden Frauenkörper…

Nur wäre so etwas im Diskursrahmen der Definitionsmacht nicht zu diskutieren. Denn da gilt das Ideal der Frau als Mensch ohne Begehren – nicht primär im sexuellen Sinne, sondern im umfassenderen all der Lüste und Widersprüche, die erst ein irdischen Wesen ausmachen. Wird angezweifelt, daß ein von einer Frau vorgetragener Vergewaltigungsvorwurf von unbedingtem Wahrheitsgehalt sein muß, so lautet die Antwort in der Regel, sie tue so etwas ja wohl nicht aus Spaß. Niemandem aber scheint aufzufallen, daß es eine ganze Reihe deutlich besserer Gründe gibt, jemanden einer Vergewaltigung zu bezichtigen, ohne daß dieser tatsächlich verantwortlich wäre. Warum sollen Frauen sich nicht den allzumenschlichen Freuden der Rache hingeben wollen? Warum gilt es als ausgeschlossen, daß auch Frauen sich irren könnten, Verantwortung oder schlechtes Gewissen abwälzen möchten? Nichts anderes wäre von denen zu erwarten, die keine Götter sind, sondern Individuen. Gerade in der Sexualität, wo das Begehren das Begehren des Anderen ist, Wünsche sich auf Zeit verschlingen, ohne daß ihr Ursprung bei mir oder bei dir noch auszumachen wäre, gerade in der gesellschaftlichen Position der Frau, mit der Bürde belastet, weniger Herr(in) der Lage sein zu sollen und dennoch Hüterin der Moral und Stütze des Wir, gerade da also hieße es, diese Bürde noch drückender zu machen, ihr reines Empfinden zur einzigen Quelle des Urteils zu erklären. Jede in dieser Lage wird einen Anderen suchen, der für ihre Wahrheit bürgt, und sei es einen fiktiven im Selbstgespräch; und gerade das scheitert im Modus des wortlosen Treu und Glaubens . Versuche, in welcher Form auch immer, das Geschehen durch den Blick eines Dritten, das Medium sprachlicher Objektivierung, anzuerkennen, sollen so nicht bloß „dem Täter„, sondern allen Beteiligten gerecht werden. Und sie werden es, trotz aller Grenzen der Kommunizierbarkeit, den Frauen allemal mehr, als wenn ihnen per Definitionsmacht zugleich mit dem Blankocheck die Zuschreibung verliehen wird, daß sie stets frei von Rachewünschen seien, frei von der Versuchung, schambesetzte Einwilligungen in ein sexuelles Geschehen nachträglich als fremdverursacht zu deklarieren, frei also vom menschlichen Recht auf den Irrtum. Die Verkitschung der Frauen zu makellosen Geschöpfen ist eine der raffiniertesten Bosheiten der patriarchalen Gesellschaft.

Nun werden die FreundInnen der Definitionsmacht einzuwenden wissen, daß Opfern sexueller Gewalt diese sprachliche Objektivierung nicht zuzumuten sei, vielmehr einer zweiten Vergewaltigung gleichkomme. Diese These ist inzwischen so zum Dogma geronnen, daß sie in der aktuellen Debatte schon gar nicht mehr begründet werden muß. Unter der Hand wird jede Redesituation einer Vergewaltigten mit jener vor deutschen Gerichten kurzgeschlossen; der berechtigte Ekel vor grinsenden Richtern und schmierigen Verteidigern, die nach der Länge des Rockes fragen, wird so übertragen auf jede Frage danach, was denn nun eigentlich geschehen sei. Ob solche Reaktionen von gemischten oder gar rein weiblichen Plena in der autonomen Szene auch zu erwarten sind, wissen wir nicht; entscheidend aber ist, daß die Definitionsmacht gar nicht mehr zum Ziel hat, das zu verhindern und Formen zu finden, in denen Vorwürfe auch ohne demütigendes oder anderweitig psychisch allzu belastendes Setting zu kommunizieren wären. Die (aus manchen Gründen und in manchen Fällen) durchaus verständlichen Hemmungen, das vor anderen auszusprechen, was war, werden statt dessen als normativ für den Szene-Umgang gesetzt. Als Ideal gilt für jetzt und für die Zukunft nicht etwa, mit Donnerhall das Geschehene zu verkünden, um sodann pragmatisch nach Wegen zu suchen, diesem Ideal nahe zu kommen, solange noch Voyeurismus und, bei der Betroffenen selbst, die Überreste patriarchaler Moral verhindern, daß alle unmißverständlich zu hören bekommen, was ihr angetan wurde. (Und gerade weil die Frauen, die es zum öffentlichen Vorwurf kommen lassen, den ersten, schwersten Schritt über Furcht und Scham hinweg schon getan haben, müßte ein solches Bestreben gar nicht so utopisch erscheinen.) Statt sich auf die je konkreten Bedürfnissen, die je besonderen Beteiligten einzulassen, um der Situation angemessen handeln zu können, muß ein hieb- und stichfestes, in Stein gemeißeltes Standardverfahren her. Das aber verhärtet nicht bloß das Denken, sondern auch ein Bild der Geschlechter, die sich ausnahmslos feindlich und ohne die Chance des Verstehens gegenüberstehen, vor allem ein Bild der Frau, die ganz Opfer zu sein hat und gar nicht Subjekt, weil ihr Sprechen nicht erwünscht ist.

Schon auf den Ist-Zustand reagiert die Definitionsmacht nicht pragmatisch, sondern gewährt Raum für die obskursten Identifikationswünsche und Frauenbilder; nicht zuletzt aber auch fürs Streben nach Eindeutigkeiten. Das Verhalten der Einzelnen stellt sich nicht, wie es dem falschen Ganzen angemessen wäre, als ambivalent dar, fordert nicht mehr, stets aufs Neue, die Urteilskraft heraus, sondern wird auf den immer gleichen Nenner gebracht. Und was infolgedessen nicht mehr zu vermitteln ist, fällt dann eben schroff auseinander, ohne daß der Widerspruch noch jemanden kümmert. Paradebeispiel hierfür ist der Vorwurf im BekennerInnenschreiben, die Bahamas individualisiere Gewalt gegen Frauen und begreife sie nicht als alltägliche Manifestation des Patriarchats. Anders als individualisierend ist der Umgang mit sexueller Gewalt allerdings schwer zu denken, und auch die Definitionsmächtigen verzichten selten mit der Begründung, es habe ja in Wirklichkeit das Patriarchat gehandelt, auf individuelle Anklagen. Der Aufruf dient ja auch dazu, gerade die Dringlichkeit des Vorgehens gegen einzelne Täter, ob AAB, ob Bahamas, zu unterstreichen. Nur fällt so die nicht ganz uninteressante Frage unter den Tisch, wieviel Freiheit der einzelne Mann beispielsweise hat, gegen seine sexistische Verfaßtheit zu handeln; und sie muß es, weil sich sonst erweisen könnte, daß noch die moralisch gerechtfertigste Anklage ein Hauch von Willkür umweht. Und daß hieße wohl, Reinheit und Unangreifbarkeit über das aushaltbare Maß hinaus zu gefährden. Gleiches gilt für andere, ebenso uneindeutig zu beantwortende Fragen, auf den verschiedensten Ebenen – genannt seien bloß das Verhältnis vom Anspruch: „Das Private ist politisch!„ zum verständlichen Wunsch nach der schützenden Intimsphäre, die zumindest der Betroffenen ja ungeschmälert zugestanden wird; oder auch die dringliche Frage nach dem hierarchischen Anteil des Geschlechterverhältnis zu seiner Gewalt beiden Geschlechtern gegenüber, die, nach einem Bonmot, Mann und Frau wie Hemden durch die Heißmangel walze, so daß sich die Frage, wer oben liege, erübrigen würde. Mag diese Antwort auch nicht befriedigen: Die autonome Praxis, die Geschlechter ganz unproblematisch nach Tätern und Opfern zu sortieren, tut’s noch viel weniger. Da fällt der Terror, ein echter Junge sein zu müssen, genauso heraus wie die vergiftete Macht, die die patriarchale Familie der Mutter im Bereich der Verwaltung des Emotionalen gewährt. Solche manichäischen Geschlechterbilder weichen nur jenen bedrängenden Fragen aus, die eine bessere – und das heißt: den Widersprüchen Rechnung tragende – Klärung verlangen, aus theoretischen, vor allem aber auch praktischen Gründen. Letztere mag ermessen, wer sich an den guten alten autonomen Slogan erinnert: Dein Wunsch nach einfachen Lösungen heißt Krieg.

Wenn die Definitionsmacht schon für die Anforderungen der Gegenwart hinter dem Möglichen zurückbleibt, um wievieles weniger noch repräsentiert sie ein Potential an sexueller Emanzipation. Für den Wunsch nach einer Welt, in der Frauen und Männer Menschen geworden sind, findet sich dort kein Platz. Was für den so ganz anderen, autonomen Umgang mit den Ekligkeiten patriarchaler Gesellschaft einstehen soll, erweist sich vielmehr als die linksradikale Ausbuchstabierung der neuesten bürgerlichen Trends. Hier wie da errichten beide Geschlechter ihre neuen, narzißtischen Körperpanzer und sind peinlich darauf bedacht, daß ja kein Genuß eines anderen diesen beflecke, ob Zigarettendunst, Lockrufe der Straßendealer oder begehrliche Blicke. Während die tatsächliche sexuelle Interaktion beständig abnimmt, begeistern sich die Menschen für deren vertraglich lückenlose Regelung. Gerne gesehene Talkshowgäste sind daher Sadomasochisten, die den Normalos verraten dürfen, wie man erotische Abläufe gemeinsam plant und Regeln unterwirft und wann welche Codewörter benutzt. Sexualmoral, so Gunther Schmidt in seinem Buch „Sexuelle Verhältnisse„, weicht der Verhandlungsmoral, in der alles erlaubt ist, wenn vorher darüber Einigung erzielt wurde; und als paradigmatische Abartigkeit gilt daher inzwischen die Päderastie, weil Kinder als per se nicht vertragsfähig gelten (auch hierbei war Anfang der 90er zu beobachten, wie die ursprünglich radikalfeministische und autonome Kampagne gegen sexuellen Mißbrauch neben Aufklärung ebenso Stichworte für RTL-Familiendramen hervorbrachte). Für eben jene Abneigung vor dem Ungeplanten, Unabgesprochenen steht in der Definitionsmacht der Begriff der Grenzverletzung ein; er bringt zum Verschwinden, daß jede sexuelle Handlung, die nicht bloß Gleiches wiederholt, Grenzen überwindet und in immer intimere Bereiche vorstößt. Noch die behutsamsten PartnerInnen, die sich vor jedem neu berührten Körperteil um Erlaubnis bitten, kommen strenggenommen aus dem Dilemma nicht heraus: JedeR weiß, daß man nach Geschlechtsverkehr nicht wie nach der Uhrzeit fragt.

Aus der Übertretung ansonsten feststehender Grenzen, auf dessen nachträgliche Gestattung jede erotische Handlung spekuliert, zieht sie ihre Spannung, ihre Schönheit genauso wie ihre Gefahr; denn die Spekulation kann natürlich fehlgehen. Das bedeutet keinen Freibrief für alle Arten des unvermittelten Griffs an den Körper beispielsweise; manches Wissen, welcher Wunsch auf keinen Fall Anerkennung finden wird, kann man den Subjekten problemlos unterstellen (daß einer Frau nicht einfach an Brust und Hintern gefaßt wird, haben die Männer wahrlich oft genug zu hören bekommen). Aber die nie ganz auflösbare, Spannungen hervorrufende Unsicherheit zu leugnen und jeden mißgebilligten Grenzübertritt als subjektives Versagen zu verhandeln, hieße von den Menschen Unmögliches verlangen – die perfekte sexuelle Kommunikation. Schon im Verkehr mit Worten sind Momente jenseits von Banalität, Einsamkeit und Verletzung selten und kostbar; wie erst im ekstatischen der Körper. Dazu sind die, die in diesen Verhältnissen leben müssen, allesamt zu kaputt, und sie werden nicht davon heiler, daß zu den drückend unerreichbaren bürgerlichen Idealbildern des ganzen Mannes und der ganzen Frau noch das autonome des ganz Empathischen den Druck begriffslos verstärkt. Einzig im Medium des Theoretischen ist er zu erhöhen, als Einsicht in die notwendige Unzulänglichkeit der leiblichen Vermischung, solange die Körperpanzer der bürgerlichen Subjektformen herrschen. Das schließt die Abwehr gegen (in der Regel) männliche Zudringlichkeiten nicht aus und doch ebenso das dem Kampf entgegengesetzte Bild ein: die Entlastung der einzelnen von der Schmach des permanenten individuellen Versagens, die wechselseitiges Verzeihen denkbar macht. Die Streitlust wie der Großmut eint die Absage an die Angst, die beiden Geschlechtern aufgeherrscht ist. Das Gerede von den Grenzen hingegen rationalisiert eine sexuelle Ausprägung des berüchtigten subjektiven Sicherheitsgefühls, das aus Furcht vor Risiken lieber selbstgenügsam bei sich bleibt bzw. im altbewährten Pärchen. Denn es allein bietet am ehesten Gewähr, sich schadlos zu halten: kein Unbekannter, dessen Begehren Abgründe aufreißt, keine Unbekannte, die aufgrund von Wunden, und seien es tapsig zugefügte, an die Öffentlichkeit sich wenden wird. Die autonome Sexualmoral befördert, ob sie will oder nicht, die gesellschaftliche Renaissance der monogamen Zweierkiste. Jene Utopie aber, die auch die ‚Bahamas‘ bezeichnet, von Subjekten, die aus ihrer engen Form heraustretend sich zwecklos im Genuß an anderen verschwenden, hat ihr, so scheint es, die Sprache verschlagen.

Les Madeleines im März 2001

Täterschutz

noink 29.06.2009 - 03:30
Komisch eigentlich, dass es tatsächlich ausgerechnet in der Linken dazu kommen musste, dass der Täterschutz aufgehoben wurde. Täterschutz ist ja irgendwan einmal eine Errungenschaft gewesen, damit Menschen nicht verurteilt werden, ohne dass ihnen die Schuld an etwas nachgewiesen werden muss. Vermeindliche Täter müssen, anders als es zb. im Mittelalter oder bei den Nazis war, wissen, was ihnen vorgeworfen wird, sie haben das Recht auf Beistand, der Beistand muss eine Person sein, die parteiisch auf der Seite des vermeindlichen Täters steht und zu der der Angeschuldigte ein absolutes Vertrauensverhältnis haben kann. Das ist eigentlich etwas progressives und jedeR LinkeR beruft sich genau darauf, wenn er mal von der Justiz ins Visier genommen wird. Täter ist man sowieso erst nach einem Klärungsprozess, nicht vorher. Warum hier AntisexistInnen reaktionärer sein wollen, als irgendwelche bürgerlichen Gerichte, ist mir schleierhaft.
Aus dem obigen Text geht ja nicht hervor, was Peter eigentlich gemacht hat. Allgemein kann man jedoch sagen, dass es Verhaltensweisen gibt, die für die eine Person völlig ok oder auch wünschenswert sind, für eine andere aber nicht. In dem einen Fall entsteht daraus eine schöne Beziehung, im anderen Fall fällt das antisexistische Hackebeil und jemand fliegt aus seinem sozialen Umfeld, ohne das er wirkich was verkehrt gemacht hat. Natürlich gibt es auch wirkliche Gewalthandlungen, aber ohne das diese genannt werden, kann man als Ausenstehender nichts dazu sagen, ob der Täter aufgrund einer psychischen Deformation oder irgendwie perverser Lust daran, seineN BettpartnerIn zu quälen, gehandelt hat. Für wen alles ein Brei ist, wenn es keinen Unterschied macht, ob man von jemandem mit Gewalt zum Sex gezwungen wird, oder aber jemand im Bett den Arm um einen legt, ein Bett in das man wohl zumindest freiwillig gemeinsam hineinstieg, der hat ja wohl den Schuss nicht gehört.

Das Verhalten der AntisexistInnen oder auch der falschen GenossInnen vom "Täter" wirkt, als hätte man mit ihnen ein Experiment gemacht, bei dem man untersuchen will, wie bereitwillig ein Freund/Genosse aus all seinen Zusammenhängen rausgemobbt wird, ohne das es jemanden stört. Warum seine GenossInnen ihn hängen ließen, scheint zumindest offensichtlich: Angst, selber ins Fadenkreuz zu geraten(Vorsicht, Täterschützer!), Spaß daran, sich über jemanden zu erheben, jemanden auszugrenzen(Was, ihr könnt aber versichern, dass ihr das nicht wolltet? Und das soll jetzt nicht mehr zählen, was ihr sagt? Nanu, wieso kommt einem diese Situation bekannt vor?) und ein sexitsisches Weltbild, in dem Frauen immer nur die Wahrheit sagen und immer Recht haben.

Zu den AntisexistInnen wäre einiges zu sagen, macht aber keinen wirklichen Sinn, da sie in einem hermeisch abgeriegelten Weltbild leben, in dem jede Kritik immer schon die Kritikerin als Gegner ausweist. Manchmal wird sowas sogar Ideologie genannt. Auch wenn man eigentlich was Gutes will, eventuell ein schönes Zusammenleben von Männern, Frauen und so weiter, dann kommt am Ende doch nur Schund heraus. Solange sie ihre Praxis nicht grundlegend reflektieren gilt: Der Ankläger hat immer Unrecht.

Ernsthaftes Statement

Dein Name 29.06.2009 - 10:22
Prinzipiell finde ich Arbeit im Umgang mit Tätern wichtig und sinnvoll. Sie sind eine Methode von dem üblichen "raus aus der Szene"-Totalauschluss wegzukommen, der nur ein Zeichen für Hilflosigkeit im Umgang mit Vergewaltigung ist.
Auch eure Ausdauer und euer Engagement sind bewundernswert.
Ich war nie in einer solchen Situation und kenne den Fall auch nicht und deswegen erwegt es bei mir (aus der Ferne betrachtet) den Eindruck, dass in eurer Auseinandersetzung die Perspektive der Frau fast völlig fehlt. Es ist wichtig, diese oben anzustellen.
Und vielleicht hilft es ja dem Täter ein wenig aus seiner eigenen Opferrolle herauszukommen, wenn er sich nur ein wenig bemüht, mal die Gefühle und Ansichten von vergewaltigten Personen herauszubekommen. Dann sieht er hoffentlich ein die Differenzen zwischen seiner Schutz-"Opferrolle" und den "wahren" Opfern. (Das ist natürlich polemisch und nicht als Täterarbeit gemeint)
Naja und zu all diesen, "euer ehemalige Genosse", "ihr wisst doch garnicht was passiert ist", "was ist denn wenn die Frau das nur benutzt um zu denunzieren" und "nur dem Verfassungsschutz nutzt die Trennung der Szene". Ihr sollte mal ernsthaft mit sexualisierter Gewalt, Männlichkeiten und vielleicht erstmal den Basics in Antisexismus beschäftigen. Und Selbstreflektion täte auch ganz gut. Aber dann müsstet ihr ja, statt andere, euch selbst kritisieren und ändern und das geht ja nicht.

@eva / Fakevorwurf

musa 05.08.2009 - 21:28

> Der einzige Zweck dieses Artikles ist es, linke Strukturen lächerlich zu machen.
> Ohne die konkreten Vorwürfe zu kennen, würde keine linke Gruppe so einen Bohei machen.
> Das ganze ist ein Fake um antisexistische Arbeit zu diskreditieren.

tut mir leid, aber wie naiv bist du?
diese beiden texte spiegeln ganz genau wieder wie sexismusvorwürfe nach definitionsmacht ablaufen - das ist real und deckt sich auch mit erfahrungen aus meinem persönlichen umfeld. als ich die texte gelesen habe dachte ich mir "ja, genau so rennts".

Antwort auf diesen Text

sfljnj 30.12.2009 - 02:12

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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Bitte löschen

Eva 28.06.2009 - 13:15
Bitte dieses Text schnell löschen.
Der einzige Zweck dieses Artikles ist es, linke Strukturen lächerlich zu machen.
Ohne die konkreten Vorwürfe zu kennen, würde keine linke Gruppe so einen Bohei machen.
Das ganze ist ein Fake um antisexistische Arbeit zu diskreditieren.

Sex am Morgen verlangen..

fight hallitosis 28.06.2009 - 14:46
morgens habe ich am meisten Lust auf Sex. Nur bitte nicht ohne vorherige Oralhygiene. Was soll daran erotisch sein sich morgens gegenseitig schlechten Atem in´s Gesicht zu blasen?

-

- 28.06.2009 - 15:00
oh, les madeleins. warum fragen wir nicht gleich justus, was er dazu zu sagen hat??

Musterbeispiel

kill your gender 28.06.2009 - 15:23
Habt ihr auch nur einmal darüber nachgedacht, dass an den Vorwürfen gegen "Peter" vielleicht überhaupt nichts dran ist?!?

Respekt vor "Peter", der dieses traurige Spiel offensichtlich über Monate mitgemacht hat, wahrscheinlich aus der politischen Korrektheit eines aufrichtig bemühten Szenemannes heraus.

Was ihr de facto gemacht habt, ist die brutalstmögliche Reproduktion des sexistischen Dogmas "Mann"=Täter, "Frau"=Opfer.

Der historisch einzige Profiteur der "Definitionsmacht" ist der Verfassungsschutz, dem es mit einfachsten Mitteln immer wieder gelingt, linke Strukturen zu smashen.

@-

.__.-_.; 28.06.2009 - 16:02
Bin ja sehr dafür, Justus mal zu fragen! Mal im Ernst, wie armselig ist es denn, ein bestimmtes Signalwort (in diesem Falle: 'Justus') zu setzen um darauf zu warten, dass die übliche linke Gemeinde dann gleich ins ebenso übliche Geschrei einsteigt? Das dient vermutlich nichts anderem als der Vermeidung von kritischer Diskussion/Reflexion, zu der man sich offenbar nicht in der Lage sieht.

Ansonsten müsste es ja ein Leichtes sein, den 'Madeleines' mit ach so guten Argumenten zu begegnen. Offenbar schlicht und einfach ein Abwehrvorgang, der hier am Werk ist, da man sich als Identitäts-Linker in der Regel lediglich auf bestimmte nicht weiter reflektierte Formeln und Phrasen zurückzieht, etwa "No means No" oder "Definitionsmacht für Frauen". Hätte man dagegen WIRKLICH gute Argumente gegen das im Text der 'Madeleines' Vorgebrachte, sollte es doch keine Probleme machen, die auch zu nennen.

Das, was aber im Text problematisiert wird und nicht durch die üblichen Floskeln weggefegt werden kann, so zum Beispiel das ein (auch körperliches) Sich-Aufeinander-Zubewegen notwendig gewisse Grenzüberschreitungen enthält, ein ständiges (und im besten Falle: liebevolles) Grenzüberschreiten ist, muss tunlichst abgewehrt und vermieden werden. Die übliche Reaktion: Über sowas diskutieren wir nicht! Und man offenbart damit vor allem die eigene Angst vor Nähe zu Anderen.

Diskursiver Inzest

Müllabfuhr 28.06.2009 - 18:35
Na, beschäftigt ihr euch wieder mit euch selber? Fein, hier ist die Tonne für euch eine extra große:-)

Der Mob tobt..

against sexism 28.06.2009 - 18:47
...das zeigt das der Text in die richtige Richtung geht!
Sexualisierte Gewalt bekämpfen!!!

@Müllabfuhr

Müllanfuhr 28.06.2009 - 18:49
Grins... Schön, wenn Leute sich selbst so dermaßen entlarven. 'Inzest' also, ja?

Lateinisch 'Unzucht' oder 'Blutschande'. STRENG VERBOTEN, MEIN LIEBER! Ebenso wie kritische Selbstreflexion, ist MINDESTENS so gefährlich! Muss daher von so richtig LINKEN Linken unbedingt mit einem TABU belegt werden, ausgeklammert gehört sowas, genau wie Du schreibst, in die extra große Mülltonne, diese schädlichen Gedanken.Schande, Blutschande über die, die diskutieren und in Frage stellen wollen! Pfui! HahhaaaahHaHaa, ich lach mich tot über Dein Posting... Haha! Geh mal Freud lesen, ernsthaft!

wichtig

wäre es 28.06.2009 - 19:08
mal diesen beschissenen text der mümnsteraner re.ACTion gruppe aus dem verkehr zu ziehen. auf dessen grundlage sind schon in ms etliche leute eingestampft worden, wo sich nacher rausgestellt hatte, dass schlechter sex nichts mit vergewaltigung zu tun hat. den vermeintlichen tätern hilft das jetzt natürlich nicht mehr. sie haben ihr politisches, soziales und freundschaftliches umfeld verloren und fristen ihr dasein z.t. im landeskrankenhaus. also infoläden: bitte vernichtet dieses unsägliche buch bitte möglichst schnell. der obrige text sollte als argument eigentlich auch ausreichen.

Huhu Müllanfuhr

Müllabfuhr 28.06.2009 - 19:45
Ist schon klar, das du eine Menge Müll anfährst:-) Freud lese ich lieber nicht, das hat das autonomie Frauen-Lesbenreferat nicht gerne, der war nach deren Diktion nämlich Sexist, hui hui

Auf welchem Stern lebt ihr?

Heinz 28.06.2009 - 19:58
Der Beitrag liest sich ja schon wie aus der Nerven Heilanstalt, zu so einer Aussagelosen Glanzleistung wären noch nicht mal Deutsche Beamte fähig.

Aber das sich für so einen Mist auch noch Leute finden, die das Ernsthaft kommentieren, das spricht schon Bände über den Verfall der Entsprechenden Politischen Scene, wenn sie sich so Umfangreich und Fruchtlos an einem drei Zeilen Thema ab onanieren muß.

Wenn ich den Hirriss (einschl. Kommentare) überfliege, dann kann ich nur sagen, mit soviel Überschüssiger Energie geht liebe Producktiv arbeiten.

Ps. Vielleicht trefft ihr dort auch Endlich mal eine Frau!

@ Müllabfuhr Lesben sind gar nicht so!!!

Heinz 28.06.2009 - 20:06
Lesbische Frauen sind gar nicht so wie du sie darstellst!

Was du meinst das sind Kindheitsgeschädigte Kampf Emanzen!

Liebe Müllabfuhr!

Müllanfuhr. 28.06.2009 - 20:25
All right! Ich gehe dann jetzt mal "producktiv"* arbeiten und lasse den "Hirriss"* hier hinter mir. Danach treffe ich dann eine Frau, wie Onkel Heinz es gesagt hat. Möglicherweise knutschen wir rum, ohne vorher einen Vertrag darüber zu machen. Beste Grüße und viel Spaß noch!

*Alle Zitate: Heinz.

aha

soppe 29.06.2009 - 18:29
@dein name

Wieso gehst Du denn davon aus, dass man sich nicht mit Antisexismus auseinader gesetzt hat? Nur weil nicht das gewünschte Ergebnis rauskommt? So kann man natürlich auch mit jeder Kritik umgehen. Es wurde hier vieles gesagt, dies alles nur mit: "Reflektiert euch mal und setzt euch mal mit dem Thema auseinander" ist da einfach zu wenig und bestätigt eigentlich den Ideologieverdacht, unter dem der Antisexismus steht. Eine ernstzunehmende Auseinandersetzung mit der Kritik an dieser antisexistischen Praxis steht auf jeden Fall noch aus.