Urteil nach Angriff auf Antifaschisten
Am 3.11.2008 fand am Amtsgericht Neustadt die Hauptverhandlung gegen den Hannoveraner Nazi Marco B. wegen gefährlicher Körperverletzung statt.
Der arbeitslose KFZ-Mechaniker aus Seelze griff im Februar eine Wunstorfer Antifaschistin am Bahnhof an und warf ihr aus ca. 3 Meter Höhe eine Flasche an den Kopf, welche dabei zerbrach.
Der arbeitslose KFZ-Mechaniker aus Seelze griff im Februar eine Wunstorfer Antifaschistin am Bahnhof an und warf ihr aus ca. 3 Meter Höhe eine Flasche an den Kopf, welche dabei zerbrach.
Die von bürgerlichen Zeugen gerufene Polizei hielt daraufhin den Zug, in dem er zu flüchten versuchte, am nächsten Bahnhof an und zog den von den Zeugen beschriebenen vorbestraften Mann heraus.
Vor Gericht gab er sich nicht geständig, machte keine Aussage zum Tatvorwurf und verstrickte sich im Verlauf der Verhandlung in mehrere Widersprüche.
Auf Grund eines sog. „Feuermals“ auf der rechten Gesichtshälfte konnte er von allen Zeugen korrekt beschrieben und wiedererkannt werden. Doch auch das brachte ihn zu keinem Geständnis.
Da sein am selbigen Morgen gestellter Antrag auf einen Pflichtverteidiger abgelehnt wurde, war er ohne Anwalt da und musste sich selbst vor Gericht vertreten.
Die Richterin hielt sich bei ihrem Urteilsspruch an das Plädoyer und die geforderte Strafe der Staatsanwältin.
So wurde er am Ende der Verhandlung zu 8 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 160 abzuleistenden Sozialstunden verurteilt.
http://www.rk.blogsport.de
http://www.antifawdl.blogsport.de
Vor Gericht gab er sich nicht geständig, machte keine Aussage zum Tatvorwurf und verstrickte sich im Verlauf der Verhandlung in mehrere Widersprüche.
Auf Grund eines sog. „Feuermals“ auf der rechten Gesichtshälfte konnte er von allen Zeugen korrekt beschrieben und wiedererkannt werden. Doch auch das brachte ihn zu keinem Geständnis.
Da sein am selbigen Morgen gestellter Antrag auf einen Pflichtverteidiger abgelehnt wurde, war er ohne Anwalt da und musste sich selbst vor Gericht vertreten.
Die Richterin hielt sich bei ihrem Urteilsspruch an das Plädoyer und die geforderte Strafe der Staatsanwältin.
So wurde er am Ende der Verhandlung zu 8 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 160 abzuleistenden Sozialstunden verurteilt.
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Ergänzungen
Anwaltszwang
Entgegen der landläufigen Meinung bekommt der Angeklagte vor dem Amtsgericht nicht in jedem Fall einen Pflichtverteidiger beigeordnet. Ein Fall der Pflichtverteidigung liegt nach § 140 StPO (u.a.) dann vor, wenn es um ein Verbrechen geht (Mindeststrafe 1 Jahr), wenn das Opfer als Nebenkläger mit Rechtsanwalt auftritt oder wenn die Schwere der Tat oder die komplexe Sachlage es gebietet. Vor dem Landgericht ist immer Anwaltszwang, d.h. Pflichtverteidigung.
Im Alltagsgeschäft der Amtsgerichte bedeutet das, dass ein Großteil der Angeklagten ohne Verteidigung auftritt.
Einen Wahlverteidiger kann man natürlich immer beauftragen - kostet aber.
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Haha — Pilot
Merk — Würdig
Aachen: Neonazis dürfen aufmarschieren — http://www.an-online.de/
Rechte wüten in Rußland — http://www.jungewelt.de
Wozu — Ww
Versuchter Mord an Westdeutschen — http://www.focus.de
Gegen Rechts und Repression — http://www.luzi-m.org
"pro Köln" - Mahnwache am 08.11. verhindern!! — köln