Bayern: Neues Versammlungsrecht – ein Überblick

Karl Valentin 18.04.2008 07:51 Themen: Repression
Die bayerische Statsregierung plant als erste Landesregierung in Deutschland ein neues Versammlungsgesetz. Neben dem ebenso abstrusen wie strikten „Militanzverbot“ sind weitere Verschärfungen der bisher geltenden Regularien geplant. Das der Gesetzesentwurf recht schnell Realität werden wird, scheint Angesichts der Mehrheitsverhältnisse im bayerischen Landtag klar zu sein. Wer jetzt schon sagt: „Ach, die Bayern wieder...“, sollte sich dessen bewusst sein, dass es nicht das erste Mal wäre, wenn in Bayern erfolgreich ausprobierte repressive Maßnahmen zum bundesweiten Maßstab würden. Der folgende Artikel soll einen Überblick über die geplanten Änderungen geben und den Versuch einer Einordnung in einen gesellschaftlichen Kontext wagen.
Die geplanten Änderungen in bayerischen Versammlungsgesetz: (Mensch verzeihe mir eventuelle Ungenauigkeiten, ich bin ja keinE JuristIn... Ich bitte natürlich immer um wohlwollende Ergänzungen!)


Art. 2 (1): Es fängt schon damit an, dass ab Inkrafttreten des Gesetzes eine Versammlung nicht wie bisher mindestens drei TeilnehmerInnen haben muss, sondern bereits eine Zusammenkunft von zwei Menschen „zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung“ sein kann. Das heißt, bereits zwei Menschen, die sich entschließen, gemeinsam die öffentliche Meinung zu beeinflussen, sind eine Versammlung und fallen somit unter das bayerische Versammlungsgesetz.

Art. 3 (3): Auf Flyern zur „Bekanntgabe oder Einladung“ zu einer Versammlung muss der Name der/des AnmelderIn stehen.

Art. 4: Der/Die AnmelderIn muss sowohl im Vorfeld als während einer Versammlung „geeignete Maßnahmen ergreifen“, um einen „gewalttätigen Verlauf der Versammlung“ zu verhindern. Laut Absatz (3) ist der/die AnmelderIn außerdem verpflichtet, falls „aus der Versammlung heraus Gewalttätigkeiten begangen werden [...], die Versammlung für beendet zu erklären.“ Das heißt, dass AnmelderInnen zu Erfüllungsgehilfen der polizeilichen Einsatzleitung gemacht werden. Wer die „Versammlung nicht oder nicht rechtzeitig für beendet erklärt“, kann laut diesem Gesetz mit bis zu einem Jahr Gefängnis bzw. Geldstrafe bestraft werden. Absatz (4) desselben Artikels verzichtet zudem auf die Ehrenamtlichkeit von OrderInnen, was laut dem offiziellen Kommentar im Gesetzesentwurf den Weg frei machen soll für professionelle Securitydienste auf Versammlungen.

Art. 5 (3): Wer sich bei aufgelöster Versammlung nicht „unverzüglich entfernt“, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 3000 € bestraft werden. Hier wird schon deutlich, wie krass dieses neue Gesetz ist. Entfernt sich einE TeilnehmerIn nicht stante pede bspw. von einer nach dem neuen „Militanzverbot“ von der polizeilichen Einsatzleitung aufgelösten Versammlung, droht eine Ingewahrsamnahme und eine Geldstrafe von bis zu 3000€. Dasselbe kann natürlich passieren, wenn einE AnmelderIn eine Versammlung auflösen muss, weil bspw. Flaschen o.ä. geworfen wurden.

Art. 7: Hier endlich das berühmt-berüchtigte „Militanzverbot“. Mir will leider (mit Ausnahme der bairischen Räterepublik, natürlich...) bei besten Willen kein Zeitpunkt in der 1000jährigen Geschichte Bayerns einfallen, zu dem in Bayern Militanz ERLAUBT gewesen wäre. Der Terminus „Militanzverbot“ erscheint mir zudem ähnlich absurd wie eine Forderung nach dem Verbot von Kriminalität. Dennoch ist dies der offizielle Sprachgebrauch der bayerischen Staatsregierung, und ihr ist es damit wohl auch ernst. Absatz (1) des Artikels besagt nun, dass es verboten ist „in einer [...] Versammlung [...] gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen, sofern damit eine einschüchternde Wirkung verbunden ist.“ Was einschüchternd ist und was nicht, liegt selbstverständlich im Ermessen der jeweiligen polizeilichen Einsatzleitung. Und ja, auch PolizistInnen können sich eingeschüchtert fühlen. (Steht so im offiziellen Kommentar zum Gesetzesentwurf!) Absatz (2) besagt weiters, dass es verboten ist „an einer [...] Versammlung in einer Art und Weise teilzunehmen, die dazu beiträgt, dass die Versammlung oder ein Teil hiervon [...] paramilitärisch geprägt wird oder sonst den Eindruck von Gewaltbereitschaft vermittelt und damit eine einschüchternde Wirkung verbunden ist.“ Wer gegen diese Absätze (1) und (2) dieses Artikels verstößt, kann ebenfalls mit einer Gefängnisstrafe von bist zu einem Jahr oder Geldstrafe belegt werden. Im Endeffekt stellt dieser Artikel wohl den feuchten Traum aller bayerischen StaatsschützerInnen dar. Der polizeistaatlichen Willkür wird endgültig Tür und Tor geöffnet, der „Schwarze Block“ wird gesetzlich verboten und allen Ansätzen einer autonomen Linken in Bayern wird es verunmöglicht, Demonstrationen abzuhalten, die noch in irgendeiner Art und Weise einen sinnvollen politischen Ausdruck darstellen. Betroffen von diesem Artikel sind aber potentiell auch alle, die „gleichartige Kleidungsstücke“ auf Versammlungen tragen, wie zum Beispiel die Gewerkschaften. Sollte einmal eine Streikversammlung auch nur ansatzweise „aggressiv“ wirken, wird diese sofort aufgelöst.

Art 9 (2) / (3): Diese beiden Absätze besagen, dass die Polizei komplette Übersichtsaufnahmen von Demonstrationen anfertigen darf, die zwar eigentlich direkt nach dem Einsatz gelöscht werden müssten, außer (Pustekuchen...!) sie werden für die Verfolgung von Straftaten, zur Gefahrenabwehr, oder aber auch zur nachträglichen Analyse des Polizeieinsatzes gebraucht. Auch die Identifizierung einzelner ist unter den beiden erstgenannten Voraussetzungen zulässig. Hier sehen wir, wie gängige polizeiliche Praxis, die bisher illegal war und deshalb vor Gericht keine Verwendung finden konnte, plötzlich in Gesetzesform gegeossen wird.

Art. 13: Eine Versammlung muss laut Absatz (1) von nun an 72 Stunden vor Beginn angemeldet werden, statt wie bisher nur 48 Stunden. Des weiteren muss der/die AnmelderIn nach Absatz (2) eine Telefonnummer bei der zuständigen Versammlungsbehörde hinterlassen. Dieselbe Versammlungsbehörde kann eineN VersammlungsleiterIn laut Absatz (5) auch als „ungeeignet“ oder „unzuverlässig“ ablehnen, genauso wie nach Absatz (6) auch OrdnerInnen abgelehnt werden können.

Art. 15 (1): „Eine Versammlung kann verboten oder beschränkt werden, wenn [...] Rechte Dritter unzumutbar eingeschränkt werden.“ Dies besagt unter anderem, dass bei der Abhaltung von Demonstrationen o.ä. beispielsweise auch die Interessen des Einzelhandels berücksichtigt werden müssen, bzw, dass mensch nicht zu oft hintereinander am selben Ort demonstrieren darf.

Art. 16 (3): Hier wird verboten, sich nach oder während einer Veranstaltung zu einem „gemeinsamen, friedensstörenden Handeln zusammenzuschließen“ und dabei Waffen, Schutzwaffen und Vermummungsgegenstände(!) mit sich zu führen. Strafe: Bis zu 2 Jahre Gefängnis oder Geldstrafe.

Art. 17: Der befriedete Bezirk, bisher nur das Landtagsgebäude in München selbst, wird auf die gesamte Gegend um den Landtag herum erweitert, d.h. bis zum Max-Weber-Platz, Gasteig, Isarufer bzw. Friedensengel. Strafe im Falle eines Verstoßes: Bis zu 20000 €.

Art. 25: Hier wird schließlich geregelt, dass Klagen gegen „Strafen im Sinne dieses Gesetzes keine aufschiebende Wirkung“ haben. Das heißt, egal, ob sich das neue bayerische Versammlungsrecht als verfassungswidrig herausstellen sollte, oder nicht, die Urteile nach diesem Gesetz gelten erst einmal.

Des weiteren werden im Straf- und Bußgeldkatalog des Gesetzes die Strafen für gewisse Tatbestände kräftig nach oben angehoben, bzw. bisherige Ordnungswidrigkeiten zu Straftaten gemacht.


Was ist da schon wieder los in Bayern?


Mit der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz in Sachen Versammlungsrecht vom Bund auf die Länder übergegangen - Bayern ist das erste Land, dass von dieser Möglichkeit Gebrauch macht. Angesichts der herrschenden politischen Verhältnisse – 2/3-Mehrheit für die CSU, Alleinregierung der CSU seit über 50 Jahren – ist es höchst wahrscheinlich, dass dieses Gesetz (wie von der Regierung angekündigt) noch vor der Sommerpause durch den Landtag geht. Es wird dann wohl zum 1. Oktober 2008 in Kraft treten.
Der Vorwand der bayerischen Staatsregierung, damit zukünftig Naziaufmärsche oder –aktivitäten verhindern zu können, wirkt angesichts des Gesetzesentwurfes geradezu lächerlich. Lediglich ein einziger Absatz, nämlich Art. 15 (2), verbietet Versammlungen an Tagen oder Orten, denen „ein an die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft erinnernder Sinngehalt mit gewichtiger Symbolkraft zukommt“ Alle anderen Paragraphen beziehen sich de facto ausschließlich auf die radikale Linke in Bayern. Nach diesem Gesetz wären wohl alle Demonstrationen von und für Autonome in Bayern in den letzten Jahren verboten worden. Dieser Generalangriff auf die bayerische Linke ist umso verwunderlicher, wo doch eben diese im Freistaat relativ klein und marginal ist. Auch wenn es in den letzten 2-3 Jahren einen unübersehbaren Aufwärtstrend einer autonomen Linken in Bayern gibt, erklärt das noch lange nicht dieses massive Vorgehen seitens der bayerischen Regierung. Als ob die bayerische Polizei (mitsamt ihrer Prügeltruppe, dem USK) mit den 600 Autonomen, die es in Bayern laut dem Verfassungsschutzbericht von 2007 gibt, nicht fertig werden würde.
Eine Erklärung dafür ist wohl die Tatsache, dass Bayern bereits seit Jahren/Jahrzehnten eine Funktion als „Versuchsballon“ in Sachen Repression in der Bundesrepublik einnimmt. Beispiele hierfür ist die Gründung des USK (Unterstützungskommando) im Jahre 1987, der ersten Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit in Deutschland. Heute sind diese Einheiten unter den Namen BFE und SEK in allen Bundesländern Alltag auf Demonstrationen. Dass das USK nach wie vor die brutalste und berüchtigste (und in allen Polizeiwettbewerben beste) Riot-Einheit Deutschlands ist, scheint allerdings nach wie vor Prestigesache zu sein. Auch ein Beispiel aus jüngerer Zeit ist zu nennen: So wurden im Januar letzten Jahres – bundesweit kaum beachtet - im Zusaammenhang mit den Protesten gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm in München unter fadenscheinigen Vorwänden 15 Objekte durchsucht – immerhin die größte Hausdurchsuchungswelle gegen die Münchner Linke seit dem Weltwirtschaftsgipfel anno 1992. Vier Monate später kam es zu den großen Durchsuchungswellen in Norddeutschland. Auch im Falle des neuen Versammlungsrechtes haben die InnenministerInnen anderer Bundesländer bereits angekündigt, die Erfahrungen Bayerns mit seinem Versammlungsgesetz in ihre jeweiligen Versammlungsgesetzgebungen „einfließen“ zu lassen.
Des weiteren ist dieses Gesetz Ausdruck (und hierzulande wohl bisheriger Höhepunkt) einer immer weiter voranschreitenden autoritären Formierung dieser (bürgerlichen) Gesellschaft. Polizeistaatliche Methoden, wie die Erfassung sämtlicher Autokennzeichen auf deutschen Autobahnen, die Speicherung von Internet-, Handy- und Telefonverbindungsdaten, die Videoüberwachung des öffentlichen Raumes usw. gehen einher mit einem zunehmenden Sozialabbau, der Schaffung eines riesigen prekären Billiglohnsektors auf dem Arbeitsmarkt, der Prekarisierung weiter Teile der Bevölkerung in der BRD und der zunehmenden repressiven Abgrenzung nach außen gegenüber - von den herrschenden kapitalistischen Verhältnissen verursachten - Migrationsströmen. Diese sich aus einer scheinbar allgemeingültigen, zerstörerischen kapitalistischen Verwertungslogik heraus ergebenden Widersprüche können anscheinend nur noch durch immer repressivere Maßnahmen und Gesetze unter Kontrolle gehalten werden. Weltweit äußert sich dies in Form von Kriegen und gewaltsamer Unterdrückung von sozialen Bewegungen, hier in Deutschland und Bayern eben in immer umfangreicherer Überwachung von immer mehr Menschen und in immer repressiveren Gesetzen. Das neue bayerische Versammlungsgesetz ist also Ausdruck sich weltweit – auch in der BRD - verschärfender gesellschaftlicher Widersprüche. Der Kampf gegen dieses Gesetz muss also auch den entsprechenden Kontext thematisieren.
Viele Leute denken, dass dieses Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht so nicht durchkommen wird. Aber erstens, kann sich mensch darauf nicht verlassen und zweitens werden vielleicht auch nur einige besonders abstruse Paragraphen dieses Gesetzes gekippt, was aber noch lange nicht heißt, dass das komplette Gesetz abgelehnt wird. Außerdem wird mensch in Bayern mindestens so lange mit dem Gesetz leben müssen, bis das BverfG darüber entschieden hat. Angesichts der in Bayern herrschenden politischen Zustände dürfte der Klageweg aber noch die realistischsten Aussichten auf die Verhinderung dieses Gesetzes bieten.
Des weiteren unternimmt die Gewerkschaft ver.di momentan durchaus beachtliche Anstrengungen gegen das neue Versammlungsgesetz. Dass mensch dies allerdings auch mit einer gesunden Skepsis betrachten sollte, ist klar. Für eine autonome Linke in Bayern – als Hauptaddressatin dieses Gesetzes – rücken nun wieder grundsätzliche politische Fragen auf die Tagesordnung: Soll mensch unter diesen Umständen überhaupt noch Demonstrationen anmelden? Wie kann mensch den staatlichen Repressionsapparat unterlaufen und trotzdem effektiv eigene Inhalte vermitteln? Ist es nicht vielleicht besser, WIR bestimmen, wann wir wo, was und wie machen und nicht die Bullen? Nichtsdestotrotz ist es aber auch wichtig, große Zeichen gegen die geplanten Regelungen zu setzen – dafür benötigen die GenossInnen in Bayern allerdings unbedingt Solidarität von außerhalb. Die derzeitige CSU-Regierung unter Günther Beckstein sitzt wohl so schlecht im Sattel wie schon lange keine bayerische Landesregierung mehr – und im September sind Landtagswahlen. Die politischen Bedingungen sind also für bayerische Verhältnisse relativ günstig...

In diesem Sinne:

NEHMEN WIR UNS UNSERE VERSAMMLUNGSFREIHEIT!
WEG MIT DEM CSU-SCHWEINESYSTEM!
HER MIT DEM KOMMUNISMUS/DER ANARCHIE/ETC.!
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Ergänzungen

Korrigiere...

Karl Valentin 18.04.2008 - 08:19
... der USK-Auslandseinsatz fand natürlich in Leipzig statt und nicht in Rostock. Und ich wollte einen Überblick geben, keinen Überbli...

diesmal ist der bind vorreiter

egal 18.04.2008 - 09:27
zitat:Doch das BKA-Gesetz sieht offenbar noch weitere Maßnahmen vor, die noch stärker in die Privatsphäre der Bürger eingreifen. So sollen angeblich auch Kameras in Wohnungen Nichtverdächtiger installiert werden dürfen.

zitat:Das Abhören und Filmen dürfe sich "grundsätzlich nur gegen die verdächtige Person richten und nur in deren Wohnung durchgeführt werden. In Wohnungen anderer Personen ist die Maßnahme nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass 1. sich eine ... (verdächtige) Person dort aufhält und 2. die Maßnahmen in der Wohnung einer ... (verdächtigen) Person allein nicht zur Abwehr der Gefahr ... führen wird. Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden.

was das tragen von gleiche klamotten angeht gibt da schon was und auch etwas länger:
Das Uniformierungsverbot: Uniformes Auftreten im Sinne von § 3 Abs. 1 ist nicht nur in Versammlungen, sondern in der Öffentlichkeit schlechthin verboten.

Der Begriff Öffentlichkeit ist im weistesten Sinne zu verstehen. Gemeint sind nicht nur öffentliche Wege, Straßen und Plätze, sondern auch alle anderen jederman zugänglichen Orte, wie Gaststätten, Theater, Sportplätze u.ä., wo der uniform Gekleidete von einer unbestimmten Vielzahl von Personen wahrgenommen werden kann.

Versammlung im Sinne der Vorschrift ist auch der Aufzug und die nichtöffentliche Versammlung.
-Da nach § 28 derjenige, der gegen § 3 Abs. 1 verstösst, mit Freiheitsstrafe bedroht wird, handelt es sich bei Massnahmen zur Durchsetzung des Verbots um solche zur Verhütung von Straftaten.

also in bayern nichts neues.

auch noch infos

infosuchende 18.04.2008 - 17:37

Artikel zum bayerischen Versammlungsgesetz

Forum Augsburg 19.04.2008 - 17:59

trachtenvereine

nicht-bayer 20.04.2008 - 12:48
Das könnte doch noch richtig lustig werden:
Man sieht einen Trachten-Umzug oder ein Schützenfest, geht zur Polizei und zeigt einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz an (Uniformierung, Militanz und subjektives Bedrohungsgefühl)
Wenn Polizei/Staatsanwaltschaft nicht weiter ermitteln wollen, dann gibts eine Erzwingungsklage hinterher.

Die Justiz mit ihren eigenen Mitteln schlagen...

Das USK...

Bomber 20.04.2008 - 15:51
...war übrigens auch in Rostock.

hier

geschockt 20.04.2008 - 16:25
weiß jemand ab wann das gesetz umgesetzt wird, ab sofort?

PS: der gesetzesentwurf im original:

 http://www.landtag-bayern.de/ElanTextAblage_WP15/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000005500/0000005587.pdf

immer den ball flach halten

hamburg 20.04.2008 - 16:38
selbst wenn dieses gesetz in der jetzigen fassung in kraft trit gibt es mittel und wege die justiz damit zu beschäftigen. jedes gesetz ist anfechtbar und dann muss es ebel mal bis vor die hohen gerichte getragen werden. hier gibt es mehr als genug juristische spielereinen mit denen man solche gesetzte aushebeln kann. auch das versammlungsrecht bayerns lässt sich über die landes und wenn nötig evtl. über das bundesverfassungsgericht anfechten und diese gerichte entscheiden meist nicht zu gunsten des beklagten. also jetzt die klagen vorbereiten und nicht lange rum diskutieren oder sich darüber aufregen. ihr wisst doch auf jede aktion folgt eine reaktion. abgesehn davon ist dieses gesetz leicht anfechtbar wenn hier bei demonstrationen versch. püolitischer gruppierungen mit zweierelei maßen gemesssen wird. und das tragen einer bestimmten kleidung, ausser der staatuniform, ist und wird nicht verbietbar sein. der versammlungsleiter darf so weit ich weiß nicht zum erfüllungsgehilfen des staates gemacht werden, hier wäre z.b. ein guter ansatz zumindest teile des gesetzes zu prüfen und dagegen klage vor den verfassungsgerichten einzureichen. auch würde ich die justiz damit lahmlegen an eurer stelle, reicht verfassungsbeschwerden ein und nicht nur eine sondern ein paar mehr sollten das schon werden. die verfassungsrichter sind zwar auch alle samt konservative alöcher deren urteile sind meist aber positiv zu werten.

Blogsphäre

BloggerIn 20.04.2008 - 17:02
Es gibt inzwischen auch einen Blog, der sich speziell damit auseinandersetzt und Termine für Demos und so sammelt:
 http://versammlung.blogsport.de
Dort wird auch auf viele andere Blogs verwiesen, die sich mit diesem Gesetz auseinandersetzen.

weiterer bericht

weiterer bericht 20.04.2008 - 19:21
Breites Bündnis gegen die geplante massive Einschränkung von Streik- und Versammlungsrecht in Bayern

19.04.08 - Die bayerische CSU-Landesregierung will bis Juli vom Landtag ein Versammlungsgesetz verabschieden lassen, das gegenüber dem Bundesgesetz zahlreiche Verschärfungen enthält. Die Föderalismusreform hat die Gesetzgebungskompetenz in dieser Frage an die Bundesländer delegiert. Bayern macht den Vorreiter.

Der Gesetzesentwurf sieht eine massive weitere Beschneidung des Streikrechts vor. Streiks müssen bei einer Androhung von 3.000 Euro Bußgeld 72 Stunden vorher angezeigt werden. Ferner ist bereits ein mit zwei Mann besetzter Streikposten eine Versammlung und unterliegt damit dem Versammlungsrecht. Das heißt Anmeldung, Angabe eines Versammlungsleiters, Aufnahme der Personalien. Das richtet sich insbesondere gegen selbständige Streiks, kommt praktisch einem Streikverbot gleich.  

Bei der Anmeldung von Demonstrationen und Kundgebungen, insbesondere solcher, die regelmäßig stattfinden, müssen die persönlichen Daten von Versammlungsleitern und Ordnern auf Verlangen vorgelegt werden. Die Behörde kann "ungeeignete oder unzuverlässige" Personen als Versammlungsleiter ablehnen. Zudem erleichtert diese Datenspeicherung das Vorgehen gegen bestimmte Personen schon im Vorfeld von Demonstrationen. Regelmäßig finden vor allem die Montagsdemonstrationen statt, bundesweit in ca. 100 Städten.

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann möchte hiermit sowie mit der möglichen zwangsweisen örtlichen Verlegung von Demonstrationen und Kundgebungen angeblich Naziaufmärsche besser eindämmen können. Das ist reine Heuchelei. Die Initiative "Gräfenberg ist bunt", die sich gegen die monatlichen Aufmärsche von Neonazis in ihrer Gemeinde zur Wehr setzt, nimmt gegen den Gesetzesentwurf Stellung: "Die Einschränkung von Grundrechten ist (...) kein geeignetes Mittel im Kampf gegen Rechtsextremismus, rassistische Gewalt und Intoleranz."

Die Anmelderin der Münchner Montagsaktion sieht im geplanten bayerischen Versammlungsrecht eine "Lex Montagsdemo" und keineswegs einen Schutz vor Naziaufmärschen. "Die sollen die NPD und ihre Propaganda verbieten, das ist die einzig wirkungsvolle Maßnahme!"

Wie wenig es Herrmann und der CSU um einen Schutz vor Naziaufmärschen geht, wurde erst gestern wieder deutlich. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Stadt Bamberg am 24. und 25. Mai 2008 die Konzert- und Kongresshalle für den Bundesparteitag der faschistischen NPD zur Verfügung stellen muss. Bezeichnenderweise wird im Gesetzentwurf von "rechts- und linksextremistischen Aufmärschen" als "Gefahr für die Demokratie" gesprochen.

"Das Versammlungsgesetz soll die Protestmöglichkeiten der Gewerkschaften eindämmen und die Ausübung des Streikrechts erschweren, deshalb ist es in der CSU-Logik schlüssig, wenn sie die Gewerkschaften dazu erst gar nicht anhört", sagte Heinrich Birner, Verdi-Geschäftsführer in München. Auf Initiative von Verdi hat ein breites Bündnis aus politischen Parteien, Organisationen, Initiativen und Gewerkschaften die Kampagne "Rettet die Versammlungsfreiheit in Bayern" gestartet, die auch von der MLPD unterstützt wird.

"Das geplante Gesetz richtet sich gegen Arbeiterkämpfe, gegen die Montagsdemos gegen gesellschaftskritische, fortschrittliche und marxistisch-leninistische Kräfte", erklärte Klaus Dumberger von der Landesaufbaugruppe Bayern der MLPD gegenüber "rf-news". "Gestern fand in München eine zwar noch kleine, aber kämpferische Demonstration gegen die geplante massive Einschränkung des Versammlungsrechts statt. In einem Redebeitrag stellte ein Sprecher der Münchner MLPD das geplante Gesetz in eine Reihe mit den Online-Durchsuchungen durch den Staat, die Vorratsdatenspeicherung und weitere Maßnahmen zum Abbau der demokratischen Rechte und Freiheiten.

Weltweit kämpfen die Menschen gegen die verheerenden Zustände, die der Kapitalismus hervorbringt, man denke nur an die Hungeraufstände in den letzten Tagen. Weltweit suchen die Massen nach einem grundlegenden gesellschaftlichen Ausweg. Auf solche Kämpfe bereiten sich die Herrschenden vor mit Gesetzen wie dem bayerischen Versammlungsrecht. Die MLPD begrüßt die Kampagne gegen dieses Gesetz und unterstützt sie, wie auch den geplanten dezentralen Aktionstag in Bayern am 26. April und eine Großdemonstration in München, voraussichtlich am 31. Mai 2008."

@geschockt; Inkrafttreten des Gesetzes

Rogue 20.04.2008 - 22:16
Momentan ist das Gesetz noch im Gesetzgebungsverfahren. Eine kritische Begleitung desselben ist sicher angeraten. Aber laut Art. 28 Abs. 1 des Entwurfs ist ein Inkrafttreten zum 01. Oktober 2008 angedacht, somit also noch dieses Jahr.

Dem Entwurf, zu dem hier verlinkt wurde, ist übrigens eine umfangreiche Gesetzesbegründung angefügt (ab S. 12). Eine Lektüre ist durchaus interessant, u.a. ist den Ausführungen zu Art. 7 zu entnehmen, dass nach der Auffassung des bayr. Gesetzgebers eben bereits Kleidungsstücke eine Versammlung unfriedlich machen sollen. Dies bezieht der bayr. Gesetzgeber explizit auch auf sog. "linksextremistische Versammlungen".

Man darf gespannt sein, ob bei einer rechtlichen Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) (so es denn dazu kommen wird) diesem Gesetz tatsächlich die Wahrung der "Bedeutung des Versammlungsrechts für die freiheitliche Demokratie" (so wie es von staatlicher Seite ja so oft betont wird) zuzuschreiben ist.

Ein Vorgehen auf juristischer Ebene ist durchaus sinnvoll. Sich aber darauf auszuruhen, dass schon irgendwer Verfassungsbeschwerde einlegen wird, ist nicht angebracht. Verfassungsbeschwerden sind z.B. mit einem hohen Kostenrisiko verbunden. Es sagt sich leicht, dass man einfach vors BVerfG ziehen werde, die Realität sieht da anders aus. Außerdem müsste man auch erstmal betroffen sein, d.h. auf einer Versammlung durch die Regelungen des Gesetzes in seinen Rechten verletzt. Dann muss man aber auch erstmal den Instanzenweg beschreiten, bevor man beim BVerfG angelangt ist. Sowas dauert. Und während dieser Zeit ist das Gesetz in Kraft und gilt für jede Versammlung in Bayern. (U.U. ist eine Normenkontrollklage auch Erfolg versprechend, aber auch die hat bestimmte Voraussetzungen.)

Letztlich kann ein bloßes juristisches Vorgehen nicht ausreichen, derartige Entwicklungen müssen immer auch politisch begleitet werden.

@geschockt; Inkrafttreten des Gesetzes

Rogue 20.04.2008 - 22:36
Momentan ist das Gesetz noch im Gesetzgebungsverfahren. Eine kritische Begleitung desselben ist sicher angeraten. Aber laut Art. 28 Abs. 1 des Entwurfs ist ein Inkrafttreten zum 01. Oktober 2008 angedacht, somit also noch dieses Jahr.

Dem Entwurf, zu dem hier verlinkt wurde, ist übrigens eine umfangreiche Gesetzesbegründung angefügt (ab S. 12). Eine Lektüre ist durchaus interessant, u.a. ist den Ausführungen zu Art. 7 zu entnehmen, dass nach der Auffassung des bayr. Gesetzgebers eben bereits Kleidungsstücke eine Versammlung unfriedlich machen sollen. Dies bezieht der bayr. Gesetzgeber explizit auch auf sog. "linksextremistische Versammlungen".

Man darf gespannt sein, ob bei einer rechtlichen Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) (so es denn dazu kommen wird) diesem Gesetz tatsächlich die Wahrung der "Bedeutung des Versammlungsrechts für die freiheitliche Demokratie" (so wie es von staatlicher Seite ja so oft betont wird) zuzuschreiben ist.

Ein Vorgehen auf juristischer Ebene ist durchaus sinnvoll. Sich aber darauf auszuruhen, dass schon irgendwer Verfassungsbeschwerde einlegen wird, ist nicht angebracht. Verfassungsbeschwerden sind z.B. mit einem hohen Kostenrisiko verbunden. Es sagt sich leicht, dass man einfach vors BVerfG ziehen werde, die Realität sieht da anders aus. Außerdem müsste man auch erstmal betroffen sein, d.h. auf einer Versammlung durch die Regelungen des Gesetzes in seinen Rechten verletzt. Dann muss man aber auch erstmal den Instanzenweg beschreiten, bevor man beim BVerfG angelangt ist. Sowas dauert. Und während dieser Zeit ist das Gesetz in Kraft und gilt für jede Versammlung in Bayern. (U.U. ist eine Normenkontrollklage auch Erfolg versprechend, aber auch die hat bestimmte Voraussetzungen.)

Letztlich kann ein bloßes juristisches Vorgehen nicht ausreichen, derartige Entwicklungen müssen immer auch politisch begleitet werden.

ich sehs schon...

kommen... 20.04.2008 - 23:46
"Sollte einmal eine Streikversammlung auch nur ansatzweise „aggressiv“ wirken, wird diese sofort aufgelöst."

>> ich seh schon kommen, wie die uskler in eine gewerkschaftsdemo reinprügeln, weil die streikenden "Nieder mit Firmy XY" brüllen...

Bayern: Neues Versammlungsrecht – ein Überbli

xxx 24.04.2008 - 10:44
das versammlungsgesetz ist ein bundesgesetz oder?! kein bundesland hat "sein" versammlungsgesetz. von daher wird hier wieder nur gefährliches halbwissen verbreitet...
könnte höchstens ein vorschlag von bayern zur änderung des versammlungsgesetzes sein.

@xxx

kara 24.04.2008 - 12:12
Mensch, xxx:
Aufgrund der Föderalismusreform ist die Regelung des Versammlungsrechts vom Bund auf die Länder übergegangen.
Nach einem Beschluss der Innenministerkonferenz soll Bayern jetzt als erstes Bundesland ein neues Versammlungsrecht beschließen und dann wollen die anderen nachziehen.
Bitte informiere dich das nächste mal besser, bevor du Anderen "gefährliches Halbwissen" unterstellst.

Das geplante Gesetz bedeutet:

Zusammenfassung 24.04.2008 - 20:08
Eine massive Einschränkung der Demonstrationsfreiheit:

- Bereits zwei Personen, die sich laut unterhalten, können als Versammlung
gewertet werden.

- Bereits Fahnen, Anstecker, einheitliche Schilder können nach willkürlicher
Entscheidung der Polizei gegen das neu erfundene ?Militanzverbot? verstoßen
und mit einer Geldbuße bis zu 3000 Euro belangt werden.

- Versammlungsleiter und Ordner werden zum verlängerten Arm der Polizei
gemacht.

Selbst Ordner müssen ihre persönlichen Daten angeben und können von Behörden
und Polizei als "ungeeignet" und "unzuverlässig" abgelehnt werden.

- Versammlungen können nach Gutdünken von der Polizei in Übersichtsaufnahmen
gefilmt werden, die Aufnahmen beliebig lange aufbewahrt werden.

- Zum Verbot einer Versammlung soll es ausreichen, wenn "Rechte Dritter
unzumutbar beeinträchtigt werden", womöglich z. B. von Verkehrsteilnehmern
und Kauflustigen?

Ein Eindringen des Staates bei Veranstaltungen in Räumen:

- Versammlungsleiter von Veranstaltungen in geschlossenen Räumen müssen im
Vorfeld und vor Ort ihre persönlichen Daten an die Polizei weitergeben.
Die Polizei kann den Versammlungsleiter als "ungeeignet" ablehnen.

- Der Polizei muss der Zutritt gewährt werden und ein "angemessener Platz"
eingeräumt werden sonst sind bis zu 3000 Euro Bußgeld zu zahlen.
Nur die Einsatzleitung der Polizei muss sich den Veranstaltern zu erkennen
geben.

- Selbst nicht öffentliche Versammlungen (z. B. Streikversammlungen) können
davon betroffen sein.

Dies sind nur wenige Beispiele dafür, wie der Willkür Tür und Tor geöffnet
werden soll.

wieso erstaunt das noch jemand?

unwichtig 01.05.2008 - 08:40
meine Meinung

1. Deutschland ist schon lange kein Rechtsstaat mehr, auch wenn es immer behauptet wird

2. Bayern war schon immer sehr "rechts" und hat sehr merkwürdige Vorschriften und Urteile die nicht im Einklang mit dem Rest der Bundesrepublik stehen was ich an einem Beispiel verdeutlichen will

Üblicherweise unterstehen Ärzte der Aufsicht durch die Landesärztekammer was zur Folge hat, dass man sich dort z.B. über einen Arzt beschweren kann. Die Ärzte der bayerischen Justiz unterstehen dieser Aufsicht nicht sondern unterstehen der "Fachaufsicht" des Justizministeriums. Hat nun ein Häftling wegen der schlechten Ernährung in einer JVA gesundheitliche Probleme und bekommt keine Vitamintabletten müsste er sich beim Justizministerium (also dem Arbeitgeber des Arztes und zudem bei dem Verantwortlichen für die schlechte Ernährung) beschweren was von vorne herein zum Scheitern verurteilt ist.



Relativ

Erwin Kowallik 02.05.2008 - 10:59
...viel Text für doch verhältnismäßig wenig Information. Beeindruckend, wie viel Zeit und Passion in diesen Beitrag gelegt wurde.
Was ist denn nun so auffällig neu und diskussionswürdig an dem Gesagten. Die beschriebenen Normen des Versammlungsgesetzes sind bereits so in vielen Bundesländern inkraft. Und das schon seit langem. Das Versammlungsgesetz ist ein ordentliches Parlamentsgesetz, so wie es das Grundgesetz als mögliche Einschränkung für eine Versammlung fordert.

Also wo ist das Problem? Jede noch so stumpfe Demo wird zugelassen, u.U. allerdings mit Auflagen versehen. Man will eben keine Uniformen. Und man will auch keine Unfriedlichkeiten, Punkt. Die Regeln müssen aber für alle gelten, nicht nur für die rechte Flanke.
Die Schwarze-Block-Pfeifen sind die ersten, die für sich eine Uniformierung in Anspruch nehmen, ebenso wie das Demo-Recht an sich.

Sie sind es aber auch, die es anderen sofort aberkennen möchten und würden. Sie sind es auch, die im Namen ihrer Pseudo-Idee einer Kulturrevolution und einer anderen Gesellschaft Sachbeschädigungen begehen, geschweige denn andersdenkende Menschen verletzen. Und sei es nur, dass diese sie daran hindern möchten Mülleimer anzuzünden.

Erinnert mich irgendwie an ihr Pendant von der Rechten Seite. Für ein vermeintlich moralisches Ziel die Rechte anderer mit Füßen treten und sich dann wieder mal auf ein Recht berufen, dem Widerstandsrecht. Krawallmacher, die für ein wirkliches politisches Engagement kein Hirn, keine Lust, keine Ausdauer haben.

Die Gesellschaft und die in ihr geltenden regeln kritisieren und negieren.
Soziale Ungerechtigkeit?
Wer von diesen Krawall-Pfeifen hat denn schon mal für Kindergärten, Obdachlose u.ä. gespendet oder ehrenamtlich in Organisationen gearbeitet?

Das Verhälnis zwischen den betreffenden und oben kritisierten Rechtsnormen einerseits und der sehr liberalen Rechtssprechung andererseits ist mehr als ausgewogen. Abgesehen davon sind die rechtlichen Möglichkeiten gegen unverhältnismäßige Auflagen oder sogar Verbote mehr als ausreichend, wenn ein tatsächlich begründetes Interesse vorliegt:

Widerspruch, Anfechtungsklage, Beschwerde, Eilverfahren, einstweilige Anordnung, um nur einige zu nennen.
Wenn man sich berufen fühlt, unfundierte Kritik zu äußern sollte man diese Begriffe mal nachschlagen.

In diesem Sinne, wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die...........


Demo am 31.5. in München

infomatine 03.05.2008 - 18:27
BLACK IS BEAUTIFUL! MILITANZVERBOT? NIX DA!
„Ihr seid doch nur Demonstranten!“, so beschimpfte FCB-Manager Uli Hoeneß die organisierten Fans des FC Bayern. Nicht nur für Uli H. ist ein Demonstrant ein Feindbild, ein Störer und Sicherheitsrisiko. Das neue Versammlungsgesetz, das die Bayerische Staatsregierung noch vor der Sommerpause im bayerischen Landtag abstimmen lassen will, liest sich wie die Erfüllung aller polizeistaatlichen Wunschträume. Mit der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz in Sachen Versammlungsrecht vom Bund auf die Länder übergegangen. Bayern ist damit das erste Land, dass von der Möglichkeit Gebrauch macht, ein komplett eigenständiges Gesetz zu schaffen. Angesichts der herrschenden politischen Verhältnisse ist es höchst wahrscheinlich, dass dieses Gesetz, noch vor der Sommerpause durch den Landtag geht, wenn bis dahin nicht ein entsprechender Gegendruck aufgebaut worden ist. Es wird dann wohl zum 1. Oktober 2008 in Kraft treten.
Einige der Änderungen, die damit einhergehen werden:
Eine Versammlung können schon zwei, anstatt wie bisher drei Personen darstellen
Das sog. „Militanzverbot“ verbietet das Tragen von gleichartigen Kleidungsstücken, wenn damit eine „einschüchternde Wirkung“ verbunden ist. (z.b. Black-Bloc-Verbot)
Der/Die AnmelderIn muss sowohl im Vorfeld als auch während einer Versammlung „geeignete Maßnahmen ergreifen“, um einen „gewalttätigen Verlauf der Versammlung“ zu verhindern. WIrd diese Rolle als HilfspolizistIn nicht wahrgenommen, so drohen Geld- oder Haftstrafe.
Eine Versammlung kann verboten oder beschränkt werden, wenn „Rechte Dritter unzumutbar eingeschränkt werden.“ Dies besagt unter anderem, dass bei der Abhaltung von Demonstrationen o.ä. beispielsweise auch die Interessen des Einzelhandels berücksichtigt werden müssen, bzw dass mensch nicht zu oft hintereinander am selben Ort demonstrieren darf.
Diese Verschärfung des Versammlungsrechts wollen wir so nicht hinnehmen. Bereits jetzt ist das bestehende Versammlungsrecht ein repressives Mittel des Staates, um unsere legitime politische Meinungsäußerung zu behindern und kontrollieren. Das neue Gesetz bedeutet eine noch größere Handhabe und Willkür von Polizei und Staat gegen soziale Bewegungen.
Diese repressive Zuspitzung in Form eines neuen, verschärften Versammlungsrechts ist ein Teil von diversen Kontroll- und Überwachungsmechanismen, die auf eine gesamtgesellschaftliche Überwachung aller Lebensbereiche abzielen.
Dieses Gesetz ist der Ausdruck (und hierzulande wohl bisheriger Höhepunkt) einer immer weiter voranschreitenden, umfassenden autoritären Formierung dieser bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft. Polizeistaatliche Methoden, wie die Erfassung sämtlicher Autokennzeichen auf deutschen Autobahnen, die Speicherung von Internet-, Handy- und Telefonverbindungsdaten, die Videoüberwachung des öffentlichen Raumes usw. gehen einher mit einem zunehmenden Sozialabbau, der Schaffung eines riesigen, prekären Billiglohnsektors auf dem Arbeitsmarkt, der Prekarisierung weiter Teile der Bevölkerung in der BRD und der zunehmenden repressiven Abgrenzung nach außen gegenüber - von den herrschenden kapitalistischen Verhältnissen verursachten - Migrationsströmen. Diese sich aus einer scheinbar allgemeingültigen, zerstörerischen kapitalistischen Verwertungslogik heraus ergebenden Widersprüche können anscheinend nur noch durch immer repressivere Maßnahmen und Gesetze unter Kontrolle gehalten werden. Weltweit äußert sich dies in Form von Kriegen und der gewaltsamen Unterdrückung von sozialen Bewegungen. Hier in Deutschland und Bayern hingegen äußert es sich in immer umfangreicherer Überwachung von immer mehr Menschen und in immer repressiveren Gesetzen. Das neue bayerische Versammlungsgesetz ist also Ausdruck sich weltweit – auch in der BRD - verschärfender gesellschaftlicher Widersprüche.
Für emanzipatorische und linksradikale Bewegungen in Bayern stellen sich nun wieder grundsätzliche politische Fragen: Sollen unter diesen Umständen Demonstrationen überhaupt noch angemeldet werden? Wie kann mensch den staatlichen Repressionsapparat unterlaufen und trotzdem effektiv eigene Inhalte vermitteln? Ist es nicht vielleicht besser, WIR bestimmen, wann wir wo, was und wie machen und nicht Bullen und Staat?
Dieses System ist grundsätzlich auf Repression angewiesen, um sich selbst in seiner Funktionsweise zu erhalten, weswegen es nur folgerichtig ist, dass jeder Widerstand, der auf Systemüberwindung abzielt, mit Gewalt beantwortet wird. Es liegt an uns, das Gewaltmonopol des Staates jeden Tag in Frage zu stellen, um damit einen Schritt hin zu einer befreiten Gesellschaft, die sich an den Bedürfnissen aller Menschen orientiert, zu machen. Der Kampf gegen das neue bayerische Versammlungsgesetz muss deshalb auch in den entsprechenden Kontext gestellt werden.
Am 31.5. wollen wir unseren Widerstand gegen das neue Versammlungsrecht auf die Straße tragen. Wir rufen alle Menschen, denen etwas daran liegt, ihre politische Meinung öffentlich zu artikulieren, dazu auf, sich ab 14 Uhr in München auf dem Geschwister-Scholl-Platz an dieser Demonstration zu beteiligen. Seid kreativ, organisiert Euch und sorgt für Chaos und Unordnung in München und überall!
Nehmen wir uns unsere Versammlungsfreiheit!
Komm in den antikapitalistischen Block!
31.5.08, 14 Uhr, Geschwister Scholl Platz (U3/U6 Universität), München

@ foobar

bitte sehr 04.05.2008 - 16:03
Für alle Interessierten gibt es den Gesetzestext auf:

Neue Demo geplant

Infopool 06.05.2008 - 19:56
Die Gewerkschaften planen am 21.06.2008 bayernweite Demonstrationen zur Verhinderung des geplanten bayerischen Versammlungsgesetzes. Die Details befinden sich in der Feinabstimmung. Sobald Näheres bekannt ist, werden wir selbstverständlich schnellstmöglich informieren.


Damit ist ein wirklich entscheidender Schritt zur Verhinderung des geplanten bayerischen Versammlungsgesetzes getan.


Jetzt haben wir die bestmögliche Chance, diese beiden Demonstrationen zu eindrucksvollen Großdemonstrationen zu machen!


Wir bitten alle, diese frohe Kunde breitestmöglich zu streuen und weiterhin jede Gelegenheit zu nutzen,

mit den bereits vorhandenen Flugblättern noch wesentlich mehr Menschen zu erreichen!


Unsere nächsten Schritte und Möglichkeiten:


- Flugblätter und Aufkleber/Plakatstreifer verbreiten - bestellbar bei  versammlungsfreiheit@web.de

- Weitere unterstützende Organisationen und Initiativen gewinnen



- Insbesondere für die Münchner:

- Donnerstag, 8. Mai, 10 Uhr – Experten-Anhörung im bayerischen Landtag

u.a. Mit Klaus Hahnzog und Hartmut Wächtler

- bitte anmelden bei  versammlungsfreiheit@web.e

-



- Freitag, 9. Mai 17 Uhr im DGB-Haus – Informationsveranstaltung

mit Hartmut Wächtler

Klaus Hahnzog

und Betroffenen mit kurzen Berichten aus dem realen Leben

- z.B. Streikende von Giesecke&Devrient

- z.B. Teilnehmer an der 1. Mai-Demonstration 2008

- z.B. Veranstalter gegen rechts

- z.B. Wolfram Kastner

- z.B. Versammlungsleiter



Wir sind gefragt worden, warum wir die bisherigen Aktivitäten nicht im Internet mit Bildern und Berichten dokumentieren. Leider übersteigt das derzeit einfach unsere Kräfte, doch wir sind bestrebt, das nachzuholen! Als Datei angehängt ist diesmal ein Brief der ver.di-Senioren aus Niedersachsen-Bremen.

Er veranschaulicht, wie sehr die Auseinandersetzung um das geplante bayerische Versammlungsgesetz die Weißwurstgrenze überschritten hat. Zurecht – denn was hier beschlossen werden soll, kann morgen schon die Gesetzesvorlage in anderen Bundesländern sein - aufgrund der Föderalismusreform, mit der das Versammlungsrecht in die Hände der Bundesländer gegeben wurde.



Mit solidarischem Gruß!

Die braunen Helfer der Polizei

http://www.sueddeutsche.de 08.05.2008 - 22:39
"Da dreht es einem den Magen herum": Beamte greifen für Ermittlungen gegen linke Gruppen auf illegale Internetfotos von Neonazis zurück.

Die bayerische Polizei nutzt Internetseiten von Neonazis für Ermittlungen gegen Personen aus dem linken Milieu. Dies bestätigte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Nürnberg am Dienstag der SZ. Zwei Polizeibeamte hatten zuvor bei einem Verfahren vor dem Nürnberger Amtsgericht eingeräumt, einer Rentnerin zur "Täterermittlung" mehrere Fotos der rechtsextremen Internetseite "Anti-Antifa.net" vorgelegt zu haben. Die Frau hatte zwei Demonstranten angezeigt.

Veröffentlicht werden auf der Seite unter anderem Fotos von Personen, die an Demonstrationen gegen Rechtsextremisten teilnehmen. Mit Hilfe der ihr vorgelegten Fotos erkannte die Frau die beiden Personen, gegen die daraufhin ein Verfahren wegen Nötigung eingeleitet wurde. Beide wurden inzwischen vor dem Amtsgericht freigesprochen.

Die Polizei räumte gestern ein, dass die Fotos "vermutlich illegal" auf den von Rechtsextremisten publizierten Seiten veröffentlicht wurden. Fotos von Privatpersonen dürfen lediglich mit Genehmigung der Betroffenen publiziert werden. Würden diese gegen die veröffentlichten Fotos zivilrechtlich vorgehen und nachweisen können, dass sie eindeutig darauf zu erkennen sind, so wären die Bilder illegal. Dass sich die Ermittler trotzdem dieser Fotos zur Täterermittlung bedienen, sei "im Einzelfall" durchaus gängige Praxis, erklärte das Polizeipräsidium.

Im konkreten Fall habe offenbar die Nürnberger Polizeiinspektion West bei der Staatsschutzabteilung der Kripo um Hilfe gebeten. Der Staatsschutz habe den Beamten dann mehrere Fotos von der Seite der Neonazis vorgelegt. Mit deren Hilfe wurden zwei Studenten ermittelt, die sich gegen eine Rentnerin gewehrt hatten. Die Frau hatte beide bei einer in Nürnberg angemeldeten Demonstration gegen den Weltwirtschaftsgipfel fotografiert und gefilmt. Nach einer Rangelei mit der 60 Jahre alten Frau wurden beide wegen Nötigung angeklagt - vor dem Amtsgericht in Nürnberg am Donnerstag aber freigesprochen.

Die Opposition im Landtag reagiert mit Empörung auf das Vorgehen der Ermittler. Der SPD-Landtagsabgeordnete Stefan Schuster sprach von einer "Riesensauerei". Dass die bayerischen Behörden auf illegale Hilfsmittel von Neonazis zurückgreifen, sei skandalös.

Auch Christine Stahl, Rechtsexpertin der Grünen, zeigte sich entsetzt: "Da dreht es einem dem Magen herum, zu welchen Mitteln Polizeibeamte greifen, wenn es darum geht, gegen Linke zu ermitteln." Die Bilder seien eindeutig zum Zweck der Einschüchterung gegen Demonstrationsteilnehmer und auf rechtswidrige Weise von Nazis ins Internet gestellt worden.

Auf deren Internetseite heißt es, die "Anti-Antifa" sei ein freier Zusammenschluss von Personen, die "maßgeblich im nationalen Widerstand" tätig seien. Der Name gebe die Stoßrichtung an: Man richte sich "gegen linke Personen, Strukturen aller Art und deren Unterstützer". Grundsätzlich komme jeder als Unterstützer in Frage. Die Gruppe ruft dazu auf, im Bekanntenkreis nachzufragen, "wer an irgendwelche nützliche Daten rankommt"- beispielsweise von Polizisten, Justiz- oder Finanzbeamten. Die Betreiber verstehen sich selbst als "nationalen Informationsdienst". Man beschaffe Daten "über linke Gruppen, Personen und antinationale Zusammenhänge", dokumentiere und veröffentliche diese.

Als direkt betroffen davon gelten derzeit zirka 200 Personen, darunter der Bürgermeister der Stadt Gräfenberg, Werner Wolf. Er setzt sich offen gegen die monatlichen Aufmärsche von Neonazis in der oberfränkischen Stadt zur Wehr - und wird von Neonazis deswegen heftig angegriffen. Auf den betreffenden Seiten der Rechtsextremen seien auch "auffällig detaillierte Informationen" zu einem Anschlag auf sein privates Wohnhaus in Gräfenberg zu finden gewesen, erklärt Wolf. Das Haus war im April mit roten Farbeiern beworfen worden.

Polizei und Innenministerium rechtfertigen das Vorgehen: Laut Strafprozessordnung seien die Ermittler dazu verpflichtet, die öffentlich zugängigen Quellen zu nutzen. Andernfalls setze man sich dem Vorwurf der Strafvereitelung aus.

dpa ticker

ticker 09.05.2008 - 07:21
dpa Meldung vom 08.05.2008

München. Die geplante Verschärfung des Versammlungsrechts in Bayern stößt bei Verfassungsexperten auf deutliche Kritik. Mehrere Rechtsprofessoren monierten am Donnerstag bei einer Landtagsanhörung in München übermäßige Einschränkungen der Versammlungsfreiheit. Sie meldeten Zweifel an, ob das geplante Gesetz überhaupt mit dem Grundgesetz und der bayerischen Verfassung vereinbar ist. Positive Reaktionen kamen dagegen von der Polizei und dem oberfränkischen Landkreis Wunsiedel, wo häufig Neonazis aufmarschieren. Die Staatsregierung will vor allem Neonazis am Demonstrieren hindern, gleichzeitig aber die Hürden auch für verfassungstreue Bürger stark erhöhen. SPD und Grüne forderten den Stopp der Pläne.

Die schärfste Kritik kam vom SPD-Verfassungsexperten Klaus Hahnzog. «Der Gesetzentwurf ist obrigkeitsstaatlich», sagte er. Nach seiner Ansicht sollen den Veranstaltern so viele Auflagen für eine Kundgebung gemacht werden, dass das Ergebnis eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit wäre - obwohl die bayerische Verfassung ausdrücklich Versammlungen unter freiem Himmel ohne Auflagen erlaubt.

Laut Staatsregierung sollen Kundgebungen künftig mindestens 72 Stunden vorher angemeldet werden müssen. Außerdem sollen die Veranstalter den Behörden unter anderem melden, wie viele Teilnehmer sie erwarten, wann die Versammlung beginnt und endet, außerdem die Namen und Adressen der Leiter und der Ordner. Die Polizei soll alle Teilnehmer in Übersichtsaufnahmen filmen und fotografieren dürfen. Bei Verstoß gegen die Vorschriften drohen Strafen. «Der Staat muss die Versammlungsfreiheit gewährleisten und darf nicht abschreckend wirken», sagte der Passauer Verfassungsrechtler Dirk Heckmann. «Ich habe Zweifel, ob das Bundesverfassungsgericht das akzeptiert.»

Der Würzburger Verfassungsrechtler Helmuth Schultze-Fielitz nannte das Gesetz die stärkste Einschränkung der Versammlungsfreiheit seit den fünfziger Jahren. «Die deutsche Rechtstradition baut darauf, dass der Staat es durch Verbote schon richten wird.» Eigentlich ziele das Grundgesetz darauf, den demokratischen Kräften zu vertrauen. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung bewege sich zurück. «Er ist paternalistisch und ausgesprochen verwaltungsfreundlich.»

Der Münchner Polizeipräsident Wilhelm Schmidbauer hingegen lobte die CSU-Pläne. Einschränkungen rechtsextremer Kundgebungen seien aus Polizeisicht ein «Ausdruck wehrhafter Demokratie und dringend notwendig». Auch der Leiter für öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landratsamt Wunsiedel begrüßte den Entwurf, da er klare Regelungen enthalte.

SPD und Grüne forderten anschließend die Rücknahme des Gesetzentwurfs und warfen der Staatsregierung Beschneidung der Grundrechte vor. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) betonte, die Demonstrationsfreiheit werde «hundertprozentig gewährleistet» und nicht eingeschränkt. Warum sich ausgerechnet die Grünen gegen die geplanten Beschränkungen für Neonazi-Aufmärsche stark machten, könnten sie «niemandem erklären». Der von den Grünen vorgelegte Gegenentwurf sei ein «Freibrief für alle links- und rechtsradikalen Chaoten».

Was ist los in Bayern?

Antifa 14.05.2008 - 17:08
Netter Mobilisierungsclip für die Demo am 31.05. in München:

sammelklage

rotfront 17.05.2008 - 17:01
zumindest eine sammelklage ist schon in der vorbereitung, und zwar von der spd-landtagsfraktion verm in zusammenarbeit mit den grünen. nicht grad des gelbe vom ei, aber wenigstens haben die die kohlen, den scheiß vernünftig durch zu klagen. vorbereitet wird des ganze soweit ich weiß von der kanzlei Rentrop - Zeeb - Rastätter - Rupp, die sich mit dem ganzen schrott recht gut auskennen sollten. eine von denen, adelheid rupp, ist landesvizechefin der spd und gilt als parteilinke, was auch immer des in der spd heißen mag.

Konfrontation von Neonazis und Autonomen

http://www.traunsteiner-tagblatt.de/ 19.05.2008 - 14:12
Begleitet von einem großen Polizeiaufgebot haben am Samstag rund 250 Menschen gegen eine Versammlung der rechtsextremen NPD in Traunstein protestiert. Am Rande der Gegenveranstaltung verhinderte die Polizei ein Zusammentreffen von Neonazis und Autonomen. Neun Personen wurden vorübergehen festgenommen. Auf der Kundgebung sprachen sich Redner verschiedener politischer Richtungen, von der CSU bis zur Partei »Die Linke«, gegen Rechtsextremismus aus: Für eine Partei wie die NPD gebe es in Traunstein keinen Platz, lautete die Botschaft der Veranstaltung. Bis jetzt ist nicht bekannt, wo die NPD ihre Versammlung abhalten konnte.


Aus Sicht der Polizei – sie war mit etwa 80 Mann im Einsatz – verlief die Kundgebung störungsfrei, jedoch habe es »im Umfeld« einige Zwischenfälle gegeben. Vor Beginn der Kundgebung verließen die zum Teil schwarz gekleideten Jugendlichen den genehmigten Versammlungsort vor dem Bahnhof, um die NPD-Anhänger hinter dem Bahnhof abzufangen. Am Ausgang der Unterführung stoppte ein Polizeiaufgebot die Autonomen, die immer wieder die Parole »Nazis raus« skandierten. Auf dem Parkplatz gegenüber waren einige Neonazis mit Glatze und Springerstiefeln zu sehen. Die Polizei hatte befürchtet, dass rechte oder linke Extremisten die Veranstaltung als Vorwand für Gewalt nutzen könnten. Um eine Eskalation zu verhindern, waren unter Führung der Polizeidirektion Traunstein verschiedene Dienststellen und die Bundespolizei im Einsatz.

Vor Beginn der Veranstaltung wurden acht Personen vorübergehend festgenommen, weil sie verbotene Gegenstände mit sich führten. Die Beamten stellten mehrere Messer, einen Schlagring, eine Eisenkette und Reizgas sicher. Außerdem wurde eine 25 Jahre alte Frau festgenommen, gegen die ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen Körperverletzung vorliegt.

Vor dem Bahnhof brachten die Teilnehmer der genehmigten Kundgebung ihren Protest friedlich zum Ausdruck. Mit dabei waren der stellvertretende Landrat Sepp Konhäuser und die 3. Bürgermeisterin der Stadt Traunstein, Waltraud Wiesholer-Niederlöhner. Auf der Kundgebung wurden die Fahnen von Gewerkschaften und antifaschistischen Gruppen geschwenkt. Zu der Kundgebung hatte ÖDP-Kreisrat Helmut Kauer aufgerufen. Er sagte, dass es der falsche Weg sei, die NPD einfach zu ignorieren. An den Infoständen im Vorfeld der Kommunalwahl habe er immer wieder bemerkt, dass es auch im Landkreis Traunstein ausländerfeindliche Tendenzen gebe. »Noch ist es nicht so, dass es in Gewalt umschlägt, aber doch so deutlich, dass es als Nährboden für die rechtsradikalen Parteien reicht«, so Kauer. Es sei vor allem der aktiven Arbeit der Jugendverbände zu verdanken, dass die NPD im Traunsteiner Raum keinen Zugang zu den Jugendlichen bekomme. Noch mehr als die Jugend seien die Erwachsenen gefordert, sagte Kauer. »In allen Feldern unserer Gesellschaft, ob am Arbeitsplatz, in Vereinen, aber auch in unseren Kirchen sind wir aufgefordert, uns für ein friedliches, freundliches Miteinander einzusetzen.«

CSU-Landtagskandidat Klaus Steiner erklärte: »Die Nazis haben in Traunstein nichts verloren.« Für ihn liege der Schlüssel im Kampf gegen den Rechtsextremismus im Geschichtsunterricht: Der jungen Generation müssten die Schrecken der Nazi-Herrschaft vermittelt werden, um eine Wiederholung der Ereignisse zu verhindern. Ausdrücklich lobte Steiner das Vorgehen der Polizei, deren Anwesenheit ein Ausdruck des Rechtsstaates sei. In seltener Einigkeit zu seinem Vorredner erklärte auch der Kreisvorsitzende der Partei »Die Linke«, Peter Kurz, dass in Traunstein kein Platz für Rechtsextremisten sei. »Heute sind in Traunstein viele Demokraten zusammengekommen, um die Straße nicht den Faschisten zu überlassen.«

Von einem »ermutigenden Zeichen« sprach Sepp Hollweger, Vorsitzender der Grünen-Kreistagsfraktion. Ihn freue besonders die große Zahl junger Menschen, die heute ihren Protest zum Ausdruck brächten. Eine Partei wie die NPD sei für einen Demokraten eine Zumutung. Der Grünen-Politiker sprach sich aber gegen ein Verbot der NPD aus, da sie sonst im Untergrund agieren würde und nicht mehr kontrolliert werden könne. »Dann hätten wir auch heute nicht gewusst, was in Traunstein geplant ist«, sagte Hollweger. SPD-Landtagskandidat Franz Gnadl erinnerte in seiner Rede an die Machtergreifung der Nationalsozialisten und den Widerstand der Sozialdemokraten gegen das Ermächtigungsgesetz. Aus der Geschichte von 1933 bis 1945 müsse man die richtigen Lehren ziehen. Wichtig seien soziale und wirtschaftliche Sicherheit, um rechtsextremen Gedankengut den Nährboden zu entziehen. »Jeder muss Arbeit haben und von seiner Arbeit leben können«, so Gnadl. Auch der Regionalvorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Günter Zellner, sprach sich für einen Mindestlohn aus. »Wer von seinem Lohn nicht leben kann, ist eher gefährdet, den Rechten nachzulaufen«, sagte der DGB-Funktionär. Die Kundgebung in Traunstein würde deutlich machen, dass die Straßen und Plätze nicht den Neonazis, sondern den Demokraten gehören. Als »schwer erträglich« bezeichnete es Zellner, dass die NPD für ihre Wahlerfolge in Landesparlamenten staatliche Zuschüsse erhält, obwohl sie eigentlich die freiheitlich-demokratische Ordnung dieses Staates beseitigen möchte.

Biegsamer Videopass vorgestellt

http://magazine.web.de 23.05.2008 - 19:00
Gemeinsam mit dem Elektronikhersteller Samsung hat die Bundesdruckerei einen elektronischen Ausweis mit biegsamem AMOLED-Display (Active Matrix Organic Light Emitting Diode) entwickelt.

Mehr lesen auf:
 http://magazine.web.de/de/themen/digitale-welt/computer/technik-trends/5973126,cc=000007159700059731261uC1zG.html

Kleiner Aktionstag für Versammlungsrecht

http://www.luzi-m.org/ 23.05.2008 - 19:59
Rund 100 Menschen beteiligten sich am vergangenen Wochenende an verschiedenen Kleinaktionen gegen das geplante bayerische Versammlungsgesetz

München. Das von Ver.di geprägte Bündnis "Rettet die Versammlungsfreiheit" hatte für den 26. April einen bayernweiten Aktionstag ausgerufen. In München wie in anderen Städten informierten AktvistInnen an zahlreichen Infoständen die Bevölkerung über das geplante Gesetz.


Bereits am Vortag hatte die Initiative bayerischer StrafverteidigerInnen am Elisabethplatz in Roben Kapuzenshirts für die Presse demonstriert. Rechtsanwalt Hartmut Wächtler, Autor eines Standardkommentar zum bisherigen Versammlungsrecht, nannte das geplante Gesetz ein "polizeistaatliches Monstrum", VersammlungsleiterInnen und -teilnehmerInnen würden zukünftig "schikaniert und kontrolliert". Das vorgesehene "Störungs- und Aufrufverbot" bezeichnen die AnwältInnen als "Siko-Artikel", zudem auch sueddeutsche.de meint: "tatsächlich dürfte auf seiner Grundlage nicht mehr vor dem Bayerischen Hof gegen die Sicherheitskonferenz demonstriert werden. Darin und in der Gesamtheit des Gesetzes sehen die Anwälte die 'Erfüllung aller polizeistaatlichen Wunschträume'."


Der Aktionstag am Samstag startete mit einem Duzend Infoständen in der Innenstadt sowie mit einer geradezu absurd anmutenden Demonstration. Gut 30 Leute versammelten sich mit leeren Fahnen und Transparenten sowie zugeklebten Mündern am Karlsplatz. Begleitet von einer Hundertschaft Polizei zog die Demo über den Altstadtring zum Marienplatz, wo eine "Zwischenkundgebung" - ohne Beiträge - stattfand. Den vielen staunenden TouristInnen und ShopperInnen wurde die "gespenstische" Aktion mit Flyern erklärt.



Danach ging es weiter übers Isartor zur Bannmeile um den Landtag. Am Wiener Platz befürchtete die Polizei offenbar Ausschreitungen, Sperrgitter und eine weiter Hundertschaft waren angekarrt worden. Am Rosenheimer Platz wurde die Demonstration schießlich beendet. Zwischenfälle gab es keine.


Am frühen Abend gab es noch eine Flash-Mob-artige Spontan-"Demonstration" in Schwabing statt. Ein Mini-Black Block versammelte sich auf der Hohenzollernstraße hinter einem Fronttransparent und rief einige Parolen, die nur teilweise mi dem Versammlungsgesetz zu tun hatten. Als nach gerade einmal einer Minute die Polizei von hinten nahte, war es mit der zur Schau gestellten Militanz auch schon wieder vorbei und die "Demo" zerstreute sich. Ob damit irgend etwa vermittelt werden konnte, bleibt unklar.


Bleibt festzustellen, dass mit derlei Kleinstaktionen wohl kaum am Vorhaben der bayerischen Landesregierung gerüttelt werden kann. Die diversen Bündnisse und Gruppen, die sich gegen das bayerische Versammlungssgesetz richten, werden noch alle Hände voll zu tun haben, wenn sich daran etwas ändern soll.


Ganzer Artikel mit Links:
 http://www.luzi-m.org/nachrichten/artikel/datum/2008/04/27/89/

Demo der Münchner Anwälte

http://www.sueddeutsche.de 23.05.2008 - 20:02
Von "Gesinnungs-Tüv" und "polizeistaatlichen Monstrum" war die Rede, als am Freitag Münchner Anwälte gegen das Versammlungsgesetz demonstriert haben...

weiterlesen auf:
 http://www.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/973/171471/

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"Militanzverbot" — Berliner

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Trachtenterror — Harpo Marx

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Der Die Das — Thomas

Sorry — aber das

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Versteh ich nicht — Torsten

Her mit dem "etc."! — Kommentator

Frauen und Frauinnen — ChristianIn

@ ChristianIn — Dein Name

Lisl Karstadt — L.K.