Demo in Hamburg vom 15. Dezember 2007

Red Star Hannover 22.01.2008 01:27 Themen: Repression
Nach der Demonstration gegen Repression in Hamburg am 15. Dezember des vergangenen Jahres machten sich die Grünen stark für eine Aufklärung und stellten eine Anfrage an den Senat. Die Antworten sind nun da, widersprechen aber ganz klar den Bildern, die auf der Demonstration zu sehen waren und der Logik.
Die Polizei hat es offenbar geschafft. Brutale Übergriffe, Dutzende Verletzte auf Seiten der Demonstranten und: Keine Konseqenzen für die "Ordnungshüter".


Antje Möller, Grünen-Abgeordnete in der Hamburgschen Bürgerschaft, wurde von BFElern aus Schleswig-Holstein weggeschubst.


Antje Möller von der GAL-Bürgerschaftsfraktion, die selbst auf der Demonstration von Beamten geschubst und angegriffen wurde (siehe Bild), stellte in der "Kleinen Anfrage" unter anderem Fragen zu den aus anderen Bundesländern herangezogenen Einsatzkräften.

Nach der Demonstration war vor allem kritisiert worden, dass auswärtige Polizeikräfte - offenbar nicht unter der Aufsicht des Hamburgischen Einsatzleiters - brutal gegen DemonstrantInnen und JournalistInnen vorgingen.

Des Weiteren wurde der Demonstrationszug in einem Wanderkessel von der Polizei begleitet, sodass - das ist der Sinn eines solchen Kessels - niemand aus diesem herauskam.

Laut Senat waren an dem Einsatz rund 2.500 Polizisten beteiligt. Aus Polizeiquellen geht hervor, dass jedoch deutlich mehr als 3.400 Beamte eingesetzt wurden.

Es besteht also weiterhin Aufklärungsbedarf. Vermutlich wird es eine vollständige Aufklärung und eine Antwort auf die Frage, warum die Cops brutal vorgingen, nie geben.



Die erste Anfrage mit den dazugehörigen Antworten


Der Senat beginnt seine Antwort bereits mit folgenden Worten: "Für die Beantwortung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage stand auf Grund der Weihnachtsfeiertage nur eine außerordentlich kurze Bearbeitungszeit zur Verfügung. Einige Fragen konnten daher mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nur unvollständig beantwortet werden."


1. Wie gestaltete sich aus polizeilicher Sicht der Ablauf des Gesamteinsatzes?
[Ablauf siehe zweites Dokument, unten] Der Versammlungsleiter erklärte um 16.49 Uhr den Aufzug für beendet. In der Folge kam es im Innenstadtbereich zu diversen Störungen durch Gruppen von bis zu etwa 200 Personen sowie durch Einzelpersonen. Es wurden Parolen skandiert, Feuerwerkskörper geworfen, angemeldete Veranstaltungen wie die Weihnachtsparade und Weihnachtsmärkte gestört und vereinzelt Sachbeschädigungen und Brandstiftungen begangen. In den Abendstunden verlagerten sich die Störungen in das Umfeld der „Roten Flora“ und nach Ottensen. Einzelne Störungen dauerten bis nach Mitternacht an.

2. Welche Vorfälle, die polizeiliches Eingreifen notwendig machten, ereigneten sich nach der Auflösung der Demonstration in der Innenstadt?
Die Demonstration wurde von der Polizei nicht aufgelöst.

3. Wie viele Personen erhielten Platzverweise und für welche Gebiete und welche Dauer wurden diese Platzverweise jeweils ausgesprochen?
Es wurden 392 Platzverweise registriert.

4. Gab es am 15. Dezember ein generelles Aufenthaltsverbot nach Paragraf 12b (2) HHSOG? Wenn ja, für welche Personen und welche Orte?
Nein.
a) Wie viele Aufenthaltsverbote nach Paragraf 12b (2) HHSOG wurden am 15. Dezember erteilt?
Nach jeweiliger Einzelfallprüfung sind anlassbezogen sechs Aufenthaltsverbote ausgesprochen worden.

5. Wie viele Personen wurden in Gewahrsam genommen und wie lange sind sie in Gewahrsam verblieben? Bitte detaillierte Darstellung (Zeit, Ort und Anlass).
Es wurden 109 Personen in Gewahrsam genommen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

6. Wie viele Personen wurden festgenommen und welche Straftaten werden ihnen vorgeworfen? Wie viele davon befinden sich noch in Haft?
Es wurden während des gesamten Einsatzes 27 Personen wegen des Verdachts der Begehung folgender Straftaten vorläufig festgenommen:
- Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, Vermummungsverbot
- Sachbeschädigung
- Körperverletzung / gefährliche Körperverletzung
- Gefangenenbefreiung
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Keine der Personen befindet sich in Haft.


7. Gab es am 15.12.2007 einen richterlichen Eildienst?
Ja.

7.1. für welche Gerichte gab es einen Eildienst?
Für die Hamburger Amtsgerichte und das Verwaltungsgericht Hamburg.

7.2. mussten RichterInnen tätig werden?
Ja.

a) wegen welcher Sachverhalte wurden sie jeweils verständigt?
Neben den üblichen am Wochenende anfallenden Tätigkeiten der Bereitschaftsrichter in Zivil-, Straf-, Familien- und Sachen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit wurde der zuständige Zivilrichter am 15. Dezember 2007 auch wegen Ingewahrsamnahmen von Personen nach dem Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) tätig.

b) welche Entscheidungen haben sie jeweils getroffen?
Im Zusammenhang mit der Demonstration sind keine richterlichen Entscheidungen getroffen worden.

c) wo und wie lange waren sie jeweils tätig?
Ja, über die freiwillig durch den zuständigen Richter an Rechtsanwälte weitergegebene Handynummer sowie über einen im Internet veröffentlichten Faxanschluss beim Verwaltungs-gericht Hamburg.

7.3. Waren die RichterInnen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erreichbar?
Wenn ja, wie

Ja, über die freiwillig durch den zuständigen Richter an Rechtsanwälte weitergegebene Handynummer sowie über einen im Internet veröffentlichten Faxanschluss beim Verwaltungs-gericht Hamburg.

8. Wurde bei der Polizei
8.1. Widerspruch gegen Aufenthaltsverbote/Platzverweise eingelegt?
8.2. beantragt, die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen vom 15.12.2007 gegen Aufenthaltsverbote/ Platzverweise herzustellen?
Wenn ja,
a. in wie vielen Fällen hat die Polizei diesen Anträgen entsprochen,
b. in wie vielen Fällen hat die Polizei die Anträge abgelehnt.

Bei der Rechtsabteilung der Polizei sind drei Widersprüche eingegangen. In zwei Fällen hat die Polizei die Maßnahme aufgehoben, in einem Fall wurde der Antrag abgelehnt.




Es gab noch eine weitere Anfrage



1. Welche Auflagen wurden der Demonstration erteilt? Aus welchem Grund wurden die Auflagen erlassen?
Die Versammlungsbehörde erteilte nachstehende Auflagen:
• Der Aufzug ist wie folgt durchzuführen:
Aufstellungszeit /- ort: 13.00 Uhr, Schulterblatt 71, Höhe „Rote Flora“
Anfangskundgebung: 13.15 Uhr bis 13.30 Uhr
Abmarschzeit: 13.30 Uhr
Zwischenkundgebungen: 13.40 Uhr bis 13.55 Uhr, Neuer Pferdemarkt; 14.25 Uhr bis 14.35 Uhr, Johannes-Brahms-Platz
Marschweg: Schulterblatt – Neuer Pferdemarkt (Zwischenkundgebung) – Budapester Straße – Millerntorplatz – Millerntordamm – Holstenwall – Johannes-Brahms-Platz (Zwischenkundgebung) – Gorch-Fock-Wall – Stephansplatz – Esplanade – Lombardsbrücke – Glockengießerwall – Ernst-Merck-Straße – Kirchenallee – Hachmannplatz
Schlusskundgebung: 15.20 Uhr bis 15.40 Uhr, Hachmannplatz
• Es ist untersagt, polizeilich aufgestellte Absperrmittel zu entfernen, zu verrücken oder in anderer Weise auf diese einzuwirken.
• Durch den Versammlungsleiter ist für jeweils 50 Teilnehmer ein Ordner einzusetzen. Die zum Einsatz kommenden Ordner sind entsprechend den Bestimmungen des Versammlungsgesetzes zu kennzeichnen (weiße Armbinde mit der Aufschrift „Ordner“). Die Ordner sind durch den Versammlungsleiter in Anwesenheit der Polizei vor Ort in ihre Aufgaben einzuweisen und über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die Ordner müssen volljährig und im Besitz eines gültigen Personalausweises sein, der auf Verlangen vorzuzeigen ist.
• Transparente und Plakate mit einer Gesamtlänge von über 150 cm dürfen flächenmäßig nur frontal zur Marschrichtung getragen werden, nicht aber längs der Außenseiten des Aufzuges. Das gleiche gilt für Seile. Zwischen seitlich getragenen Transparenten mit zulässiger Gesamtlänge muss ein erkennbarer Abstand (mindestens ca. 50 cm) eingehalten werden.
• Das Laufen / Sprinten von Aufzugsteilnehmern wird untersagt.
• Bei polizeilichen Lautsprecherdurchsagen ist der eigene Lautsprecherbetrieb einzustellen.
• Die Auflagen sind den Versammlungsteilnehmern vor Beginn des Aufzuges – gegebenenfalls auch wiederholt – vor Ort bekannt zugeben.
Die Auflagen wurden zur Abwehr unmittelbarer Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erteilt.


2. Wie gestaltete sich aus polizeilicher Sicht der Ablauf der Demonstration?
Aus dem Aufzug heraus sind Polizeikräfte wiederholt mit Feuerwerkskörpern und Flaschen beworfen worden. Einzelne Teilnehmer versuchten, an der Strecke befindliche Bauzäune niederzureißen. Es gab Verstöße hinsichtlich überlanger seitlicher Transparente sowie gegen das Vermummungsverbot.

3. Zu welchen Zeitpunkten wurde die Demonstration jeweils aus welchen Gründen durch die Polizei gestoppt? Wann konnte die Demonstration jeweils ihren Weg fortsetzen?
Durch die Polizei wurde der Aufzug wie folgt aufgestoppt:
- von 14.41 Uhr bis 15.02 Uhr wegen eines Verstoßes gegen die erteilten Auflagen (überlanges Seitentransparent)
- von 15.33 Uhr bis 15.46 Uhr wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz (Vermummung im Aufzug)
- von 15.59 Uhr bis 16.01 Uhr wegen eines Verstoßes gegen die erteilten Auflagen (überlanges Seitentransparent)


4. Wie wurden Verstöße gegen Auflagen jeweils festgestellt (messen, schätzen, filmen etc)?
Die Verstöße wurden grundsätzlich durch Inaugenscheinnahme festgestellt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

5. Die Demonstration war von einem engen polizeilichen Spalier umgeben.
a. Wie wurde das Recht auf Teilnahme an oder das Verlassen der Demonstration gewährleistet?
b. Warum war keine weniger einschränkende Strategie möglich?

Die seitliche Begleitung des Aufzuges war eine angemessene und verhältnismäßige Maßnahme und stellte das mildeste Mittel zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar. Alle Teilnehmer konnten sich dem Aufzug zu jedem Zeitpunkt anschließen beziehungsweise ihn verlassen.

6. Welche deeskalierenden Maßnahmen hat die Polizeiführung getroffen, um den friedlichen Ablauf der Demonstrationen zu befördern?
Die Versammlungsbehörde führte im Vorwege mehrere Telefonate und ein persönliches Kooperationsgespräch mit dem Anmelder. Darüber hinaus wurde vor Ort ständiger Kontakt zu dem Versammlungsleiter gehalten. Zudem dienten die von der Polizei getroffenen Maßnahmen auch der Einhaltung der Auflagen mit dem Ziel, einen friedlichen Verlauf der Versammlung zu gewährleisten.

7. Wie viele Straftaten sind aus der Demonstration und der abschließenden Versammlung vor ihrem Ende heraus begangen worden und um welche hat es sich im Einzelnen gehandelt?
Zurzeit liegen dem zuständigen Landeskriminalamt für den Zeitraum 15.12., Versammlungsbeginn, bis 16.12., 04.00 Uhr, 66 Strafanzeigen zu folgenden Delikten vor, die im zeitlichen oder inhaltlichen Zusammenhang mit dem Aufzug stehen:
• Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
• Gefangenenbefreiung
• Landfriedensbruch
• Beleidigung
• Körperverletzung
• Gefährliche Körperverletzung
• Raub
• Sachbeschädigung
• Brandstiftung
• Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
• Verstoß gegen das Versammlungsgesetz


8. Welche Wege waren nach der Beendigung der Demonstration für den Abmarsch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorgesehen beziehungsweise zugelassen?
Nach Beendigung des Aufzuges im Holstenwall/Ludwig-Erhard-Straße wurde den ehemaligen Aufzugsteilnehmern der Abmarsch in Richtung Millerntorplatz vorgegeben.

9. Welche Hamburger Polizeieinheiten waren vor Ort? Wie viele Kräfte waren das insgesamt?
Es wurden 1.504 Beamtinnen und Beamte der Zentraldirektion, der Landesbereitschaftspolizei, der Verkehrsdirektion, des Landeskriminalamtes, der Wasserschutzpolizei, der Landespolizeiverwaltung sowie der Landespolizeischule eingesetzt.

10. Welche auswärtigen Polizeieinheiten waren vor Ort? Wie viele Kräfte waren das insgesamt?
Es waren 982 Beamtinnen und Beamte der Bereitschaftspolizeien aus Schleswig-Holstein, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Berlin und Sachsen-Anhalt am Einsatz beteiligt.

11. Welche Stelle ist zuständig für die Koordination des Gesamteinsatzes und damit der auswärtigen und der hamburgischen Einsatzkräfte?
Der Führungs- und Lagedienst der Polizei Hamburg.

12. Trifft es zu, dass auswärtige Einsatzkräfte nicht zwangsläufig dem Gesamteinsatzleiter vor Ort unterstehen? Wenn ja, welcher Stelle unterstehen sie dann?
Sämtliche Einsatzkräfte unterstanden dem Gesamteinsatzleiter der Polizei Hamburg.



Auch das MEK, also eine Spezialeinheit, die unter anderem Geiselnahmen brutal beendet, war vor Ort.



Red Star Hannover | Email: red-star-hannover@gmx.net
Creative Commons-Lizenzvertrag Dieser Inhalt ist unter einer
Creative Commons-Lizenz lizenziert.
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen

Kessel??

muss angegeben werden / wird aber nicht! 22.01.2008 - 01:35
"Die seitliche Begleitung des Aufzuges war eine angemessene und verhältnismäßige Maßnahme und stellte das mildeste Mittel zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar. Alle Teilnehmer konnten sich dem Aufzug zu jedem Zeitpunkt anschließen beziehungsweise ihn verlassen."
Nö! Wir konnten die Veranstaltung nicht verlassen, die Polizisten haben uns immer in die Menge gedrückt. Wäre auch quatsch einen kessel zu machen und dann die leute rauszulassen!

Nachbereitung und Soliparty

Dein Name 22.01.2008 - 08:51
Am Freitag, den 25.1. findet in der Roten Flora um 19:00 eine öffentliche NACHBEREITUNG (Zusammenfassung des Vorbereitungsbündnisses und Diskussionsrunde) zur Antireperessionsdemo am 15.12. statt.
Ab 22:00 findet am selben Ort eine SOLIPARTY (Punk, Indie, Wave, 80er; im Keller Reggae) statt.

Kessel 2

22.01.2008 - 10:53
Der Kessel war für die meisten Demoteilnehmer nur hinten geöffnet. D.h. Leute, die in die Demo hinein oder aus dieser hinaus wollten, wurden ganz nach hinten geschickt. Bei einer Demo mit mehreren Tausend Teilnehmern war das z.T. ein ziemlich langer Weg.
Auf Nachfrage nach der Rechtmässigkeit dieser Massnahme, wurde von verschiedenen Beamten angegeben, dieses Vorgehen sei durch das Gericht so bewilligt/bestimmt worden.

Soliparty..

.. 22.01.2008 - 12:34
...ebenfalls auch am 25.01 inna Harkortstr.125

generelles aufenthaltsverbot

käfer 22.01.2008 - 16:54
"4. Gab es am 15. Dezember ein generelles Aufenthaltsverbot nach Paragraf 12b (2) HHSOG? Wenn ja, für welche Personen und welche Orte?
Nein.
a) Wie viele Aufenthaltsverbote nach Paragraf 12b (2) HHSOG wurden am 15. Dezember erteilt?
Nach jeweiliger Einzelfallprüfung sind anlassbezogen sechs Aufenthaltsverbote ausgesprochen worden."

Das ja ne glatte Lüge wir waren allein 15 Menschen die ein generelles Aufenthaltsverbot bekommen haben!

leider nein

käfer 23.01.2008 - 16:42
nein leider nicht haben einen unausgefüllten für alle bekommen und ich habe ihn nicht bekommen.ausserdem wurden wir nur allein aus den kessel gelassen und hatten das glück das eine aufmerksame pasantin uns zu uns gestellt hat und den ea anrufen wollte, bis die bullen uns wieder frei gelassen haben sichtlich genervt von dieser aufmerksamen frau.-

red-star=dummschwätzer

rechtsanwalt 23.01.2008 - 21:21
Das MEK erkennst du am roten luftballon mit der aufschrift mek und die haben alle ein blaulicht auf dem helm....



ohhhh man, schreibst du einen scheiß....

Wenn MEK dabei wäre dan würde sie auf J E D E N fall eine sturmhaube tragen. außerdem würden sie als zum LKA gehören und wenn sie gekennzeichnet wären dann mit normalen taktischen zeichen bzw symbolen wie sie üblich sind... außerdem sind darüber hinaus die kennzeichnungen der einheiten genau geregelt. bezüglich farben symbolen zahlen etc...

setz hier also keine gerüchte und fehlinformationen in die welt...

ist ja nicht der erste bericht unter dem namen red-star-hannover... alle recht dürfitig und eher bild niveau


denk mal drüber nach....

Aufenthaltsverbote

Ubidabi 24.01.2008 - 00:03
Halte di Zahl von 6 erteilten Aufenthaltsverboten auch für zu gering. Mir wurde ein Aufenthaltsverbot erteilt (Aufenthaltsverbot, nicht Platzverweis), weil ich einer von der Polizei Festgesetzten und Befragten den Rat erteilte, nkeine Aussage zu machen. Wegen angebl. "Behinderung polizeilicher Arbeit" wurde ich dann vom Platz (Bereich Innenstadt) gestellt. Hab von einem ähnlichen Fall gehört, da traf es wohl eine Anwältin. Mal abgesehen davon, dass das Aufklären über die Rechte eines>/r Beschuldigten Teil "polizeilicher Arbeit" ist und deren Wahrnehmung durch Außesehende wohl kaum deren Behinderung ist, ist die Erteiliung eines Platzverweises wohl in keinsterweise angemessen. Und wenn bei sowas schon Aufenthaltsverbote erteilt wurden, dann fragt sich, wie die Zahl von lediglich 6 Aufenthaltsverboten zustande kommt.

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Zeige die folgenden 20 Kommentare an

welches lied lief? — Dein Name

das lied — fatboy

@Name — muss aufgefüllt werden

@DieGrünen — blackblockfan

@BlackBlockFan — tutnichtszurSache

@BlackBlockFan — Red Star Hannover

Möller — Heyerdahl

@käfer — Dein Name

MEK — Ich

builn — dfsdf

@ich — n/a

@ blackblockfan — richtigsteller

@tutnichtszursache — blackblockfan

ach, Polizisten. — muss?

Weggeschubst — Paul

gucken — statt kotzen

@ "rechtsanwalt" — was soll das?

@ich — egal

MEK — ...