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Rostock/Mannheim - deutsche Richter

Schreibtischtäter 12.07.2007 23:47
Der deutsche "Rechtsstaat" zeigte heute wieder mal sein Profil - laut JUNGE WELT.
In zwei typischen BRD-Prozessen wurden am gleichen Tag ein korrupter Finanzbeamter zu läppischen 4 Monaten Bewährung und ein linker Steinewerfer von Rostock gleich zu 8 Monaten Bewährung verurteilt - nach 5 Wochen Haft. Die rechtsstaatliche Kumpanei der verbeamteten "Kollegen" ist Teil der herrschenden Korruption im Staatsapparat!
Die deutschen Richter sind die Schreibtischtäter!
Heute fanden - laut JUNGE WELT - im deutschen "Rechtsstaat" 2 Prozesse statt, der eine im Süden in Mannheim, der andere im Norden in Rostock! Stellt man sie nebeneinander und zieht daraus die Wurzel, zeigt sich, daß der deutsche "Rechtsstaat" die korrupt-kriminellen Seinen schont und seine Bürger selbst bei Notwehr verfolgt:

Über den korrupten Finanzbeamten schreibt die JUNGE WELT am 13. Juli 07:
"Korrupter Beamter darf sich bewähren
Mannheim. Wegen Vorteilsannahme im FlowTex-Skandal ist ein Finanzbeamter vom Landgericht Mannheim zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 10225 Euro verurteilt worden. In den übrigen Anklagepunkten Geheimnisverrat, Betrug und Bestechlichkeit wurde der ehemalige Betriebsprüfer am Donnerstag freigesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß der ehemalige FlowTex-Geschäftsführer Manfred Schmider dem Finanzbeamten den Kauf eines Autos mit einem Betrag von 20000 Mark bezuschußt hatte, um ihn für die nächste anstehende Betriebsprüfung gewogen zu stimmen. Schmider und der frühere FlowTex-Mitgesellschafter Klaus Kleiser hatten Ende der neunziger Jahre bei Scheingeschäften mit nicht vorhandenen Bohrgeräten einen Schaden von mehr als zwei Milliarden Euro verursacht. Sie waren hierfür zu elfeinhalb und neuneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden."
(AP/jW)

Über den Steinewerfer von Rostock schreibt die JUNGE WELT am 13. Juli 07:
Amtsgericht widerspricht Polizei
Strafprozeß wegen G-8-Protesten in Rostock. Acht Monate auf Bewährung für Steinwurf
Von Hayo Plietsch
"Am Mittwoch fand am Rostocker Amtsgericht nach einer Reihe von sogenannten beschleunigten Verfahren nunmehr der erste reguläre Strafprozeß zu den Protesten gegen den G-8-Gipfel in Heiligendamm Anfang Juni statt. Angeklagt war der 33jährige Kurde Lütfü Y., der knapp fünf Wochen in der Justizvollzugsanstalt Rostock-Waldeck in Untersuchungshaft verbrachte. Lütfü Y., der als Sozialist wegen seiner politischen Überzeugungen mehrere Jahre in der Türkei im Gefängnis saß und durch türkische Polizei mehrfach gefoltert wurde, lebt seit seiner Flucht als anerkannter Asylbewerber in den Niederlanden. Er nahm am 2. Juni am internationalistisch-antiimperialistischen Block der Rostocker Großdemonstration teil. Die Anklage warf ihm schweren Landfriedensbruch und Körperverletzung vor. Demnach soll er einen Stein auf Polizeibeamte geworfen und die Menschenmenge aufgewiegelt haben. Die Staatsanwältin forderte neun Monate Haft auf Bewährung.
Während der Verhandlung wurden Polizeivideos einer Berliner Einsatzhundertschaft sowie der Bereitschaftshundertschaft des Unterstützungskommandos (USK) Nürnberg gezeigt, auf denen mehrere brutale Attacken der Polizei auf den internationalistischen Block zu sehen waren. Selbst der Richter bescheinigte in seinem mündlichen Urteil, daß »die Polizei massiv auf diese Gruppe eingeschlagen hat« und eindeutig Personen angriff, »die in friedlicher Absicht demonstriert haben«. Der Steinwurf des Lütfü Y., den dieser selbst einräumte, sei als »Spontantat« zu werten, resultierend aus dem überzogenen Angriff der Polizei. Dennoch blieb der Richter mit seinem Spruch nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft und verurteilte Lütfü Y. zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Der Bewährungszeitraum wurde auf zwei Jahre festgesetzt.
Als strafmildernd habe gewirkt, daß der Angeklagte in einer Situation psychischer Anspannung handelte, da Freunde von ihm aufgrund der Polizeiangriffe verletzt wurden und er sich durch das martialische Auftreten der Polizei an Szenen aus dem türkischen Polizeistaat erinnert fühlte, heißt es in der Begründung. Lütfü Y. wurde nach dem Urteil sofort aus der Untersuchungshaft entlassen. Noch auf dem Gerichtsflur dankten ihm einige der Zuschauer für seine couragierte Verteidigung des Demonstrationszuges. Ein Sprecher der Roten Hilfe Rostock zeigte sich zudem erfreut, daß das Gericht in seinem Urteil der Propagandalüge der Sondereinheit »Kavala«, die Polizei hätte sich am 2. Juni »deeskalierend« verhalten, ausdrücklich widersprach. »Es kommen im Gegenteil immer mehr Straftaten von einzelnen Polizisten ans Licht«, erklärte der Rote-Hilfe-Sprecher. Auch werde immer offensichtlicher, daß das Polizeikonzept darauf setzte, »mit falsch informierten Einsatzzügen die Gewaltspirale anzuheizen«. Die Solidaritätsorganisation fordert die unverzügliche Freilassung eines zweiten noch in der JVA Waldeck einsitzenden G-8-Gegners."

Beide Verurteilten haben sich nach den Gesetzen der BRD strafbar gemacht und wurden von den deutschen Beamten in der Richterrobe verurteilt.
Doch:
Der Finanzbeamte aus Mannheim hat sich - aus niederen Beweggründen (Habgier) - bestechen lassen, sein Amt mißbraucht, seinen Beamteneid verletzt, daß Vertrauen der Bürger mißbraucht und im Flotex-Betrugsskandal mitgeholfen, einen Schaden von 2 Milliarden anzurichten. Ohne seine Mittäterschaft und sein kriminelles Schweigen wäre der Flotex-Betrug von Flotex-Schmieder überhaupt nicht möglich gewesen. Trotzdem wurde er dafür von seinen ebenfalls verbeamteten "Kollegen" in der Mannheimer Landrichter-Robe gerade mal mit 4 Monaten Bewährung strafrechtlich abgestreichelt. Und er kann weiter als Finanzbeamter arbeiten und seine Beamtenprivilegien genießen.
Er saß vermutlich nicht einem Tag im Gefängnis!

Doch der holländisch-kurdischer Bürger, der aus politischen Gründen jahrelang in türkischen Nato-Gefängnissen gesässen und dort von den Wärtern und von der Polizei gefoltert wurde, in Holland deshalb Asyl fand und sich auf einer Demonstration mit einem Steinwurf gegen die Übergriffe von schwerbewaffneten, gepanzerten und aggressiv prügelnden und tretenden Polizisten in Notwehr mit einem Steinwurf zur Wehr setzte, wurde von deutschen Beamten in der Richterrobe mit 8 Monaten staatlicher Freiheitsberaubung auf Bewährung abgestraft - und vorher saß er schon 5 Wochen in Haft.
Von angerichtetem Schaden oder Körperverletzung durch den Steinwurf ist nichts bekannt.

Während die deutschen Beamten in der Richterrobe den korrupten "Kollegen", der sein Amt mißbraucht, seinen Amtseid verletzt und das Vertrauen der Bürger mißbraucht - korrupt-parteiisch einer tatsächlichen Bestrafung entziehen, wird ein Bürger, der sich in Notwehr gegen angreifende Beamte in Polizeiuniform zur Wehr setzt, von dessen "Kollegen" in der Richterrobe mit 8 Monaten Bewährung abgestraft - und saß 5 Wochen.

Auch diese deutschen Richter haben - wie der Finanzbeamte und die Polizeibeamten - einen Beamteneid, und dazu einen Eid als Richter geschworen, ohner Ansehen der Person zu urteilen.
Trotzdem urteilen sie, als wären Amtsmißbrauch, Bestechlichkeit im Amt, der Bruch des Amtseids und den Mißbrauch des Vertrauens der Bürger ein "Kavaliersdelikt" von Kavalieren im Dienst - und nicht von Kriminellen im Dienst.
Der Amtseid wird allen Beamten auferlegt und ist deshalb auch mit einer schweren Strafandrohung verbunden, weil die Macht des Amtes dem Amtsinhaber die Möglichkeit gibt , den Bürgern ungeheuren Schaden zuzufügen.
Doch die verantwortlichen Richter haben praktisch ihren "Kollegen" einer Bestrafung entzogen. Doch kriminelle Beamte, die von ihren "Kollegen" in der Richterrobe einer Bestrafung entzogen werden, sind genauso Kriminelle, wie die Richter, die sie vor einer Bestrafung schützen.

Wenn der "Korpsgeist" im Staatsapparat die korrupten "Kollegen" in den eigenen Reihen schützt, anstatt sie als "Nestbeschützer" ohne kollegiales Mitgefühl zu verfolgen, aus den eigenen Reihen auszustoßen und sie gesellschaftlich zu ächten, dann ist der "Korpsgeist" im Staatsapparat kein Geist einer Standesehre, sondern nur eine Ganovenehre einer kriminellen Organisation zur Unterdrückung und Ausbeutung der eigenen Bevölkerung. Und um sich einer Bestrafung zu entziehen.

Beide Urteile - von Mannheim und Rostock - sind typisch für die korrupte Rechtsrealität in unsrem Land: Korruption und Amtsmißbrauch!
Die deutschen Richter sind die Schreibtischtäter!
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