Berlin: Haftantritt für Antifaschist Christia
Berlin: Haftantritt für Antifaschist Christian S.
Trotz schwerer Krankheit und Zweifel an Rechtmäßigkeit des Urteils
Der Berliner Christian S. muss am 14. Juni eine Haft von insgesamt 40 Monaten antreten. Das Strafmaß setzt sich aus einer Verurteilung wegen Landfriedensbruch am 1. Mai 2004 und einem Bewährungswiderruf wegen Landfriedensbruch am 12. März 2000, zusammen. Beide Straftaten waren gegen die Durchführung von Großaufmärschen der NPD gerichtet.
Trotz schwerer Krankheit und Zweifel an Rechtmäßigkeit des Urteils
Der Berliner Christian S. muss am 14. Juni eine Haft von insgesamt 40 Monaten antreten. Das Strafmaß setzt sich aus einer Verurteilung wegen Landfriedensbruch am 1. Mai 2004 und einem Bewährungswiderruf wegen Landfriedensbruch am 12. März 2000, zusammen. Beide Straftaten waren gegen die Durchführung von Großaufmärschen der NPD gerichtet.
Die Bewährung im ersten Verfahren wurde wegen der erneuten Verurteilung wegen Landfriedensbruch widerrufen. Die Verurteilung im 1. Mai 2004-Verfahren kam allerdings durch einen Deal zustande, der rechtsethisch höchst umstritten ist.
Christian S. wurde Anfang 2006 vom Amtsgericht Berlin genötigt seine Berufung in dem 1. Mai 2004-Verfahren zurückzuziehen. Als Ausgleich sollte er in einer anderen Sache (Entscheidung steht noch aus, siehe unten) von der Untersuchungshaft verschont werden. Wegen seiner schweren Hepatitis C Erkrankung und der unzureichenden medizinische Behandlung in der JVA-Moabit, gab es für ihn keine andere Möglichkeit seine Gesundheit zu schützen als auf den Deal der Richterin Dr. Linke einzugehen. Er musste seine Rechtsmittel aufgeben, um seine Gesundheit zu bewahren. Gegen diesen Deal legte seine Rechtsanwältin Studzinsky Widerspruch ein. Obwohl die Entscheidung über die unzulässige Berufungsrücknahme noch aussteht, wird an dem Haftantritt festgehalten
"Der Haftantritt am 14. Juni wird seine Krankheit wieder enorm verschlimmern. Die Gesundheitsversorgung für Gefangene ist in den Berliner Haftanstalten nachweislich dramatisch. Auch seine Verteidigung in dem noch folgenden Verfahren kann er nicht ordentlich vorbereiten", so Leila, seine Ehefrau.
Obwohl Christian über den zweiten Bildungsweg sein Abitur nachholt, sich in vielen Vereinen sozial engagiert und wegen seiner schweren Erkrankung therapeutisch betreut werden muss, soll er nun ins Gefängnis.
Die Strafverfahren gegen Christian S. in den letzten drei Jahren sorgten für viel öffentliches Interesse, da die Anonymisierung von einfachen Polizeizeugen vor Gericht und die z.T. rechtwidrigen Taktiken verdeckt ermittelnder Beamter des Landeskriminalamtes immer wieder thematisiert wurden.
Ein weiteres Verfahren steht in diesem Zusammenhang noch aus. Zwei anonyme LKA-Beamte geben an, Christian bei einer Straftat gesehen zu haben – weitere Beweise sind nicht bekannt. Die Hauptverhandlung beginnt am 21. Juni um 9 Uhr, im Raum B129 am Landgericht Berlin.
Die Soligruppe, die Christian und seine Verfahren in Vergangenheit begleitete, sucht nun Paten, die Christian monatlich finanziell unterstützen. Aufruf unter: http://freechristian.gulli.to
Christian S. wurde Anfang 2006 vom Amtsgericht Berlin genötigt seine Berufung in dem 1. Mai 2004-Verfahren zurückzuziehen. Als Ausgleich sollte er in einer anderen Sache (Entscheidung steht noch aus, siehe unten) von der Untersuchungshaft verschont werden. Wegen seiner schweren Hepatitis C Erkrankung und der unzureichenden medizinische Behandlung in der JVA-Moabit, gab es für ihn keine andere Möglichkeit seine Gesundheit zu schützen als auf den Deal der Richterin Dr. Linke einzugehen. Er musste seine Rechtsmittel aufgeben, um seine Gesundheit zu bewahren. Gegen diesen Deal legte seine Rechtsanwältin Studzinsky Widerspruch ein. Obwohl die Entscheidung über die unzulässige Berufungsrücknahme noch aussteht, wird an dem Haftantritt festgehalten
"Der Haftantritt am 14. Juni wird seine Krankheit wieder enorm verschlimmern. Die Gesundheitsversorgung für Gefangene ist in den Berliner Haftanstalten nachweislich dramatisch. Auch seine Verteidigung in dem noch folgenden Verfahren kann er nicht ordentlich vorbereiten", so Leila, seine Ehefrau.
Obwohl Christian über den zweiten Bildungsweg sein Abitur nachholt, sich in vielen Vereinen sozial engagiert und wegen seiner schweren Erkrankung therapeutisch betreut werden muss, soll er nun ins Gefängnis.
Die Strafverfahren gegen Christian S. in den letzten drei Jahren sorgten für viel öffentliches Interesse, da die Anonymisierung von einfachen Polizeizeugen vor Gericht und die z.T. rechtwidrigen Taktiken verdeckt ermittelnder Beamter des Landeskriminalamtes immer wieder thematisiert wurden.
Ein weiteres Verfahren steht in diesem Zusammenhang noch aus. Zwei anonyme LKA-Beamte geben an, Christian bei einer Straftat gesehen zu haben – weitere Beweise sind nicht bekannt. Die Hauptverhandlung beginnt am 21. Juni um 9 Uhr, im Raum B129 am Landgericht Berlin.
Die Soligruppe, die Christian und seine Verfahren in Vergangenheit begleitete, sucht nun Paten, die Christian monatlich finanziell unterstützen. Aufruf unter: http://freechristian.gulli.to
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Ergänzungen
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
oder aber....
da solls allerdings auch nicht viel besser zugehen als im knast.
solidarisched grüße!
Solidariät ist eine Waffe
Wo muss er denn die Haft antreten?
Ist schon eine Briefkontaktadresse bekannt?
solidarische Grüsse!!!
Schlimme
Fand ich gerade befremdlich.