Gipfelprotest auch in Mittenwald verboten
Demoverbote nicht nur beim G8-Gipfel, sondern auch auf dem Hohen
Brendten bei Mittenwald:
GEDENKEN FÜR OPFER DES NATIONALSOZIALISMUS VERBOTEN
Schulterschluss zwischen Landratsamt und Bundeswehr
Brendten bei Mittenwald:
GEDENKEN FÜR OPFER DES NATIONALSOZIALISMUS VERBOTEN
Schulterschluss zwischen Landratsamt und Bundeswehr
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen hat im Zusammenspiel mit der
Bundeswehr am Standort Mittenwald eine vom Arbeitskreis Distomo
angemeldete Kundgebung am Hohen Brendten verboten. Dort soll der durch
die deutschen Gebirgstruppen im Zweiten Weltkrieg ermordeten Menschen
gedacht werden. Als Redner ist u.a. Europaabgeordneter Tobias Pflüger,
Experte für Bundeswehr und Militarisierung, angefragt.
Das Versammlungsrecht wird durch Landratsamt und Bundeswehr in
undemokratischer Weise aus politischen Gründen beschnitten, die mit
dem Grundgesetz nicht in Einklang gebracht werden können. Dagegen wird
die Versammlung des "Kameradenkreis der Gebirgstruppe" trotz Teilnahme
der rechtsextremen "Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger"
zugelassen und von der Bundeswehr - trotz Kontaktverbot - personell,
materiell und politisch unterstützt. Die Bundesregierung schützt diese
den Faschismus verharmlosende Tradition, indem sie die rechtslastige
militaristische öffentliche Versammlung zur privatrechtlichen
Vereinsangelegenheit runterredet. Die Bundeswehr stellt dafür dem
Kameradenkreis und seinen Ehrenmal das Gelände auf dem
Truppenübungsplatz am Hohen Brendten seit fünfzig Jahren zur Verfügung.
Bis zu den antifaschistischen Protesten 2003 wurden auf dem Hohen
Brendten sogar das Tragen von Hakenkreuzorden (StGB 86a) toleriert.
Bis heute wird dort in Uniformen der nationalsozialistischen Wehrmacht
(entgegen § 3 VersG) demonstriert. Die Gebirgsjäger, die in Kommeno,
Lyngiades und auf Kephallonia und in hunderten weiterer Orte mordeten,
sind bis jetzt in der Bundesrepublik nicht verurteilt worden. Die
"tolle Kameradschaft" dient bis heute gesellschaftlich dazu, das
Morden zu beschönigen und nicht zu reflektieren. Der Kameradenkreis
wird folgerichtig u.a. vom den Organisatoren der Proteste in
Mittenwald, dem Arbeitskreis Angreifbare Traditionspflege, als
"Selbsthilfeorganisation von Kriegsverbrechern" qualifiziert.
Die Anmelder der Gedenkkundgebung für die Opfer der Gebirgstruppe
haben gegen das Demonstrationsverbot einen Eilantrag beim
Verwaltungsgericht München gestellt. Rechtsanwalt Martin Klingner:
"Wer sich wie der Kameradenkreis mit seinem Anliegen in die
Öffentlichkeit begibt, muss es ertragen, auch öffentlich kritisiert zu
werden. Er muss auch die Kritiker vor Ort ertragen."
Lars Reissmann von Arbeitskreis Distomo zum Verbot der
Gedenkkundgebung: "Der Schulterschluss von lokaler Verwaltung und
Bundeswehr soll demokratische antifaschistische Proteste verhindern.
Reaktionärer Mummenschanz mit hoch dekorierten Waffen-SSlern wird
dagegen bevorzugt. Ein schönes braunes Alpenvorland."
AK Distomo
Hamburg, 21. Mai 2007
PAK Distomo c/o Kanzlei Rechtsanwalt Martin Klingner & Koll., Hamburg
Hamburg, 21. Mai 2007
---------------------------------------------------------------
Pressemitteilung
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Demoverbote nicht nur beim G8-Gipfel, sondern auch auf dem Hohen
Brendten bei Mittenwald:
GEDENKEN FÜR OPFER DES NATIONALSOZIALISMUS VERBOTEN
Schulterschluss zwischen Landratsamt und Bundeswehr
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen hat im Zusammenspiel mit der
Bundeswehr am Standort Mittenwald eine vom Arbeitskreis Distomo
angemeldete Kundgebung am Hohen Brendten verboten. Dort soll der durch
die deutschen Gebirgstruppen im Zweiten Weltkrieg ermordeten Menschen
gedacht werden. Als Redner ist u.a. Europaabgeordneter Tobias Pflüger,
Experte für Bundeswehr und Militarisierung, angefragt.
Das Versammlungsrecht wird durch Landratsamt und Bundeswehr in
undemokratischer Weise aus politischen Gründen beschnitten, die mit
dem Grundgesetz nicht in Einklang gebracht werden können. Dagegen wird
die Versammlung des "Kameradenkreis der Gebirgstruppe" trotz Teilnahme
der rechtsextremen "Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger"
zugelassen und von der Bundeswehr - trotz Kontaktverbot - personell,
materiell und politisch unterstützt. Die Bundesregierung schützt diese
den Faschismus verharmlosende Tradition, indem sie die rechtslastige
militaristische öffentliche Versammlung zur privatrechtlichen
Vereinsangelegenheit runterredet. Die Bundeswehr stellt dafür dem
Kameradenkreis und seinen Ehrenmal das Gelände auf dem
Truppenübungsplatz am Hohen Brendten seit fünfzig Jahren zur Verfügung.
Bis zu den antifaschistischen Protesten 2003 wurden auf dem Hohen
Brendten sogar das Tragen von Hakenkreuzorden (StGB 86a) toleriert.
Bis heute wird dort in Uniformen der nationalsozialistischen Wehrmacht
(entgegen § 3 VersG) demonstriert. Die Gebirgsjäger, die in Kommeno,
Lyngiades und auf Kephallonia und in hunderten weiterer Orte mordeten,
sind bis jetzt in der Bundesrepublik nicht verurteilt worden. Die
"tolle Kameradschaft" dient bis heute gesellschaftlich dazu, das
Morden zu beschönigen und nicht zu reflektieren. Der Kameradenkreis
wird folgerichtig u.a. vom den Organisatoren der Proteste in
Mittenwald, dem Arbeitskreis Angreifbare Traditionspflege, als
"Selbsthilfeorganisation von Kriegsverbrechern" qualifiziert.
Die Anmelder der Gedenkkundgebung für die Opfer der Gebirgstruppe
haben gegen das Demonstrationsverbot einen Eilantrag beim
Verwaltungsgericht München gestellt. Rechtsanwalt Martin Klingner:
"Wer sich wie der Kameradenkreis mit seinem Anliegen in die
Öffentlichkeit begibt, muss es ertragen, auch öffentlich kritisiert zu
werden. Er muss auch die Kritiker vor Ort ertragen."
Lars Reissmann von Arbeitskreis Distomo zum Verbot der
Gedenkkundgebung: "Der Schulterschluss von lokaler Verwaltung und
Bundeswehr soll demokratische antifaschistische Proteste verhindern.
Reaktionärer Mummenschanz mit hoch dekorierten Waffen-SSlern wird
dagegen bevorzugt. Ein schönes braunes Alpenvorland."
AK Distomo
Hamburg, 21. Mai 2007
Pressekontakt und Informationen:
ak-distomo@nadir.de
sowie:
AK Angreifbare Traditionspflege: T
angreifbare.tradition@freenet.de
Internet: mittenwald.blogsport.de
Internet: mittenwald.blogsport.de
Anlagen:
Bundeswehr am Standort Mittenwald eine vom Arbeitskreis Distomo
angemeldete Kundgebung am Hohen Brendten verboten. Dort soll der durch
die deutschen Gebirgstruppen im Zweiten Weltkrieg ermordeten Menschen
gedacht werden. Als Redner ist u.a. Europaabgeordneter Tobias Pflüger,
Experte für Bundeswehr und Militarisierung, angefragt.
Das Versammlungsrecht wird durch Landratsamt und Bundeswehr in
undemokratischer Weise aus politischen Gründen beschnitten, die mit
dem Grundgesetz nicht in Einklang gebracht werden können. Dagegen wird
die Versammlung des "Kameradenkreis der Gebirgstruppe" trotz Teilnahme
der rechtsextremen "Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger"
zugelassen und von der Bundeswehr - trotz Kontaktverbot - personell,
materiell und politisch unterstützt. Die Bundesregierung schützt diese
den Faschismus verharmlosende Tradition, indem sie die rechtslastige
militaristische öffentliche Versammlung zur privatrechtlichen
Vereinsangelegenheit runterredet. Die Bundeswehr stellt dafür dem
Kameradenkreis und seinen Ehrenmal das Gelände auf dem
Truppenübungsplatz am Hohen Brendten seit fünfzig Jahren zur Verfügung.
Bis zu den antifaschistischen Protesten 2003 wurden auf dem Hohen
Brendten sogar das Tragen von Hakenkreuzorden (StGB 86a) toleriert.
Bis heute wird dort in Uniformen der nationalsozialistischen Wehrmacht
(entgegen § 3 VersG) demonstriert. Die Gebirgsjäger, die in Kommeno,
Lyngiades und auf Kephallonia und in hunderten weiterer Orte mordeten,
sind bis jetzt in der Bundesrepublik nicht verurteilt worden. Die
"tolle Kameradschaft" dient bis heute gesellschaftlich dazu, das
Morden zu beschönigen und nicht zu reflektieren. Der Kameradenkreis
wird folgerichtig u.a. vom den Organisatoren der Proteste in
Mittenwald, dem Arbeitskreis Angreifbare Traditionspflege, als
"Selbsthilfeorganisation von Kriegsverbrechern" qualifiziert.
Die Anmelder der Gedenkkundgebung für die Opfer der Gebirgstruppe
haben gegen das Demonstrationsverbot einen Eilantrag beim
Verwaltungsgericht München gestellt. Rechtsanwalt Martin Klingner:
"Wer sich wie der Kameradenkreis mit seinem Anliegen in die
Öffentlichkeit begibt, muss es ertragen, auch öffentlich kritisiert zu
werden. Er muss auch die Kritiker vor Ort ertragen."
Lars Reissmann von Arbeitskreis Distomo zum Verbot der
Gedenkkundgebung: "Der Schulterschluss von lokaler Verwaltung und
Bundeswehr soll demokratische antifaschistische Proteste verhindern.
Reaktionärer Mummenschanz mit hoch dekorierten Waffen-SSlern wird
dagegen bevorzugt. Ein schönes braunes Alpenvorland."
AK Distomo
Hamburg, 21. Mai 2007
PAK Distomo c/o Kanzlei Rechtsanwalt Martin Klingner & Koll., Hamburg
Hamburg, 21. Mai 2007
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Pressemitteilung
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Demoverbote nicht nur beim G8-Gipfel, sondern auch auf dem Hohen
Brendten bei Mittenwald:
GEDENKEN FÜR OPFER DES NATIONALSOZIALISMUS VERBOTEN
Schulterschluss zwischen Landratsamt und Bundeswehr
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen hat im Zusammenspiel mit der
Bundeswehr am Standort Mittenwald eine vom Arbeitskreis Distomo
angemeldete Kundgebung am Hohen Brendten verboten. Dort soll der durch
die deutschen Gebirgstruppen im Zweiten Weltkrieg ermordeten Menschen
gedacht werden. Als Redner ist u.a. Europaabgeordneter Tobias Pflüger,
Experte für Bundeswehr und Militarisierung, angefragt.
Das Versammlungsrecht wird durch Landratsamt und Bundeswehr in
undemokratischer Weise aus politischen Gründen beschnitten, die mit
dem Grundgesetz nicht in Einklang gebracht werden können. Dagegen wird
die Versammlung des "Kameradenkreis der Gebirgstruppe" trotz Teilnahme
der rechtsextremen "Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger"
zugelassen und von der Bundeswehr - trotz Kontaktverbot - personell,
materiell und politisch unterstützt. Die Bundesregierung schützt diese
den Faschismus verharmlosende Tradition, indem sie die rechtslastige
militaristische öffentliche Versammlung zur privatrechtlichen
Vereinsangelegenheit runterredet. Die Bundeswehr stellt dafür dem
Kameradenkreis und seinen Ehrenmal das Gelände auf dem
Truppenübungsplatz am Hohen Brendten seit fünfzig Jahren zur Verfügung.
Bis zu den antifaschistischen Protesten 2003 wurden auf dem Hohen
Brendten sogar das Tragen von Hakenkreuzorden (StGB 86a) toleriert.
Bis heute wird dort in Uniformen der nationalsozialistischen Wehrmacht
(entgegen § 3 VersG) demonstriert. Die Gebirgsjäger, die in Kommeno,
Lyngiades und auf Kephallonia und in hunderten weiterer Orte mordeten,
sind bis jetzt in der Bundesrepublik nicht verurteilt worden. Die
"tolle Kameradschaft" dient bis heute gesellschaftlich dazu, das
Morden zu beschönigen und nicht zu reflektieren. Der Kameradenkreis
wird folgerichtig u.a. vom den Organisatoren der Proteste in
Mittenwald, dem Arbeitskreis Angreifbare Traditionspflege, als
"Selbsthilfeorganisation von Kriegsverbrechern" qualifiziert.
Die Anmelder der Gedenkkundgebung für die Opfer der Gebirgstruppe
haben gegen das Demonstrationsverbot einen Eilantrag beim
Verwaltungsgericht München gestellt. Rechtsanwalt Martin Klingner:
"Wer sich wie der Kameradenkreis mit seinem Anliegen in die
Öffentlichkeit begibt, muss es ertragen, auch öffentlich kritisiert zu
werden. Er muss auch die Kritiker vor Ort ertragen."
Lars Reissmann von Arbeitskreis Distomo zum Verbot der
Gedenkkundgebung: "Der Schulterschluss von lokaler Verwaltung und
Bundeswehr soll demokratische antifaschistische Proteste verhindern.
Reaktionärer Mummenschanz mit hoch dekorierten Waffen-SSlern wird
dagegen bevorzugt. Ein schönes braunes Alpenvorland."
AK Distomo
Hamburg, 21. Mai 2007
Pressekontakt und Informationen:
ak-distomo@nadir.de
sowie:
AK Angreifbare Traditionspflege: T
angreifbare.tradition@freenet.de
Internet: mittenwald.blogsport.de
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Anlagen:
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(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
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Ergänzungen
"Internationale" gesungen - Festnahme
http://www.stern.de/politik/deutschland/:G8-Kritiker-Internationale-Festnahme/589513.html