VS gegen Duisburger Verein

Ralf Streck 12.02.2007 15:41 Themen: Repression
Auf Basis von zwei Berichten des NRW-Verfassungsschutzes hat der Duisburger Verein Initiativ e.V nun Probleme mit dem Finanzamt bekommen. Die Gemeinnützigkeit wurde ihm aberkannt, weil er angeblich "Terrorismus unterstützen wolle". Unter den genannten Organisationen befand sich auch die baskische Internationalismusorganisation Askapena, die allerdings, trotz Verbot zahlreicher baskischer Organisationen, noch immer legal ist.
Ende Dezember bekam der internationalistisch orientierte Duisburger Verein Initiativ e.V. unangenehme Post. Mit dem Steuerbescheid wurde ihm darin lapidar erklärt, die Gemeinnützigkeit sei aberkannt worden, wogegen der Verein jetzt Beschwerde eingelegt hat. Das Finanzamt in Duisburg-Hamborn begründete die Entscheidung mit Berichten des Verfassungsschutzes (VS) in Nordrhein-Westfalen aus den Jahren 2004 und 2005. Dem Verein wird vorgeworfen, er möchte auch "terroristische Widerstandsgruppen" im Irak, Palästina und dem Baskenland, "ideell und materiell unterstützen".

In der Beschwerde, die dem Autor vorliegt, bekräftigt der Initiativ e.V., dass er tatsächlich gegen den völkerrechtswidrigen Angriff gegen den Iraks demonstriert und mit anderen die "Duisburger Antikriegsinitiative" gegründet habe. Diese Arbeit wurde fortgesetzt und für die "Unterstützung des irakischen Widerstands" geworben. Denn das sei "ein nach geltender UN-Charta völkerrechtlich legitimer Widerstand gegen eine illegale Besatzung", schreibt der Verein. Man wolle damit nicht nur einen "gerechten Frieden" erreichen, sondern auch die "gültigen internationalen demokratischen Prinzipien verteidigen". Widerstandsakte im besetzten Gebiet, "können nicht als Akte des internationalen Terrorismus begründet werden", zitiert er die UNO.

Der VS führte als Begründung auch die Vorbereitung einer "Internationalen Irak Konferenz" an, auf der ein "Vertreter des irakischen Widerstands" für den bewaffneten Kampf geworben habe. Der Bericht zieht auf Aussagen von Awni Al Kalemji heran, Sprecher der Irakischen Patriotischen Allianz (IPA), gegen den die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen „Aufforderung zu Straftaten“ eröffnete hatte. Was der VS noch nicht wusste, aber das Finanzamt wissen konnte, ist, dass dieses Verfahren 2006 eingestellt wurde.

Völlig daneben liegt der VS auch im Baskenland. Der Verein habe eine Reise "in Zusammenarbeit mit der baskischen ETA-nahen Internationalismusorganisation 'Askapena' geplant". Zitiert wird aus einem Interview mit einer Sprecherin, wonach sich Initiativ e.V mit der Forderung der Basken nach ihrem Recht auf Selbstbestimmung solidarisiert. Doch auch dieses Recht wird von der UN-Charta gedeckt.

Tatsächlich wurden von 1998 bis 2004 etliche Organisationen in Spanien als ETA-nahe verboten, doch Askapena gehört gerade nicht dazu. So fragt sich der Initiativ e.V., worauf der VS seine Vorwürfe stützt. Dessen selektive Wahrnehmung übernehme das Finanzamt ungeprüft. Ohnehin habe der VS die Aussage aus dem Zusammenhang gerissen. Der nächste Satz kläre über die Reiseziele auf, denn man wollte sich über Friedensinitiativen informieren. Deshalb treffe man sich "mit Vertretern der großen Parteien, Frauennetzwerken, Ökologie- und Menschenrechtsbewegungen, aber auch von Jugend- und Studentenorganisationen", führte die Sprecherin aus. Der VS folgt also einem Terrorismusbegriff, der nicht von der UNO gedeckt wird. Wie unklar der Begriff auch in der EU ist, lässt sich an der Baskenfrage gut aufzeigen. Alle in Spanien als ETA-nah verbotenen Organisationen arbeiten in Frankreich legal, obwohl Madrid sie ohne gerichtliche Prüfung auch auf die EU-Liste terroristischer Gruppen setzen ließ.

© Ralf Streck 10.02.2007
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Ergänzungen

Der Widerspruch

Initiativ e.V. 12.02.2007 - 17:10
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