Wismar: Nazis provozieren nach Prozess

Red_Angel 28.11.2006 20:39 Themen: Antifa Antirassismus
Heute verkündete das Amtsgericht in Wismar (Mecklenburg-Vorpommern) das Urteil gegen mehrere Nazischläger. Das Umfeld der Angeklagten reagierte sehr aggressiv gegen anwesende Unterstützer. Es kam zu Handgreiflichkeiten...
Zu Bewährungsstrafen wurden die drei Angeklagten verurteilt, ferner müssen sie Schadenersatz an das Opfer ihres rassistisch motivierten Überfalls zahlen. Antifaschisten befürchteten Übergriffe am heutige Tage durch Unterstützer aus dem Umfeld der Angeklagten. Bereits im Vorfeld hatte es Störversuche gegeben.Die Annahmen erwiesen sich als begründet, eine Gruppe von etwa 10 Neonazis hatte sich direkt vor dem Gerichtsgebäude postiert.
Einer (weißes Basecap - siehe Foto) versuchte einen anwesenden Antifaschisten anzugreifen. Ob es der offensichtlich starke Alkoholkonsum des Täter oder mangelne Entschlossenheit war, letzten Endes begnügte er sich mit einer kleinen Schubserei sowie einiger Pöbeleien.Highlights dürften hierbei gewesen sein: "Ich fick euch in den Arsch" - was alleine schon viel aussagt über die geistige Reife des Umfeldes der Angeklagten. Warum man zu einem Gerichtstermin mit Sternburg-Bierflaschen anreist wird wohl ihr Geheimnis, warum man hingegen vor Fotografen unbedingt ein Hitlergruß zeigen muss, dieses Geheimnis können vielleicht die staatsanwaltliche Ermittlungen klären.
Die gerufende Polizei nahm auf jeden Fall Anzeige wegen Beleidigung und Zeigen des Hitlergrußes auf.

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Presse:

Mann aus Togo verletzt - Bewährungsstrafen für drei Täter aus Wismar
Wismar (dpa/mv) - Weil sie einen Mann aus Togo verletzt haben, sind am Dienstag drei junge Männer vom Amtsgericht Wismar zu Freiheitsstrafen zwischen acht und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die 20 bis 24 Jahre alten Täter haben dem Urteil zufolge im April dieses Jahres in der Wismarer Innenstadt ihr Opfer wie "einen Ball" zwischen sich hin- und her geschubst. Als der 40- jährige Afrikaner stürzte, habe ein Täter auf ihn eingetreten. Alle drei haben sich laut Gericht der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht. Die beiden älteren Täter müssen Schmerzensgeld an das Opfer zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
http://www.ln-online.de/artikel/2006789/Mann_aus_Togo_verletzt_-_Bew%E4hrungsstrafen_f%FCr_drei_T%E4ter_aus_Wismar.htm


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Ergänzungen

wismar

(muss ausgefüllt werden) 29.11.2006 - 05:28
wismar war ja schon mal in den medien... siehe hier:  http://www.youtube.com/watch?v=O0qdbe91-_o

kam danach eigentlich noch was auf die beteiligten faschos zu?

Mehr Presse

Antifa Freiburg 29.11.2006 - 18:17
Gefährliche Körperverletzung an einem Afrikaner - Bewährungsstrafe

Wismar - "Es war ein Tritt wie beim Elfmeterschießen", zitierte Richter Peter Grober gestern in der Urteilsbegründung einen Zeugen. Der hatte gesehen, wie drei junge Männer einen Schwarzafrikaner am 25. April in der Wismarer Innenstadt umher schubsten. Der ging schließlich zu Boden "wie ein gefällter Baum". Und dann besagter Tritt. Das Opfer, heute 40 Jahre alt, erlitt beim Sturz Kopfverletzungen und hat immer noch Schmerzen.

Der Vorfall sah in der Darstellung der Angeklagten ganz anders aus. Danach war der Mann aus Togo selbst aggressiv mit einem Beutel auf sie los gegangen, sie hätten sich nur gewehrt. Und könnte der Sturz nicht auch die Folge jener anderthalb Liter Wein gewesen sein, die der Asylbewerber laut Zeugenauskunft intus hatte? Sein Blut wies einen Alkoholpegel von 2,3 Promille auf. Aber auch seine Gegner waren alles andere als nüchtern. Der Geschädigte hat keine Erinnerung mehr an die rabiaten Vorfälle, nur ein Schlag an den Kopf ist ihm noch im Gedächtnis geblieben.

Doch es gibt Zeugen. Durch ihre Aussagen kam das Wismarer Amtsgericht zu dem Schluss: Der Togoer war, als er zu Boden ging und sich die Verletzungen zuzog, eindeutig in der Defensive. Und dass die Angeklagten ihn zuvor "wie einen Ball" umher stießen, sei bereits eine gemeinschaftlich begangene körperliche Misshandlung gewesen.

Für seinen Fußtritt hat sich der 23-jährige Marco R. inzwischen entschuldigt, ein Umstand, der bei der Strafzumessung berücksichtigt worden sei. Zusammen mit Roger S. (24) muss er dem Geschädigten 2500 Euro plus Zinsen für die Zeit seit April an Entschädigung zahlen. Angesichts der Schwere der Verletzungen sei das die unterste Grenze, so der Richter. Nach dem Jugendstrafrecht wurde Sebastian T. verurteilt.

Ausführlich widmet sich die Urteilsbegründung der Frage, ob es sich womöglich um einen Übergriff aus ausländerfeindlichen und rassistischen Motiven gehandelt haben könnte. Doch dafür sei der Umstand, dass sich R. der rechtsradikalen Szene zurechne, allenfalls ein Anhaltspunkt. Beweise dafür gebe es nicht, weshalb das dann für die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung auch nicht von Belang gewesen sei.

Verschärft wurden die in allen drei Fällen auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzten Strafen von acht bis zehn Monaten durch die Auflage, zwei Jahre lang den Weisungen eines Bewährungshelfers zu folgen. Zudem sind zwischen 150 und 200 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten.

Möglich geworden seien Bewährungsstrafen, weil keiner der Angeklagten bisher mit dem Gesetz in ernste Konflikte geriet, urteilte der Richter. Daher bestehe die berechtigte Hoffnung, dass sie künftig wieder auf dem Pfad der Tugend wandeln.

Der geschädigte Afrikaner zeigte sich mit dem Ausgang der Verhandlung letztlich zufrieden. Ganz im Gegensatz zu den Anwälten der drei jungen Leute. Sie wollen ihre Schützlinge mit juristischen Mitteln doch noch freiboxen. Übereinstimmend erklärten sie unmittelbar nach der Urteilsverkündung, sie würden auf jeden Fall Rechtsmittel einlegen und rechnen dabei mit guten Karten.

 http://www.ln-online.de/lokales/2006934

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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ergänzung

.. 29.11.2006 - 13:09
Zum Nazi-Zitat: "Ich fick euch in den Arsch"

Ein solche Aussage von einem Nazi verwundert wenig, wenn man bedenkt dass deren irrationale Aggression nicht selten auf unterdrückte sexuelle Neigungen zurückgeht. Warum sollten sonst heutzutage soviele Nazi mit strafrechtlich relevanten sexuellen Neigungen zu Kindern auffallen?

Was los?

Antifa 29.11.2006 - 15:29
"Die gerufende Polizei nahm auf jeden Fall Anzeige wegen Beleid...."
Antifa heisst Angriff und nicht die Staatsdiener um Hilfe bitten!!! Merkt Euch das mal!

zu dem obigen

gregor 29.11.2006 - 16:15
Antifa heisst Angriff und nicht die Staatsdiener um Hilfe bitten!!! Merkt Euch das mal!

antifa heißt angriff mit allen mitteln. warum soll man jemanden ungescholten lassen, der dumm genug ist, vor einem gericht den hitlergruß zu zeigen? gleich richtig einen rein würgen und zwar nicht mit ner bierflasche sondern mit ner anzeige. tut viel mehr weh. besonders bei solchen, die das schon ein paar mal durch hatten. da kommen dann höhere strafen in frage...

gregor

Polizei

Wassili Zaitzew 30.11.2006 - 22:18
Es ist vollkommen in Ordnung die Polizei ihren Job machen zu lassen. Ich bin selber großer Fan von nonverbalen Auseinandersetzungen, aber wenn die Cops eh da sind, ist es taktisch geschickter sich zurückzuhalten. Außerdem ist es immer die Sache der GenossInnen vor Ort wie sie mit der Situation umgehen und welche Eskalationsstufe sie für richtig halten.
Hinter der Tastatur sitzen und "Antifa heisst Angriff" zu schreiben ist ein wenig arm.
Merks Dir halt fürs nächste mal, großer Krieger...