Baske zu 12 Jahren verurteilt

tierr@ 10.11.2006 19:43 Themen: Repression
Aufgrund "verdeckter Terrordrohungen" wurde Iñaki de Juana zu 12 Jahren
und sieben Monaten verurteilt. Er befindet sich weiter im Hungerstreik.
Das Urteil enthält zudem die Warnung, daß vermeintlich
ETA-unterstützende Artikel in der Presse fortan als Kollboration strafrechtlich verfolgbar sind.
Inzwischen wurde Iñaki de Juana (  http://de.indymedia.org/2006/11/161327.shtml ) wegen seiner beiden Artikel, die am 01. und am 30. Dezember 2004 veröffentlich worden waren( siehe in Englisch unter:  http://webmasterchaos.tripod.com/index.html ), zu 12 Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt.

Parteiführer der PSE wie Patxi López und Miguel Buen versicherten, daß bislang noch nie ein Urteil nach einem vergleichsweise Anklagekonzept verhängt wurde, während José Luis Rodríguez Zapatero bemüht war, die Schwere des Urteils herunterzuspielen. Für Askata- suna hingegen ist der Zeitpunkt erreicht, an dem «Euskal Herria ( das Baskenland ) mit einer gemeinsamen Stimme es reicht ! sagt».

Besonders die Richter Ricardo Rodríguez, Fermín Javier Echarri und Flor María Luisa Sánchez bestanden auf den 12 Jahren und sieben Monaten Haft wegen "des Delikts terroristischer Drohungen", die sie mit der strafverschärfenden Begründung der "Rückfälligkeit" untermauerten. Der Grund für ihre Unnachgiebigkeit wird in der Kritik gesehen, die De Juana an dem Richter Javier Gómez Bermúdez und mehreren Gefängnisdirektoren geübt hat.

In der richterlichen Begründung ist von "verdeckten Drohungen" durch "Andeutungen oder Markierungen von konkreten Personen" die Rede, denn "es handle sich nicht um exakte Beschreibungen des Schlechten, auf das sie Bezug nehmen".
Aufgrund dieser fehlenden Konkretisierung, behalf sich das Gericht mit der Argumentation, daß Iñaki de Juana "nicht irgend jemand sei", sonder jemand der " bereits wegen zahlreicher Aktionen verurteilt worden war und der in keinem Moment Reue oder die Bereitschaft zu Resozialisierung gezeigt habe". In weiteren Abätzen des Gerichtsdokuments heißt es, der baskische Gefangene "sei nicht ein simpler Publizist der Zeitung GARA".
Dabei wiesen die Richter die Anklage der Verteidung zurück, die argumentierte, dies bedeute, daß das Strafgesetzs auf eine Person angewandt wird, weil sie ist, wer sie ist und nicht wegen ihrer Taten.

Das Gerichtsdokument berücksichtigte zudem, daß in dem Artikel de Juanas “Gallizo” die Bezugnahme auf fünf Gefängnisdirektoren "in höchstem Maßé beleidigend und bedrohlich sowie zudem verleumderisch sei"; gleichzeitig wurden dem Hinweise angefügt, daß "es nicht besonders erwähnenswert sei", daß die Veröffentlichung der Idendität der Gefängnisdirektoren "keine eindeutige Aussage darstelle, daß jemand aus dem Umfeld der ETA tatsächlich Aktionen gegen die Genannten unternimmt" und weiter, wenn es das Ziel de Juanas gewesen sein, gegen die Medienkampagne gegen seine Person zu protestieren, "sei es dazu nicht notwendig gewesen, sich unter Nennung von Namen und Nachnamen auf konkrete Personen zu beziehen", obwohl "diese im Boletín Oficial des Staates veröffentlicht worden waren".


Das Urteil beinhaltet außerdem eine Warnung an andere Personen, die sich dazu entschließen Artikel in der Presse zu verfassen: "Wer auf bewußte Weise, auch wenn er/sie nicht der Terrororganiosation angehört, zur Erlangung derer Ziele beiträgt und zwar nicht gelegentlich oder sporadisch, sondern kontinuierlich durch verschiedene in Zeitungen des Umfelds der Unabhängigen Linken / Izquierda Abertzale veröffentlichten, journalistischen Artikeln, die Elemente der Unterstützung irgendeiner Art von Aktivitäten beigetragen, begeht eine strafbare Handlung, die dem zuordenbar ist, was als Akt der Kollaboration mit der Terrororganisation verstanden wird."


HUNGERSTEIK

Indessen befindet sich Iñaki de Juana bereits wieder in den ersten Tage seines zweiten Hungerstreiks, aktuell im Gefängnis von Aranjuez. Laut einer Information der Gefängnisinstitutionen - die aber nicht offiziell von deren Vermittlern bestätigt worden ist - hat De Juana darum ersucht, in Isolation zu kommen und ärztliche Besuche und Versorgung abgelehnt, um gegen die Medienkampagne über die Beendigung seines ersten Hungerstreiks Front zu machen, bei dem ihm von Vollzugsbeamten gewaltsam "Milch, Schinken, Brot und Zucker" in den Mund gestopft worden war.

Während der 63 Tage des ersten Hungerstreiks, hat De Juana 24 Kilo abgenommen und wurde, ans Bett gefesselt, intravenös zwangsernährt siehe:
HUNGERSTREIK 1
 http://de.indymedia.org/2006/09/156914.shtml
INTERVIEW ( in Ergänzungen )
 http://de.indymedia.org/2006/10/158167.shtml

( Quelle:  http://barcelona.indymedia.org/newswire/display/281234/index.php )
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Ergänzungen