Bericht zum Prozessauftakt in Potsdam

Soligruppe Potsdam 08.08.2006 14:30 Themen: Antifa Repression
Verhandlung von nun an unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Gestern, am 7.Aug. 2006 begann der Prozess wegen schwerer Körperverletzung gegen die fünf Antifas in Potsdam.
Offizieller Prozessbeginn war 9.00 Uhr, schon ab 7.00 Uhr versammelten sich die ersten ProzessbeobachterInnen und UnterstützerInnen der Angeklagten vor dem Landgericht. Insgesamt kamen etwa 40 Sympatisanten der angeklagten Antifas.
Bei den letzten Prozessen gegen rechte GewalttäterInnen war es immer wieder dazu gekommen, dass Nazis schon lange vor Verhandlungsbeginn den Gerichtssaal für sich besetzten. Diesmal sollte dies verhindert werden. Doch außer dem Opfer und einem Freund, und natürlich NPD-Anwalt Wolfram Nahrath, ließ sich kein Nazi blicken.

Peter Petersen, war trotz seiner Versetzung von den Politischen Strafsachen zu den Allgemeinen Strafsachen nach der politschen Niederlage der Staatsanwaltschaft anwesend und konnte in Zusammenarbeit mit einem weiteren Staatsanwalt die Verhandlung leiten.
Der Potsdamer Staatsanwalt hatte vor etwa einem Jahr die vollkommen überzogene Anklage wegen versuchten Mordes gestellt, einzig mit der politischen Einstellung der TäterInnen begründet, da Antifaschismus seiner Meinung nach beinhalte, dass mensch Nazis jederzeit töten will.

Das interessanteste Ergebnis dieses ersten Tages ist wohl, dass die Verhandlung von nun an unter Ausschluss der Öffentlichkeit wietergehen wird. Eine noch minderjährigeAngeklagte, hat den Antrag darauf gestellt.
Wir als Soligruppe Potsdam verstehen die Ängste der Betroffenen und respektieren den Wunsch auf Ausschluss der Öffentlichkeit, doch macht es uns auch Sorgen, dass Peter Petersen und Wolfram Nahrath nun unbeobachtet von Presse und Öffentlichkeit verhandeln können. Wir werden weiterhin im Rahmen unserer Möglichkeiten über die Verhandlungstage berichten. Erste Schikane von seiten des Gerichts war gestern, dass ein Angeklagter ohne rechtliche Grundlage aufgefordert wurde seine Piercings zu entfernen, da diese die Würde des Gerichts verletzen würden.
Obwohl die Anklage nicht mehr auf versuchten Mord lautet, wurde die Behauptung, AntifaschistInnen seien per se potentielle Mörderinnen und Antifaschismus eine „niedere Gesinnung“ nie zurückgenommen. Das Verfahren zielt weiterhin darauf ab, Antifaschismus zu kriminalisieren und das weden wir nicht unbeobachtet geschehen lassen.
Antifaschismus ist nicht kriminell, sondern notwendig!
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Ergänzungen

vorgeworfene Straftat

Rickenharp 08.08.2006 - 20:42
Kleine Korrektur: Wenn ich mich recht entsinne, wird denen nicht Schwere Körperverletzung vorgeworfen (§ 226 - die Körperverletzung hat den Verlust des Sehvermögens, von Gliedmaßen oder ähnliches zur Folge -  http://dejure.org/gesetze/StGB/226.html), sondern Gefährliche Körperverletzung (§ 224 - als gefährlich eingeschätzte Begehungsweise, z.B. gemeinschaftlich oder mit Waffen -  http://dejure.org/gesetze/StGB/224.html).

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Oh weh... — nachdenklich