Another top court win for Gorleben activists

Diet Simon 09.07.2006 09:58 Themen: Atom
Germany’s supreme court has again faulted police and lower courts over the detention of anti-nuclear activists at a 2001 protest action near the Gorleben waste dump.
The supreme court ruled the detention of motor cyclists close to midnight a breach of the constitution because no judge was involved.
Truckloads of nuclear waste were being taken to a storage hall in the village of Gorleben in northern Germany at the time.
The ruling four and a half years after the event is dated 2 June this year. The supreme court’s (Bundesverfassungsgericht) file number is 2 BvR 2118/05).
The court ruled that even at night, during waste transports and the mass demonstrations against them judges needed to be on hand to make on-the-spot service rulings.
Carrying camping gear, the plaintiffs were stopped on their motorbikes by police on 13 November 2001 at 11.18 p.m. outside a zone in which demonstrations were banned and taken to a prisoner collection facility, where they were held for eight hours. Judges had knocked off work at about 10 p.m..
The supreme court also reminded lower ones that they were responsible for hearing complaints about the legality of police actions, including the legality of body searches. The lower courts also had to examine whether such detentions were not equivalent to surrogate punishment.
The case had gone to and fro between courts at various levels.
"It is shocking how hard it is for citizens to resist curtailment of their guaranteed constitutional rights during the state-of-emergency when nuclear waste is transported,” said a spokesman for the
Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg (BI), the main umbrella group for the Gorleben resistance.
"Only through our unshakable patience – on the roads, along the rails and in the courts – will we be able to assert our basic rights in resisting atomic power, including the right to the inviolability of our bodies,” the spokesman added.
Contact: Attorney Ulrike Donat, 040 / 39 10 61 80
Dieter Metk (BI), 05841 / 6451
Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg
Drawehner Str. 3 29439 Lüchow
Tel: 05841-4684 Fax: 3197
www.bi-luechow-dannenberg.de

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Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg
Drawehner Str. 3 29439 Lüchow
Tel: 05841-4684 Fax: 3197
www.bi-luechow-dannenberg.de


Presseerklärung 07.07.06

Wieder Erfolg von Atomkraftgegnern vor
Bundesverfassungsgericht
"Ingewahrsamnahmen" beim Castor-Transport 2001 rechtswidrig -
Verstoß gegen den Richtervorbehalt
Mehr als viereinhalb Jahre nach dem CASTOR-
Transport 2001 haben Atomkraftgegner vom
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigt bekommen,
daß ihre "Ingewahrsamnahme" durch die Polizei im
November 2001 bei Laase gegen das Grundgesetz
verstieß. Freiheitsentziehungen seien wegen des Verstoß
gegen den Richtervorbehalt (Art. 104, Abs. 2 GG)
rechtswidrig, ergibt sich aus einem Beschluß vom 2. 6.
2006, der jetzt bekannt wurde (AZ: 2 BvR 2118/05).
Auch nachts wäre bei CASTOR-Transporten und damit
verbundenen Massendemonstrationen "ein Bedürfnis für
die besondere Regelung des richterlichen Eildienstes"
gegeben. Die Betroffenen waren am 13. November 2001
gegen 23:18 Uhr auf ihren Motorrädern von der Polizei
außerhalb der Versammlungsverbotszone festgehalten und
in die Gefangenensammelstelle gebracht worden; die
Richter hatten hingegen ihren "Dienst" bereits gegen 22:00
Uhr beendet. Weiter, so das Bundesverfassungsgericht,
seien die ordentlichen Gerichte auch für eine nachträgliche
Überprüfung der Rechtswidrigkeit der Polizeimaßnahme
zuständig. Das beinhalte auch die Prüfung der
Rechtmäßigkeit einer körperlichen Durchsuchung. Und
die Gerichte hätten auch zu prüfen, ob der Vollzug solche
Freiheitsentziehung nicht einer "Ersatzbestrafung"
gleichkäme; "Gründe für die Auswahl des Standorts der
Gefangenensammelstelle, deren Kapazitätsausgestaltung
und die Frage einer zureichenden Ausstattung" hätten von
den befaßten Gerichten entsprechend gewürdigt werden
müssen, so das BVerfG.
Am 13. November 2001 hatte sich hinter dem südlichen
Ortsausgang von Laase Richtung Gorleben bereits am
Nachmittag gegen 15:30 eine Straßenblockade von 200
Menschen als Protest gegen den CASTOR-Transport
gebildet, die per Lautsprecherdurchsage der Polizei um
16:02 aufgelöst wurde. Mit der Räumung begannen die
Einsatzkräfte dann gegen 16:35. Die Kläger vor dem
Verfassungsgericht gehörten zu einer Gruppe von
Motorradfahrern, die Stunden später gegen 23:18 aus
einem Wald kommend von der Polizei außerhalb der
Demo-Verbotszone aufgehalten wurde. Sie hatten
Decken, Zelte, Schlafsäcke und anderes Camping-
Zubehör dabei. Die Polizei nahm die Betroffenen dann "in
Gewahrsam", und verfrachtete sie am frühen Morgen
gegen 5:35 Uhr in die Gefangenensammelstelle Neu-
Tramm. Nachdem der CASTOR gegen 7:09 Uhr im
Gorlebener Zwischenlager eingetroffen war, wurden sie
innerhalb der nächsten dreiviertel Stunde freigelassen.
Vor dem Amtsgericht Dannenberg hatten die
Motorradfahrer beantragt, festzustellen, daß die damalige
Freiheitsentziehung dem Grunde nach, der Dauer nach
und wegen der Behandlung während der
Freiheitsentziehung rechtswidrig gewesen war. Diesen
Anträgen gab das Amtsgericht in einem Beschluß vom 1.
April bzw. 17. Juni 2004 statt. Die damalige
Bezirksregierung Lüneburg reichte gegen die
amtsgerichtliche Entscheidung Beschwerde beim
Landgericht Lüneburg ein. Die Landrichter hoben den
Beschluß der Dannenberger auf, und verwiesen zur
erneuten Entscheidung zurück. Eine Beschwerde gegen
die Entscheidung des Landgerichts Lüneburg hatte vor
dem Oberlandesgericht (OLG) Celle keinen Erfolg.
Daraufhin korrigierte das Amtsgericht Dannenberg seine
ursprüngliche Entscheidung, wies einen
Feststellungsantrag einer Atomkraftgegnerin zurück,
wobei es Erwägungen des OLG Celle aufgriff, und dabei
die Voraussetzungen einer Ingewahrsamnahme nach §18
des Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetzes
(NgefAG) als gegeben annahm.
Es hätte eine Reihe von Anhaltspunkten
gegeben, die aus Sicht der Polizei auf die
Absicht, an der Demonstration
teilzunehmen, hingedeutet hätten. Eine
persönliche Anhörung der Betroffenen sei
entbehrlich gewesen, und auch
"vorhersehbare Unannehmlichkeiten"
nicht geeignet, eine Rechtswidrigkeit der
Ingewahrsamnahme zu begründen. Das
"Unverzüglichkeitsgebot" sei auch nicht
verletzt worden, da die
Ingewahrsamnahme nur 8 Stunden
gedauert habe. Auch wegen des
Aufwands für Personalienfeststellung,
körperliche Durchsuchung und Transport
in die Gefangenensammelstelle hätte eine
richterliche Entscheidung frühestens mitten
in der Nacht beantragt werden können, zu
einer Zeit also, in der das Amtsgericht
nicht besetzt gewesen sei. Als die Richter
wieder im Dienst waren, sie die
Freilassung bereits angeordnet gewesen.
Auch bestünde wegen der Kürze des
eigentlichen Polizeigewahrsams keine
Notwendigkeit zu umfassender
Verpflegung oder eines sonst aufwendigen
Begleitprogramms.
Am 8. November 2005 wies das Landgericht Lüneburg
Beschwerden gegen diese aufgrund der OLG-Vorgaben
veränderten Entscheidungen des Amtsgerichts
Dannenberg dann zurück, womit der ordentliche
Rechtsweg für die Betroffenen ausgeschöpft war, und nur
noch die Verfassungsbeschwerde vor dem Obersten
Deutschen Gericht möglich war - mit nun positivem
Ausgang für die Atomkraftgegner.
"Es ist erschreckend, wie mühsam es für Bürger ist, sich
während der Ausnahmezustands in der CASTOR-Zeit
gegen Einschränkungen grundgesetzlich garantierter
Rechte zu wehren", kommentiert ein Sprecher der
Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg (BI) die erfolgreiche
Verfassungsbeschwerde. Schlimm sei insbesondere, daß
sich auch obere Gerichte nicht gegen polizeiliche
Rechtsbrüche stemmen, sondern stattdessen dem am
Grundgesetz orientierten Amtsgericht Dannenberg
Vorgaben zur Einschränkung wesentlicher Grundrechte
gemacht hatten.
Nun müssen die Lüneburger Landrichter nach dann bald
fünf Jahren die Fälle erneut aufrollen. "Nur durch unsere
unerschütterliche Geduld, sei es auf der Straße, an der
Schiene, oder auf dem Rechtsweg, werden wir unsere
Grundrechte, auch das Recht auf körperliche
Unversehrtheit gegen die Atomkraftnutzung durchsetzen
können", so der BI-Vertreter weiter. Kein Land, keine
Region dürfe weiterhin zur Atommüllkippe verkommen.
Dagegen werden sich die Menschen aus dem Wendland
immer wieder wehren und ihre Erfahrungen weitergeben.
"Gegen CASTOR-Transporte, Polizeistaat,
Zwischenlager und Endlager. Im Wendland und überall".
Kontakt: RA Ulrike Donat, 040 / 39 10 61 80
Dieter Metk (BI), 05841 / 6451
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Ergänzungen

Aus der Presse...

fragen,frage,frag... 10.07.2006 - 16:13
Laut SZ fällt der Castor 2007 wegen polizielicher Überbelastung aus... Weiß da einer/eine genaueres?

pm der bi lüchow-dgb. vom 26.06.06

egalist 10.07.2006 - 22:42
Castortransport im November
Politisches Verwirrspiel um Castortransporttermine 2006 und 2007 wegen Sicherheitsmängeln?

Als „politisch inszeniertes Verwirrspiel, um von Castorsicherheitsproblemen abzulenken“ wertet die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg (BI) das Hin und Her um stattfindende oder ausfallende Castortransporte nach Gorleben 2006 und 2007. Die BI hat den Verdacht, dass bei Falltests eines neuen für 2007 vorgesehenen Behälters ein Zwischenfall verschwiegen wird und hat die zuständigen Behörden gebeten, Einblick in die Sicherheitsprotokolle zu bekommen.

Hintergrund: In die französische Wiederaufarbeitungsanlage La Hague wurden in den letzten Jahren Brennelemente mit erhöhtem Abbrand aus deutschen Atomkraftwerken verfrachtet. Ohne dass allerdings die Herstellerfirma Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) einen Behälter vorweisen konnte, in dem der strahlende Müll für die Rückreise verpackt werden könnte. Die erhöhten Abbrandraten erfordern Behälter, die mehr Wärmeleistung aufnehmen können. Auch die höhere Neutronenstrahlung erfordert neue Castoren. War der bislang genutzte Castor HAW 20/28 CG für 45 kW Wärmeinventar für 40 Jahre Zwischenlagerung zugelassen, bedarf es nun eines Behälters für 56 kW Hitzeentwicklung. Und mit der Sicherheit dieses neuen Castors, HAW 28 M, gibt es laut Verdacht der BI erhebliche Probleme. Die beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) eingereichten Unterlagen zur beantragten Bauartzulassung sind noch nicht abgeschlossen.

Sämtliche nach Gorleben kutschierten Castortypen wurden keinem Falltest mit Originalbehältern unterzogen. Seit Jahren hat die BI immer wieder moniert, dass die benutzten Castor-Behälter einen Sturz aus großer Höhe oder einen Aufprall nicht ohne Schaden überstehen. Die Internationale Atomenergiebehörde schreibt diese Falltests allerdings vor. Laut Recherche der BI wurden bis Dezember 2005 auf dem Gelände der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) in Horstwalde bei Berlin von 16 geplanten Falltests nur 14 mit dem neuen Castor durchgeführt. Und diese obendrein nur mit kleineren 1:2 Modellen. „Warum wurde die Testreihe mit den Mini-Behältern abrupt beendet und die beiden noch ausstehenden Falltests nicht durchgeführt?“, will die BI in Briefen an BAM und BfS in Erfahrung bringen.

„Bisher gaben Politiker, wie der niedersächsische Innenminister Schünemann Polizeiüberlastung für einen möglichen Ausfall eines Transports 2007 an. Wir fragen uns, ob durch das Verwirrspiel um überlastete Polizisten nicht eher von Sicherheitsproblemen der Castorbehälter ablenken soll“, so der BI-Sprecher. Schließlich würde ein tatsächlich eingetretener Unfall an dem Minimodell sämtliche bisher durchgeknüppelten Transporte mit nicht am Original getesteten Castoren nach Gorleben in Frage stellen. Bestärkt sieht sich der BI-Sprecher in seiner Vermutung durch die Stellungnahme der Sprecherin des niedersächsischen Umweltministeriums Jutta Krämer-Heye, die sich auf einen Bericht des Herstellers GNS beruft: „Im kommenden Jahr wird wahrscheinlich kein Transport nach Gorleben stattfinden“ (taz 05.06.06).

„Seit Anfang des Jahres verhandelt das Kanzleramt bereits mit Frankreich über Rücktransporte. Worum geht es dabei eigentlich wirklich?“, fragt der BI- Sprecher. „Der nächste Transport von 12 nicht getesteten Castoren aus der französischen Plutoniumfabrik La Hague nach Gorleben ist zum 13. November diesen Jahres geplant. Der Startschuss für bunte und kreative Widerstandsvorbereitungen ist längst gefallen“.
mehr infos: www.castor.de