Rektoratsbesetzung in Münster dauert an

Steve 22.05.2006 12:04 Themen: Bildung
Das Rektorat in Münster (Südflügel des Schlosses) ist weiterhin besetzt. Es ist ein Forderungskatalog aufgestellt worden und zur Zeit wird mit der Kanzlerin über den Zugang der Verwaltungsangestellten zu ihren Büros verhandelt.
Das Rektorat in Münster (Südflügel des Schlosses) ist weiterhin besetzt. Es ist ein Forderungskatalog aufgestellt worden und zur Zeit wird mit der Kanzlerin über den Zugang der Verwaltungsangestellten zu ihren Büros verhandelt.
Die Forderungen lauten:
Forderungen der studentischen Besetzer des Rektorats der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) Münster betreffend Einführung von Studiengebühren (1.), Hochschulfreiheitsgesetz (2.), Mitspracherecht der Studierenden an der Universität (3.), Verbesserung der Lehre (4.)

1.

Wir fordern von Senat und Rektorat, dass sie konsequent an der Gebührenfreiheit des Studiums an der WWU Münster festhalten und aktiv für diese eintreten.
1.
Im Zuge dessen verlangen wir die Einführung einer Kommission, in welcher gemeinsam Konzepte erarbeitet werden sollen, aus denen hervorgeht, wie die Lehre an der WWU ohne Studiengebühren gewährleistet und gleichzeitig verbessert werden kann. Diese Kommission soll zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Studierendenschaft bestehen.
2.
Zur Schaffung umfassendes Bewertungsgrundlagen ist es unverzichtbar, den studentischen Kommissionsmitgliedern Einsicht in alle für die Arbeit der Kommission relevanten Dokumente der Universität Münster zu gewähren. Unter diese fallen ausdrücklich alle die den Globalhaushalt, den Haushalt der Fachbereiche sowie die Stellenentwicklung betreffenden Unterlagen.
3.
Das Resultat der Kommissionsarbeit muss als Konzept dem Senat zur Abstimmung vorgelegt werden. Darüber hinaus soll dieses für andere Hochschulen in NRW als Vorbild dafür fungieren, wie die Lehre an Universitäten ohne Studiengebühren effektiv gestaltet werden kann und als solches veröffentlicht werden.
4.
Die Ablehnung des HFGG (Gesetz zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen) seitens der Universität soll von deren Vertretern gemeinsam mit anderen Hochschulen in aller Deutlichkeit gegenüber der Landesregierung artikuliert werden. Hiermit geht die Unverzichtbarkeit einer öffentlichen Stellungnahme einher.
2.
Wir fordern die vollständige Ablehnung des HFG (Hochschulfreiheitsgesetz) durch Senat und Rektorat der WWU Münster.
1. Das HFG soll gänzlich und nicht etwa nur teilweise zurückgewiesen werden.
2. Die Zurückweisung muss im Namen der Studierenden, Lehrenden und Mitarbeiter erfolgen und in Zusammenarbeit mit weiteren Hochschulen an die Landesregierung herangetragen werden.
3.
Wir fordern die Unterstützung des Rektorats bei unserer Forderung zur Ausweitung des Mitspracherechts der Studierenden in den beschließenden Organen der WWU Münster, insbesondere im Senat.
1.
Die Studierenden sollen grundsätzlich zur Hälfte in den jeweiligen Gremien (Fachbereichsrat, Institutsvorstände, Senatskommissionen, die die Lehre betreffen) und im Senat vertreten sein, um so die Möglichkeit zu haben, auf Entscheidungen Einfluss zu nehmen und sich somit für ihre Interessen wirksam einzusetzen.
2.
Die Senatssitzungen müssen in Räumen stattfinden, die allen Interessierten ausreichend Platz bieten.
3.
Auf diese Weise soll die Universität ihrer Aufgabe nachkommen, transparente Demokratie durch studentische Partizipation zu ermöglichen und so ihren Beitrag zu einer aufgeklärten und demokratischen Gesellschaft zu leisten.
4.
Durch eine verstärkte Teilnahme an den Entscheidungsprozessen in den Fachbereichsräten und durch stärkere Einbindung der Fachschaftsräte in eben jene Entscheidungsprozesse soll eine angemessene Qualität der Lehre durch die Studierenden sichergestellt werden. Eine Ausschöpfung der Möglichkeiten eines derart erweiterten Mitspracherechts würde die Evaluation der Lehre, wie sie zurzeit an der Universität betrieben wird, überflüssig machen. Die finanziellen Mittel, die das Rektorat für die Evaluation zur Verfügung stellt, sollen dann dazu verwendet werden, die demokratisch legitimierten Forderungen der Fachschaften umzusetzen.
5.
Desweiteren bedarf es hinsichtlich der Verteilung finanzieller Mittel durch das Rektorat mehr Transparenz. Dies betrifft unter anderem die schon genannten Gelder, die bei der Evaluation verwendet wurden.
6.
Wir fordern das Rektorat auf, zwischen Veranstaltungskritik und Evaluation zu differenzieren.
4.
Wir fordern eine weitreichende und gründliche Verbesserung der Lehre.
1.
Das Veranstaltungsangebot muss so beschaffen sein, dass es in Zukunft keine überfüllten und dadurch in der Qualität beeinträchtigten Vorlesungen und Seminare mehr gibt.
2.
Wir fordern das Rektorat auf, dafür zu sorgen, dass jeder Studierende in die Lage versetzt wird, sein Studium in der Regelstudienzeit abzuschließen. Die Studierenden müssen bei der Durchsetzung ihres diesbezüglichen Rechtsanspruchs Unterstützung erfahren.
3.
Die neuen Studienordnungen zu Bachelor / Master müssen von den beteiligten Fachbereichen unter Mitbestimmung der Studierenden auf ihre „Studierbarkeit“ geprüft werden. Das bedeutet, dass auf der Grundlage der Verfassung der WWU (§46) das studentische Mitbestimmungsrecht der Studierenden bei der Erstellung von Studienordnungen ausgeweitet werden muss und eine regelmäßige Überprüfung der Studiensituation durch die Studierenden Grundlage für eine Akkreditierung des Studiengangs wird.
4.
Die momentane Evaluation der Gruppe StuLK (Studentische Lehrveranstaltungskritik) ist kein geeignetes Instrument zur Ermittlung der Lehrqualität. Die bisher entwickelten Fragen sind geschlossen und lassen keine offenen Antworten zu, sind daher auch nicht als Veranstaltungskritik zu verstehen. Zudem ist der Datenschutz beim jetzigen Verfahren nicht gewährleistet.

Das Plenum der protestierenden Studierendenschaft

Weitere Infos gibt es auf der Seite:
www.schlossbesetzung-ms.de
und im Forum:  http://www.unidoc.de/muenster_besetzt/forum/
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Ergänzungen