2. Prozesstag gegen BVG Kontrolleure

Gericht 20.03.2006 11:21 Themen: Repression
Mengenrabatt für Wachschutzschläger? Am 16.3. fand der zweite Verhandlungstag gegen zivile Kontrolleure der BVG statt. Wie
schon am ersten Tag wurde das Verfahren gegen einen Angeklagten
gem. §154 Stpo eingestellt weil er schon wegem Körperverletzung
an zwei Fahrgästen vorbestraft ist. siehe auch:
 http://de.indymedia.org//2006/03/141007.shtml
Zum Auftakt verlas der Anwalt des Angeklagten Ugur Keskin eine Erklärung in der er die Geschädigten als Lügner bezeichnete. Dieser Anwalt scheint nicht so sehr die Interessen seines Mandanten zu vertreten sondern eher die Firma Wachschutz GmbH, Haynauerstr. 60. Diese Firma ist nicht sehr solidarisch mit ihren Angestellten, Skinhead Thomas Harnau hat nach dem
letzten Termin seinen Job verloren weil auf der Titelseite des Berliner
Kurier sein Foto unter dem Titel "Ticket sonst Beule" erschien. Die Firma
fand das negative Presseecho nicht gut dabei hatte Harnau nur die Dienst-
anweisung befolgt: renitente Fahrgäste zu Boden bringen, fixieren und in
einen BVG Raum schleifen.
Dann kam der erste Zeuge, ein arbeitsloser Schlosser. Er schilderte
eindrucksvoll wie er Angst um sein Leben hatte als auf dem U- Bahnhof
Nollendorfplatz eine Gruppe von acht zivilen Kontis ihn umringte, sein
Angebot das erhöhte Beförderungsgeld sofort zu bezahlen nicht akzeptiert,
ihn zu Boden riss und schließlich mehrere auf ihm drauf saßen, auch auf
seinem Hals so das er keine Luft bekam. Der Wortführer soll der Angeklagte
Cakmak sein, dem die meisten Taten vorgeworfen werden und der den schlechtesten Anwalt hat. Der Anwalt von Harnau warf dem Opfer vor das er
seit 1987 arbeitslos ist, eine Einstellung die zu der Repressionslinie
der BVG passt, das nämlich Randgruppen nichts in der Bahn zu suchen haben.

Der nächste Fall spielte sich Boxhagener/ Warschauerstr. ab. Ein Autofahrer hatte auf dem Gehweg gesehen wie zwei Leute einen Passanten von hinten durch Tritte und Schläge angriffen. Der Zeuge war aus dem Auto gesprungen weil er an einen Raub oder etwas ähnliches glaubte. Der Passant war inzwischen vor einem Schaufenster zu Boden gegangen. Als der Zeuge die Angreifer zur Rede stellte wiesen sie sich als Kontrolleure aus, die abseits einer Tram Halte auf der Jagd waren.
Der Anwalt des Angeklagten Keskin wollte von dem Zeugen wissen welche Zei-
tung er lese und glaubte ihm dann nicht das es die FAZ ist. (Nachdem alle
Zeitungen über den Prozessauftakt berichtet hatten soll das wohl die
Zeugen beeinflusst haben). Dann bekam dieser Anwalt einen kleinen Durch-
dreher, pöbelte den Zeugen an genauso wie den Anwalt der Nebenklage und
schließlich auch den Richter als dieser ihn ermahnte.
Dann wurde das Verfahren gegen Cahit Sahan eingestellt. Weil er schonmal
Fahrgäste zusammengeschlagen hatte und dafür verurteilt wurde kommt es
nach Meinung des Gerichts auf einmal mehr nicht an.
Damit bleiben von ursprünglich 9 Angeklagten noch 4 übrig, weil 3 erst
gar nicht erschienen. Für das Gericht kein Grund diese Vorführen zu
lassen. Der Prozess wird fortgesetzt am 23.3.06 um 9 Uhr, Saal 101,
Turmstr. 91
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Ergänzungen

Frage

Frager 20.03.2006 - 15:35

"Dann wurde das Verfahren gegen Cahit Sahan eingestellt. Weil er schonmal
Fahrgäste zusammengeschlagen hatte und dafür verurteilt wurde kommt es
nach Meinung des Gerichts auf einmal mehr nicht an. "

Interessant wäre vielleicht zu erfahren, wie denn das Urteil im ersten Prozeß ausgefallen ist. Gibt es darüber Informationen?

deutsche Richter/Schreibtischtäter

egal 20.03.2006 - 23:16
Guter Beitrag - das ist eine Justiz zwischen Berlin und Stuttgart!
Das das Verfahren gegen den schlägernden Kontrolleur Cahit Sahan - wg. seiner einschlägigen Vorstrafen - eingestellt wird, anstatt wg. fortgesetzter Körperverletzung ein neues verschärftes Verfahren einzuleiten, ist in der Begründung so aberwitzig, daß nur deutsche Volljuristen in der Richterrobe so etwas vorbringen können, ohne für "partiell verrückt" erklärt zu werden.
Gleichzeitig wird eine Frau in Stuttgart für 3 mal Schwarzfahren zu 6 Monaten bzw. 3 Monaten Haft verurteilt. Die kontrollierenden Schläger der Firma Wachschutz GmbH kommen bei einem sollchen Richter bestimmt billiger weg.

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