DO: Spontandemo nach Urteil im Mordprozess

Antifas aus Dortmund 18.11.2005 12:58 Themen: Antifa
Anlässlich der heutigen Urteilsverkündung des Dortmunder Landgerichts im Mordprozess gegen den 18-jährigen Dortmunder Neonazi Sven Kahlin versammelten sich in den Abendstunden des 17. November 80 autonome AntifaschistInnen und FreundInnen des Ende März ermordeten Thomas „Schmuddel“ Schulz vor dem Landgericht in der Dortmunder Innenstadt.
Zu beginn stellte ein Redner klar: „Wir fordern keine härteren Strafen für Neonazis, sondern protestieren gegen die Entpolitisierung der Tat und fordern eine öffentliche Auseinandersetzung. Es kann nicht sein, dass die tatsächlichen und potentiell Betroffenen neonazistischer Gewalt mit diesem Problem alleine gelassen werden.“
Am gestrigen Nachmittag wurde Sven Kahlin zu 7 Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Abgesehen von dem geringen Strafmaß, bildet die Verkündung des Richters, er könne keinen politischen Hintergrund der Tat erkennen den Höhepunkt der Frechheiten in diesem Prozess. Bereits während des nicht öffentlichen Verfahrens tauchten in der Presse Berichte auf, in denen Verlautbarungen aus dem Gericht, beide seien alkoholisiert gewesen und „Schmuddel“ habe provoziert, übernommen wurden.
Die simple Feststellung, dass es den Mord nicht gegeben hätte, wenn Sven Kahlin kein Neonazi wäre und "Schmuddel" als Punk nicht ein von ihm ausgemachter Feind, scheint der unabhängigen Presse nicht in den Sinn zu kommen. Muss ein Neonazi sich erst auf die Stirn schreiben, dass er einen politischen Mord begeht, damit auch der letzte Richter und die letzte Journalistin auf eben diesen Gedanken kommt? Der neonazistische Hintergrund des Täters, selbst Polizei und Staatsanwaltschaft räumten nach dem Mord ein, er sei ein mehrfach aufgefallener „Mitläufer der rechten Szene“, wurde im Prozess offenbar vollkommen ausgeblendet.
„Dass der Jugendliche bei dem verhängnisvollen Aufeinandertreffen zum Messer griff, hat ihrer Meinung nach vielmehr mit seiner "totalen Überforderung" zu tun“ sekundieren die lokalen „Ruhrnachrichten“ am heutigen Freitag dem Richter. „In dem darauf folgenden Streit soll sich der 17-Jährige bedrängt gefühlt haben.“ So viel Mitleid gab es selten für einen Nazi-Täter.
Um ihrer Wut und Trauer Ausdruck zu verleihen und um der Entpolitisierung der Tat entgegen zu treten zogen die Antifas in einer spontanen lautstarken Demonstration durch die dank der gestrigen Eröffnung des Weihnachtsmarkts stark besuchte Dortmunder City. Parolen und Flugblätter informierten durchaus aufgeschlossene PassantInnen über den Anlass der Demonstration. An mehreren Plätzen klärte ein Redner via Megaphon über den politischen Charakter der Tat und die von der rechten Szene der Stadt ausgehende Gefahr auf und verwies auf die Notwendigkeit des antifaschistischen Vorgehens gegen die Neonazis. In diesem Kontext stellte er klar: „Wir wehren uns dagegen, dass die Übergriffe entpolitisiert und lediglich als Konflikte rivalisierender Jugendlicher betrachtet werden. Gleichzeitig verwehren wir uns gegen die Gleichsetzung rechter Gewalt und antifaschistischer Gegenwehr.“
Die Demonstration zog zur U-Bahn-Station Kampstraße, dem Ort, an dem „Schmuddel“ am 28. März ermordet wurde. Hier legten die DemonstrantInnen abschließend eine Gedenkminute ein. Um 20:00 Uhr wurde die Demonstration mit der von den Stadtwerken nach wie vor unerfüllten Forderung nach einer Gedenktafel am Tatort und der Forderung nach finanzieller Entschädigung für die Hinterbliebenen beendet.
Neonazis ließen sich zu Gunsten ihrer Gesundheit nicht blicken, die überraschte Polizei hielt sich freundlicher Weise zurück.

Hier noch das gestern verteilter Flugblatt und unten stehend der Artikel der Ruhrnachrichten:

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KEIN VERGEBEN – KEIN VERGESSEN

ZUR URTEILSVERKÜNDUNG GEGEN SVEN KAHLIN, DEN MÖRDER VON SCHMUDDEL

Am heutigen Donnerstag, den 17. November sprach das Dortmunder Landgericht das Urteil im Prozess gegen den 18-jährigen Dortmunder Neonazis Sven Kahlin. Angeklagt wegen heimtückischen Mordes, verurteilte das Landgericht den Täter wegen Totschlags lediglich zu einer Strafe von 7 Jahren Haft.
Wir erinnern uns: Am Ostermontag, den 28. März 2005 um kurz nach 19:00 Uhr trifft der damals 17-jährige Nazi-Skin Sven Kahlin mit seiner Freundin an der U-Bahn-Station Kampstraße in der Dortmunder City auf eine Gruppe Punks. Einer von ihnen, „Schmuddel“, will die rechten Sprüche Kahlins nicht unkommentiert lassen und folgt den beiden alleine in die U-Bahn-Station. Es kommt zum Streit. Der Neonazi zieht plötzlich ein Messer und sticht fünfmal auf sein Opfer ein. Ein Stich trifft „Schmuddel“ ins Herz. Der Mörder flüchtet, kann aber kurz darauf am Hauptbahnhof verhaftet werden. „Schmuddel“ verstirbt auf dem Weg ins Krankenhaus.
Die lokalen Neonazis um Siegfried „SS-Siggi“ Borchardt bekannten sich zu der Tat. Der Mörder sei „ein Kamerad aus Dortmund“. Der Mord am Ostermontag bildete den traurigen Höhepunkt einer seit Jahren anhaltenden Gewaltwelle der größten Neonazi-Szene in NRW. Unter der Parole „Dortmund ist unsere Stadt“ versuchen die Neonazis Dortmund zu einer „No-Go Area“ für all diejenigen Menschen zu machen, die nicht in ihr Weltbild passen. Nur zwei Tage nach dem Mord erfolgte ein neuerlicher Mordversuch an der Kampstraße. Kurz darauf verkündeten die Neonazis auf Plakaten und im Internet: „Wer der Bewegung im Weg steht, muss mit den Konsequenzen leben.“ Weitere Übergriffe folgten. Auch gegenwärtig setzen die Neonazis ihre gewalttätige Hetze fort.
Als autonome AntifaschistInnen fordern wir keine härteren Haftstrafen für Neonazis. Wir appellieren nicht an den Staat und wir wissen, dass wir uns im Kampf gegen den neonazistischen Alltagsterror nicht auf staatliche Organe verlassen können. Der eigentliche Skandal liegt nicht primär in der milde des Urteils gegen Sven Kahlin, sondern vielmehr in der im Urteil intendierten und in der Lokalpresse sich widerspiegelnden Bewertung der rechten Gewalt. Wurde die rechte Szene der Stadt über Jahre hinweg ignoriert, so haben sich vor Ort, nachdem nach dem Mord das Totschweigen der Neonazigewalt nicht mehr möglich war, zwei neue –nur allzu bekannte- Sichtweisen durchgesetzt:
Auf der einen Seite wird versucht, die rechten Übergriffe zu entpolitisieren und sie zu „normalen“ Auseinandersetzungen unter rivalisierenden Jugendlichen herunterzuspielen. Ausgeblendet wird, dass die Opfer der Übergriffe nicht zufällig exakt jene sind, welche die nationalsozialistische Ideologie als „Fremd“ definiert und aus der angestrebten „deutschen Volksgemeinschaft“ ausschließt. Auf der anderen Seite wiederholt man die alte Mär einer sich bedingenden Gewaltspirale zwischen linken und rechten „Extremisten“. Ausgeblendet wird, dass nationalsozialistische Ideologie und Gewalt untrennbar miteinander verbunden sind. Dagegen hat antifaschistische Militanz ihren Zweck als Gegenwehr zu jener Ideologie die Auschwitz zu verantworten hat – nicht mehr und nicht weniger.
In beiden Fällen werden die gesellschaftlichen Zustände, welche die nationalsozialistische Ideologie, ihre Propagandisten und Anhänger erst hervorbringen ausgeklammert. Suggeriert wird- so schließt sich der Kreis- die Neonazis würden verschwinden, wenn sie nur ignoriert werden würden. In letzter Konsequenz wird damit nicht dem Mörder, sondern „Schmuddel“ selbst die Schuld an seinem Tod gegeben, weil er die Courage besaß, sich einzumischen statt wegzuschauen.
Die neonazistische Gewalt endet nicht mit der Abwesenheit antifaschistischer Gegenwehr, sondern ihr werden im Gegenteil nur durch eine offensive Auseinandersetzung Grenzen gesetzt.

Wir fordern eine offene Auseinandersetzung mit der neonazistischen Gewalt und ihren gesellschaftlichen Ursachen!

Wir fordern die längst überfällige Errichtung einer Gedenktafel am Tatort Kampstraße!

Kein Vergeben – Kein Vergessen

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Richter sehen kein politisches Motiv (Ruhrnachrichten 18.11.)

Gestern Abend, nach dem Ende des Prozesses um "Schmuddels" Tod, zog eine spontane Demonstration seiner ehemaligen Weggefährten vom Landgericht an der Kaiserstraße in die City. Protest dagegen, dass der 17-jähriger Jugendliche aus der rechten Szene, der den Punker erstochen hatte, wegen Totschlags zu sieben Jahren Jugendstrafe und nicht wegen Mordes verurteilt wurde.

Die Tat vom Ostermontag hatte in der ganzen Stadt für großes Aufsehen gesorgt. Tagelang hielten die Freunde "Schmuddels im U-Bahnhof Kampstraße Mahnwache. Später liefen Hunderte durch die Straßen. Sie alle vermuteten ein politisches Motiv hinter der Tat. Doch nach Ansicht der Richter lagen sie damit komplett falsch. Dass der Jugendliche bei dem verhängnisvollen Aufeinandertreffen zum Messer griff, hat ihrer Meinung nach vielmehr mit seiner "totalen Überforderung" zu tun. Der 17-Jährige und eine Gruppe Punker waren sich auf der Rolltreppe begegnet " er fuhr nach unten, die Gruppe nach oben. "Schmuddel" jedoch kehrte noch einmal um und lief dem Jugendlichen hinterher.

In dem darauf folgenden Streit soll sich der 17-Jährige bedrängt gefühlt haben. Auch, weil er wusste, dass "Schmuddel" nicht alleine unterwegs war. Deshalb, so heißt es, habe er zum Messer gegriffen. Der Punker starb wenig später an den Folgen eines Stichs ins Herz. Die Jugendhaft soll der Täter nun dazu nutzen, um einen Schulabschluss nachzuholen und eventuell eine Ausbildung zu machen. Bislang sei in seinem Leben eine "totale Fehlentwicklung" zu verzeichnen, hieß es im Anschluss an das Urteil. Die Öffentlichkeit war für den ganzen Prozess nicht zugelassen. Wie alle Jugendlichen genoss der Angeklagte besonderen Schutz.
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Ergänzungen

Es gibt auch eine andere Darstellung

taz 18.11.2005 - 13:12
Die links sind nur am 18.11. aktiv, danach nicht mehr erreuchbar, daher auch der komplette Text

Artikel:  http://www.taz.de/pt/2005/11/18/a0011.nf/text.ges,1
Kommentar:  http://www.taz.de/pt/2005/11/18/a0009.nf/text.ges,1

Rechtsextremer tötet nicht politisch
Ein 17-jähriger Neonazi wird wegen der Tötung eines Punks in Dortmund zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren verurteilt. Gericht: Die Tat hatte keinen rechtsradikalen Hintergrund. Die extreme Rechte feiert ihren Helden

DORTMUND taz Die Tötung eines 32-jährigen Punks am Ostermontag diesen Jahres in Dortmund war kein "Mord mit rechtsradikalem Hintergrund". Dies verkündete das Landgericht Dortmund gestern. Der Angeklagte, ein 17-jähriger Neonazi, wurde wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren verurteilt. Die Kammer blieb damit ein Jahr unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf sechs Jahre wegen Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben eine Woche Zeit, Revision einzulegen. Die Verhandlung wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehalten, da der Täter minderjährig ist.

Der Verurteilte hatte am 28. März Thomas S. in einer Dortmunder U-Bahnhaltestelle mit mehreren Messerstichen getötet. Der Vater dreier Kinder starb kurz darauf im Krankenhaus. Der Neonazi gestand die Tat am folgenden Tag. "Die Kammer geht von keinem rechtsradikalen Hintergrund aus, da der Täter eher als Mitläufer bekannt sei", sagt Gerichtssprecher Armin Sabrowsky. Der Vorsatz der "Heimtücke" sei daher nicht erkennbar gewesen. "Dennoch wurde deutlich, dass sich der Täter auf Grund seines äußeren Auftretens und seiner Aussagen in der rechten Szene wohl fühlte", so Sabrowsky weiter. Auch die Dortmunder Polizei ging in der Folge von einer "ungeplanten Einzeltat" aus. Rechtsextremistische Strafen in Dortmund seien im laufenden Jahr rückläufig gewesen, sagte Polizeisprecher Peter Schulz.

Dabei gilt Dortmund seit Jahren als eine der Hochburgen der organisierten Neonazis: Die "Kameradschaft Dortmund" um den mehrfach vorbestraften ehemaligen Chef der verbotenen Neonazi-Partei FAP, Siegfried "SS-Sigi" Borchardt, sowie seinen Stellvertreterinnen Katja Jarminowski und Karin Lenzdorf erhielt in den vergangenen Jahren erheblichen Zulauf. Der gestern Verurteilte ist dort fest verankert. Im meinungsbildenden Szene-Forum der "Kameradschaften", freier-widerstand.net, wurde der Prozess folgendermaßen kommentiert: "Kamerad wegen Mordverdacht in U-Haft!". Als Verteidiger des 17-Jährigen trat auf Initiative der "Kameradschaft Dortmund" der renommierte Dortmunder Rechtsanwalt Ralf Neuhaus auf.

Die Dortmunder "Kameraden" arbeiten eng mit Neonazis aus dem Raum Unna/Kamen und der "Kameradschaft Hamm" zusammen. Der Verfassungsschutz geht von bis zu einhundert militanten Neonazis aus. "Die Machtfrage wurde gestellt und wurde für uns befriedigend beantwortet", hieß es in einem im Internet veröffentlichten Kommentar zum Mord an Thomas S. Plakate mit dem Motto "Wer der Bewegung im Weg steht, muss mit den Konsequenzen leben", wurden in der Dortmunder Innenstadt geklebt. Als Verantwortlicher im Sinne des Presserechts zeichnete der aus dem Kölner Raum stammende Neonazi Axel Reitz. Er ist führender Aktivist des "Aktionsbüro Westdeutschland", der "Kameradschaft Köln" und des "Kampfbund Deutscher Sozialisten" (KDS).

Vor einigen Wochen standen in Dortmund drei Mitglieder der Neonazi-Band "Weisse Wölfe" wegen "Volksverhetzung" und "Gewaltverherrlichung" vor dem Amtsgericht - darunter auch der Sänger der Dortmunder Band "Oidoxie", Marko Gottschalk. Die Verhandlung wurde wegen der Erkrankung des Hauptbelastungszeugen auf das kommende Jahr verschoben. Die angeklagten Rechtsrocker liefern als Teil der militanten Szene den Soundtrack zu den neonazistischen Straftaten. HOLGER PAULER

taz NRW Nr. 7823 vom 18.11.2005, Seite 1, 119 Zeilen (TAZ-Bericht), HOLGER PAULER


PUNKERMORD
Kein isolierter Einzeltäter

Das Strafmaß im Fall der Tötung eines 32-jährigen Punks in Dortmund ist durchaus gerechtfertigt: Sieben Jahre Jugendstrafe. Die Begründung bewegt sich jedoch allenfalls an der Oberfläche. Denn selbst wenn die Gerichtskammer zu der Erkenntnis kommt, dass in diesem speziellen Fall kein rechtsradikaler Hintergrund zu erkennen sei, lässt sich die Tat nicht ohne einen Blick auf die landesweit vernetzte und gut organisierte Neonazi-Szene beurteilen.
KOMMENTAR VON
HOLGER PAULER

Wer die extrem rechten Strukturen außen vor lässt, verkennt die Ursachen. Nur in einem Umfeld, welches von Hass und Gewalt gegen anders denkende, anders aussehende Menschen kann eine derartige Tat entstehen. Der Verurteilte bezeichnete das Opfer als "Zecke". Ein politischer Begriff. Die juristische Begründung es handele sich dabei um einen unpolitischen "Totschlag", bleibt daher zweifelhaft.

Die militante Neonazi-Szene verklärt die brutale Tat eines ihrer minderjährigen Mitglieder als Heldenmythos und schlachtet sie ideologisch für ihre menschenverachtenden Kämpfe aus. Die neonazistischen Führer agieren derweil im Hintergrund und lassen andere die Drecksarbeit machen. Staatliche Repression allein greift dabei längst zu kurz, politische Aufklärung stößt an ihre Grenzen. Die regulierenden Mittel der Gesellschaft reichen mittlerweile nicht mehr aus. Ziel muss es sein, die extrem rechten Strukturen aufzudecken und ihre Protagonisten zu isolieren.

taz NRW Nr. 7823 vom 18.11.2005, Seite 1, 51 Zeilen (Kommentar), HOLGER PAULER


zu den taz Links...

k.A. 18.11.2005 - 14:58
so einen Quatsch als Begründung für ein cross-posting und full-quote habe ich ja noch nie gehört!

Die Links der taz-Artikel bleiben sehr wohl aktiv, nur nach einem halben Jahr werden diese Artikel nicht mehr über die Archiv-Suche der taz Website verlinkt.

Also erstmal nachdenken vor dem cross-posten!

Gegendarstellung - Deutsches Recht

Rechtstaat 18.11.2005 - 15:32
Zitat aus obigem Artikel:
"...wir forden keine härteren Strafen für Nazis..."

ich ergänze: ...sondern die gleiche rechtstaatliche Behandlung wie bei jedem anderen (anfangs mutmaßlichen) Straftäter.

Da habe ich euch schon richtig verstanden?

Wenn das so ist, dann war dies schlichtweg ein absolut unpolitischer Totschlag.

Mord setzt die Tötungsabsicht voraus, dazu niedere Beweggründe, einen Vorsatz und meist auch eine gewisse Art der Planung.

Doch das war hier nicht gegeben. Die Situation, so wie sie sich für die Richter darstellte, war nur als Totschlag zu werten. So wollen es die Gesetzte, welche für jeden Angeklagten gleichermaßen gelten sollten.
Eine Tötung im Rahmen einer Auseinandersetzung, ohne NACHWEIS der Tötungsabsicht, der niederen Beweggründe und dem Vorsatz/Planung ist rechtlich Totschlag und nicht Mord.
Was sollen die Richter machen?

Zum politischen Hintergrund der Tat:

Die Zuneigung und Zugehörigkeit zu einer bestimmten politischen Szene, bzw. Parteinahme für bestimmte politische Ziele/Richtungen bedeutet nicht automatisch, dass alle begangenen Straftaten auch mit dieser politischen Einstellung in Zusammenhang stehen.

Ein Nazi, oder ein andersartig politisch eingestellter Mensch, kann aus diversen Gründen gegen Gesetzte verstößen ohne, dass da rechtlich ein Zusammenhang zwischen politischer Ansicht und Rechtsbruch besteht.

Den Richtern war es garnicht möglich diese Tat als 'Mord mit politischem Hintergrund' zu bewerten und die Höchststrafe zu verhängen.
Hätten sie es doch getan, wäre das ein politisch motivertes Urteil - was in einem Rechtstaat zurecht nicht geduldet werden sollte.
Und das gilt für Rechte nunmal genauso wie für linke oder andere politisch eingestellte Leute.

So müssen es die Richter werten. Darum nur Totschlag und kein politischer Hintergrund.

Tot- und Mordschlag

Rickenharp 18.11.2005 - 20:24
"Mord setzt die Tötungsabsicht voraus, dazu niedere Beweggründe, einen Vorsatz und meist auch eine gewisse Art der Planung." Das ist leider falsch, jedenfalls & insbesondere soweit es um die Abgrenzung zum Totschlag geht.

Weder Mord (= bei Erwachsenen lebenslänglich) noch Totschlag (= bei Erwachsenen 5-15 Jahre) setzen Tötungsabsicht voraus - d.h. es muss dem Täter nicht in erster Linie um die Tötung gegangen sein. Für beides genügt Vorsatz, also verkürzt ausgedrückt, dass der Täter den Tod billigend in Kauf genommen hat. Fehlt dieser, handelt es sich ggf. um fahrlässige Tötung bzw. um die von der Verteidigung "angestrebte" Körperverletzung mit Todesfolge, falls die Körperverletzung, nicht aber die Tötung vorsätzlich geschah.

Was meiner Meinung nach für eine Bewertung dieses Falls entscheidend ist:

1.) Hat der Täter aus politischen Motiven gehandelt? Nun, er hat sich in einem politischen Streit unterlegen oder "überfordert" gefühlt, und den Gegenüber daraufhin abgestochen.
Die Frage nach einem rechtsextremen Motiv ist unabhängig von der juristischen Einordnung als Mord oder Totschlag interessant, insbesondere wenn das Gericht ein politisches Motiv partout nicht sehen will - worauf deren Schlussfolgerung, "er ist ein rechtsextremer Mitläufer, deshalb hat er nicht aus politischen Motiven gehandelt" hindeutet - und die Ruhrnachrichten dies auch noch als "komplett falsch" geradezu verhöhnen.

2.) Macht das die Tat zum Mord? Mord unterscheidet sich vom Totschlag ausschließlich dadurch, dass entweder auf eine besondere Weise (z.B. grausam oder heimtückisch) oder aus einem besonders verwerflichen Motiv (Geschlechts"trieb", Habgier, "sonstige niedere Beweggründe,...) getötet wird. Dabei wird dann regelmäßig darum gestritten, ob politische Motive (und ggf. welche) zu diesen "sonstigen niederen Beweggründen" zu zählen sind oder nicht. Da könnte mensch jetzt lang & breit drüber diskutieren, insbesondere weil sowenig aus der Verhandlung nach aussen dringt.
Ich für meinen Teil finde es jedenfalls vorsichtig formuliert "auffällig", wenn den Leuten von der RAF etc. regelmäßig niedere Beweggründe unterstellt werden mit der Begründung, Gewalt hätte in der politischen Auseinandersetzung nichts zu suchen, deswegen könnten auch deren eventuell hehre Ziele nicht berücksichtigt werden - andererseits hier ein unpolitisches Motiv angenommen wird und so die eindeutig verachtenswerten (Fern-)Ziele des Täters unterschlagen werden.

Artikelsammlung zu Schmuddel SS Siggi NRW

egal 18.11.2005 - 23:08
Urteil im Fall " Schmuddel "
 http://de.indymedia.org//2005/11/132872.shtml

TAZ Archiv Such Tools

egal 18.11.2005 - 23:38
Wer keinen Zugang zur TAZ Archiv Suche (Abo) hat, hat immer noch mindestens zwei Möglichkeiten Artikel im TAZ Archiv (ist alles freigeschaltet - mensch muß nur den Link wissen) zu finden.

1.google suche: "site:www.taz.de" + Suchbegriff
 http://www.google.com/search?q=site%3Awww.taz.de&restrict=Deutsch&btnG=Google-Suche

2. blättern im TAZ Archiv
 http://www.taz.de/pt/.etc/nf/archiv

26.11.Duisburg "Aktionsbüros Westdeutschland"

Der oder die AutorIn muss angegeben werden 19.11.2005 - 00:33
Mobilisierung gg Aufmarsch in DU hat begonnen
von AntifaschistInnen Rhein/Ruhr - 13.11.2005 02:57
Bereits vor mehreren Wochen ist bekannt geworden, dass Neonazigruppen aus dem Spektrum des "Aktionsbüros Westdeutschland" (AB-West) am 26.11. erneut einen Aufmarsch "gegen Polizeigewalt" in Duisburg durchführen wollen.
Dies wäre bereits der vierte öffentliche Auftritt der Neonazis in Duisburg innerhalb von zwei Jahren.
 http://de.indymedia.org//2005/11/132290.shtml

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